GEMEINDE THAL Lfd. Nr.3/2000
VERHANDLUNGSSCHRIFT
ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES
am 5.7.2000 im Gemeindeamt Thal
Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 27.6.2000 durch Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher
Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.
Anwesend waren:
Bürgermeister Peter URDL
Vizebgm. Ing. Heinrich BEETZ
Gemeindekassier (Finanzreferent) Anton HOFBAUER
GR SCHICKHOFER Peter
GR HOFER Margarete
GR ECKHARD Gottfried
GR LENARDT Werner
GR HARTNER Anton
GR Mag. FESSLER Elke
GR SCHREINER Dietmar
GR STERN Monika
GR Ing. VEITSBERGER Alois
GR SÖLKNER Franz
GR LIST Christian
GR HANSMANN Edmund
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Außerdem waren anwesend:
Andrea LENARDT
Entschuldigt waren:
Unentschuldigt waren:
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender: Bgm. Peter URDL
Fragestunde
Zur Anfrage von GR Stern vom 24.5.2000 bezüglich Veröffentlichung der
Förderung Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen ,.Erneuerbare Energie" im
Internet:
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Marktgemeinde Thal mit der
Förderung Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen jetzt im Internet aufscheint.
GR List
fragt bezüglich Verhandlungen über den Zinssatz für das
Gemeindegirokonto an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Verhandlungen mit der Raiba
Graz-Andritz bereits geführt
wurden und berichtet über das Ergebnis:
3,5 % p.a. für das Girokonto
4 % p.a. für das Sparbuch ohne Bindungsfrist, vorzeitige Behebung
möglich - Einlage S 6 Mio.
S 101.698,-- inkl. KEST zusätzl. Zinsen 1999/2000
GR List
fragt bezüglich Gehweg Steinberg bis zur Abzweigung Landesstraße an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gehweg in diesem Bereich ins
Bauprogramm des Landes
2000/2001 aufgenommen wird. Es haben bereits Verhandlungen mit den
Grundeigentümern
bezüglich Grundabtretungen durch das Land stattgefunden.
GR Stern fragt bezüglich Seniorenurlaubsaktion an:
Wie die Handhabung bei der Vergabe für die Plätze bei der
Seniorenurlaubsaktion ist?
Der Bürgermeister teilt mit, dass wir die Anzahl der Plätze für die
Seniorenurlaubsaktion von der BH Graz-Umgebung zugeteilt bekommen. Für
das Jahr 2000 haben wir 3 Plätze erhalten. Diese Aktion wird mit den
Richtsätzen und dem Anmeldedatum in den Gemeindenachrichten
ausgeschrieben. Es wurden 3 Anmeldungen für diese Aktion fristgerecht
eingebracht. Es werden auch Aufzeichnungen in der Gemeinde über die
Teilnehmer geführt, damit nicht jedes Jahr die gleichen Personen an der
Seniorenurlaubsaktion teilnehmen.
GR lng. Veitsberger fragt bezüglich Treibstoffkosten in der Gemeinde
an:
Ob bezüglich des Ankaufes von Treibstoff eine Ausschreibung bei diversen
Tankstellen erfolgte und die Gemeinde sich über eine
Eigenversorgungsanlage schon Gedanken gemacht hat?
Der Bürgermeister teilt mit, dass es keine Ausschreibung gibt, die
Fahrzeuge werden bei der nächsten Tankstelle (ÖMV Tankstelle am
Steinberg) aufgetankt. Auch ist eine Eigenversorgungsanlage für die
Gemeinde Thal sicher nicht rentabel.
Weiters fragt GR Ing. Veitsberger über die Verwendung von Bio-Diesel für
die gemeindeeigenen Fahrzeuge an, da wir eine Umweltgemeinde sind.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Beantwortung dieser Frage in der
nächsten Gemeinderatssitzung erfolgt.
GR
Sölkner fragt bezüglich des Antrages der ÖVP über die Umnummerierung
der Hausnummern an:
Dieser Antrag wurde vor 6 Jahren von der ÖVP gestellt, ob geplant ist,
diese Umnummerierung
durchzuführen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass derzeit nichts geplant ist.
GR
Sölkner fragt bezüglich Stand Mülldeponie in Unterthal an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass bis jetzt noch kein Bescheid von der BH
Graz-Umgebung,
Wasserrechtsreferat, vorliegt.
GR Sölkner berichtet, dass gemäß § 73 AVG binnen 6 Monaten eine
Entscheidung vorliegen muss.
GR Hansmann fragt bezüglich Förderung Digitalisierung
Flächenwidmungsplan an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass es diese Förderung für die
Digitalisierung des
Flächenwidmungsplanes gibt. Eine Digitalisierung unseres
Flächenwidmungsplanes ist bereits mit
der letzten Revision erfolgt.
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oben
Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme folgender Punkte in die
Tagesordnung:
- ,,Initiative für steirische Pendler" - Resolution
- ,,Abgestufter Bevölkerungsschlüssel" - Resolution
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
TAGESORDNUNG
Öffentlicher Teil:
1.
Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 24.5.2000
2. Freizeitpark - Weiterbau
3. Schulwegsicherung
Haslau - Errichtung
4.
Straßenbeleuchtung Eckweg - Errichtung
5. Kindernachmittagsbetreuung
6.
Riegler - Abtrennungsbewilligung
7.
,,Initiative für steirische Pendler" - Resolution
8.
,,Abgestufter Bevölkerungsschlüssel" - Resolution
9. Allfälliges
Nicht öffentlicher Teil:
1. Baubescheid Abweisung ,,Dr. Marko" - Berufung
2. Baueinstellung und Beseitigungsauftrag ,,Dr. Marko" - Berufung
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oben
VERLAUF:
1.
Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 24.5.2000
Das Protokoll der ,,öffentlichen Sitzung" vom 24.5.2000 ist an
die Fraktionsvorsitzenden und an die Schriftführer übermittelt worden.
Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 24.5.2000 ist
8 Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.
Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer (GR Mag. Fessler, GR
Stern, GR Sölkner und GR Hansmann) um ihre Stellungnahmen.
SPÖ: Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.
ÖVP:
Seitens der ÖVP gibt es folgenden Einwand:
Seite 21: Folgender Satz ist einzufügen: Der bestehende Wartungsvertrag
mit der Fa. ABS ist abzuändern, da für das neue Pumpwerk Thal-Eben eine
zwei-jährige Gewährleistungsfrist besteht. Nach Ablauf der
Gewährleistungsfrist ist der Wartungsvertrag mit der Fa. ABS zu ändern
und das Pumpwerk Thal-Eben aufzunehmen.
THAL:
Seitens der THAL gibt es folgenden Einwand:
Seite 3 muss richtig lauten: keine nennenswerte Entschädigungen
FPÖ: Seitens der FPÖ gibt es keine Einwände.
Der Bürgermeister stellt den Antrag das Protokoll mit den angeführten
Änderungen zu genehmigen und zu unterfertigen.
Beschluss: Das Protokoll wird einstimmig genehmigt und gefertigt.
zur
Tagesordnung
2. Freizeitpark -
Weiterbau
Der Bürgermeister berichtet:
Rückblick:
15.07.1996 mit Bescheid der BH Graz-Umgebung wurde die
naturschutzrechtliche Bewilligung erteilt.
01.08.1996 der Umweltanwalt beruft gegen diesen Bescheid.
01.12.1996 Volksbefragung
25.06.1997 mit Bescheid der RA 6 wird die Berufung des Umweltanwaltes
abgewiesen.
08.08.1997 Beschwerde des Umweltanwaltes beim VwGH
23.10.1997 dem Antrag des Umweltanwaltes auf Zuerkennung der
aufschiebenden Wirkung wird durch den VwGH stattgegeben (Baustopp - es
dürfen nur mehr jene Arbeiten fertiggestellt werden, die aufgrund von
Gefahr im Verzug unbedingt notwendig waren).
09.03.1998 der VwGH behebt den Bescheid der RA 6
Die RA 6 muss neuerlich entscheiden - es sind Ergänzungsgutachten
erforderlich.
29.06.1999 mit Bescheid der RA 6 wird die Berufung des Umweltanwaltes
vom 01.08.1996 neuerlich abgewiesen.
09.08.1999 neuerliche Beschwerde des Umweltanwaltes beim VwGH
12.10.1999 dem Antrag des Umweltanwaltes auf Zuerkennung der
aufschiebenden Wirkung wird durch den VwGH nicht stattgegeben
27.04.2000 der VwGH weist die Beschwerde des Umweltanwaltes als
unbegründet ab
Nunmehr können die Bauarbeiten fortgesetzt werden.
Im Rahmen einer Koordinationsbesprechung betreffend Wiederaufnahme der
Arbeiten mit der Bauaufsicht und den Vertretern der Baufirmen wurden die
wesentlichen Punkte für den Weiterbau besprochen u. kam man überein,
dass die Arbeiten zu den angebotenen Preisen u. lt. Werkvertrag
fortgesetzt werden.
In der Folge sind nunmehr die Entwässerungsarbeiten (Kanalbau u.
Regenwasserdrainage) zu vergeben.
Für diese Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Kanalbau BA 04 stehen,
liegt das Anbot der Fa. Mandlbauer vor, welches vom Hauptanbot Kanalbau BA
04 abgeleitet wurde, d.h. die Einheitspreise lt. Hauptanbot Kanalbau BA 04
herangezogen worden sind.
Es wurden 2 Varianten angeboten:
a) Druckleitung
b) Freispiegelleitung
Welche Variante durchgeführt werden kann, wird festgelegt, wenn die
Fa. Mandlbauer vor Ort die Höhen u. Lagen wieder neu vermessen hat.
Anbotssummen (netto):
a) Variante Druckleitung: S 1.025.364,90
b) Variante Freispiegelleitung: S 1.038.639,80
Lt. letzter Baubesprechung wurde festgelegt, dass 2 weitere Schächte
für Zisternen (größerer
Speicherbedarf) benötigt werden, im Anbot waren 3 enthalten - d.h. netto
erhöht sich die
Anbotssumme um S 77.600,--.
Die Fa. Mandlbauer gewährt auf die Auftragssumme 5 % Nachlass.
Der Bürgermeister stellt den Antrag die Entwässerungsarbeiten
entsprechend dem vorliegenden
Anbot an die Fa. Mandlbauer zu vergeben, wobei die Variantenfestlegung
nach der Vermessung der
Höhen u. Lagen vor Ort erfolgt.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 12 Stimmen (Urdl,
Beetz, Hofbauer, Schick-hofer, Hofer, Eckhard, Lenardt' Hartner, Fessler'
Schreiner, Stern u. Veitsberger) an-
genommen.
1 Stimmenthaltung (List)
2 Gegenstimmen (Sölkner, Hansmann)
GR
Sölkner stellt folgenden Antrag:
Der zuständige Ausschuss soll sich bezüglich Nutzung des alten
Sportplatzes (Errichtung eines
Volleyballplatzes, Kinderspielplatz usw.) beschäftigen und einen Bericht
dem Gemeinderat vorlegen.
Beschluss:
Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
3.
Schulwegsicherung Haslau - Vergabe
GR Schickhofer berichtet:
Im Rahmen einer Unterschriftenaktion vom 12.3.2000 wurde von den
Haslauer Bürgern die Asphaltierung des provisorisch errichteten
Gehsteiges gefordert.
Dieser Punkt wurde eingehend in der Straßenausschusssitzung am
22.5.2000 behandelt. Es wurden Anbote von 4 Firmen eingeholt.
exkl. MWSt.
Fa. TEERAG-ASDAG S 100.700,00
Fa. MANDLBAUER S109.100,00
Fa. SÜDWESTBAU S 140.292,00
Fa. KERN u. CO S 93.400,00
GR Schickhofer stellt den Antrag, die Fa. Kern u. Co BaugesmbH. als
Bestbieter mit der Errichtung des Gehsteiges in Haslau zu beauftragen..
Beschluss:
Der Antrag von GR Schickhofer wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz,
Hofbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler, Schreiner,
Sölkner, List u.
Hansmann) angenommen.
2 Stimmenthaltungen (Stern, Veitsberger)
zur
Tagesordnung
4.
Straßenbeleuchtung Eckweg - Errichtung
Der Bürgermeister berichtet, dass nach der Fertigstellung des Eckweges
die
Straßenbeleuchtungsanlage errichtet werden soll.
Es sind 3 Stück Beleuchtungskörper geplant.
Es wurden Anbote von zwei Firmen eingeholt, wobei das Anbot der Firma
Beichler mit dem Anbot des E-Werkes nicht vergleichbar ist, da das E-Werk
einen neuen Zählerkreis aufbauen muss.
exkl. MWSt.
Fa. BEICHLER S 29.603,00
E-Werk FRANZ S 50.400,00
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Fa. E-Werk V. FRANZ mit der
Errichtung der Straßenbeleuchtung Eckweg zu beauftragen.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 14 Stimmen grd1,
Beetz, Hofbauer, Schick-hofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler,
Schreiner, Stern, Veitsberger, Sölkner u. Hansmann) angenommen.
1 Stimmenthaltung (List)
zur
Tagesordnung
5.
Kindernachmittagbetreuung
Frau GR Hofer berichtet, dass eine Bedarfserhebung für
Kindernachmittagsbetreuung in Thal durchgeführt wurde.
Befragt wurden alle Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 15 Jahren.
Es wurden Fragebogen für 103 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren und
292 Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren versendet.
Fragebögen retourniert wurden für 51 Kinder im Alter von 0 bis 6
Jahre und für 57 Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahre.
Die Auswertung der Erhebung besagt, dass ein Bedarf für eine
Kindernachmittagsbetreuung für
Kindergartenkinder gegeben ist.
Der Bedarf an einer Nachmittagsbetreung von Schulkindern (im Alter von 6
bis 15 Jahre) ist weniger
hoch.
Ganztageskindergarten:
Kosten-Personal bei 30 Std.JWoche
Es werden eine Kindergärtnerin und eine Helferin benötigt.
Personal-Gesamtkosten inkl. Dienstgeberbeitrag: S 43.000,--! Monat
Förderung vom Land Steiermark:
Differenzbetrag von Halbtageskindergarten auf Ganztageskindergarten (1
Gruppe) Ca. S 3.000,-- 1 Monat
Elternbeitrag:
S 2.000,-- / Monat Ganztageskindergarten
S 1.028,-- /Monat Halbtageskindergarten
S 972,-- / Monat
Essen:
S 50,-- pro Essen
Mehreinnahmen der Gemeinde x 13 Kinder = ca. S 13.000,-- 1 Monat
Abgangberechnung:
S 43.000,-- x l4Monate - S 602.000,-- Personalkosten
- S 13.000,-- x l0Monate - S 130.000,-- Elternbeiträge
- S 3.000,-- x 10 Monate - S 30.000,-- Förderung
S 442.000,--! Jahr Abgang ohne Betriebskosten nur für
Nachmittagsbetreuung
Abgang - Kindergarten Rechnungsabschluss 1999 S 1,022.269,--
GR Hofer stellt den Antrag zur Erlassung folgender Beschlüsse:
a) Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Ganztages-Kindergartens für
das Kindergartenjahr 2000/2001, wenn:
sich die Eltern von mindestens 10 Kindern verpflichten, dass ihre Kinder
den Ganztages-Kindergarten ab dem Kindergartenjahr 2000/2001 besuchen und
- alle rechtlichen Voraussetzungen zur Führung eines
Ganztages-Kindergartens erfüllt sind.
b) Der Gemeinderat ermächtigt den Vorstand, diesbezüglich weitere
Verhandlungen zu führen und Entscheidungen, die nachträglich dem
Gemeinderat vorzulegen sind zu treffen, um mit Beginn des
Kindergartenjahres 2000/2001 den Betrieb eines Ganztages-Kindergartens zu
ermöglichen.
Beschluss:
Der Anträge von GR Hofer werden einstimmig angenommen. Die Abstimmung
über die Punkte a) und b) erfolgte getrennt.
GR Hofer stellt den Antrag den unter diesem Tagesordnungspunkt
gefassten Beschlüsse gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich
zu erklären.
Beschluss: Der Antrag von GR Hofer wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
6.
Abtrennungsbewilligung GrSt.Nr. 483/2- Rieger Josef und Aloisia
Der Bürgermeister berichtet:
Mit Teilungsausweis des Herrn Dipl.-Ing. Rudolf GUTMANN, 8010 Graz vom
12.04.1999, GZ.:
2581/99 wurde das Grundstück Nr. 483/2 neu vermessen. Die neuvermessene
Teilfläche des
2
Grundstückes Nr.483/8 im Ausmaß von 249 m wurde der EZ 259 (Maria Wolf)
sowie das Trennstück ,,9" des Grundstückes Nr.483/2 im Ausmaß von
50 m2 wurde der EZ 93 (Karl Deutsch)
zugeschrieben.
Im Lastenblatt der Liegenschaft EZ 31 KG Thal (Hälfteeigentümer
Riegler Josef und Aloisia) sind unter CLNr la das Bestandrecht an den
Grundstücken Nr.659/2, 660, 657/1 bis 28.02.1993 und unter CLNr 2a das
Vorkaufsrecht an den Grundstücken Nr.659/2, 660, 657/1 und 657/2
zugunsten der Gemeinde Thal einverleibt.
Da obige Rechte das Grundstück Nr.483/2 in keiner Weise betreffen und
um die genannten neuvermessenen Teilflächen lastenfrei abschreiben zu
können, ist eine Abtrennungsbewilligung von Seiten der Marktgemeinde Thal
erforderlich.
Der Bürgermeister stellt den Antrag folgender Abtrennungsbewilligung
zuzustimmen:
Die Marktgemeinde Thal als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Thal erteilt
nunmehr ihre ausdrückliche Bewilligung, dass von der Liegenschaft EZ 31,
KG Thal das Trennstück ,,9" des Grundstückes Nr.483/2 sowie das
neuvermessene Grundstück Nr.483/8 jeweils lastenfrei abgetrennt und
abgeschrieben werden können, diese ohne ihr weiteres Zutun und nicht auf
ihre Kosten.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag den unter diesem
Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz
für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
7.
Initiative für steirische Pendler" - Resolution
Der Bürgermeister stellt den Antrag die Resolution ,,Initiative für
steirische Pendler" der Steiermärkischen Landesregierung an die
Österreichische Bundesregierung vom 26.6.2000 zu unterstützen und
berichtet über den Inhalt dieser Resolution.
,,Initiative für steirische Pendler"
In der Steiermark sind ca. 224.000 Pendlerinnen und Pendler auf ein
Verkehrsmittel angewiesen, um zu ihrer Arbeitsstätte zu gelangen. Von
diesen 224.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen ca. 160.000
einen PKW benützen.
Allein die Treibstoffsteigerungen in den letzten Wochen belasten die
Pendlerinnen und Pendler pro Arbeitstag mit rund 1,44 Millionen Schilling,
in Summe bedeutet dies eine jährliche Mehrbelastung von rund S 316
Millionen.
Die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer führt zu einer Belastung in
Höhe von 5 1.850,-- pro Jahr und Arbeitnehmer (gerechnet auf einen
durchschnittlichen PKW). In Summe sind dies ca. 300 Millionen Schilling
pro Jahr für die steirischen Pendler allein bei der Kraftfahrzeugsteuer.
Die Erhöhung der Autobahnvignette ab 1.1.2001 wird sich mit weiteren 72
Millionen Schilling zu Buche schlagen.
Die Summe der Mehrbelastungen für die steirischen Pendler beträgt somit
rund 5 688 Millionen bzw. umgerechnet 5 4.300,-- pro Pendler und Jahr.
Auf Grund dieses Pendlerbelastungspaketes hat die Steirische
Landesregierung Folgendes beschlossen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert:
1. Für Pendler mit Diesel-PKW soll der Dieselpreis auf Heizölniveau
abgelenkt werden. Diese Maßnahme würde eine Gleichstellung der Pendler
mit den Bauern herbeiführen, da seinerzeit von der Bundesregierung diese
Maßnahme für die Landwirtschaft angekündigt wurde (auch für den
Pendler ist das Kraftfahrzeug notwendig, um Arbeitseinkommen zu erzielen).
2. Für Pendler mit Benzinfahrzeugen eine Möglichkeit zur
Mineralölrückvergütung zu schaffen, um eine gleiche finanzielle
Entlastung wie für ,,Diesel-Pendler" herbeizuführen. Begründbar
ist dies damit, dass durch die Treibstofferhöhung die Bemessungsgrundlage
für die Berechnung der Mineralölsteuer steigt und dadurch dem
Finanzminister auf Kosten der Pendlerinnen und Pendler erhöhte Einnahmen
entstehen.
3. Abgesehen von der speziellen Pendlerproblematik ist eine amtliche
Preisregelung einzuführen um den laufenden Treibstoffsteigerungen
entgegenzuwirken.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl,
Beetz, Hofbauer, Schick-hofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler,
Schreiner, Stern, Veitsberger u.
List) angenommen.
2 Stimmenthaltung (Sölkner, Hansmann)
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den unter diesem
Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz
für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer,
Schick-hofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern,
Veitsberger u. List) angenommen.
2 Stimmenthaltung (Sölkner, Hansmann)
zur
Tagesordnung
8.
Abgestufter Bevölkerungsschlüssel" - Resolution
Der Bürgermeister stellt den Antrag die Resolution ,,Abgestufter
Bevölkerungsschlüssel" zu unterstützen und berichtet über den
Inhalt dieser Resolution.
Resolution
Die Bundesregierung möge dafür Sorge tragen, den bei der Aufteilung
angewandten abgestuften Bevölkerungsschlüssel abzuschaffen, da
bevölkerungsschwache Gemeinden enorm benachteiligt und so ganz
Gleichheitsprinzip widerspricht.
der Ertragsanteile dieses System eindeutig dem
Die Landgemeinden haben höhere Infrastrukturkosten aufgrund der
geringeren Bevölkerungsdichte, wie z.B. Wege- und Straßennetz, lange
Wasser- und Kanalleitungen, verschärften Winterdienst usw. Um der
steigenden Abwanderungstendenz von Land zu Stadt entgegenzuwirken, wäre
es raschestens notwendig, dass gerade diese Gemeinden mehr Ertragsanteile
bekommen würden, um so die lnfrastruktur zu verbessern und dadurch als
Wohn- und Wirtschaftsstandortgemeinde eine Chance zu haben.
Darüber hinaus wäre es gerecht, den Aufteilungsschlüssel der
Mineralölsteuer zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu zu regeln.
Aufgrund des enormen Gemeindestraßennetzes wäre eine Anhebung von
derzeit 2,134 % auf 10 % für die Gemeinden gerechtfertigt.
Ebenso gerechtfertigt wäre es, von der Kraftfahrzeugsteuer mindestens
10 % für die Erhaltung und den Betrieb der Feuerwehren bereitzustellen.
Eine hohe kulturpolitische Bedeutung kommt den Musikschulen zu. Diese
Aufgabe darf sich nicht nur auf einzelne Gemeinden beschränken und es
sollte der Bund für den Sach- und Zweckaufwand Mittel zur Verfügung
stellen.
Faktum ist, dass der VfGH, G 296/94 den abgestuften
Bevölkerungsschlüssel für verfassungswidrig erklärt hat.
Es liegt nur vor allem am Gemeindebund, endlich die Abschaffung des
abgestuften Bevölkerungsschlüssel zu fordern und in den notwendigen
Verhandlungen auch dazu zu stehen.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag den unter diesem
Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz
für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
9. Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet:
eschwindigkeitsüberprüfungen im Gemeindegebiet von Thal
Der Bürgermeister teilt mit, das ein diesbezügliches Schreiben an den
Bezirkshauptmann, DDr.
Thierrichter, ergangen ist. Seitens der BH Graz-Umgebung wurde der Auftrag
erteilt, dass
Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen sind.
b) L 301, 80 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkun2
Der Bürgermeister teilt mit, dass laut Schreiben der BH Graz-Umgebung
beabsichtigt ist, im Gemeindegebiet Thal für die L 301 eine 80
km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung zu verordnen. Bin diesbezügliches
Gespräch findet am 24.7.2000 in der Marktgemeinde Hitzendorf statt. Die
Marktgemeinde Thal wird nochmals ihre Einwände laut Schreiben vom
7.10.1999 bezüglich Verordnung einer 80 krn/h-Geschwindigkeitsbeschränkung
vorbringen.
1. Steirischer Bürgermeister-Wandertag am 1.9.2000 in Gasen
Der Bürgermeister teilt mit, dass der 1. Steirische
Bürgermeister-Wandertag am 1.9.2000 stattfindet und die Gemeinderäte
sehr herzlich eingeladen werden, an diesem teilzunehmen.
Anmeldungen sind bis 11. August möglich.
GR
Sölkner fragt an:
d.)
Wasserrechtliche Begehung bei Fa. Ortner durch Dr. Krenn
GR
Sölkner ersucht um Information zu diesem Sachverhalt.
Der
Bürgermeister legt den Sachverhalt dar:
Er berichtet, dass zwischen Liegenschaften Klöckl und Kager ein 3,00 m
breiter Weg mit Gerinne besteht, der zum Kindergarten führt. Besitzer
dieses betroffenen Streifens ist die Gemeinde Thal. 40 m dieses Weges sind
nicht verrohrt. Es ist jetzt geplant, den Wasserleitungsanschluss zum
Kindergarten auf diesem gemeindeeigenen Grundstück zu verlegen. Dies
wäre die kürzeste Variante
-ca. 5Om.
1996 wurde eine Vereinbarung zwischen der Fam. Klöckl und der
Marktgemeinde Thal getroffen, dass diese das Weggrundstück bis auf
Widerruf benutzen dürfen.
Betreffend einer Verrohrung des offenen Gerinnes fand am 4.7. eine
Besichtigung durch die Wasserrechtsbehörde, OBR Leitzinger und Dr. Krenn,
statt, dabei wurde festgestellt, dass für eine eventuelle Verrohrung ein
Sachverständigen-Gutachten (Mag. Pichler) erforderlich ist.
GR Lenardt fragt an:
e) Mähen der Böschung bei der Liegenschaft Pfleger in Haslau
Ob die Böschung der Liegenschaft Pfeger straßenseitig nicht durch die
Gemeindearbeiter gemäht werden könnte. Dieser Bereich stellt eine
Gefahrenquelle dar.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Fa. Pfleger von uns aufgefordert
wird, diese Böschung zu mähen.
Die unter den Tagesordnungspunkten 5., 6., 7. und 8. gefassten
Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen
Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr.87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand.
Schluss der Sitzung: 22.45 Uhr
zur
Tagesordnung
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 14 Seiten
,,Öffentlicher Teil" und 16 Seiten ,,Nicht Öffentlicher Teil".
Vorgelesen - genehmigt - unterschrieben
Thal, am
Schriftführer Vorsitzender
Schriftführer Schriftführer
Schriftführer |