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Die Gemeinderatsprotokolle werden gescannt zur Verfügung gestellt. Die Umwandlung in Text wird nicht geprüft. Das Original-Protokoll kann bei unseren Gemeinderäten oder  im Gemeindeamt eingesehen werden.

Aus unserer Sicht interessante Passagen sind hervorgehoben.

 

 

GEMEINDE THAL Lfd. Nr.3/2000

VERHANDLUNGSSCHRIFT
ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES

am 5.7.2000 im Gemeindeamt Thal

Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr

Die Einladung erfolgte am 27.6.2000 durch Kurrende.

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.

Anwesend waren:

Bürgermeister Peter URDL
Vizebgm. Ing. Heinrich BEETZ
Gemeindekassier (Finanzreferent) Anton HOFBAUER

GR SCHICKHOFER Peter
GR HOFER Margarete
GR ECKHARD Gottfried
GR LENARDT Werner
GR HARTNER Anton
GR Mag. FESSLER Elke
GR SCHREINER Dietmar
GR STERN Monika
GR Ing. VEITSBERGER Alois
GR SÖLKNER Franz
GR LIST Christian
GR HANSMANN Edmund

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Außerdem waren anwesend:
Andrea LENARDT

Entschuldigt waren:

Unentschuldigt waren:

Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender: Bgm. Peter URDL

Fragestunde

Zur Anfrage von GR Stern vom 24.5.2000 bezüglich Veröffentlichung der Förderung Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen ,.Erneuerbare Energie" im Internet:
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Marktgemeinde Thal mit der Förderung Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen jetzt im Internet aufscheint.

GR List fragt bezüglich Verhandlungen über den Zinssatz für das Gemeindegirokonto an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Verhandlungen mit der Raiba Graz-Andritz bereits geführt
wurden und berichtet über das Ergebnis:
3,5 % p.a. für das Girokonto
4 % p.a. für das Sparbuch ohne Bindungsfrist, vorzeitige Behebung möglich - Einlage S 6 Mio.
S 101.698,-- inkl. KEST zusätzl. Zinsen 1999/2000

GR List fragt bezüglich Gehweg Steinberg bis zur Abzweigung Landesstraße an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gehweg in diesem Bereich ins Bauprogramm des Landes
2000/2001 aufgenommen wird. Es haben bereits Verhandlungen mit den Grundeigentümern
bezüglich Grundabtretungen durch das Land stattgefunden.

GR Stern fragt bezüglich Seniorenurlaubsaktion an:
Wie die Handhabung bei der Vergabe für die Plätze bei der Seniorenurlaubsaktion ist?
Der Bürgermeister teilt mit, dass wir die Anzahl der Plätze für die Seniorenurlaubsaktion von der BH Graz-Umgebung zugeteilt bekommen. Für das Jahr 2000 haben wir 3 Plätze erhalten. Diese Aktion wird mit den Richtsätzen und dem Anmeldedatum in den Gemeindenachrichten ausgeschrieben. Es wurden 3 Anmeldungen für diese Aktion fristgerecht eingebracht. Es werden auch Aufzeichnungen in der Gemeinde über die Teilnehmer geführt, damit nicht jedes Jahr die gleichen Personen an der Seniorenurlaubsaktion teilnehmen.

GR lng. Veitsberger fragt bezüglich Treibstoffkosten in der Gemeinde an:
Ob bezüglich des Ankaufes von Treibstoff eine Ausschreibung bei diversen Tankstellen erfolgte und die Gemeinde sich über eine Eigenversorgungsanlage schon Gedanken gemacht hat?
Der Bürgermeister teilt mit, dass es keine Ausschreibung gibt, die Fahrzeuge werden bei der nächsten Tankstelle (ÖMV Tankstelle am Steinberg) aufgetankt. Auch ist eine Eigenversorgungsanlage für die Gemeinde Thal sicher nicht rentabel.
Weiters fragt GR Ing. Veitsberger über die Verwendung von Bio-Diesel für die gemeindeeigenen Fahrzeuge an, da wir eine Umweltgemeinde sind.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Beantwortung dieser Frage in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgt.

GR Sölkner fragt bezüglich des Antrages der ÖVP über die Umnummerierung der Hausnummern an:
Dieser Antrag wurde vor 6 Jahren von der ÖVP gestellt, ob geplant ist, diese Umnummerierung
durchzuführen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass derzeit nichts geplant ist.

GR Sölkner fragt bezüglich Stand Mülldeponie in Unterthal an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass bis jetzt noch kein Bescheid von der BH Graz-Umgebung,
Wasserrechtsreferat, vorliegt.
GR Sölkner berichtet, dass gemäß § 73 AVG binnen 6 Monaten eine Entscheidung vorliegen muss.

GR Hansmann fragt bezüglich Förderung Digitalisierung Flächenwidmungsplan an:
Der Bürgermeister teilt mit, dass es diese Förderung für die Digitalisierung des
Flächenwidmungsplanes gibt. Eine Digitalisierung unseres Flächenwidmungsplanes ist bereits mit
der letzten Revision erfolgt.

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Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme folgender Punkte in die Tagesordnung:
- ,,Initiative für steirische Pendler" - Resolution
- ,,Abgestufter Bevölkerungsschlüssel" - Resolution

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

TAGESORDNUNG

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 24.5.2000
2. Freizeitpark - Weiterbau
3. Schulwegsicherung Haslau - Errichtung
4. Straßenbeleuchtung Eckweg - Errichtung
5. Kindernachmittagsbetreuung
6. Riegler - Abtrennungsbewilligung
7. ,,Initiative für steirische Pendler" - Resolution
8. ,,Abgestufter Bevölkerungsschlüssel" - Resolution
9. Allfälliges

Nicht öffentlicher Teil:

1. Baubescheid Abweisung ,,Dr. Marko" - Berufung
2. Baueinstellung und Beseitigungsauftrag ,,Dr. Marko" - Berufung

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VERLAUF:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 24.5.2000

Das Protokoll der ,,öffentlichen Sitzung" vom 24.5.2000 ist an die Fraktionsvorsitzenden und an die Schriftführer übermittelt worden.

Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 24.5.2000 ist 8 Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.

Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer (GR Mag. Fessler, GR Stern, GR Sölkner und GR Hansmann) um ihre Stellungnahmen.

SPÖ: Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.

ÖVP:
Seitens der ÖVP gibt es folgenden Einwand:
Seite 21: Folgender Satz ist einzufügen: Der bestehende Wartungsvertrag mit der Fa. ABS ist abzuändern, da für das neue Pumpwerk Thal-Eben eine zwei-jährige Gewährleistungsfrist besteht. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist der Wartungsvertrag mit der Fa. ABS zu ändern und das Pumpwerk Thal-Eben aufzunehmen.

THAL:
Seitens der THAL gibt es folgenden Einwand:
Seite 3 muss richtig lauten: keine nennenswerte Entschädigungen

FPÖ: Seitens der FPÖ gibt es keine Einwände.

Der Bürgermeister stellt den Antrag das Protokoll mit den angeführten Änderungen zu genehmigen und zu unterfertigen.

Beschluss: Das Protokoll wird einstimmig genehmigt und gefertigt.

zur Tagesordnung

2. Freizeitpark - Weiterbau

Der Bürgermeister berichtet:

Rückblick:

15.07.1996 mit Bescheid der BH Graz-Umgebung wurde die naturschutzrechtliche Bewilligung erteilt.

01.08.1996 der Umweltanwalt beruft gegen diesen Bescheid.

01.12.1996 Volksbefragung

25.06.1997 mit Bescheid der RA 6 wird die Berufung des Umweltanwaltes abgewiesen.

08.08.1997 Beschwerde des Umweltanwaltes beim VwGH

23.10.1997 dem Antrag des Umweltanwaltes auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird durch den VwGH stattgegeben (Baustopp - es dürfen nur mehr jene Arbeiten fertiggestellt werden, die aufgrund von Gefahr im Verzug unbedingt notwendig waren).

09.03.1998 der VwGH behebt den Bescheid der RA 6
Die RA 6 muss neuerlich entscheiden - es sind Ergänzungsgutachten erforderlich.

29.06.1999 mit Bescheid der RA 6 wird die Berufung des Umweltanwaltes vom 01.08.1996 neuerlich abgewiesen.

09.08.1999 neuerliche Beschwerde des Umweltanwaltes beim VwGH

12.10.1999 dem Antrag des Umweltanwaltes auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird durch den VwGH nicht stattgegeben

27.04.2000 der VwGH weist die Beschwerde des Umweltanwaltes als unbegründet ab

Nunmehr können die Bauarbeiten fortgesetzt werden.

Im Rahmen einer Koordinationsbesprechung betreffend Wiederaufnahme der Arbeiten mit der Bauaufsicht und den Vertretern der Baufirmen wurden die wesentlichen Punkte für den Weiterbau besprochen u. kam man überein, dass die Arbeiten zu den angebotenen Preisen u. lt. Werkvertrag fortgesetzt werden.

In der Folge sind nunmehr die Entwässerungsarbeiten (Kanalbau u. Regenwasserdrainage) zu vergeben.

Für diese Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Kanalbau BA 04 stehen, liegt das Anbot der Fa. Mandlbauer vor, welches vom Hauptanbot Kanalbau BA 04 abgeleitet wurde, d.h. die Einheitspreise lt. Hauptanbot Kanalbau BA 04 herangezogen worden sind.

Es wurden 2 Varianten angeboten:

a) Druckleitung
b) Freispiegelleitung

Welche Variante durchgeführt werden kann, wird festgelegt, wenn die Fa. Mandlbauer vor Ort die Höhen u. Lagen wieder neu vermessen hat.

Anbotssummen (netto):
a) Variante Druckleitung: S 1.025.364,90
b) Variante Freispiegelleitung: S 1.038.639,80

Lt. letzter Baubesprechung wurde festgelegt, dass 2 weitere Schächte für Zisternen (größerer
Speicherbedarf) benötigt werden, im Anbot waren 3 enthalten - d.h. netto erhöht sich die
Anbotssumme um S 77.600,--.

Die Fa. Mandlbauer gewährt auf die Auftragssumme 5 % Nachlass.

Der Bürgermeister stellt den Antrag die Entwässerungsarbeiten entsprechend dem vorliegenden
Anbot an die Fa. Mandlbauer zu vergeben, wobei die Variantenfestlegung nach der Vermessung der
Höhen u. Lagen vor Ort erfolgt.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 12 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer, Schick-hofer, Hofer, Eckhard, Lenardt' Hartner, Fessler' Schreiner, Stern u. Veitsberger) an-
genommen.
1 Stimmenthaltung (List)
2 Gegenstimmen (Sölkner, Hansmann)

GR Sölkner stellt folgenden Antrag:
Der zuständige Ausschuss soll sich bezüglich Nutzung des alten Sportplatzes (Errichtung eines
Volleyballplatzes, Kinderspielplatz usw.) beschäftigen und einen Bericht dem Gemeinderat vorlegen.

Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung

3. Schulwegsicherung Haslau - Vergabe

GR Schickhofer berichtet:

Im Rahmen einer Unterschriftenaktion vom 12.3.2000 wurde von den Haslauer Bürgern die Asphaltierung des provisorisch errichteten Gehsteiges gefordert.

Dieser Punkt wurde eingehend in der Straßenausschusssitzung am 22.5.2000 behandelt. Es wurden Anbote von 4 Firmen eingeholt.

exkl. MWSt.
Fa. TEERAG-ASDAG S 100.700,00
Fa. MANDLBAUER S109.100,00
Fa. SÜDWESTBAU S 140.292,00
Fa. KERN u. CO S 93.400,00

GR Schickhofer stellt den Antrag, die Fa. Kern u. Co BaugesmbH. als Bestbieter mit der Errichtung des Gehsteiges in Haslau zu beauftragen..

 

Beschluss:

Der Antrag von GR Schickhofer wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler, Schreiner, Sölkner, List u.
Hansmann) angenommen.
2 Stimmenthaltungen (Stern, Veitsberger)

zur Tagesordnung

4. Straßenbeleuchtung Eckweg - Errichtung

Der Bürgermeister berichtet, dass nach der Fertigstellung des Eckweges die
Straßenbeleuchtungsanlage errichtet werden soll.
Es sind 3 Stück Beleuchtungskörper geplant.

Es wurden Anbote von zwei Firmen eingeholt, wobei das Anbot der Firma Beichler mit dem Anbot des E-Werkes nicht vergleichbar ist, da das E-Werk einen neuen Zählerkreis aufbauen muss.

exkl. MWSt.
Fa. BEICHLER S 29.603,00
E-Werk FRANZ S 50.400,00

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Fa. E-Werk V. FRANZ mit der Errichtung der Straßenbeleuchtung Eckweg zu beauftragen.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 14 Stimmen grd1, Beetz, Hofbauer, Schick-hofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Veitsberger, Sölkner u. Hansmann) angenommen.
1 Stimmenthaltung (List)

zur Tagesordnung

5. Kindernachmittagbetreuung

Frau GR Hofer berichtet, dass eine Bedarfserhebung für Kindernachmittagsbetreuung in Thal durchgeführt wurde.
Befragt wurden alle Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 15 Jahren.

Es wurden Fragebogen für 103 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren und 292 Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren versendet.

Fragebögen retourniert wurden für 51 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahre und für 57 Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahre.

Die Auswertung der Erhebung besagt, dass ein Bedarf für eine Kindernachmittagsbetreuung für
Kindergartenkinder gegeben ist.
Der Bedarf an einer Nachmittagsbetreung von Schulkindern (im Alter von 6 bis 15 Jahre) ist weniger
hoch.

Ganztageskindergarten:

Kosten-Personal bei 30 Std.JWoche

Es werden eine Kindergärtnerin und eine Helferin benötigt.

Personal-Gesamtkosten inkl. Dienstgeberbeitrag: S 43.000,--! Monat

Förderung vom Land Steiermark:

Differenzbetrag von Halbtageskindergarten auf Ganztageskindergarten (1 Gruppe) Ca. S 3.000,-- 1 Monat

Elternbeitrag:
S 2.000,-- / Monat Ganztageskindergarten
S 1.028,-- /Monat Halbtageskindergarten

S 972,-- / Monat

Essen:

S 50,-- pro Essen

Mehreinnahmen der Gemeinde x 13 Kinder = ca. S 13.000,-- 1 Monat

Abgangberechnung:
S 43.000,-- x l4Monate - S 602.000,-- Personalkosten
- S 13.000,-- x l0Monate - S 130.000,-- Elternbeiträge
- S 3.000,-- x 10 Monate - S 30.000,-- Förderung
S 442.000,--! Jahr Abgang ohne Betriebskosten nur für Nachmittagsbetreuung
Abgang - Kindergarten Rechnungsabschluss 1999 S 1,022.269,--

GR Hofer stellt den Antrag zur Erlassung folgender Beschlüsse:
a) Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Ganztages-Kindergartens für das Kindergartenjahr 2000/2001, wenn:
sich die Eltern von mindestens 10 Kindern verpflichten, dass ihre Kinder den Ganztages-Kindergarten ab dem Kindergartenjahr 2000/2001 besuchen und
- alle rechtlichen Voraussetzungen zur Führung eines Ganztages-Kindergartens erfüllt sind.
b) Der Gemeinderat ermächtigt den Vorstand, diesbezüglich weitere Verhandlungen zu führen und Entscheidungen, die nachträglich dem Gemeinderat vorzulegen sind zu treffen, um mit Beginn des Kindergartenjahres 2000/2001 den Betrieb eines Ganztages-Kindergartens zu ermöglichen.

Beschluss:

Der Anträge von GR Hofer werden einstimmig angenommen. Die Abstimmung über die Punkte a) und b) erfolgte getrennt.

GR Hofer stellt den Antrag den unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschlüsse gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.

Beschluss: Der Antrag von GR Hofer wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung

6. Abtrennungsbewilligung GrSt.Nr. 483/2- Rieger Josef und Aloisia

Der Bürgermeister berichtet:

Mit Teilungsausweis des Herrn Dipl.-Ing. Rudolf GUTMANN, 8010 Graz vom 12.04.1999, GZ.:
2581/99 wurde das Grundstück Nr. 483/2 neu vermessen. Die neuvermessene Teilfläche des
2
Grundstückes Nr.483/8 im Ausmaß von 249 m wurde der EZ 259 (Maria Wolf) sowie das Trennstück ,,9" des Grundstückes Nr.483/2 im Ausmaß von 50 m2 wurde der EZ 93 (Karl Deutsch)
zugeschrieben.

Im Lastenblatt der Liegenschaft EZ 31 KG Thal (Hälfteeigentümer Riegler Josef und Aloisia) sind unter CLNr la das Bestandrecht an den Grundstücken Nr.659/2, 660, 657/1 bis 28.02.1993 und unter CLNr 2a das Vorkaufsrecht an den Grundstücken Nr.659/2, 660, 657/1 und 657/2 zugunsten der Gemeinde Thal einverleibt.

Da obige Rechte das Grundstück Nr.483/2 in keiner Weise betreffen und um die genannten neuvermessenen Teilflächen lastenfrei abschreiben zu können, ist eine Abtrennungsbewilligung von Seiten der Marktgemeinde Thal erforderlich.

Der Bürgermeister stellt den Antrag folgender Abtrennungsbewilligung zuzustimmen:

Die Marktgemeinde Thal als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Thal erteilt nunmehr ihre ausdrückliche Bewilligung, dass von der Liegenschaft EZ 31, KG Thal das Trennstück ,,9" des Grundstückes Nr.483/2 sowie das neuvermessene Grundstück Nr.483/8 jeweils lastenfrei abgetrennt und abgeschrieben werden können, diese ohne ihr weiteres Zutun und nicht auf ihre Kosten.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag den unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung

7. Initiative für steirische Pendler" - Resolution

Der Bürgermeister stellt den Antrag die Resolution ,,Initiative für steirische Pendler" der Steiermärkischen Landesregierung an die Österreichische Bundesregierung vom 26.6.2000 zu unterstützen und berichtet über den Inhalt dieser Resolution.

,,Initiative für steirische Pendler"

In der Steiermark sind ca. 224.000 Pendlerinnen und Pendler auf ein Verkehrsmittel angewiesen, um zu ihrer Arbeitsstätte zu gelangen. Von diesen 224.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen ca. 160.000 einen PKW benützen.
Allein die Treibstoffsteigerungen in den letzten Wochen belasten die Pendlerinnen und Pendler pro Arbeitstag mit rund 1,44 Millionen Schilling, in Summe bedeutet dies eine jährliche Mehrbelastung von rund S 316 Millionen.

Die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer führt zu einer Belastung in Höhe von 5 1.850,-- pro Jahr und Arbeitnehmer (gerechnet auf einen durchschnittlichen PKW). In Summe sind dies ca. 300 Millionen Schilling pro Jahr für die steirischen Pendler allein bei der Kraftfahrzeugsteuer.
Die Erhöhung der Autobahnvignette ab 1.1.2001 wird sich mit weiteren 72 Millionen Schilling zu Buche schlagen.
Die Summe der Mehrbelastungen für die steirischen Pendler beträgt somit rund 5 688 Millionen bzw. umgerechnet 5 4.300,-- pro Pendler und Jahr.
Auf Grund dieses Pendlerbelastungspaketes hat die Steirische Landesregierung Folgendes beschlossen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert:

1. Für Pendler mit Diesel-PKW soll der Dieselpreis auf Heizölniveau abgelenkt werden. Diese Maßnahme würde eine Gleichstellung der Pendler mit den Bauern herbeiführen, da seinerzeit von der Bundesregierung diese Maßnahme für die Landwirtschaft angekündigt wurde (auch für den Pendler ist das Kraftfahrzeug notwendig, um Arbeitseinkommen zu erzielen).

2. Für Pendler mit Benzinfahrzeugen eine Möglichkeit zur Mineralölrückvergütung zu schaffen, um eine gleiche finanzielle Entlastung wie für ,,Diesel-Pendler" herbeizuführen. Begründbar ist dies damit, dass durch die Treibstofferhöhung die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Mineralölsteuer steigt und dadurch dem Finanzminister auf Kosten der Pendlerinnen und Pendler erhöhte Einnahmen entstehen.

3. Abgesehen von der speziellen Pendlerproblematik ist eine amtliche Preisregelung einzuführen um den laufenden Treibstoffsteigerungen entgegenzuwirken.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer, Schick-hofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Veitsberger u.
List) angenommen.
2 Stimmenthaltung (Sölkner, Hansmann)

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.

Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer, Schick-hofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Veitsberger u. List) angenommen.
2 Stimmenthaltung (Sölkner, Hansmann)

zur Tagesordnung

8. Abgestufter Bevölkerungsschlüssel" - Resolution

Der Bürgermeister stellt den Antrag die Resolution ,,Abgestufter Bevölkerungsschlüssel" zu unterstützen und berichtet über den Inhalt dieser Resolution.

Resolution

Die Bundesregierung möge dafür Sorge tragen, den bei der Aufteilung angewandten abgestuften Bevölkerungsschlüssel abzuschaffen, da bevölkerungsschwache Gemeinden enorm benachteiligt und so ganz Gleichheitsprinzip widerspricht.

der Ertragsanteile dieses System eindeutig dem

Die Landgemeinden haben höhere Infrastrukturkosten aufgrund der geringeren Bevölkerungsdichte, wie z.B. Wege- und Straßennetz, lange Wasser- und Kanalleitungen, verschärften Winterdienst usw. Um der steigenden Abwanderungstendenz von Land zu Stadt entgegenzuwirken, wäre es raschestens notwendig, dass gerade diese Gemeinden mehr Ertragsanteile bekommen würden, um so die lnfrastruktur zu verbessern und dadurch als Wohn- und Wirtschaftsstandortgemeinde eine Chance zu haben.

Darüber hinaus wäre es gerecht, den Aufteilungsschlüssel der Mineralölsteuer zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu zu regeln. Aufgrund des enormen Gemeindestraßennetzes wäre eine Anhebung von derzeit 2,134 % auf 10 % für die Gemeinden gerechtfertigt.

Ebenso gerechtfertigt wäre es, von der Kraftfahrzeugsteuer mindestens 10 % für die Erhaltung und den Betrieb der Feuerwehren bereitzustellen.

Eine hohe kulturpolitische Bedeutung kommt den Musikschulen zu. Diese Aufgabe darf sich nicht nur auf einzelne Gemeinden beschränken und es sollte der Bund für den Sach- und Zweckaufwand Mittel zur Verfügung stellen.

Faktum ist, dass der VfGH, G 296/94 den abgestuften Bevölkerungsschlüssel für verfassungswidrig erklärt hat.

Es liegt nur vor allem am Gemeindebund, endlich die Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssel zu fordern und in den notwendigen Verhandlungen auch dazu zu stehen.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag den unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung

9. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet:

eschwindigkeitsüberprüfungen im Gemeindegebiet von Thal
Der Bürgermeister teilt mit, das ein diesbezügliches Schreiben an den Bezirkshauptmann, DDr.
Thierrichter, ergangen ist. Seitens der BH Graz-Umgebung wurde der Auftrag erteilt, dass
Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen sind.

b) L 301, 80 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkun2
Der Bürgermeister teilt mit, dass laut Schreiben der BH Graz-Umgebung beabsichtigt ist, im Gemeindegebiet Thal für die L 301 eine 80 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung zu verordnen. Bin diesbezügliches Gespräch findet am 24.7.2000 in der Marktgemeinde Hitzendorf statt. Die Marktgemeinde Thal wird nochmals ihre Einwände laut Schreiben vom 7.10.1999 bezüglich Verordnung einer 80 krn/h-Geschwindigkeitsbeschränkung vorbringen.

1. Steirischer Bürgermeister-Wandertag am 1.9.2000 in Gasen
Der Bürgermeister teilt mit, dass der 1. Steirische Bürgermeister-Wandertag am 1.9.2000 stattfindet und die Gemeinderäte sehr herzlich eingeladen werden, an diesem teilzunehmen.
Anmeldungen sind bis 11. August möglich.

GR Sölkner fragt an:

d.) Wasserrechtliche Begehung bei Fa. Ortner durch Dr. Krenn

GR Sölkner ersucht um Information zu diesem Sachverhalt.

Der Bürgermeister legt den Sachverhalt dar:
Er berichtet, dass zwischen Liegenschaften Klöckl und Kager ein 3,00 m breiter Weg mit Gerinne besteht, der zum Kindergarten führt. Besitzer dieses betroffenen Streifens ist die Gemeinde Thal. 40 m dieses Weges sind nicht verrohrt. Es ist jetzt geplant, den Wasserleitungsanschluss zum Kindergarten auf diesem gemeindeeigenen Grundstück zu verlegen. Dies wäre die kürzeste Variante
-ca. 5Om.
1996 wurde eine Vereinbarung zwischen der Fam. Klöckl und der Marktgemeinde Thal getroffen, dass diese das Weggrundstück bis auf Widerruf benutzen dürfen.
Betreffend einer Verrohrung des offenen Gerinnes fand am 4.7. eine Besichtigung durch die Wasserrechtsbehörde, OBR Leitzinger und Dr. Krenn, statt, dabei wurde festgestellt, dass für eine eventuelle Verrohrung ein Sachverständigen-Gutachten (Mag. Pichler) erforderlich ist.

GR Lenardt fragt an:

e) Mähen der Böschung bei der Liegenschaft Pfleger in Haslau
Ob die Böschung der Liegenschaft Pfeger straßenseitig nicht durch die Gemeindearbeiter gemäht werden könnte. Dieser Bereich stellt eine Gefahrenquelle dar.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Fa. Pfleger von uns aufgefordert wird, diese Böschung zu mähen.

Die unter den Tagesordnungspunkten 5., 6., 7. und 8. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr.87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.

Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand.

Schluss der Sitzung: 22.45 Uhr

zur Tagesordnung

Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 14 Seiten ,,Öffentlicher Teil" und 16 Seiten ,,Nicht Öffentlicher Teil".

Vorgelesen - genehmigt - unterschrieben

Thal, am
Schriftführer Vorsitzender
Schriftführer Schriftführer

Schriftführer

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8051 Graz - Unterthal 607
Tel: 0316 58 55 72
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