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Die Gemeinderatsprotokolle werden gescannt zur Verfügung gestellt. Die Umwandlung in Text wird nicht geprüft. Das Original-Protokoll kann bei unseren Gemeinderäten oder  im Gemeindeamt eingesehen werden.

Aus unserer Sicht interessante Passagen sind hervorgehoben.

 

 

GEMEINDE THAL Lfd. Nr.2/2000

VERHANDLUNGSSCHRIFT
ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES
am 24.5.2000 im Gemeindeamt Thal

Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr

Die Einladung erfolgte am 15.5.2000 durch Kurrende.

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.
Anwesend waren:
Bürgermeister Peter URDL
Vizebgm. Ing. Heinrich BEETZ
Gemeindekassier (Finanzreferent) Anton HOFBAUER
GR SCHICKHOFER Peter
GR HOFER Margarete
GR ECKHARD Gottfried
GR LENARDT Werner
GR Mag. FESSLER Elke
GR SCHREINER Dietmar
GR STERN Monika
GR Ing. VEITSBERGER Alois (20.20 Uhr)
GR SÖLKNER Franz
GR LIST Christian

GR HANSMANN Edmund
Außerdem waren anwesend:
Brigitte ECKHARD, Andrea LENARDT, Michaela BÖHM

Entschuldigt waren:
GR HARTNER Anton

Unentschuldigt waren:

Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

Die Sitzung ist öffentlich.

Vorsitzender: Bgm. Peter URDL

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Fragestunde


GR Stern fragt bezüglich Veröffentlichung der Förderung Biomasse Kleinfeuerungsanlagen an:
Der Landesenergieverein veröffentlicht Förderungen ,,Erneuerbare Energie" im Internet.
GR Stern fragt an, warum die Förderung der Marktgemeinde Thal unter dieser Internetadresse nicht aufscheint?
Der Bürgermeister teilt mit, dass wir uns diesbezüglich erkundigen werden.

GR Stern fragt bezüglich des Standes der Arbeiten Kommunales Informationssystem an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass derzeit die Naturbestandsaufnahmen stattfinden. Es wird bereits mit den Daten des Katasterplanes gearbeitet.

· GR Hansmann fragt bezüglich Kommunales Informationssystem an:
Ob das Kommunale Informationssystem eine Grundlage für neue Steuern ist? Der Bürgermeister teilt mit, dass dies nicht der Fall ist.

GR Hansmann fragt bezüglich einer Förderung für KIS vom Büro Jost-Bleckmann an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass es diese Förderung für die Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes gibt. Die Digitalisierung unseres Flächenwidmungsplanes ist bereits mit der letzten Revision erfolgt.

GR Hofbauer fragt bezüglich Nachzahlung der Kanalgebühren an den Magistrat Graz für die Umlandgemeinden an: Wer diese Kosten übernehmen wird? Ob diese Kosten auf die Thaler Bürger umgelegt werden oder Bezahlung durch die Gemeinde?
Der Bürgermeister teilt mit, dass wir derzeit die Nachforderung überprüfen. Eine Umlegung ist derzeit nicht vorgesehen.

GR Hofbauer fragt bezüglich Ganztagsbetreuung der Thaler Kinder an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass es schon einmal eine Erhebung gegeben hat. Damals war das Interesse sehr gering.
Im Frühjahr hat eine private Unterschriftensammlung stattgefunden. Die Liste ist an alle Fraktionen ergangen. Wir werden eine diesbezügliche Erhebung in der Bevölkerung durchführen und über geeignete Modelle recherchieren.

GR List fragt bezüglich Getränkesteuer an:
Ob die Reduzierung der Getränkeabgabe im Voranschlag zu berücksichtigen ist?
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Vorgangsweise für die Gemeinden noch nicht geregelt ist. Auch bezüglich der Rückzahlungen gibt es noch keine Regelung.

GR Sölkner fragt bezüglich ausübender Funktionen des Bürgermeisters in öffentlichen halböffentlichen Vereinen und Genossenschaften sowie über die Höhe der Entschädigungen an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass er folgende Funktionen ausübt:
ÖKB: Kassier
Sozialhilfeverband: Vertreter der Gemeinde
Raiffeisenbank: Vorstand
Wasserverband Steinberg: Vertreter der Gemeinde
Regionaler Entwicklungsverein: Vertreter der Gemeinde
Weiters berichtet der Bürgermeister, dass es keine Entschädigung für diese Funktionen gibt.

GR Hansmann fragt bezüglich Verkehrsberuhigung in Unterthal an:
GR Hansmann berichtet, dass in Unterthal die 30 km/h-Beschränkung nicht eingehalten wird. Ob es seitens der Gemeinde keine Möglichkeit bezüglich einer Überwachung gibt?
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Überwachung der Gendarmerie obliegt. Wir stellen von Zeit zu Zeit den ,,Pappkameraden" auf und werden von uns Geschwindigkeitsmessungen mit mobilen Tempoanzeigen organisiert.
Auch wurde ein diesbezügliches Gespräch mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit geführt. Es besteht nur die Möglichkeit, die Straße schmäler zu machen, was jedoch Probleme für den
Busverkehr bringen würde.

Der Bürgermeister berichtet, dass der Tagesordnungspunkt 8. - Getränkeabgabe - Resolution abgesetzt wird.

Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme folgender Punkte in die Tagesordnung:
- Pumpwerk ,,Thal-Eben" - Vergabe
- Fahrsicherheitsaktion ,,Road Expert" - Kostenbeitrag"
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

GR Sölkner beantragt die Aufnahme folgender Punkte in die Tagesordnung:
· Einrichtung einer Kindernachmittagsbetreuung im Kindergarten Thal: Beauftragung des Fachausschusses; Fristsetzung
Begründung:
Die Einrichtung einer Kinder-Nachmittagsbetreuung im Kindergarten Thal ist ein dringender Wunsch zahlreicher Eltern. Dieser Wunsch wurde von einer Elterninitiative vor mehr als 2 Monaten an die Gemeinde und die wahlwerbenden Parteien herangetragen und von allen im Gemeinderat vertretenen Gruppen grundsätzlich positiv aufgenommen. Es ist der Wunsch der Eltern, dass die Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung nach Möglichkeit im September 2000 mit dem Beginn des kommenden Kindergartenjahres in Anspruch genommen werden kann. Dies scheint grundsätzlich möglich, bedarf aber einer zügigen Behandlung durch die zuständigen Organe der Gemeinde.


 Unterstützung der Mobilfunk-Petition der Plattform der GSM-lnitiativen
Begründung:
Nach Meinung einer wachsenden Zahl von kritischen Fachleuten kann durch die gegebenen gesetzlichen Vorgaben für die Errichtung von Mobilfunk-Sendeanlagen eine langfristige gesundheitliche Schädigung umwohnender Personen nicht ausgeschlossen werden. Die zentrale Forderung der Petition besteht in der Absenkung der gültigen Grenzwerte auf den Salzburger Summen-Vorsorgegrenzwert von imWIm2. Die Sammlung der Unterstützungsunterschriften war ursprünglich mit 31. März befristet, diese Frist wurde auf 31. Mai erstreckt.
Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.

GR Hansmann beantragt die Aufnahme des Punktes: Verwendung eines Schallträgers bei den Gemeinderatssitzungen gemäß § 60 GemO.
Beschluß: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.

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TAGESORDNUNG


Öffentlicher Teil:
1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 15.12.1999 und 26.4.2000
2. Prüfungsbericht IV. Quartal 1999 u. 1. Quartal 2000
3. Rechnungsabschluss
4. Flächenwidmungsplan, Aufschließungsgebiet ,,Riegler" - Aufhebungsbeschluss
5. Flächenwidmungsplan, Aufschließungsgebiet ,,Meister" - Aufhebungsbeschluss
6. Geschwindigkeitsbeschränkung
    a) Eben (Meixner - Aluani)
    b) Winkel/Oberbichl (Suchy - Urdl Peter)
    c) Waldsdorf/Schlüsselhof (Puschnig - Baumgartner Josef)

7. Seniorenurlaubsaktion
8. Pumpwerk ,,Thal-Eben" - Vergabe
9. Fahrsicherheitsaktion ,,Road Expert" - Kostenbeitrag
10. Einrichtung einer Kindernachmittagsbetreuung im Kindergarten Thal: Beauftragung des Fachausschusses; Fristsetzung
11. Unterstützung der Mobilfunk-Petition der Plattform der GSM-lnitiativen
12. Verwendung eines Schallträgers bei den Gemeinderatssitzungen gem. § 60 GemO
13. Allfälliges
Nicht öffentlicher Teil:
1. Personalangelegenheit
2. Grundsteuerbefreiung Berufung
3. Zahlungserleichterung

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GEDENKMINUTE FÜR ALTBÜRGERMEISTER FRANZ PURKT
Anlässlich des Ablebens von unserem Altbürgermeister, Ehrenbürger und Ehrenringträger unserer Gemeinde, Herrn Franz PURKT, hat der Gemeinderat eine Gedenkminute abgehalten.

VERLAUF:
1. Genehmigung der Verhandlungschrift vom 15.12.1999 und 26.4.2000
Die Protokolle der ,,öffentlichen Sitzungen" vom 15.12.1999 und 26.4.2000 sind an die Fraktionsvorsitzenden und an die Schriftführer übermittelt worden.
Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 15.12.1999 ist 8 Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.
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Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer, GR Stern und GR Sölkner zum Protokoll vom 15.12.1999 um ihre Stellungnahmen. GR Fessler und GR Hansmann geben keine Stellungnahme ab, da sie dem Gemeinderat am 15.12.1999 noch nicht angehört haben.
ÖVP: Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.
THAL: Seitens der THAL gibt es folgende Einwände:
Seite 2: Der Betrag über die Verfahrens- und Rechtskosten ist anzuführen. Seite 14: Die jährlichen Wartungskosten sind anzuführen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass dies angeführt wird.
Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer, GR Fessler, GR Stern, GR Sölkner, GR Hansmann um ihre Stellungnahmen zum Protokoll vom 26.4.2000.
SPÖ: Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.
ÖVP: Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.
THAL:
Seitens der THAL gibt es folgenden Einwand:
Seite 2 - Stand Altlasten in Unterthal muss richtig lauten: Laut Einschätzung von Dr. Klement & Schreiner wird die Entsorgung der Altlasten durch das Land durchgeführt.

FPÖ: Seitens der FPÖ gibt es keine Einwände.
Der Bürgermeister stellt den Antra2g die Protokolle mit den angeführten Änderungen zu genehmigen.
Beschluss: Die Protokolle werden einstimmig genehmigt und gefertigt.
zur Tagesordnung

2. Prüfungsbericht IV. Quartal 1999 und 1. Quartal 2000
GR Stern berichtet, dass die Prüfung des IV. Quartals 1999 am 14.02.2000 eine ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung ergeben hat und verliest den Kassenbestand.
Bargeld S 5.977,20
Giro S 6.763.781g75
Gesamt S 6.769.758,95

GR Stern beantragt die Zustimmung zum Prüfungsbericht.
Beschluss: Der Antrag von GR Stern wird mit 12 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Fessler, Schreiner, Stern, List und Hansmann) an-genommen.
1 Stimmenthaltung (Sölkner)
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GR Hansmann berichtet, dass die Prüfung des 1. Quartals 2000 (bis einschließlich 14.04.2000) am 22.05.2000 eine ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung ergeben hat und verliest den Kassenbestand.
Gleichzeitig erfolgte die Prüfung für die Übergabe der Kassengeschäfte anlässlich des Kassierwechsels.
Bargeld S 13.523,40
Giro S 8.585.946,91
Gesamt S 8.599.470,31

GR Hansmann beantragt die Zustimmung zum Prüfungsbericht 1. Quartal 2000.
Beschluss:
Der Antrag von GR Hansmann wird mit 11 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Fessler, Schreiner, Stern und Hansmann) angenommen.
2 Stimmenthaltungen (Sölkner, List)

Da der Prüfungsbericht nicht vollständig bei diesem Tagesordnungspunkt vorgebracht wurde, wurde dies beim Tagesordnungspunkt Rechnungsabschluss nachgeholt und wird nun der Bericht dem richtigen Tagesordnungspunkt zugeordnet:
Der Prüfungsausschuss beauftragt den Gemeindevorstand, Verhandlungen mit der Raiba Graz-Andritz betreffend dem Zinssatz für das Gemeinde-Girokonto zu führen. Weiters empfiehlt der Prüfungsausschuss dem Gemeindevorstand, in Zukunft Wartungsverträge nicht im vorhinein zu bezahlen, sondern quartalsmäßig abzurechnen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass wir mit der Raiba Graz-Andritz-Thal Verhandlungen geführt haben, aber die Zinsen allgemein einen absoluten Tiefstand erzielt hatten. Die Zinsen beginnen jetzt wieder zu steigen und werden wir weiter diesbezügliche Verhandlungen führen.
zur Tagesordnung

3. Rechnungsabschluss
GR Ing. Veitsberger nimmt ab 20.20 Uhr an der Sitzung teil.
Der Bürgermeister berichtet, dass der Rechnungsabschluss mit den erforderlichen Nachweisen und
Beilagen den Fraktionen am 08.05.2000 zugemittelt wurde, und 14 Tage zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegen ist. Es sind keine Einwendungen vorgebracht worden.
Der Rechnungsabschluss ergibt einen Überschuss von S 7,278.448,92, wobei hier schon Leistungen für Unwetterschäden berücksichtigt sind.
Im Voranschlag 2000 wurde als Soll-Überschuss ein Betrag von S 3,190.000,-- angenommen. Der verbleibende Überschuss von rund S 4,000.000,-- soll für den Freizeitpark verwendet werden.
Der Bürgermeister richtet seinen besonderen Dank an die Bevölkerung, die durch die rechtzeitige Leistung der Abgaben wesentlich zu diesem Erfolg beigetragen hat.
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Der vorliegende Rechnungsabschluss dokumentiert einen hohen Leistungsstandard im Sinne der Erfüllung der Gemeindeaufgaben.
Es gibt nur wenige Gemeinden, die einen Überschuss vorweisen können und bei vielen ist selbst der Haushaltsausgleich nicht erreicht worden.
Dem breiten Spektrum der Aufgaben, die zu erfüllen waren, stehen verhältnismäßig geringe Einnahmen unserer reinen Wohngemeinde gegenüber. Der Erfolg der Jahresrechnung 1999 ist nur auf die größtmöglichste Sorgfalt mit dem Umgang der Steuergelder zurückzuführen.
Auf Grund unvorhergesehener Gegebenheiten mussten einige Mehrausgaben in Kauf genommen werden, wie sie sich im Laufe eines Jahres in jedem privaten Haushalt ergeben und größtenteils bei den GR-Sitzungen am 30.03., 07.07., 27.10. und 15.12.1999 sowie den Vorstandssitzungen am 25.03., 05.07., 20.10., 15.11. und 08.12.1999 genehmigt wurden. Es können auch gemäß § 8 GHO Ersparungen bei Ausgaben in den Gruppe 0, 2 und 6, zwischen denen ein sachlicher und
-g verwaltungsmäßiger Zusammenhang besteht - zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen Ausgaben - verwendet werden.
Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungsabschluss geprüft und die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Buchungen und der im Rechnungsabschluss ausgewiesenen Abschlussbeträge bestätigt.
Der Bürgermeister bedankt sich bei den Bediensteten für ihre ausgezeichnete Arbeit. Weiteres zum Rechnungsabschluss wird Frau Böhm berichten:

Frau BÖHM berichtet:
Der Rechnungsabschluss umfasst den Kassenabschluss, die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnung.
In der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 22.05.2000 wurde der Rechnungsabschluss überprüft und festgestellt, dass Form und Gliederung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Auf termingerechte Einbringung der Einnahmen und die rechtzeitige Leistung der Pflichtausgaben wurde besonderes Augenmerk gelegt.
Die Wahrung des Haushaltsausgleiches ist stets im Vordergrund gestanden und wurde nach den Maastricht-Kriterien gearbeitet. Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung, Kontierung und Buchung der rund 11.000 Belege und die Überwachung der Einhaltung von Voranschlagsbeträgen einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern.

Kassenabschluss für 1999:
anfänglicher Kassenbestand von ordentliche Einnahmen in Höhe von außerordentliche Einnahmen von sowie voranschlagsunwirksame Einnahmen von -
S 5.015.206,34
S 23.129.601,51
S 3.967.679,22
S 5.694.658,54

Demgegenüber wurden
ordentliche Ausgaben in Höhe von S 21.013.110,75
außerordentliche Ausgaben von S 4.141.558,79
sowie voranschlagsunwirksame Aus-
gaben von S 5.882.717,12
getätigt, sodass das Rechnungsjahr 1999 mit einem
schließlichen Kassenbestand in Höhe von S 6.769.758,95
abgeschlossen werden konnte.
Geprägt wird der Rechnungsabschluss durch äußerst sparsame Verwaltung. So konnte durch pünktliche Bezahlung der Rechnungen wieder ein enormer Skonto in Höhe von S 102.854,00 abgezogen werden.
Durch Schadensmeldungen an den Katastrophenfonds und an die Versicherung konnten Mittel von S 181.000,-- aus dem Katastrophenfonds und S 37.070,-- von der Versicherung eingenommen werden. Auch erhielten wir S 27.958,-- als Kostenersatz für Wahlen und Volksbegehren.
Im gesamten Haushaltsjahr 1999 wurde der Kassenkredit nicht benötigt.
Der Überschuss resultiert im Wesentlichen daraus, dass der Freizeitpark noch nicht in Angriff genommen werden konnte und die Ertragsanteile auf Grund des Konjunkturanstiegs um S 700.000,--höher lagen als veranschlagt.
Die ausschließlichen Gemeindeabgaben zeigen eine leicht steigende Tendenz.
Im Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen sind, trotz ökonomischer Verwaltung, überwiegend Abgänge zu verzeichnen, die von der Gemeinde zu tragen sind.
Im Kindergarten:
Einnahmen S 908.442,46
Ausgaben S 1.930.711,60
Abgang S 1.022.269,14

Im Müllbereich:
Einnahmen S 890.620,23
Ausgaben S 1.012.092,58
Abgang S 121.472,35

Im Kanalbereich:
Einnahmen S 4.523.457,22
Ausgaben S 4.556.761,68
Abgang S 33.304,46

Der Anteil an Zuführungen vom ordentlichen Haushalt an den außerordentlichen Haushalt beläuft sich auf S 1.500.670,32.

Besonders hervorzuheben ist die Förderung der Vereine, die im Haushaltsjahr 1999 den Betrag von S 329.274,-- erreichte.
Die laufenden Kontrollen durch den Prüfungsausschuss sind durchgeführt worden.
Der Bürgermeister stellt fest, dass für Bürgermeister und Kassier keine Befangenheit besteht und beide daher stimmberechtigt sind.
Der Bürgermeister erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses das Wort.
Bericht des Obmannes:
GR Hansmann berichtet, dass der Rechnungsabschluss in der Sitzung des Prüfungsausschusses am
22.05.2000 behandelt wurde.
Es wurde festgestellt, dass Form und Gliederung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Es wurde angemerkt, dass es zu einer Erhöhung der Telefon- und Stromkosten sowie der Heizkosten im Kindergarten im Vergleich zum Jahr 1998 kam.
Der Bürgermeister verweist auf seine im Prüfungsausschuss abgegebenen Erklärungen. Im Gemeindeamt und in der Volksschule wurden die Telefonanlagen erweitert - damit ist auch ein höherer Wartungs- und Mietaufwand verbunden. Weiters ist ein vermehrter Einsatz der neuen Telekommunikationsmittel erforderlich, da diese von allen Behörden verstärkt eingesetzt werden. Der Stromaufwand im Kindergarten steht im Zusammenhang mit der Flutlichtanlage des Sportvereines. An der Heizung des Kindergartens sind das Sport- und Musikheim angeschlossen und ist der Heizkostenaufwand witterungsabhängig sowie der Stromaufwand für die TKV-Kühlung.
GR Hansmann stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf des Rechnungsabschlusses zu genehmigen und dem Bürgermeister und Kassier die Entlastung zu erteilen.
Beschluss:
Der Antrag von GR Hansmann wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Fessler, Schreiner, Stern, Veitsberger, List und Hansmann) angenommen.
1 Gegenstimme (Sölkner)

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Rechnungsabschluss gemäß § 131 Abs. 1 des Stmk. Volksrechtegesetzes für d r i n g e n d zu beschließen ist.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Fessler, Schreiner, Stern, Veitsberger, List und Hansmann) angenommen.
1 Gegenstimme (Sölkner)
11
zur Tagesordnung

4. Flächenwidmungsplan, AufschIießungsgebiet Riegler" - Aufhebungsbeschluss
Der Bürgermeister berichtet:
Im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 ist das Grundstück Nr.483/2 KG Thal als Aufschließungsgebiet für Reines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,3 festgelegt.
Zum Zeitpunkt der Revision des Flächenwidmungsplanes war eine planmäßige Aufschließung des zusammenhängenden Bereiches nicht vorhanden. Aufgrund der fehlenden Aufschließungserfordernisse sowie des Vorhandenseins des öffentlichen Interesses aufgrund von siedlungs- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde wurde zur Behebung dieser Mängel die Erstellung eines Bebauungsplanes unter § 4.3. (Wortlaut zum FWP 3.0) beschlossen.
Zwischenzeitlich erfolgte die Erstellung des Bebauungsplanes und der Beschluss durch den Gemeinderat (am 27.10.1999), in dem auch die Erschließungserfordernisse (Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung, Anbindung an eine Verkehrsfläche und die Innere Verkehrserschließung) geregelt wurden. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig u. die Verordnungsprüfung durch die Landesregierung ist erfolgt.
Dadurch sind für das o.a. Grundstück die fehlenden Aufhebungserfordernisse gemäß § 4.3 und § 8 des Wortlautes zum FWP 3.0 i.d.g.F. 3.05 erfüllt, und die Aufhebung zu vollwertigem Bauland kann erfolgen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Aufhebungsbeschluss für das Grundstück Nr.483/2 KG
Thal, von bisher Aufschließungsgebiet für Reines Wohngebiet zu vollwertigem Bauland ,,Reines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,3 mit nachstehendem Wortlaut zu fassen.
§ 1 Planunterlage, Planverfasser:
1. Folgende in der Anlage angeschlossene zeichnerische Darstellung, Verfasser Architekten Dipl. Ingre Dieter und Friederice Saiko, GZ: 70/00 basierend auf der Katasterunterlage der Gemeinde bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.
Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan Nr. 3.0 i.d.g.F. 3.05 mit der Darstellung der
Änderung, im Maßstab 1:2500.
§ 2 Geltungsbereich:
1. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht sich auf das Grundstück Nr.483/2, KG Thal.
§ 3 Änderung:
1. Das Grundstück Nr.483/2, KG Thal derzeit im Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 als Aufschließungsgebiet für Reines Wohngebiet festgelegt wird nunmehr in Reines Wohngebiet (vollwertiges Bauland) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,3 abgeändert.
2. Die Erschließungserfordernisse gemäß § 23 (3) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F. sowie § 4.3 und § 8 des Wortlautes zum Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05.wurden erfüllt.
§ 4 Rechtswirksamkeit:
Die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplanänderung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
12

Der Bürgermeister stellt den Antrag' den unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur Tagesordnung

5. Flächenwidmungsplan, Aufschließungsgebiet ,,Meister" - Aufhebungsbeschluss
Der Bürgermeister berichtet:
Im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 sind die Grundstücke Nr.541/3 und 541/4 KG Thal als Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,4 festgelegt.
Zum Zeitpunkt der Revision des Flächenwidmungsplanes war eine planmäßige Aufschließung des zusammenhängenden Bereiches nicht vorhanden. Aufgrund der fehlenden Aufschließungserfordernisse sowie des Vorhandenseins des öffentlichen Interesses aufgrund von siedlungs- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde wurde zur Behebung dieser Mängel die Erstellung eines Bebauungsplanes unter § 4.3. (Wortlaut zum FWP 3.0) beschlossen.
Zwischenzeitlich erfolgte die Erstellung des Bebauungsplanes und der Beschluss durch den
Gemeinderat (am 27.10.1999) in dem auch die Erschließungserfordernisse (Wasserversorgung,
Abwasserbeseitigung, Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche und die Innere
Verkehrserschließung) geregelt wurden.
Der Bebauungsplan ist rechtskräftig u. die Verordnungsprüfung durch die Landesregierung ist
erfolgt.
Der Bebauungsplan beinhaltet 6 Bauplätze, wobei lediglich die Bauplätze 2, 3, 5 und 6 die Bestimmungen gemäß § 23 (1) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F. zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen.
Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes wurde seitens der Baubezirksleitung festgestellt, dass die Bauplätze 1 und 4 den Bestimmungen des § 23 (1) Stmk ROG 1974 nicht entsprechen. Aufgrund des geringen Abflussprofils entlang des Winkelbaches ist mit Überflutungen der Bauplätze 1 und 4 zu rechnen und es sind geeignete Maßnahmen im Rahmen einer wasserrechtlichen Bewilligung festzulegen.
Unter § 9 des Teilbebauungsplanes Meister wurde verordnet, dass vor Baubeginn auf den
Bauplätzen 1 und 4 eine wasserrechtliche Bewilligung zwingend einzuholen ist. Diese
wasserrechtliche Bewilligung liegt noch nicht vor und somit kann eine Umwandlung der
Bauplätze 1 und 4 in vollwertiges Bauland nicht erfolgen. Diese Bauplätze verbleiben daher im
Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet.
Das Grundstück Nr.542/4 verbleibt ebenfalls im Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet.
Auf dem Grundstück Nr.542/4 befindet sich ein Biotop, wodurch eine Bebauung des Grundstückes
nicht sinnvoll erscheint. Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der nächsten Revision des
Flächenwidmungsplanes eine geeignete Festlegung zu treffen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Aufhebungsbeschluss für die Grundstücke Nr.541/3 und 541/4 (Teilfläche) KG Thal, - das sind die Bauplätze 2, 3, 5 und 6, laut Bebauungsplan Meister - von bisher Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet zu vollwertigem Bauland ,,Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,4 mit nachstehendem Wortlaut zu fassen.
§ 1 Planunterlage, Planverfasser:
1. Folgende in der Anlage angeschlossene zeichnerische Darstellung, Verfasser Architekten Dipl. Ingre Dieter und Friederice Saiko, GZ: 69/00 basierend auf der Katasterunterlage der Gemeinde bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.
Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan Nr. 3.0 i.d.g.F. 3.05 mit der Darstellung der Änderung, im Maßstab 1:2500.
§ 2 Geltungsbereich:
__ 1 Die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht sich auf die Grundstücke Nr.541/3 und 541/4 (Teilfläche) KG Thal. Der von dieser Änderung betroffene Bereich ist im Bebauungsplan Meister als die Bauplätze 2, 3, 5, sowie 6 näher festgelegt.
§ 3 Änderung:
1. Die Grundstücke Nrn. 541/3 und 541/4 (Teilfläche) KG Thal - das sind die Bauplätze 2, 3, 5 und
6 laut Bebauungsplan ,,Meister" - werden von bisher Aufschließungsgebiet für Allgemeines
Wohngebiet nunmehr als Allgemeines Wohngebiet (vollwertiges Bauland) mit einer
Bebauungsdichte von 0,2 - 0,4 festgelegt.
2. Die Erschließungserfordernisse gemäß § 23 (3) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F. sowie § 4.3 und § 8 des Wortlautes zum Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 wurden für den o.a. Bereich erfüllt.
§ 4 Rechtswirksamkeit:
Die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplanänderung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Fessler, Schreiner, Stern, Veitsberger, List und Hansmann) angenommen.
1 Stimmenthaltung (Sölkner)

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Fessler, Schreiner, Stern, Veitsberger, List und Hansmann) angenommen.
1 Stimmenthaltung (Sölkner)
zur Tagesordnung

6. Geschwindigkeitsbeschränkung
GR Schickhofer berichtet, dass die Marktgemeinde Thal das Kuratorium für Verkehrssicherheit
beauftragt hat, ein verkehrssicherheitstechnisches Gutachten betreffend der Verordnung von 30 km/h
Geschwindigkeitsbeschränkungen in Thal-Eben, Thal-Winkel 1 Thal-Oberbichl und Thal-Waldsdorf/Schlüsselhof zu erstellen.
Um die Situation besser beurteilen zu können, fand im Beisein von Herrn GR Peter Schickhofer und
Herrn Ing. Pilz (Kuratorium für Verkehrssicherheit) ein Ortsaugenschein statt.
Befund:
ag Eben (Meixner - A1uanig
GR Schickhofer berichtet, dass es sich bei den zu beurteilenden Gemeindestraßen für die die
Marktgemeinde Thal Geschwindigkeitsbeschränkungen verordnen möchte, um Gemeindestraßen
innerhalb des Ortsgebietes von Thal-Eben handelt.
Diese Zone wird folgendermaßen definiert:
Sie reicht für die Gemeindestraße (Grdst.Nr. 1432/1) - von der Einmündung in die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1400 unter Einbeziehung der Liegenschaft Meixner (Grdst.Nr. 937/1) bis zur Einmündung der Gemeindestraße Grdst.Nr. 907/3 in die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1432/1 und für die Gemeindestraße Grdst.Nr. 907/3 - von der Einmündung in die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1432/1 bis unter Einbeziehung der Liegenschaft Aluani (Grdst.Nr. 907/8
Sämtliche Gemeindestraßen, die in dieser Zone verlaufen weisen Kronenbreiten von etwa 3,80 m und 4,20 m auf. Die Breite der Fahrbahnen, die aus einem Fahrstreifen bestehen betragen etwa 3,0 m bis 3,20 m. Die Fahrbahnbeläge bestehen zum größten Teil aus Asphalt wobei auch Streckenabschnitte aus Makadam vorhanden sind. Die Bankettstreifen (Schotter bzw. Wiese) weisen beidseitig eine Breite von etwa 0,30 m bis 0,50 m auf.
Die Verbauung ist zum größten Teil beidseitig wobei auch einseitig bzw. unverbaute Bereiche vorhanden sind. In Thal-Eben auf Höhe des Grundstücks-Nr. 929/1 werden zur Zeit mehrere Einfamilienhäuser errichtet, die wiederum einen eigenen Siedlungscharakter aufweisen. Sowohl Gehwege bzw. Gehsteige als auch eine Straßenbeleuchtung sind derzeit nicht vorhanden. Der Straßenverlauf bzw. die horizontale Linienführung wird sowohl von geradlinigen als auch von leicht bis stark kurvigen Streckenabschnitten, die zum Teil auch unübersichtlich sein können, geprägt. Die Längsneigung der Straße bzw. die vertikale Linienführung ist eben.
Die zu beurteilenden Gemeindestraßen befinden sich alle im Ortsgebiet von Thal-Eben. Derzeit sind keine Geschwindigkeitsbeschränkungen vorhanden, somit gelten lediglich die Bestimmungen des §20 StVO bzw. 50 km/h.
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Gutachterliche Stellungnahme:
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit vertritt die Auffassung, dass aufgrund:
· der Kronenbreiten von 3,80 m bis 4,20 m
· der Fahrbahnbreiten von 3,0 m bis 3,20 m
· der horizontalen Linienführung (leicht bis stark kurviger Verlauf)
· der teilweise mangelnden Sichtbeziehungen auf Grund der Rechtskurve (in Richtung Anwesen Aluani bzw. Richtung Norden) auf Höhe Anwesen Thal-Eben Haus Nr.230
· der teilweise mangelnden Sichtbeziehungen auf Grund der Linkskurve (in Richtung Anwesen Aluani bzw. Richtung Norden) auf Höhe Anwesen Thal-Eben Haus Nr.556
· der zahlreichen Gemeindstraßenkreuzungen
· der zahlreichen Grundstückszufahrten
· der zum größten Teil beidseitigen Verbauung
· der unterschiedlichen Siedlungscharaktere
· der Tatsache, dass ein Ausweichen bei Gegenverkehr meist nur erschwert möglich ist
· des Umstandes, dass keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist
· des Nichtvorhandenseins von Gehsteigen bzw. Gehwegen
· des Vorhandenseins eines inhomogenen Verkehrsverhaltens
die Herabsetzung der zulässig erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h als äußerst sinnvoll und im Sinne der Verkehrssicherheit ist.

GR Schickhofer stellt den Antrag zur Erlassung folgender Verordnung:

VERORDNUNG
§1
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.05.2000 wird aufgrund des § 43 Abs. 1 lit. b Zifl und des § 94 d Zif 4 lit. d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl.Nr. 159/1960 i.d.g.F. das nachstehend angeführte Straßennetz zur ,,Tempo 30 km/h-Zone" erklärt.
Für die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1432/1 - von der Einmündung in die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1400 unter Einbeziehung der Liegenschaft Meixner (Grdst.Nr. 937/1) bis zur Einmündung der Gemeindestraße Grdst.Nr. 907/3 in die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1432/1. Für die Gemeindestraße Grdst.Nr. 907/3 - von der Einmündung in die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1432/1 bis unter Einbeziehung der Liegenschaft Aluani (Grdst.Nr. 907/8). Das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h ist innerhalb dieser Zone in beiden Fahrtrichtungen verboten.
§2
Gemäß § 44 Abs. 1 der StVO 1960 i.d.g.F. wird diese Verordnung durch Anbringen der Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Zif. 11 a und 11 b gehörig kundgemacht. Diese Verordnung tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft.
Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird einstimmig angenommen.

bg Winkel/Oberbichl (Suchy - Urdl P.)
Befund:
GR Schickhofer berichtet, dass es sich bei den zu beurteilenden Gemeindestraßen, für die
Geschwindigkeitsbeschränkungen verordnet werden sollen, um Gemeindestraßen innerhalb des
Ortsgebietes von Thal-Winkel und Thal-Oberbichl handelt.
Die Kronenbreiten variieren zwischen 3,40 m und 4,40 m. Die Breite der Fahrbahnen, die aus einem Fahrstreifen bestehen, betragen etwa 2,80 m bis 3,50 m. Die Fahrbahnbeläge bestehen aus Asphalt, die Bankettstreifen (Schotter bzw. Wiese) weisen beidseitig eine Breite von etwa 0,20 m bis 0,40 m auf
Die Verbauung ist zum größten Teil beidseitig wobei auch einseitig bzw. unverbaute Bereiche vorhanden sind.
Das Ortsgebiet Thal-Oberbichl wird durch zahlreiche landwirtschaftliche Hofzufahrten geprägt.
Sowohl Gehwege bzw. Gehsteige als auch eine Straßenbeleuchtung sind derzeit nicht vorhanden.
Der Straßenverlauf bzw. die horizontale Linienführung wird sowohl von geradlinigen als auch von leicht bis stark kurvigen Streckenabschnitten, die zum Teil sehr unübersichtlich sein können, geprägt. Die Längsneigung der Straße bzw. die vertikale Linienführung variiert zwischen ebenen und leicht bis stark abschüssigen Streckenabschnitten.
Die zu beurteilenden Gemeindestraßen befinden sich alle in den Ortsgebieten Thal-Winkel und Thal-Oberbichl. Derzeit sind keine Geschwindigkeitsbeschränkungen vorhanden, somit gelten lediglich die Bestimmungen des § 20 StVO bzw. 50 km/h.
Gutachterliche Stel1ungnahme:
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit vertritt die Auffassung, dass aufgrund:
· der Kronenbreiten von 3,40 bis 4,40 m
· der Fahrbahnbreiten von 2,80 m bis 3,50 m
· der horizontalen Linienführung (leicht bis stark kurviger Verlauf)
· der vertikalen Linienführung (leicht bis stark abschüssig)
· der teilweise mangelnden Sichtbeziehungen auf Grund des kurvigen Straßenverlaufes auf Höhe der Grundstücksnummern 234/1, 399/1, 281/2, 281/1,323/1 und 319/13
· der zahlreichen Gemeindestraßenkreuzungen
· der zahlreichen Grundstückszufahrten
· der zahlreichen landwirtschaftlichen Hofzufahrten
· der zum größten Teil beidseitigen Verbauung
· des Umstandes, dass zahlreiche Häuser (Gebäudefluchten) unmittelbar entlang der Straßenkrone errichtet worden sind
· der unterschiedlichen Siedlungscharaktere
· der Tatsache, dass ein Ausweichen bei Gegenverkehr meist nur erschwert möglich ist
· des Umstandes, dass keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist
· des Nichtvorhandenseins von Gehsteigen bzw. Gehwegen des Vorhandenseins eines inhomogenen Verkehrsverhaltens

die Herabsetzung der zulässig erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h als äußerst sinnvoll und im Sinne der Verkehrssicherheit ist.

GR Schickhofer stellt den Antrag zur Erlassung folgender Verordnung:

VERORDNUNG
§1
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.05.2000 wird aufgrund des § 20 Abs. 2a und des § 94 d Zif 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr. 159/1960 i.d.g.F. folgende Verkehrsregelung verfügt.
Für die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1381/1 - von unter Einbeziehung der Liegenschaft Suchy
(Grdst.Nr. 412/8) bis unter Einbeziehung der Liegenschaft Urdl P. (Grdst.Nr. 343/5).
Das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h wird im Zuge des gesamten
Ortsgebietes Thal-Oberbichl und Thal-Winkel in beiden Fahrtrichtungen verboten.
§2
Gemäß § 44 Abs. 4 der StVO 1960 i.d.g.F. wird diese Verordnung durch Anbringung der
Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Zif 10 a und 10 b in unmittelbarer Verbindung mit dem
Verkehrszeichen Ortstafel gehörig kundgemacht.
Diese Verordnung tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft.
Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird einstimmig angenommen.

cg Waldsdorf/Schlüsselhof (Puschnig - Baumgartner Josef)
Befund:
GR Schickhofer berichtet, dass in Thal-Waldsdorf/Schlüsselhof eine 30 km/h
Geschwindigkeitszonenbeschränkung verordnet werden soll.
Diese Zone wird folgendermaßen definiert:
Sie reicht vom Anwesen Puschnig (Grdst.Nr. 808/9) bis zur T-Kreuzung auf Höhe des Anwesens Höller. Danach verläuft sie einerseits in Richtung Osten weiter bis zum Anwesen Baumgartner Josef ,,Hansbauer" (Grdst.Nr. 151/2) und andererseits in Richtung Süden bis zur Ortstafel Thal-Waldsdorf/Schlüsselhof Sämtliche Gemeindestraßen, die in dieser Zone verlaufen weisen Kronenbreiten von etwa 3,25 m bis
4,50 m auf. Die Breite der Fahrbahnen, die aus einem Fahrstreifen bestehen, variieren zwischen 2,80 m bis 3,50 m. Die Fahrbahnbeläge bestehen aus Asphalt, die Bankettstreifen (Schotter bzw. Wiese) weisen beidseitig eine Breite von etwa 0,20 m bis 0,50 m auf.

Die Verbauung ist zum größten Teil beidseitig, wobei auch einseitig bzw. auch unverbaute Bereiche vorhanden sind.
Der Bereich Schlüsselhof wird durch zahlreiche landwirtschaftliche Hofzufahrten geprägt.
Sowohl Gehwege bzw. Gehsteige als auch eine Straßenbeleuchtung sind derzeit nicht vorhanden.
Der Straßenverlauf bzw. die horizontale Linienführung wird sowohl von geradlinigen als auch von leicht bis stark kurvigen Streckenabschnitten, die zum Teil sehr unübersichtlich sein können, geprägt. Die Längsneigung der Straße bzw. die vertikale Linienführung variiert zwischen ebenen und leicht bis stark abschüssigen Streckenabschnitten, die zum Teil sehr unübersichtlich sein können, geprägt. Die Längsneigung der Straße bzw. die vertikale Linienführung variiert zwischen ebenen und leicht bis stark abschüssigen Streckenabschnitten.
Die zu beurteilenden Gemeindestraßen befinden sich zum Teil im Ortsgebiet von Thal-Waldsdorf/Schlüsselhof. Derzeit sind keine Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb des Ortsgebietes vorhanden, somit gelten lediglich die Bestimmungen des § 20 StVO bzw. 50 km/h. Der übrige Teil der zu beurteilenden Gemeindestraßen befinden sich im Freiland. Derzeit sind auch hier keine Geschwindigkeitsbeschränkungen vorhanden, somit gelten lediglich die Bestimmungen des § 20 der StVO bzw. 100 km/h.
Gutachterliche Stellungnahme:
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit vertritt die Auffassung, dass aufgrund:
· der Kronenbreiten von 3,25 m bis 4,50 m
· der Fahrbahnbreiten von 2,80 m bis 3,50 m
· der horizontalen Linienführung (leicht bis stark kurviger Verlauf)
· der vertikalen Linienführung (leicht bis stark abschüssig)
· der teilweise mangelnden Sichtbeziehungen des kurvigen Straßenverlaufes auf Höhe der Grdst.Nr. 808/4, 151/2 und im Bereich der Gemeindestraßenkreuzungen 141/4 mit 1387
· der zahlreichen Gemeindestraßenkreuzungen
· der zahlreichen Grundstückszufahrten
· der zahlreichen landwirtschaftlichen Hofzufahrten
· der zum größten Teil beidseitigen Verbauung
· des Umstandes, dass zahlreiche Häuser (Gebäudefluchten) unmittelbar entlang der Straßenkronen errichtet worden sind
· der unterschiedlichen Siedlungscharaktere
· der Tatsache, dass ein Ausweichen bei Gegenverkehr meist nur erschwert möglich ist
· des Umstandes, dass keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist
· des Nichtvorhandenseins von Gehsteigen bzw. Gehwegen
des Vorhandenseins eines inhomogenen Verkehrsverhaltens
die Herabsetzung der zulässig erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Sinne der Verkehrssicherheit erforderlich ist.
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GR Schickhofer stellt den Antrag zur Erlassung folgender Verordnung:

VERORDNUNG
§1
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.05.2000 wird aufgrund des § 43 Abs. 1 lit. b Zif 1 und des § 94 d Zif 4 lit. d der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr. 159/1960 wird das nachstehend angeführte Straßennetz zur ,,Tempo 30 km/h-Zone" erklärt.
Gemeindestraße Grst.Nr. 1387 - ab Liegenschaft Puschnig (Grdst.Nr. 808/9, Nordostkante) bis Gemeindestraße Grdst.Nr. 1381/1 auf Höhe der Liegenschaft Baumgartner Josef ,,Hansbauer" (Grst.Nr. 151/2, Nordostkantenflucht).
Gemeindestraße Grdst.Nr. 1390/4 - ab Höhe des Trafos, 5,0 m nördlich der Ortstafel ,,Thal-Wa1dsdorf/Schlüsselhog' bis Einmündung in die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1387. Das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb dieser Zone ist in beiden Fahrtrichtungen verboten.
§2
Gemäß § 44 Abs. 1 der StVO 1960 i.d.g.F. wird diese Verordnung durch Anbringung der Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Zif 11 a und 11 b gehörig kundgemacht.
Diese Verordnung tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft.
Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird einstimmig angenommen.

GR Sölkner stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat ersucht den Bezirkshauptmann, dass er der Gendarmerie Hitzendorf den Auftrag zur Geschwindigkeitsüberprüfung in unserem Gemeindegebiet erteilt, sodass über das Jahr verteilt jede Geschwindigkeitsbeschränkungszone zumindest einmal überprüft wird.
Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung

7. Seniorenurlaubsaktion
GR Hofer berichtet:
Die Seniorenurlaubsaktion dient in erster Linie dem Wohle älterer Menschen, die auf Grund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse sonst keine Möglichkeit haben einen Urlaub zu verbringen.

Für die Teilnahme an der Seniorenurlaubsaktion (29.09. - 12.10.2000, Bad Gleichenberg, GH Scheer) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Mindestalter: 60 Jahre
Einkommensrichtsätze: für allein lebende Personen S 9.176,--
für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften S 13.093,--
(gemeinsames Nettoeinkommen)

Folgende Personen die die Voraussetzungen erfüllen sind angemeldet:
SCHNEEBERGER Josefa 8051 Graz, Thal-Kirchberg 263,
SCHMIDT Maria 8051 Graz, Thal-Linak 147,
AMINGER Irmgard 8051 Graz, Thal-Linak432

GR Hofer ersucht um Zustimmung zur Meldung der genannten Mitbürgerinnen für die heurige Seniorenurlaubsaktion.
Beschluss: Der Antrag von GR Hofer wird einstimmig angenommen.
zur Tagesordnung

8. Pumpwerk ,,Thal-Eben" - Vergabe
Der Vizebürgermeister berichtet:
Beim Pumpwerk in Thal-Eben (große Pumpstation Eck-Wald) ist eine Pumpe ausgefallen und die zweite Pumpe funktioniert nicht mehr einwandfrei.
Es wurde festgestellt, dass eine Sanierung der Pumpen nicht mehr zu empfehlen ist, da diese schon sehr veraltet sind und die Ersatzteile nur mehr teilweise lieferbar und die Reparaturkosten sehr hoch sind.
Es wurden daher Anbote von zwei Firmen inkl. Einbau einer Sondensteuerung eingeholt. Der Vizebürgermeister verliest die vorliegenden Anbote.
Fa. ABS:
S 258.090,00 netto
Fa. EMU:
S 230.000,00 netto mit Einbau Alarmwählsystem
und Neuerrichtung Pumpenverteiler

Eine Überprüfung der Anbote durch Herrn Ing. Wagner erfolgte. Es wurde festgestellt, dass das Anbot der Fa. ABS nicht den Anforderungen entspricht, da die Pumpleistung der angebotenen Pumpen viel zu schwach ist.
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Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, die Firma EMU mit der Neuinstallierung des Pumpwerkes inkl. Einbau Alarmwählsystem und Neuerrichtung des Pumpenverteilers mit einer Gewährleistungsgarantie von 24 Monaten ab Lieferung zu beauftragen.
Beschluss: Der Antrag des Vizebürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur Tagesordnung

9. Fahrsicherheitsaktion "Road Expert" - Kostenbeitrag
GR Fessler berichtet, dass die steiermarkweite Fahrsicherheitsaktion Führerscheinneulinge abgelaufen ist und eine neue Aktion gestartet wurde.
,,Plus-Driver" für
Die nun österreichweite Fahrsicherheitsaktion ,,Road Expert" ermöglicht allen Probeführerscheinbesitzern ein Fahrsicherheitstraining mit eigenem Bike oder Auto um nur S 500,--statt S 2.220,-- zu absolvieren.
Die Aktion ,,Road Expert" wird aus Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds gefördert.
Um ebenfalls einen Beitrag zur Fahrsicherheit unserer Jugendlichen zu leisten, ist die Übernahme von S 250,-- je Kursteilnehmer aus Thal durch die Marktgemeinde Thal vorgesehen, wie sie bereits im Rahmen der Aktion ,,Plus-Driver" erfolgte.
GR Fessler stellt den Antrag, im Rahmen der Fahrsicherheitsaktion ,,Road Expert" je Kursteilnehmer aus Thal einen Beitrag in Höhe von S 250,-- zu übernehmen.
Beschluss: Der Antrag von GR Fessler wird einstimmig angenommen.
zur Tagesordnung

10. Einrichtung einer Kindernachmittagsbetreuung im Kindergarten Thal: Beauftragung des Fachausschusses; Fristsetzung
GR Sölkner stellt den Antrag, Folgendes zu beschließen:
1. Der Kindergartenausschuss wird beauftragt, die Konzepterstellung zur Realisierung einer Kindernachmittagsbetreuung im Kindergarten Thal unverzüglich in Angriff zu nehmen.
2. Dazu sollen VertreterInnen der Elterninitiative, die die Nachmittagsbetreuung fordert, zur Mitarbeit eingeladen werden.
3. Eine umfassende, objektivierte Bedarfserhebung unter allen Eltern von Kindern im Alter zwischen 0 und 14 Jahren ist durchzuführen, um so auch einen allfälligen, längerfristigen Bedarf nach einem Kinderhaus abschätzen zu können. Dabei ist auch die Frage des Bedarfs nach einem Ganzjahresbetrieb zu berücksichtigen.
4 Zur Unterstützung des Kindergartenausschusses wird der Schulausschuss beauftragt, die Bedarfserhebung unter den Eltern der schulpflichtigen Kinder durchzuführen. Der Elternverein wird dazu um Unterstützung ersucht.
5. Aufgrund des ermittelten Bedarfs ist für die Ganztagsbetreuung der Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren ein konkreter Realisierungsvorschlag mit Personalplan, Raumnutzungskonzept, Investitions- und Jahresfinanzierungsplan zu erarbeiten. Die Möglichkeit eines kostengünstigen Angebots der Nachmittagsbetreuung durch einen Kooperationsvertrag mit einem freien Träger (Volkshilfe, Steirisches Hilfswerk, etc.) ist zu berücksichtigen.
6. Das fertige Konzept ist dem Gemeindevorstand so rechtzeitig vorzulegen, dass es dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 5.7.2000 (wenn möglich, sonst zur darauffolgenden Sitzung) zur Beratung und allfälligen Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung

11. Unterstützung der Mobilfunk-Petition der Plattform GSM-Initiativen
GR Sölkner stellt den Antrag die Mobilfunk-Petition der Plattform GSM-Initiativen vom 30.
November 1999 zu unterstützen und berichtet über den Inhalt dieser Petition. Diese Petition liegt im Anhang bei.
Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird mit
3 Gegenstimmen (Beetz, Schickhofer, Eckhard) und
9 Stimmenthaltungen (Urdl, Hofbauer, Hofer, Lenardt, Fessler, Schreiner, Stern, Veitsberger u. Hansmann) abgelehnt.
2 Stimmen für den Antrag (Sölkner, List)

zur Tagesordnung

12. Verwendung eines Schallträgers bei den Gemeinderatssitzungen Gemäß g 60 GemO
GR Hansmann stellt den Antrag, dass bei den Gemeinderatssitzungen ein Schallträger verwendet wird.
Begründung:
Unterstützung der Schreibkräfte
Leichtere Wiedergabe für das Protokoll, wenn etwas unverständlich war
Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird mit
6 Gegenstimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer, Eckhard, Lenardt, Fessler)
2 Stimmenthaltungen (Hofer, Schreiner) abgelehnt.
6 Stimmen für den Antrag (Hofbauer, Stern, Veitsberger,
Sölkner, List und Hansmann)
zur Tagesordnung

13. Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet:
a) Dankschreiben
Der Bürgermeister teilt mit, dass folgende Dankschreiben in der Marktgemeinde Thal eingegangen sind:
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung bezüglich Teilnahme und Unterstützung am Steirerball ESV - Steinberg bezüglich Subvention
Hardter Volksmusik bezüglich Subvention

bg Errichtung eines Gehsteiges in Haslau
Der Bürgermeister berichtet, dass der Punkt Gehsteig Haslau zur Vorberatung in der nächsten Straßenausschusssitzung behandelt wird.
cg Jakobikirtag - Schreiben der Thaler Alternativen Liste vom 2.5.2000
Der Bürgermeister berichtet, dass laut Vereinsausschuss politische Parteien keinen Stand beim Jakobikirtag haben werden.


dg Anweisung Schulungsgelder für die Mitglieder der Thaler Alternativen Liste
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Parteibezirksorganisationen der SPÖ, ÖVP und der FPÖ jährlich um Auszahlung der Schulungsgelder ersuchen und dass die Auszahlung der Schulungsgelder an die THAL auch erst wie bei allen anderen Parteien nach Vorliegen des Ersuchens erfolgen kann.

GR Sölkner fragt an:
e) Ernennung der Schöffen
GR Sölkner fragt bezüglich Ernennung der Schöffen an, ob diese nicht durch den Gemeinderat vorzunehmen ist?
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Ermittlung der Schöffen oder Geschworenen vom Bürgermeister oder seinem Vertreter durch ein Zufallsverfahren (EDV-unterstützes Datenprogramm) durchzuführen ist. Dieses Zufallsverfahren ist öffentlich kundzumachen.

Die unter den Tagesordnungspunkten 3., 4. und 5. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr.87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand.
Schluss der Sitzung: 23.50 Uhr

Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 23 Seiten ,,Öffentlicher Teil" und 4 Seiten ,,Nicht Öffentlicher Teil".
zur Tagesordnung

Für weitere Informationen wenden Sie sich BHte an:

ThAL - Thaler Alternative Liste
8051 Graz - Unterthal 607
Tel: 0316 58 55 72
FAX: 0676 39 00 472
Internet: info@thalbeigraz.at

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