| GEMEINDE THAL Lfd. Nr.2/2000
VERHANDLUNGSSCHRIFT
ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES
am 24.5.2000 im Gemeindeamt Thal
Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 15.5.2000 durch Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher
Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.
Anwesend waren:
Bürgermeister Peter URDL
Vizebgm. Ing. Heinrich BEETZ
Gemeindekassier (Finanzreferent) Anton HOFBAUER
GR SCHICKHOFER Peter
GR HOFER Margarete
GR ECKHARD Gottfried
GR LENARDT Werner
GR Mag. FESSLER Elke
GR SCHREINER Dietmar
GR STERN Monika
GR Ing. VEITSBERGER Alois (20.20 Uhr)
GR SÖLKNER Franz
GR LIST Christian
GR HANSMANN Edmund
Außerdem waren anwesend:
Brigitte ECKHARD, Andrea LENARDT, Michaela BÖHM
Entschuldigt waren:
GR HARTNER Anton
Unentschuldigt waren:
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender: Bgm. Peter URDL
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Fragestunde
GR Stern fragt bezüglich Veröffentlichung der Förderung Biomasse
Kleinfeuerungsanlagen an:
Der Landesenergieverein veröffentlicht Förderungen ,,Erneuerbare
Energie" im Internet.
GR Stern fragt an, warum die Förderung der Marktgemeinde Thal unter
dieser Internetadresse nicht aufscheint?
Der Bürgermeister teilt mit, dass wir uns diesbezüglich erkundigen
werden.
GR Stern fragt bezüglich des Standes der Arbeiten Kommunales
Informationssystem an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass derzeit die Naturbestandsaufnahmen
stattfinden. Es wird bereits mit den Daten des Katasterplanes gearbeitet.
· GR Hansmann fragt bezüglich Kommunales Informationssystem an:
Ob das Kommunale Informationssystem eine Grundlage für neue Steuern ist?
Der Bürgermeister teilt mit, dass dies nicht der Fall ist.
GR Hansmann fragt bezüglich einer Förderung für KIS vom Büro
Jost-Bleckmann an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass es diese Förderung für die
Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes gibt. Die Digitalisierung
unseres Flächenwidmungsplanes ist bereits mit der letzten Revision
erfolgt.
GR Hofbauer fragt bezüglich Nachzahlung der Kanalgebühren an den
Magistrat Graz für die Umlandgemeinden an: Wer diese Kosten übernehmen
wird? Ob diese Kosten auf die Thaler Bürger umgelegt werden oder
Bezahlung durch die Gemeinde?
Der Bürgermeister teilt mit, dass wir derzeit die Nachforderung
überprüfen. Eine Umlegung ist derzeit nicht vorgesehen.
GR Hofbauer fragt bezüglich Ganztagsbetreuung der Thaler Kinder an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass es schon einmal eine Erhebung gegeben
hat. Damals war das Interesse sehr gering.
Im Frühjahr hat eine private Unterschriftensammlung stattgefunden. Die
Liste ist an alle Fraktionen ergangen. Wir werden eine diesbezügliche
Erhebung in der Bevölkerung durchführen und über geeignete Modelle
recherchieren.
GR List
fragt bezüglich Getränkesteuer an:
Ob die Reduzierung der Getränkeabgabe im Voranschlag zu berücksichtigen
ist?
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Vorgangsweise für die Gemeinden
noch nicht geregelt ist. Auch bezüglich der Rückzahlungen gibt es noch
keine Regelung.
GR
Sölkner fragt bezüglich ausübender Funktionen des Bürgermeisters in
öffentlichen halböffentlichen Vereinen und Genossenschaften sowie über
die Höhe der Entschädigungen an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass er folgende Funktionen ausübt:
ÖKB: Kassier
Sozialhilfeverband: Vertreter der Gemeinde
Raiffeisenbank: Vorstand
Wasserverband Steinberg: Vertreter der Gemeinde
Regionaler Entwicklungsverein: Vertreter der Gemeinde
Weiters berichtet der Bürgermeister, dass es keine Entschädigung für
diese Funktionen gibt.
GR Hansmann fragt bezüglich Verkehrsberuhigung in Unterthal an:
GR Hansmann berichtet, dass in Unterthal die 30 km/h-Beschränkung nicht
eingehalten wird. Ob es seitens der Gemeinde keine Möglichkeit bezüglich
einer Überwachung gibt?
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Überwachung der Gendarmerie
obliegt. Wir stellen von Zeit zu Zeit den ,,Pappkameraden" auf und
werden von uns Geschwindigkeitsmessungen mit mobilen Tempoanzeigen
organisiert.
Auch wurde ein diesbezügliches Gespräch mit dem Kuratorium für
Verkehrssicherheit geführt. Es besteht nur die Möglichkeit, die Straße
schmäler zu machen, was jedoch Probleme für den
Busverkehr bringen würde.
Der Bürgermeister berichtet, dass der Tagesordnungspunkt 8. -
Getränkeabgabe - Resolution abgesetzt wird.
Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme folgender Punkte in die
Tagesordnung:
- Pumpwerk ,,Thal-Eben" - Vergabe
- Fahrsicherheitsaktion ,,Road Expert" - Kostenbeitrag"
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
GR
Sölkner beantragt die Aufnahme folgender Punkte in die Tagesordnung:
· Einrichtung einer Kindernachmittagsbetreuung im Kindergarten Thal:
Beauftragung des Fachausschusses; Fristsetzung
Begründung:
Die Einrichtung einer Kinder-Nachmittagsbetreuung im Kindergarten Thal ist
ein dringender Wunsch zahlreicher Eltern. Dieser Wunsch wurde von einer
Elterninitiative vor mehr als 2 Monaten an die Gemeinde und die
wahlwerbenden Parteien herangetragen und von allen im Gemeinderat
vertretenen Gruppen grundsätzlich positiv aufgenommen. Es ist der Wunsch
der Eltern, dass die Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung nach
Möglichkeit im September 2000 mit dem Beginn des kommenden
Kindergartenjahres in Anspruch genommen werden kann. Dies scheint
grundsätzlich möglich, bedarf aber einer zügigen Behandlung durch die
zuständigen Organe der Gemeinde.
Unterstützung
der Mobilfunk-Petition der Plattform der GSM-lnitiativen
Begründung:
Nach Meinung einer wachsenden Zahl von kritischen Fachleuten kann durch
die gegebenen gesetzlichen Vorgaben für die Errichtung von
Mobilfunk-Sendeanlagen eine langfristige gesundheitliche Schädigung
umwohnender Personen nicht ausgeschlossen werden. Die zentrale Forderung
der Petition besteht in der Absenkung der gültigen Grenzwerte auf den
Salzburger Summen-Vorsorgegrenzwert von imWIm2. Die Sammlung der
Unterstützungsunterschriften war ursprünglich mit 31. März befristet,
diese Frist wurde auf 31. Mai erstreckt.
Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.
GR Hansmann beantragt die Aufnahme des Punktes: Verwendung eines
Schallträgers bei den Gemeinderatssitzungen gemäß § 60 GemO.
Beschluß: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.
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TAGESORDNUNG
Öffentlicher Teil:
1. Genehmigung
der Verhandlungsschrift vom 15.12.1999 und 26.4.2000
2.
Prüfungsbericht IV. Quartal 1999 u. 1. Quartal 2000
3. Rechnungsabschluss
4.
Flächenwidmungsplan, Aufschließungsgebiet ,,Riegler" -
Aufhebungsbeschluss
5.
Flächenwidmungsplan, Aufschließungsgebiet ,,Meister" -
Aufhebungsbeschluss
6. Geschwindigkeitsbeschränkung
a) Eben (Meixner - Aluani)
b) Winkel/Oberbichl (Suchy - Urdl Peter)
c) Waldsdorf/Schlüsselhof (Puschnig - Baumgartner
Josef)
7. Seniorenurlaubsaktion
8. Pumpwerk ,,Thal-Eben" - Vergabe
9. Fahrsicherheitsaktion ,,Road Expert"
- Kostenbeitrag
10. Einrichtung einer
Kindernachmittagsbetreuung im Kindergarten Thal: Beauftragung des
Fachausschusses; Fristsetzung
11. Unterstützung der Mobilfunk-Petition der
Plattform der GSM-lnitiativen
12. Verwendung eines Schallträgers bei den
Gemeinderatssitzungen gem. § 60 GemO
13. Allfälliges
Nicht öffentlicher Teil:
1. Personalangelegenheit
2. Grundsteuerbefreiung Berufung
3. Zahlungserleichterung
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oben
GEDENKMINUTE FÜR ALTBÜRGERMEISTER FRANZ PURKT
Anlässlich des Ablebens von unserem Altbürgermeister, Ehrenbürger und
Ehrenringträger unserer Gemeinde, Herrn Franz PURKT, hat der Gemeinderat
eine Gedenkminute abgehalten.
VERLAUF:
1.
Genehmigung der Verhandlungschrift vom 15.12.1999 und 26.4.2000
Die Protokolle der ,,öffentlichen Sitzungen" vom 15.12.1999 und
26.4.2000 sind an die Fraktionsvorsitzenden und an die Schriftführer
übermittelt worden.
Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 15.12.1999 ist 8
Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.
6
Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer, GR Stern und GR Sölkner
zum Protokoll vom 15.12.1999 um ihre Stellungnahmen. GR Fessler und GR
Hansmann geben keine Stellungnahme ab, da sie dem Gemeinderat am
15.12.1999 noch nicht angehört haben.
ÖVP: Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.
THAL: Seitens der THAL gibt es folgende Einwände:
Seite 2: Der Betrag über die Verfahrens- und Rechtskosten ist
anzuführen. Seite 14: Die jährlichen Wartungskosten sind anzuführen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass dies angeführt wird.
Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer, GR Fessler, GR Stern, GR
Sölkner, GR Hansmann um ihre Stellungnahmen zum Protokoll vom 26.4.2000.
SPÖ: Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.
ÖVP: Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.
THAL:
Seitens der THAL gibt es folgenden Einwand:
Seite 2 - Stand Altlasten in Unterthal muss richtig lauten: Laut
Einschätzung von Dr. Klement & Schreiner wird die Entsorgung der
Altlasten durch das Land durchgeführt.
FPÖ: Seitens der FPÖ gibt es keine Einwände.
Der Bürgermeister stellt den Antra2g die Protokolle mit den angeführten
Änderungen zu genehmigen.
Beschluss: Die Protokolle werden einstimmig genehmigt und gefertigt.
zur
Tagesordnung
2.
Prüfungsbericht IV. Quartal 1999 und 1. Quartal 2000
GR Stern berichtet, dass die Prüfung des IV. Quartals 1999 am 14.02.2000
eine ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung ergeben hat und verliest
den Kassenbestand.
Bargeld S 5.977,20
Giro S 6.763.781g75
Gesamt S 6.769.758,95
GR Stern beantragt die Zustimmung zum Prüfungsbericht.
Beschluss: Der Antrag von GR Stern wird mit 12 Stimmen (Urdl, Beetz,
Hofbauer, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Fessler, Schreiner, Stern,
List und Hansmann) an-genommen.
1 Stimmenthaltung (Sölkner)
7
GR Hansmann berichtet, dass die Prüfung des 1. Quartals 2000 (bis
einschließlich 14.04.2000) am 22.05.2000 eine ordnungsgemäße Buch- und
Kassenführung ergeben hat und verliest den Kassenbestand.
Gleichzeitig erfolgte die Prüfung für die Übergabe der Kassengeschäfte
anlässlich des Kassierwechsels.
Bargeld S 13.523,40
Giro S 8.585.946,91
Gesamt S 8.599.470,31
GR Hansmann beantragt die Zustimmung zum Prüfungsbericht 1. Quartal
2000.
Beschluss:
Der Antrag von GR Hansmann wird mit 11 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Fessler, Schreiner, Stern und
Hansmann) angenommen.
2 Stimmenthaltungen (Sölkner, List)
Da der Prüfungsbericht nicht vollständig bei diesem
Tagesordnungspunkt vorgebracht wurde, wurde dies beim Tagesordnungspunkt
Rechnungsabschluss nachgeholt und wird nun der Bericht dem richtigen
Tagesordnungspunkt zugeordnet:
Der Prüfungsausschuss beauftragt den Gemeindevorstand, Verhandlungen mit
der Raiba Graz-Andritz betreffend dem Zinssatz für das Gemeinde-Girokonto
zu führen. Weiters empfiehlt der Prüfungsausschuss dem Gemeindevorstand,
in Zukunft Wartungsverträge nicht im vorhinein zu bezahlen, sondern
quartalsmäßig abzurechnen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass wir mit der Raiba Graz-Andritz-Thal
Verhandlungen geführt haben, aber die Zinsen allgemein einen absoluten
Tiefstand erzielt hatten. Die Zinsen beginnen jetzt wieder zu steigen und
werden wir weiter diesbezügliche Verhandlungen führen.
zur
Tagesordnung
3. Rechnungsabschluss
GR Ing. Veitsberger nimmt ab 20.20 Uhr an der Sitzung teil.
Der Bürgermeister berichtet, dass der Rechnungsabschluss mit den
erforderlichen Nachweisen und
Beilagen den Fraktionen am 08.05.2000 zugemittelt wurde, und 14 Tage zur
öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegen ist. Es sind keine Einwendungen vorgebracht
worden.
Der Rechnungsabschluss ergibt einen Überschuss von S 7,278.448,92, wobei
hier schon Leistungen für Unwetterschäden berücksichtigt sind.
Im Voranschlag 2000 wurde als Soll-Überschuss ein Betrag von S
3,190.000,-- angenommen. Der verbleibende Überschuss von rund S
4,000.000,-- soll für den Freizeitpark verwendet werden.
Der Bürgermeister richtet seinen besonderen Dank an die Bevölkerung, die
durch die rechtzeitige Leistung der Abgaben wesentlich zu diesem Erfolg
beigetragen hat.
8
Der vorliegende Rechnungsabschluss dokumentiert einen hohen
Leistungsstandard im Sinne der Erfüllung der Gemeindeaufgaben.
Es gibt nur wenige Gemeinden, die einen Überschuss vorweisen können und
bei vielen ist selbst der Haushaltsausgleich nicht erreicht worden.
Dem breiten Spektrum der Aufgaben, die zu erfüllen waren, stehen
verhältnismäßig geringe Einnahmen unserer reinen Wohngemeinde
gegenüber. Der Erfolg der Jahresrechnung 1999 ist nur auf die
größtmöglichste Sorgfalt mit dem Umgang der Steuergelder
zurückzuführen.
Auf Grund unvorhergesehener Gegebenheiten mussten einige Mehrausgaben in
Kauf genommen werden, wie sie sich im Laufe eines Jahres in jedem privaten
Haushalt ergeben und größtenteils bei den GR-Sitzungen am 30.03.,
07.07., 27.10. und 15.12.1999 sowie den Vorstandssitzungen am 25.03.,
05.07., 20.10., 15.11. und 08.12.1999 genehmigt wurden. Es können auch
gemäß § 8 GHO Ersparungen bei Ausgaben in den Gruppe 0, 2 und 6,
zwischen denen ein sachlicher und
-g verwaltungsmäßiger Zusammenhang besteht - zum Ausgleich der
Mehrerfordernisse bei anderen Ausgaben - verwendet werden.
Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungsabschluss geprüft und die
sachliche und rechnerische Richtigkeit der Buchungen und der im
Rechnungsabschluss ausgewiesenen Abschlussbeträge bestätigt.
Der Bürgermeister bedankt sich bei den Bediensteten für ihre
ausgezeichnete Arbeit. Weiteres zum Rechnungsabschluss wird Frau Böhm
berichten:
Frau BÖHM berichtet:
Der Rechnungsabschluss umfasst den Kassenabschluss, die Haushaltsrechnung
und die Vermögensrechnung.
In der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 22.05.2000 wurde der
Rechnungsabschluss überprüft und festgestellt, dass Form und Gliederung
den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Auf termingerechte Einbringung der Einnahmen und die rechtzeitige Leistung
der Pflichtausgaben wurde besonderes Augenmerk gelegt.
Die Wahrung des Haushaltsausgleiches ist stets im Vordergrund gestanden
und wurde nach den Maastricht-Kriterien gearbeitet. Letztlich ist darauf
hinzuweisen, dass die Prüfung, Kontierung und Buchung der rund 11.000
Belege und die Überwachung der Einhaltung von Voranschlagsbeträgen einen
erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern.
Kassenabschluss für 1999:
anfänglicher Kassenbestand von ordentliche Einnahmen in Höhe von
außerordentliche Einnahmen von sowie voranschlagsunwirksame Einnahmen von
-
S 5.015.206,34
S 23.129.601,51
S 3.967.679,22
S 5.694.658,54
Demgegenüber wurden
ordentliche Ausgaben in Höhe von S 21.013.110,75
außerordentliche Ausgaben von S 4.141.558,79
sowie voranschlagsunwirksame Aus-
gaben von S 5.882.717,12
getätigt, sodass das Rechnungsjahr 1999 mit einem
schließlichen Kassenbestand in Höhe von S 6.769.758,95
abgeschlossen werden konnte.
Geprägt wird der Rechnungsabschluss durch äußerst sparsame Verwaltung.
So konnte durch pünktliche Bezahlung der Rechnungen wieder ein enormer
Skonto in Höhe von S 102.854,00 abgezogen werden.
Durch Schadensmeldungen an den Katastrophenfonds und an die Versicherung
konnten Mittel von S 181.000,-- aus dem Katastrophenfonds und S 37.070,--
von der Versicherung eingenommen werden. Auch erhielten wir S 27.958,--
als Kostenersatz für Wahlen und Volksbegehren.
Im gesamten Haushaltsjahr 1999 wurde der Kassenkredit nicht benötigt.
Der Überschuss resultiert im Wesentlichen daraus, dass der Freizeitpark
noch nicht in Angriff genommen werden konnte und die Ertragsanteile auf
Grund des Konjunkturanstiegs um S 700.000,--höher lagen als veranschlagt.
Die ausschließlichen Gemeindeabgaben zeigen eine leicht steigende
Tendenz.
Im Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen sind, trotz ökonomischer
Verwaltung, überwiegend Abgänge zu verzeichnen, die von der Gemeinde zu
tragen sind.
Im Kindergarten:
Einnahmen S 908.442,46
Ausgaben S 1.930.711,60
Abgang S 1.022.269,14
Im Müllbereich:
Einnahmen S 890.620,23
Ausgaben S 1.012.092,58
Abgang S 121.472,35
Im Kanalbereich:
Einnahmen S 4.523.457,22
Ausgaben S 4.556.761,68
Abgang S 33.304,46
Der Anteil an Zuführungen vom ordentlichen Haushalt an den
außerordentlichen Haushalt beläuft sich auf S 1.500.670,32.
Besonders hervorzuheben ist die Förderung der Vereine, die im
Haushaltsjahr 1999 den Betrag von S 329.274,-- erreichte.
Die laufenden Kontrollen durch den Prüfungsausschuss sind durchgeführt
worden.
Der Bürgermeister stellt fest, dass für Bürgermeister und Kassier keine
Befangenheit besteht und beide daher stimmberechtigt sind.
Der Bürgermeister erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses das Wort.
Bericht des Obmannes:
GR Hansmann berichtet, dass der Rechnungsabschluss in der Sitzung des
Prüfungsausschusses am
22.05.2000 behandelt wurde.
Es wurde festgestellt, dass Form und Gliederung den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechen. Es wurde angemerkt, dass es zu einer Erhöhung
der Telefon- und Stromkosten sowie der Heizkosten im Kindergarten im
Vergleich zum Jahr 1998 kam.
Der Bürgermeister verweist auf seine im Prüfungsausschuss abgegebenen
Erklärungen. Im Gemeindeamt und in der Volksschule wurden die
Telefonanlagen erweitert - damit ist auch ein höherer Wartungs- und
Mietaufwand verbunden. Weiters ist ein vermehrter Einsatz der neuen
Telekommunikationsmittel erforderlich, da diese von allen Behörden
verstärkt eingesetzt werden. Der Stromaufwand im Kindergarten steht im
Zusammenhang mit der Flutlichtanlage des Sportvereines. An der Heizung des
Kindergartens sind das Sport- und Musikheim angeschlossen und ist der
Heizkostenaufwand witterungsabhängig sowie der Stromaufwand für die
TKV-Kühlung.
GR Hansmann stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf des
Rechnungsabschlusses zu genehmigen und dem Bürgermeister und Kassier die
Entlastung zu erteilen.
Beschluss:
Der Antrag von GR Hansmann wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Fessler, Schreiner, Stern,
Veitsberger, List und Hansmann) angenommen.
1 Gegenstimme (Sölkner)
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Rechnungsabschluss
gemäß § 131 Abs. 1 des Stmk. Volksrechtegesetzes für d r i n g e n d
zu beschließen ist.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz,
Hofbauer, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Fessler, Schreiner, Stern,
Veitsberger, List und Hansmann) angenommen.
1 Gegenstimme (Sölkner)
11
zur
Tagesordnung
4.
Flächenwidmungsplan, AufschIießungsgebiet Riegler" -
Aufhebungsbeschluss
Der Bürgermeister berichtet:
Im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 ist das
Grundstück Nr.483/2 KG Thal als Aufschließungsgebiet für Reines
Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,3 festgelegt.
Zum Zeitpunkt der Revision des Flächenwidmungsplanes war eine
planmäßige Aufschließung des zusammenhängenden Bereiches nicht
vorhanden. Aufgrund der fehlenden Aufschließungserfordernisse sowie des
Vorhandenseins des öffentlichen Interesses aufgrund von siedlungs- und
wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde wurde zur Behebung
dieser Mängel die Erstellung eines Bebauungsplanes unter § 4.3.
(Wortlaut zum FWP 3.0) beschlossen.
Zwischenzeitlich erfolgte die Erstellung des Bebauungsplanes und der
Beschluss durch den Gemeinderat (am 27.10.1999), in dem auch die
Erschließungserfordernisse (Wasserversorgung, öffentliche
Abwasserbeseitigung, Anbindung an eine Verkehrsfläche und die Innere
Verkehrserschließung) geregelt wurden. Der Bebauungsplan ist
rechtskräftig u. die Verordnungsprüfung durch die Landesregierung ist
erfolgt.
Dadurch sind für das o.a. Grundstück die fehlenden
Aufhebungserfordernisse gemäß § 4.3 und § 8 des Wortlautes zum FWP 3.0
i.d.g.F. 3.05 erfüllt, und die Aufhebung zu vollwertigem Bauland kann
erfolgen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Aufhebungsbeschluss für das
Grundstück Nr.483/2 KG
Thal, von bisher Aufschließungsgebiet für Reines Wohngebiet zu
vollwertigem Bauland ,,Reines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte
von 0,2 - 0,3 mit nachstehendem Wortlaut zu fassen.
§ 1 Planunterlage, Planverfasser:
1. Folgende in der Anlage angeschlossene zeichnerische Darstellung,
Verfasser Architekten Dipl. Ingre Dieter und Friederice Saiko, GZ: 70/00
basierend auf der Katasterunterlage der Gemeinde bildet einen integrierten
Bestandteil dieser Verordnung.
Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan Nr. 3.0 i.d.g.F. 3.05 mit der
Darstellung der
Änderung, im Maßstab 1:2500.
§ 2 Geltungsbereich:
1. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht sich auf das
Grundstück Nr.483/2, KG Thal.
§ 3 Änderung:
1. Das Grundstück Nr.483/2, KG Thal derzeit im Flächenwidmungsplan
Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 als Aufschließungsgebiet für Reines Wohngebiet
festgelegt wird nunmehr in Reines Wohngebiet (vollwertiges Bauland) mit
einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,3 abgeändert.
2. Die Erschließungserfordernisse gemäß § 23 (3) Stmk. ROG 1974
i.d.g.F. sowie § 4.3 und § 8 des Wortlautes zum Flächenwidmungsplan
Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05.wurden erfüllt.
§ 4 Rechtswirksamkeit:
Die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplanänderung beginnt mit dem
auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
12
Der Bürgermeister stellt den Antrag' den unter diesem
Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz
für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
5.
Flächenwidmungsplan, Aufschließungsgebiet ,,Meister" -
Aufhebungsbeschluss
Der Bürgermeister berichtet:
Im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 sind die
Grundstücke Nr.541/3 und 541/4 KG Thal als Aufschließungsgebiet für
Allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,4 festgelegt.
Zum Zeitpunkt der Revision des Flächenwidmungsplanes war eine
planmäßige Aufschließung des zusammenhängenden Bereiches nicht
vorhanden. Aufgrund der fehlenden Aufschließungserfordernisse sowie des
Vorhandenseins des öffentlichen Interesses aufgrund von siedlungs- und
wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde wurde zur Behebung
dieser Mängel die Erstellung eines Bebauungsplanes unter § 4.3.
(Wortlaut zum FWP 3.0) beschlossen.
Zwischenzeitlich erfolgte die Erstellung des Bebauungsplanes und der
Beschluss durch den
Gemeinderat (am 27.10.1999) in dem auch die Erschließungserfordernisse
(Wasserversorgung,
Abwasserbeseitigung, Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche und
die Innere
Verkehrserschließung) geregelt wurden.
Der Bebauungsplan ist rechtskräftig u. die Verordnungsprüfung durch die
Landesregierung ist
erfolgt.
Der Bebauungsplan beinhaltet 6 Bauplätze, wobei lediglich die Bauplätze
2, 3, 5 und 6 die Bestimmungen gemäß § 23 (1) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F.
zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen.
Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes wurde seitens der
Baubezirksleitung festgestellt, dass die Bauplätze 1 und 4 den
Bestimmungen des § 23 (1) Stmk ROG 1974 nicht entsprechen. Aufgrund des
geringen Abflussprofils entlang des Winkelbaches ist mit Überflutungen
der Bauplätze 1 und 4 zu rechnen und es sind geeignete Maßnahmen im
Rahmen einer wasserrechtlichen Bewilligung festzulegen.
Unter § 9 des Teilbebauungsplanes Meister wurde verordnet, dass vor
Baubeginn auf den
Bauplätzen 1 und 4 eine wasserrechtliche Bewilligung zwingend einzuholen
ist. Diese
wasserrechtliche Bewilligung liegt noch nicht vor und somit kann eine
Umwandlung der
Bauplätze 1 und 4 in vollwertiges Bauland nicht erfolgen. Diese
Bauplätze verbleiben daher im
Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet.
Das Grundstück Nr.542/4 verbleibt ebenfalls im Aufschließungsgebiet für
Allgemeines Wohngebiet.
Auf dem Grundstück Nr.542/4 befindet sich ein Biotop, wodurch eine
Bebauung des Grundstückes
nicht sinnvoll erscheint. Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der nächsten
Revision des
Flächenwidmungsplanes eine geeignete Festlegung zu treffen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Aufhebungsbeschluss für die
Grundstücke Nr.541/3 und 541/4 (Teilfläche) KG Thal, - das sind die
Bauplätze 2, 3, 5 und 6, laut Bebauungsplan Meister - von bisher
Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet zu vollwertigem Bauland
,,Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,4 mit
nachstehendem Wortlaut zu fassen.
§ 1 Planunterlage, Planverfasser:
1. Folgende in der Anlage angeschlossene zeichnerische Darstellung,
Verfasser Architekten Dipl. Ingre Dieter und Friederice Saiko, GZ: 69/00
basierend auf der Katasterunterlage der Gemeinde bildet einen integrierten
Bestandteil dieser Verordnung.
Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan Nr. 3.0 i.d.g.F. 3.05 mit der
Darstellung der Änderung, im Maßstab 1:2500.
§ 2 Geltungsbereich:
__ 1 Die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht sich auf die
Grundstücke Nr.541/3 und 541/4 (Teilfläche) KG Thal. Der von dieser
Änderung betroffene Bereich ist im Bebauungsplan Meister als die
Bauplätze 2, 3, 5, sowie 6 näher festgelegt.
§ 3 Änderung:
1. Die Grundstücke Nrn. 541/3 und 541/4 (Teilfläche) KG Thal - das sind
die Bauplätze 2, 3, 5 und
6 laut Bebauungsplan ,,Meister" - werden von bisher
Aufschließungsgebiet für Allgemeines
Wohngebiet nunmehr als Allgemeines Wohngebiet (vollwertiges Bauland) mit
einer
Bebauungsdichte von 0,2 - 0,4 festgelegt.
2. Die Erschließungserfordernisse gemäß § 23 (3) Stmk. ROG 1974
i.d.g.F. sowie § 4.3 und § 8 des Wortlautes zum Flächenwidmungsplan
Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 wurden für den o.a. Bereich erfüllt.
§ 4 Rechtswirksamkeit:
Die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplanänderung beginnt mit dem
auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Fessler, Schreiner, Stern,
Veitsberger, List und Hansmann) angenommen.
1 Stimmenthaltung (Sölkner)
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den unter diesem
Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz
für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Fessler, Schreiner, Stern,
Veitsberger, List und Hansmann) angenommen.
1 Stimmenthaltung (Sölkner)
zur
Tagesordnung
6.
Geschwindigkeitsbeschränkung
GR Schickhofer berichtet, dass die Marktgemeinde Thal das Kuratorium für
Verkehrssicherheit
beauftragt hat, ein verkehrssicherheitstechnisches Gutachten betreffend
der Verordnung von 30 km/h
Geschwindigkeitsbeschränkungen in Thal-Eben, Thal-Winkel 1 Thal-Oberbichl
und Thal-Waldsdorf/Schlüsselhof zu erstellen.
Um die Situation besser beurteilen zu können, fand im Beisein von Herrn
GR Peter Schickhofer und
Herrn Ing. Pilz (Kuratorium für Verkehrssicherheit) ein Ortsaugenschein
statt.
Befund:
ag Eben (Meixner - A1uanig
GR Schickhofer berichtet, dass es sich bei den zu beurteilenden
Gemeindestraßen für die die
Marktgemeinde Thal Geschwindigkeitsbeschränkungen verordnen möchte, um
Gemeindestraßen
innerhalb des Ortsgebietes von Thal-Eben handelt.
Diese Zone wird folgendermaßen definiert:
Sie reicht für die Gemeindestraße (Grdst.Nr. 1432/1) - von der
Einmündung in die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1400 unter Einbeziehung der
Liegenschaft Meixner (Grdst.Nr. 937/1) bis zur Einmündung der
Gemeindestraße Grdst.Nr. 907/3 in die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1432/1
und für die Gemeindestraße Grdst.Nr. 907/3 - von der Einmündung in die
Gemeindestraße Grdst.Nr. 1432/1 bis unter Einbeziehung der Liegenschaft
Aluani (Grdst.Nr. 907/8
Sämtliche Gemeindestraßen, die in dieser Zone verlaufen weisen
Kronenbreiten von etwa 3,80 m und 4,20 m auf. Die Breite der Fahrbahnen,
die aus einem Fahrstreifen bestehen betragen etwa 3,0 m bis 3,20 m. Die
Fahrbahnbeläge bestehen zum größten Teil aus Asphalt wobei auch
Streckenabschnitte aus Makadam vorhanden sind. Die Bankettstreifen
(Schotter bzw. Wiese) weisen beidseitig eine Breite von etwa 0,30 m bis
0,50 m auf.
Die Verbauung ist zum größten Teil beidseitig wobei auch einseitig bzw.
unverbaute Bereiche vorhanden sind. In Thal-Eben auf Höhe des
Grundstücks-Nr. 929/1 werden zur Zeit mehrere Einfamilienhäuser
errichtet, die wiederum einen eigenen Siedlungscharakter aufweisen. Sowohl
Gehwege bzw. Gehsteige als auch eine Straßenbeleuchtung sind derzeit
nicht vorhanden. Der Straßenverlauf bzw. die horizontale Linienführung
wird sowohl von geradlinigen als auch von leicht bis stark kurvigen
Streckenabschnitten, die zum Teil auch unübersichtlich sein können,
geprägt. Die Längsneigung der Straße bzw. die vertikale Linienführung
ist eben.
Die zu beurteilenden Gemeindestraßen befinden sich alle im Ortsgebiet von
Thal-Eben. Derzeit sind keine Geschwindigkeitsbeschränkungen vorhanden,
somit gelten lediglich die Bestimmungen des §20 StVO bzw. 50 km/h.
15
Gutachterliche Stellungnahme:
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit vertritt die Auffassung, dass
aufgrund:
· der Kronenbreiten von 3,80 m bis 4,20 m
· der Fahrbahnbreiten von 3,0 m bis 3,20 m
· der horizontalen Linienführung (leicht bis stark kurviger Verlauf)
· der teilweise mangelnden Sichtbeziehungen auf Grund der Rechtskurve (in
Richtung Anwesen Aluani bzw. Richtung Norden) auf Höhe Anwesen Thal-Eben
Haus Nr.230
· der teilweise mangelnden Sichtbeziehungen auf Grund der Linkskurve (in
Richtung Anwesen Aluani bzw. Richtung Norden) auf Höhe Anwesen Thal-Eben
Haus Nr.556
· der zahlreichen Gemeindstraßenkreuzungen
· der zahlreichen Grundstückszufahrten
· der zum größten Teil beidseitigen Verbauung
· der unterschiedlichen Siedlungscharaktere
· der Tatsache, dass ein Ausweichen bei Gegenverkehr meist nur erschwert
möglich ist
· des Umstandes, dass keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist
· des Nichtvorhandenseins von Gehsteigen bzw. Gehwegen
· des Vorhandenseins eines inhomogenen Verkehrsverhaltens
die Herabsetzung der zulässig erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h als äußerst sinnvoll und im Sinne der Verkehrssicherheit ist.
GR Schickhofer stellt den Antrag zur Erlassung folgender Verordnung:
VERORDNUNG
§1
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.05.2000 wird aufgrund des § 43 Abs. 1
lit. b Zifl und des § 94 d Zif 4 lit. d der Straßenverkehrsordnung 1960
BGBl.Nr. 159/1960 i.d.g.F. das nachstehend angeführte Straßennetz zur
,,Tempo 30 km/h-Zone" erklärt.
Für die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1432/1 - von der Einmündung in die
Gemeindestraße Grdst.Nr. 1400 unter Einbeziehung der Liegenschaft Meixner
(Grdst.Nr. 937/1) bis zur Einmündung der Gemeindestraße Grdst.Nr. 907/3
in die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1432/1. Für die Gemeindestraße Grdst.Nr.
907/3 - von der Einmündung in die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1432/1 bis
unter Einbeziehung der Liegenschaft Aluani (Grdst.Nr. 907/8). Das
Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h ist innerhalb dieser
Zone in beiden Fahrtrichtungen verboten.
§2
Gemäß § 44 Abs. 1 der StVO 1960 i.d.g.F. wird diese Verordnung durch
Anbringen der Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Zif. 11 a und 11 b
gehörig kundgemacht. Diese Verordnung tritt mit dem Anbringen der
Verkehrszeichen in Kraft.
Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird einstimmig angenommen.
bg Winkel/Oberbichl (Suchy - Urdl P.)
Befund:
GR Schickhofer berichtet, dass es sich bei den zu beurteilenden
Gemeindestraßen, für die
Geschwindigkeitsbeschränkungen verordnet werden sollen, um
Gemeindestraßen innerhalb des
Ortsgebietes von Thal-Winkel und Thal-Oberbichl handelt.
Die Kronenbreiten variieren zwischen 3,40 m und 4,40 m. Die Breite der
Fahrbahnen, die aus einem Fahrstreifen bestehen, betragen etwa 2,80 m bis
3,50 m. Die Fahrbahnbeläge bestehen aus Asphalt, die Bankettstreifen
(Schotter bzw. Wiese) weisen beidseitig eine Breite von etwa 0,20 m bis
0,40 m auf
Die Verbauung ist zum größten Teil beidseitig wobei auch einseitig bzw.
unverbaute Bereiche vorhanden sind.
Das Ortsgebiet Thal-Oberbichl wird durch zahlreiche landwirtschaftliche
Hofzufahrten geprägt.
Sowohl Gehwege bzw. Gehsteige als auch eine Straßenbeleuchtung sind
derzeit nicht vorhanden.
Der Straßenverlauf bzw. die horizontale Linienführung wird sowohl von
geradlinigen als auch von leicht bis stark kurvigen Streckenabschnitten,
die zum Teil sehr unübersichtlich sein können, geprägt. Die
Längsneigung der Straße bzw. die vertikale Linienführung variiert
zwischen ebenen und leicht bis stark abschüssigen Streckenabschnitten.
Die zu beurteilenden Gemeindestraßen befinden sich alle in den
Ortsgebieten Thal-Winkel und Thal-Oberbichl. Derzeit sind keine
Geschwindigkeitsbeschränkungen vorhanden, somit gelten lediglich die
Bestimmungen des § 20 StVO bzw. 50 km/h.
Gutachterliche Stel1ungnahme:
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit vertritt die Auffassung, dass
aufgrund:
· der Kronenbreiten von 3,40 bis 4,40 m
· der Fahrbahnbreiten von 2,80 m bis 3,50 m
· der horizontalen Linienführung (leicht bis stark kurviger Verlauf)
· der vertikalen Linienführung (leicht bis stark abschüssig)
· der teilweise mangelnden Sichtbeziehungen auf Grund des kurvigen
Straßenverlaufes auf Höhe der Grundstücksnummern 234/1, 399/1, 281/2,
281/1,323/1 und 319/13
· der zahlreichen Gemeindestraßenkreuzungen
· der zahlreichen Grundstückszufahrten
· der zahlreichen landwirtschaftlichen Hofzufahrten
· der zum größten Teil beidseitigen Verbauung
· des Umstandes, dass zahlreiche Häuser (Gebäudefluchten) unmittelbar
entlang der Straßenkrone errichtet worden sind
· der unterschiedlichen Siedlungscharaktere
· der Tatsache, dass ein Ausweichen bei Gegenverkehr meist nur erschwert
möglich ist
· des Umstandes, dass keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist
· des Nichtvorhandenseins von Gehsteigen bzw. Gehwegen des Vorhandenseins
eines inhomogenen Verkehrsverhaltens
die Herabsetzung der zulässig erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h als äußerst sinnvoll und im Sinne der Verkehrssicherheit ist.
GR Schickhofer stellt den Antrag zur Erlassung folgender Verordnung:
VERORDNUNG
§1
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.05.2000 wird aufgrund des § 20 Abs. 2a
und des § 94 d Zif 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr. 159/1960
i.d.g.F. folgende Verkehrsregelung verfügt.
Für die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1381/1 - von unter Einbeziehung der
Liegenschaft Suchy
(Grdst.Nr. 412/8) bis unter Einbeziehung der Liegenschaft Urdl P. (Grdst.Nr.
343/5).
Das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h wird im Zuge des
gesamten
Ortsgebietes Thal-Oberbichl und Thal-Winkel in beiden Fahrtrichtungen
verboten.
§2
Gemäß § 44 Abs. 4 der StVO 1960 i.d.g.F. wird diese Verordnung durch
Anbringung der
Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Zif 10 a und 10 b in unmittelbarer
Verbindung mit dem
Verkehrszeichen Ortstafel gehörig kundgemacht.
Diese Verordnung tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft.
Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird einstimmig angenommen.
cg Waldsdorf/Schlüsselhof (Puschnig - Baumgartner Josef)
Befund:
GR Schickhofer berichtet, dass in Thal-Waldsdorf/Schlüsselhof eine 30
km/h
Geschwindigkeitszonenbeschränkung verordnet werden soll.
Diese Zone wird folgendermaßen definiert:
Sie reicht vom Anwesen Puschnig (Grdst.Nr. 808/9) bis zur T-Kreuzung auf
Höhe des Anwesens Höller. Danach verläuft sie einerseits in Richtung
Osten weiter bis zum Anwesen Baumgartner Josef ,,Hansbauer" (Grdst.Nr.
151/2) und andererseits in Richtung Süden bis zur Ortstafel
Thal-Waldsdorf/Schlüsselhof Sämtliche Gemeindestraßen, die in dieser
Zone verlaufen weisen Kronenbreiten von etwa 3,25 m bis
4,50 m auf. Die Breite der Fahrbahnen, die aus einem Fahrstreifen
bestehen, variieren zwischen 2,80 m bis 3,50 m. Die Fahrbahnbeläge
bestehen aus Asphalt, die Bankettstreifen (Schotter bzw. Wiese) weisen
beidseitig eine Breite von etwa 0,20 m bis 0,50 m auf.
Die Verbauung ist zum größten Teil beidseitig, wobei auch einseitig
bzw. auch unverbaute Bereiche vorhanden sind.
Der Bereich Schlüsselhof wird durch zahlreiche landwirtschaftliche
Hofzufahrten geprägt.
Sowohl Gehwege bzw. Gehsteige als auch eine Straßenbeleuchtung sind
derzeit nicht vorhanden.
Der Straßenverlauf bzw. die horizontale Linienführung wird sowohl von
geradlinigen als auch von leicht bis stark kurvigen Streckenabschnitten,
die zum Teil sehr unübersichtlich sein können, geprägt. Die
Längsneigung der Straße bzw. die vertikale Linienführung variiert
zwischen ebenen und leicht bis stark abschüssigen Streckenabschnitten,
die zum Teil sehr unübersichtlich sein können, geprägt. Die
Längsneigung der Straße bzw. die vertikale Linienführung variiert
zwischen ebenen und leicht bis stark abschüssigen Streckenabschnitten.
Die zu beurteilenden Gemeindestraßen befinden sich zum Teil im Ortsgebiet
von Thal-Waldsdorf/Schlüsselhof. Derzeit sind keine
Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb des Ortsgebietes vorhanden,
somit gelten lediglich die Bestimmungen des § 20 StVO bzw. 50 km/h. Der
übrige Teil der zu beurteilenden Gemeindestraßen befinden sich im
Freiland. Derzeit sind auch hier keine Geschwindigkeitsbeschränkungen
vorhanden, somit gelten lediglich die Bestimmungen des § 20 der StVO bzw.
100 km/h.
Gutachterliche Stellungnahme:
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit vertritt die Auffassung, dass
aufgrund:
· der Kronenbreiten von 3,25 m bis 4,50 m
· der Fahrbahnbreiten von 2,80 m bis 3,50 m
· der horizontalen Linienführung (leicht bis stark kurviger Verlauf)
· der vertikalen Linienführung (leicht bis stark abschüssig)
· der teilweise mangelnden Sichtbeziehungen des kurvigen
Straßenverlaufes auf Höhe der Grdst.Nr. 808/4, 151/2 und im Bereich der
Gemeindestraßenkreuzungen 141/4 mit 1387
· der zahlreichen Gemeindestraßenkreuzungen
· der zahlreichen Grundstückszufahrten
· der zahlreichen landwirtschaftlichen Hofzufahrten
· der zum größten Teil beidseitigen Verbauung
· des Umstandes, dass zahlreiche Häuser (Gebäudefluchten) unmittelbar
entlang der Straßenkronen errichtet worden sind
· der unterschiedlichen Siedlungscharaktere
· der Tatsache, dass ein Ausweichen bei Gegenverkehr meist nur erschwert
möglich ist
· des Umstandes, dass keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist
· des Nichtvorhandenseins von Gehsteigen bzw. Gehwegen
des Vorhandenseins eines inhomogenen Verkehrsverhaltens
die Herabsetzung der zulässig erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h im Sinne der Verkehrssicherheit erforderlich ist.
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GR Schickhofer stellt den Antrag zur Erlassung folgender Verordnung:
VERORDNUNG
§1
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.05.2000 wird aufgrund des § 43 Abs. 1
lit. b Zif 1 und des § 94 d Zif 4 lit. d der Straßenverkehrsordnung
1960, BGBl.Nr. 159/1960 wird das nachstehend angeführte Straßennetz zur
,,Tempo 30 km/h-Zone" erklärt.
Gemeindestraße Grst.Nr. 1387 - ab Liegenschaft Puschnig (Grdst.Nr. 808/9,
Nordostkante) bis Gemeindestraße Grdst.Nr. 1381/1 auf Höhe der
Liegenschaft Baumgartner Josef ,,Hansbauer" (Grst.Nr. 151/2,
Nordostkantenflucht).
Gemeindestraße Grdst.Nr. 1390/4 - ab Höhe des Trafos, 5,0 m nördlich
der Ortstafel ,,Thal-Wa1dsdorf/Schlüsselhog' bis Einmündung in die
Gemeindestraße Grdst.Nr. 1387. Das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit
von 30 km/h innerhalb dieser Zone ist in beiden Fahrtrichtungen verboten.
§2
Gemäß § 44 Abs. 1 der StVO 1960 i.d.g.F. wird diese Verordnung durch
Anbringung der Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Zif 11 a und 11 b
gehörig kundgemacht.
Diese Verordnung tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft.
Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird einstimmig angenommen.
GR
Sölkner stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat ersucht den Bezirkshauptmann, dass er der Gendarmerie
Hitzendorf den Auftrag zur Geschwindigkeitsüberprüfung in unserem
Gemeindegebiet erteilt, sodass über das Jahr verteilt jede
Geschwindigkeitsbeschränkungszone zumindest einmal überprüft wird.
Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
7. Seniorenurlaubsaktion
GR Hofer berichtet:
Die Seniorenurlaubsaktion dient in erster Linie dem Wohle älterer
Menschen, die auf Grund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse
sonst keine Möglichkeit haben einen Urlaub zu verbringen.
Für die Teilnahme an der Seniorenurlaubsaktion (29.09. - 12.10.2000,
Bad Gleichenberg, GH Scheer) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt
werden:
Mindestalter: 60 Jahre
Einkommensrichtsätze: für allein lebende Personen S 9.176,--
für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften S 13.093,--
(gemeinsames Nettoeinkommen)
Folgende Personen die die Voraussetzungen erfüllen sind angemeldet:
SCHNEEBERGER Josefa 8051 Graz, Thal-Kirchberg 263,
SCHMIDT Maria 8051 Graz, Thal-Linak 147,
AMINGER Irmgard 8051 Graz, Thal-Linak432
GR Hofer ersucht um Zustimmung zur Meldung der genannten
Mitbürgerinnen für die heurige Seniorenurlaubsaktion.
Beschluss: Der Antrag von GR Hofer wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
8. Pumpwerk ,,Thal-Eben" - Vergabe
Der Vizebürgermeister berichtet:
Beim Pumpwerk in Thal-Eben (große Pumpstation Eck-Wald) ist eine Pumpe
ausgefallen und die zweite Pumpe funktioniert nicht mehr einwandfrei.
Es wurde festgestellt, dass eine Sanierung der Pumpen nicht mehr zu
empfehlen ist, da diese schon sehr veraltet sind und die Ersatzteile nur
mehr teilweise lieferbar und die Reparaturkosten sehr hoch sind.
Es wurden daher Anbote von zwei Firmen inkl. Einbau einer Sondensteuerung
eingeholt. Der Vizebürgermeister verliest die vorliegenden Anbote.
Fa. ABS:
S 258.090,00 netto
Fa. EMU:
S 230.000,00 netto mit Einbau Alarmwählsystem
und Neuerrichtung Pumpenverteiler
Eine Überprüfung der Anbote durch Herrn Ing. Wagner erfolgte. Es
wurde festgestellt, dass das Anbot der Fa. ABS nicht den Anforderungen
entspricht, da die Pumpleistung der angebotenen Pumpen viel zu schwach
ist.
21
Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, die Firma EMU mit der
Neuinstallierung des Pumpwerkes inkl. Einbau Alarmwählsystem und
Neuerrichtung des Pumpenverteilers mit einer Gewährleistungsgarantie von
24 Monaten ab Lieferung zu beauftragen.
Beschluss: Der Antrag des Vizebürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
9. Fahrsicherheitsaktion
"Road Expert" - Kostenbeitrag
GR Fessler berichtet, dass die steiermarkweite Fahrsicherheitsaktion
Führerscheinneulinge abgelaufen ist und eine neue Aktion gestartet wurde.
,,Plus-Driver" für
Die nun österreichweite Fahrsicherheitsaktion ,,Road Expert"
ermöglicht allen Probeführerscheinbesitzern ein Fahrsicherheitstraining
mit eigenem Bike oder Auto um nur S 500,--statt S 2.220,-- zu absolvieren.
Die Aktion ,,Road Expert" wird aus Mitteln des
Verkehrssicherheitsfonds gefördert.
Um ebenfalls einen Beitrag zur Fahrsicherheit unserer Jugendlichen zu
leisten, ist die Übernahme von S 250,-- je Kursteilnehmer aus Thal durch
die Marktgemeinde Thal vorgesehen, wie sie bereits im Rahmen der Aktion ,,Plus-Driver"
erfolgte.
GR Fessler stellt den Antrag, im Rahmen der Fahrsicherheitsaktion ,,Road
Expert" je Kursteilnehmer aus Thal einen Beitrag in Höhe von S
250,-- zu übernehmen.
Beschluss: Der Antrag von GR Fessler wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
10.
Einrichtung einer Kindernachmittagsbetreuung im Kindergarten Thal:
Beauftragung des Fachausschusses; Fristsetzung
GR Sölkner stellt den Antrag, Folgendes zu beschließen:
1. Der Kindergartenausschuss wird beauftragt, die Konzepterstellung zur
Realisierung einer Kindernachmittagsbetreuung im Kindergarten Thal
unverzüglich in Angriff zu nehmen.
2. Dazu sollen VertreterInnen der Elterninitiative, die die
Nachmittagsbetreuung fordert, zur Mitarbeit eingeladen werden.
3. Eine umfassende, objektivierte Bedarfserhebung unter allen Eltern von
Kindern im Alter zwischen 0 und 14 Jahren ist durchzuführen, um so auch
einen allfälligen, längerfristigen Bedarf nach einem Kinderhaus
abschätzen zu können. Dabei ist auch die Frage des Bedarfs nach einem
Ganzjahresbetrieb zu berücksichtigen.
4 Zur Unterstützung des Kindergartenausschusses wird der Schulausschuss
beauftragt, die Bedarfserhebung unter den Eltern der schulpflichtigen
Kinder durchzuführen. Der Elternverein wird dazu um Unterstützung
ersucht.
5. Aufgrund des ermittelten Bedarfs ist für die Ganztagsbetreuung der
Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren ein konkreter
Realisierungsvorschlag mit Personalplan, Raumnutzungskonzept,
Investitions- und Jahresfinanzierungsplan zu erarbeiten. Die Möglichkeit
eines kostengünstigen Angebots der Nachmittagsbetreuung durch einen
Kooperationsvertrag mit einem freien Träger (Volkshilfe, Steirisches
Hilfswerk, etc.) ist zu berücksichtigen.
6. Das fertige Konzept ist dem Gemeindevorstand so rechtzeitig vorzulegen,
dass es dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 5.7.2000 (wenn möglich,
sonst zur darauffolgenden Sitzung) zur Beratung und allfälligen
Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
11.
Unterstützung der Mobilfunk-Petition der
Plattform GSM-Initiativen
GR Sölkner stellt den Antrag die Mobilfunk-Petition der Plattform
GSM-Initiativen vom 30.
November 1999 zu unterstützen und berichtet über den Inhalt dieser
Petition. Diese Petition liegt im Anhang bei.
Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird mit
3 Gegenstimmen (Beetz, Schickhofer, Eckhard) und
9 Stimmenthaltungen (Urdl, Hofbauer, Hofer, Lenardt, Fessler, Schreiner,
Stern, Veitsberger u. Hansmann) abgelehnt.
2 Stimmen für den Antrag (Sölkner, List)
zur
Tagesordnung
12. Verwendung eines Schallträgers bei
den Gemeinderatssitzungen Gemäß g 60 GemO
GR Hansmann stellt den Antrag, dass bei den Gemeinderatssitzungen ein
Schallträger verwendet wird.
Begründung:
Unterstützung der Schreibkräfte
Leichtere Wiedergabe für das Protokoll, wenn etwas unverständlich war
Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird mit
6 Gegenstimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer, Eckhard, Lenardt, Fessler)
2 Stimmenthaltungen (Hofer, Schreiner) abgelehnt.
6 Stimmen für den Antrag (Hofbauer, Stern, Veitsberger,
Sölkner, List und Hansmann)
zur
Tagesordnung
13. Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet:
a) Dankschreiben
Der Bürgermeister teilt mit, dass folgende Dankschreiben in der
Marktgemeinde Thal eingegangen sind:
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung bezüglich Teilnahme und
Unterstützung am Steirerball ESV - Steinberg bezüglich Subvention
Hardter Volksmusik bezüglich Subvention
bg Errichtung eines Gehsteiges in Haslau
Der Bürgermeister berichtet, dass der Punkt Gehsteig Haslau zur
Vorberatung in der nächsten Straßenausschusssitzung behandelt wird.
cg
Jakobikirtag - Schreiben der Thaler Alternativen Liste vom 2.5.2000
Der Bürgermeister berichtet, dass laut Vereinsausschuss politische
Parteien keinen Stand beim Jakobikirtag haben werden.
dg Anweisung
Schulungsgelder für die Mitglieder der Thaler Alternativen Liste
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Parteibezirksorganisationen der
SPÖ, ÖVP und der FPÖ jährlich um Auszahlung der Schulungsgelder
ersuchen und dass die Auszahlung der Schulungsgelder an die THAL auch erst
wie bei allen anderen Parteien nach Vorliegen des Ersuchens erfolgen kann.
GR
Sölkner fragt an:
e) Ernennung der Schöffen
GR Sölkner fragt bezüglich Ernennung der Schöffen an, ob diese nicht
durch den Gemeinderat vorzunehmen ist?
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Ermittlung der Schöffen oder
Geschworenen vom Bürgermeister oder seinem Vertreter durch ein
Zufallsverfahren (EDV-unterstützes Datenprogramm) durchzuführen ist.
Dieses Zufallsverfahren ist öffentlich kundzumachen.
Die unter den Tagesordnungspunkten 3., 4. und 5. gefassten Beschlüsse
werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl.
Nr.87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand.
Schluss der Sitzung: 23.50 Uhr
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 23 Seiten
,,Öffentlicher Teil" und 4 Seiten ,,Nicht Öffentlicher Teil".
zur
Tagesordnung |