| GEMEINDE THAL Lfd. Nr.4/2000
VERHANDLUNGSSCHRIFT
ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES
am 4.10.2000 im Gemeindeamt Thal
Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 26.9.2000 durch Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher
Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.
Anwesend waren:
Bürgermeister Peter URDL
Vizebgm. Ing. Heinrich BEETZ
Gemeindekassier (Finanzreferent) Anton HOFBAUER
GR SCHICKHOFER Peter
GR SCHREINER Dietmar
GR HOFER Margarete
GR STERN Monika
GR ECKHARD Gottfried
GR LENARDT Werner
GR SÖLKNER
Franz
GR LIST Christian (19.40 Uhr)
GR HANSMANN Edmund
Außerdem waren anwesend:
Andrea LENARDT
Entschuldigt waren:
GR HARTNER Anton, Mag. FESSLER Elke, Ing. VEITSBERGER Alois
Unentschuldigt waren:
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender: Bgm. Peter URDL
2
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oben
Fragestunde
Zur Anfrage von GR Ing. Veitsberger vom 5.7.2000 bezüglich
Treibstoffkosten und Verwendung von Bio-Diesel für die gemeindeeigenen
Fahrzeuge:
Der Bürgermeister teilt Folgendes mit:
Lt. Auskunft des Kundendienstes für Nutzfahrzeuge der Fa. Mercedes-Benz
ist die Verwendung von Bio-Diesel beim Unimog U 90 nicht möglich; beim
Unimog 140 ist sie möglich.
Es wurde allerdings auf folgende Nachteile hingewiesen:
Kraftstoff muss von guter Qualität sein, sonst kann es zu Schäden und
Funktionsstörungen
führen.
Die Wechselintervalle für Motoröle sind zu halbieren, da mit
Ölverdünnung zu rechnen ist.
Ein erhöhter Verschleiß im Bereich Ventilsitz ist möglich - daher sind
die Intervalle der
Ventilspielprüfung zu halbieren.
Etwa 1000 km nach Umstellung auf Bio-Diesel sollte wegen der Gefahr des
Verstopfens durch
gelöste Ablagerungen ein Kraftstoff- und Motorölfilterwechsel erfolgen.
Niedrigere Motorleistung infolge des niedrigeren Heizwertes von
Bio-Diesel.
Starker Geruch.
Bio-Diesel-Kraftstoff-Tankstellen:
Tankstelle Roth - Liebenau Graz SEEG in Mureck
Bio-Diesel ätzt den Autolack weg wie Salzsäure (Achtung beim Tanken!).
Bei Minusgraden im Winter - Startschwierigkeiten.
Fa. Mercedes-Benz (Kundendienst für Nutzfahrzeuge) raten von der
Verwendung von Bio-Diesel ab!
Treibstoff-Preise:
ÖMV-Tankstelle Sorger (Steinbergstr.)
Tankstelle ROTH (C. v. Hötzendorfstr. 160)
S 11,95/Liter Diesel
S 10,90 1 Liter Biodiesel
inkl.MWSt.
inkl.MWSt.
Treibstoffkosten im Jahr 1999: S 37.000,--
GR Stern fragt bezüglich L 301, 80 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung
an:
Der Bürgermeister berichtet, dass am 24.7.2000 ein Ortsaugenschein
stattgefunden hat und Folgendes festgestellt wurde:
Um die Sinnhaftigkeit der Maßnahme (durchgehende 80
km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung) dokumentieren zu können, wird seitens
des Kuratoriums f Verkehrssicherheit Graz angeboten, einen Vorher- und
Nachher-Vergleich des Geschwindigkeitsverhaltens durchzuführen.
Vorgesehen ist, in einem Bereich, wo jetzt eine 70
km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, ein 24
Stunden-Geschwindigkeitsprofil zu erstellen, um nach Umstellung auf Tempo
80 km/h an derselben Stelle eine Vergleichsmessung durchzuführen. Sollte
sich herausstellen, dass die Geschwindigkeitsdifferenz mehr als 10 km/h
beträgt, wird die ursprüngliche Situation (70 km/h) wiederhergestellt
werden.
Weiters wurde seitens des Bürgermeisters auf die Notwendigkeit der
Überwachungen durch die Gendarmerie Hitzendorf hingewiesen.
3
Am 3.10.2000 haben wir die Verordnung der BH Graz-Umgebung, erhalten.
Aufgrund des Ortsaugenscheines vom 24.7.2000 wird für die L 301 zwischen
km 6,2 und km 17,6 probeweise eine durchgehende 80 km/h -
Geschwindigkeitsbeschränkung verordnet.
GR Stern fragt an, ob seitens der Marktgemeinde Thal etwas unternommen
wurde?
Der Bürgermeister teilt mit, dass bereits am 7.10.1999 ein Schreiben an
die BH Graz-Umgebung, Dr. Baumgartner, ergangen ist, in dem wir einer
Erhöhung der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zustimmen und verliest
dieses. Diese Stellungnahmen der Marktgemeinde Thal wurden jedoch nicht
berücksichtigt.
GR
Sölkner fragt bezüglich Stand Mülldeponie Unterthal an
Der Bürgermeister teilt mit, dass das Verfahren zur Aufnahme in den
Verdachtsflächenkataster im Laufen ist und das Ergebnis noch aussteht.
GR Sölkner fragt bezüglich Gespräche Kostenübernahme vom Büro
Schachner an.
Der Bürgermeister teilt mit, dass es eventuell Mittel vom Büro Schachner
gibt, jedoch nur wenn die
Volksbank auch Kosten übernimmt.
Auch haben wir bis jetzt keinen Bescheid von der BH Graz-Umgebung,
Wasserrechtsreferat
erhalten, da keine Gefahr in Verzug besteht.
Weiters schlägt GR Sölkner vor, die Marktgemeinde Thal könnte den Grund
mit Freilandpreis der
Volksbank abkaufen und ein Biotop errichten.
Der Bürgermeister teilt mit, dass es keine Zufahrtsmöglichkeit zum
Grundstück gibt.
GR Sölkner schlägt vor, Verhandlungen bezüglich Zufahrsmöglichkeit mit
dem Schloss Thal zu
führen.
GR List
fragt bezüglich Kaufhaus Wolfesberger an:
Die Neue Heimat hat Verhandlungen mit der Firma Schlecker geführt.
Der Bürgermeister teilt mit, dass am 27.10.2000 die Firma Schlecker das
Geschäft eröffnet.
GR List
fragt bezüglich Vermietung Schaukästen bei der Brückenwaage an:
Ob eine Nutzung für alle Vereine und Parteien vorgesehen ist?
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Schaukästen von der ÖVP und der
Kirche genutzt werden.
Die SPÖ hat den Schaukasten von der Fam. Thosold angemietet.
Auch die Trafik zahlt Miete für den Zigarettenautomaten.
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Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme des Punktes
,,Heizkostenresolution" in die Tagesordnung.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
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TAGESORDNUNG
Öffentlicher Teil:
1.
Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 5.7.2000
2. Prüfungsbericht II.
Quartal 2000
3.
Freizeitpark - Vermietung an örtliche Vereine
4. Freizeitpark - Diverse
Arbeiten
5. Gemeindestraßen -
Asphaltierung
6.
Geschwindigkeitsbeschränkung
7. Halte-
und Parkverbot entlang der Langlaufloipe
8.
Gemeindeinitiative - Novellierung des Stmk. Raumordnungsgesetzes
9. Kindergarten -
Ganztagesbetrieb
10. Heizkostenresolution
11. Allfälliges
Nicht öffentlicher Teil:
1 Personalangelegenheit
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VERLAUF:
1.
Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 5.7.2000
Das Protokoll der ,,öffentlichen Sitzung" vom 5.7.2000 ist an die
Fraktionsvorsitzenden und an die Schriftführer übermittelt worden.
Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 5.7.2000 ist 8
Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.
Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer (Vizebgm. Ing. Beetz als
Vertretung von GR Mag. Fessler, GR Stern, GR Sölkner und GR Hansmann) um
ihre Stellungnahmen.
SPÖ: Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.
5
ÖVP:
Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.
THAL:
Seitens der THAL gibt es folgenden Einwand.
Seite 3 - folgender Satz ist anzuführen: Im Zuge der Digitalisierung des
Flächen-widmungsplanes wurde im Gemeinderat eine Umnummerierung
beschlossen. Der Bürgermeister teilt mit, dass dies nicht der Fall war.
FPÖ: Seitens der FPÖ gibt es keine Einwände.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Protokoll in der vorliegenden
Form zu genehmigen und zu unterfertigen.
Beschluss:
Das Protokoll wird in der vorliegenden Form genehmigt und vom
Bürgermeister, Vizebgm. Ing. Beetz, GR Stern und GR Hansmann
unterfertigt. GR
Sölkner hat das Protokoll nicht unterfertigt.
zur
Tagesordnung
2. Prüfungsbericht
II. Quartal 2000
GR Hansmann berichtet, dass die Prüfung des II. Quartals 2000 am
13.7.2000 ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung ergeben hat und
verliest den Kassenbestand.
Bargeld 5 22.586,10
Giro 5 9.374.034,50
Gesamt 5 9.396.620,60
eine
Zur Anfrage über die Aufrechterhaltung der Brückenwaage teilt der
Bürgermeister mit, dass im
Durchschnitt jährlich Kosten von ca. S 10.000,-- anfallen und die
Brückenwaage ein Service für die
Thaler Bevölkerung - vor allem für die Thaler Landwirte - darstellt.
GR Hansmann beantragt die Zustimmung zum Prüfungsbericht.
Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
3.
Freizeitpark - Vermietung an örtliche Vereine
GR Schickhofer berichtet:
Unser Freizeitpark, der derzeit errichtet wird, soll nach Fertigstellung
an den Sportverein Thal und an den Eisschützenverein Thal vermietet
werden.
GR Schickhofer stellt den Antrag, diesbezüglich folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Marktgemeinde Thal beabsichtigt nach Fertigstellung des derzeit im Bau
befindlichen
Freizeitparks diesen an den Sportverein Thal und an den Eisschützenverein
Thal gegen Entgelt in
Nutzung zu geben.
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Der Gemeinderat wird spätestens vor Inbetriebnahme dieses Objektes den
Benützungstarif festsetzen und zwar in der Höhe, dass zumindest die
laufenden Betriebskosten während der Benützungseinheit gedeckt sind.
Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird mit 11 Stimmen (Urdl' Beetz,
Hofbauer, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Schreiner, Stern, Sölkner
u. List)
angenommen.
1 Stimmenthaltung (Hansmann)
GR Schickhofer stellt den Antrag, den unter diesem gem. § 131 Stmk.
Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.
Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss
Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird mit 11 Stimmen (Urdl' Beetz'
Hof-
bauer, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Schreiner, Stern, Sölkner u.
List)
angenommen.
1 Stimmenthaltung (Hansmann)
zur
Tagesordnung
4. Freizeitpark -
Diverse Arbeiten
Der Bürgermeister berichtet:
Folgende Leistungen sind zu vergeben und es liegen folgende Anbote vor:
a) Entwässerungs-' Erd- u. Fundamentarbeiten Fa. Mandlbauer
Fundamente Trafostation, Geländeabtrag, geotextiles Vlies für
Wirtschaftsweg, Mastenfundamente für Spielfeldbeleuchtung
Anbotssumme netto: S 290.135,70
Anbot u. Prüfungsvermerk v. Ingenieurbüro Sieber liegen bei.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Entwässerungs-'
Erd-entsprechend dem vorliegenden Anbot an die Fa. Mandlbauer zu vergeben.
Beschluss:
und Fundamentarbeiten
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 10 Stimmen (Urdl' Beetz' Hofbauer,
Schick-hofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Schreiner, Stern u. List)
angenommen. 2 Stimmenthaltungen (Sölkner' Hansmann)
b) Sportplatzbauten Fa. Schinnerl
Aufgrund der Baueinstellung sind folgende Arbeiten
Abtrag - neuerlicher Bewuchs über Grobplanum,
Bewuchsabtrag, Einbau einer Sauberkeitsschicht,
Verbandsrichtlinien
Anbotssumme netto: S 745.425,60
Anbot u. Prüfungsvermerk v. Ingenieurbüro Sieber liegen bei.
erforderlich: neuerliche Baustelleneinrichtung, Ausgleich von 15 cm
Fehlmassen aufgrund Anpassen der Spielfeldgrößen an aktuelle
7
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die oben angeführten Arbeiten
entsprechend dem vorliegenden Anbot an die Fa. Schinnerl Sportplatzbauten
zu vergeben.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl' Beetz,
Hofbauer, Schick-hofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Schreiner u. Stern)
angenommen.
2 Stimmenthaltungen (List, Hansmann)
1 Gegenstimme (Sölkner)
c) Trinkwasserversorgung
Es liegen folgende Anbote vor:
Fa. Schalk:
Anbot vom 10.11.1995 für eine Schachtbrunnen-Anlage
Anbotssumme netto: S 272.915,--Fa. Schleich:
Anbot vom 22.09.2000 für eine Bohrbrunnen-Anlage
Anbotssumme netto: S 239.800,--Anbote' Prüfvermerk u. Vergabevorschlag v.
Ingenieurbüro Sieber liegen bei.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die oben angeführten Arbeiten
vorliegenden Anbot an die Fa. Schleich zu vergeben.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 7 Stimmen (Urdl, Beetz,
Eckhard, Lenardt u. Schreiner) angenommen.
5 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Sölkner, List, Hansmann)
zur
Tagesordnung
5. Gemeindestraßen -
Asphaltierung
entsprechend dem Schickhofer, Hofer,
Der Bürgermeister berichtet, dass für diverse Asphaltierungsarbeiten auf
Gemeindestraßen 6 Anbote eingeholt und vom Baubetreuungsbüro Ing.
Herbert Pöcheim überprüft und ausgewertet wurden:
a) Fahrbahnsanierung samt 3 Schwellen in Unterthal 1 Kötschberg
(Haus Pöllmann bis Haus Trenkler)
Preise exkl. MWSt.
Firma Preis
Fa.Kern S 281.785,00-
Fa. Mandlbauer S 296.812,50
8
Fa. Teerag-Asdag S 307.070,00
Fa. Swittelsky ¼~, S 311.747,50
Fa. Stitag ¾ S 316.520,00-
Fa. Südwestbau S 337.682,50
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Bestbieter, die Fa. Kern mit
Fahrbahnsanierungsarbeiten - Asphaltierung samt Schwellen in
Thal-Unterthal zu beauftragen.
den
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 7 Stimmen (Urdl, Beetz,
Schickhofer, Hofer,
Eckhard, Lenardt u. Schreiner) angenommen.
2 Stimmenthaltungen (List, Hansmann)
3 Gegenstimmen (Hofbauer, Stern, Sölkner)
b) Zufahrtsstraße zum Gemeindeamt ,,Totentrattl" (Thal-Kirchberg)
Die Fa. Kern bietet diese Asphaltierungsarbeiten zum Preis von S
208.635,-- an.
Das Anbot der Firma Kern & Co wurde dem Baubetreuungsbüro Ing.
Herbert Pöcheim zur
Überprüfung übermittelt und von diesem mit dem Anbot
(Asphaltierungsarbeiten Unterthal usw.)
verglichen.
Das Baubetreuungsbüro Ing. Pöcheim hat die Einheitspreise als identisch
bestätigt.
Die Gemeinde erhält eine Förderung aus dem Katastrophenfonds.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Fa. Kern mit den
Asphaltierungsarbeiten Zufahrtsstraße zum Gemeindeamt ,,Totentrattl"
zu beauftragen.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeister wird mit 7 Stimmen (Urdl, Beetz,
Schickhofer, Hofer,
Eckhard, Lenardt u. Schreiner) angenommen.
3 Stimmenthaltungen (Sölkner, List, Hansmann)
2 Gegenstimmen (Hofbauer, Stern)
zur
Tagesordnung
6.
Geschwindigkeitsbeschränkung
Der Bürgermeister berichtet, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung
,,Tempo 30 km/h-Zone" in
Thal-Unterthal lt. Verordnung vom 14.11.1994 nunmehr vom Haus Kötschberg
Nr.667 bis zum
Haus Kötschberg Nr.845 erweitert werden soll. In diesem Zusammenhang sind
auf Grund neuer
Erkenntnisse des Kuratoriums für Verkehrssicherheit die alten
Verordnungen aufzuheben und mit
einer neuen Verordnung zu ersetzen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die mit Gemeinderatsbeschluss vom
14.11.1994 (Unterthal) und mit Gemeinderatsbeschluss vom 07.07.1999 (Unterthal
und Windhof/Linak/Kirchberg) verordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen
(Tempo 30 km/h-Zonen) aufzuheben und mit folgender Verordnung zu ersetzen;
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VERORDNUNG
§1
Gemäß § 94 d Zif 4 lit. d in Verbindung mit § 43 Abs. 1 lit. b Zif 1
der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr. 159, i.d.g.F. wird das
nachstehend angeführte Straßennetz zur ,,Tempo 30 km/h-Zone"
erklärt. In diesem Sinne werden Beginn/Ende der Zonenbeschränkung wie
folgt festgelegt. Folgende Standorte beschreiben den Anfang bzw. das Ende
der Zone:
Südlich der Ortstafel beim Haus Kötschberg Nr.845 und direkt bei der
Einmündung der Gemeindestraße Nr.1440 in die Gemeindestraße Nr.1422 auf
der Gemeindestraße Nr.1422 in Richtung Unterthal
Ab 5 m westlich der Brücke bei der Einfahrt Kindergarten auf der
Gemeindestraße -ehemalige L 337- in Richtung Thal-Kreuz
Ab 26 m nördlich der Einmündung in die L 331 Haus Windhof Nr.187 auf den
Gemeindestraßen Nr. 1394, 1429 und 1391 in Richtung Thal-Kreuz und ab der
Einmündung der Gemeindestraße Nr.1391 in die L 331 in Richtung
Thal-Kreuz
Östlich der Ortstafel Thal-Kreuz in Richtung Unterthal auf der
Gemeindestraße -ehemalige L 337 - sowie auf der Gemeindestraße Nr. 1422
und in Richtung
Kirchberg/Linak/Windhof auf den Gemeindestraßen Nr.1394, 1429 und 1391
Das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h ist innerhalb
dieser Zone in beiden Fahrtrichtungen verboten.
§2
Gemäß § 44 Abs. 1 der StVO 1960 i.d.g.F. wird diese Verordnung durch
Anbringen der Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Zif 11 a und 11 b
kundgemacht.
Diese Verordnung tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
7.
Halte- und Parkverbot entlang der Langlaufloipe
GR Lenardt berichtet:
Aufgrund einer baulichen Umgestaltung an der Gemeindestraße Grdst.
Nr.1412 im Bereich Thal-Hardt soll das Halte- und Parkverbot entlang der
Langlaufloipe während der Dauer des Langlaufbetriebes nordseitig auf der
Gemeindestraße Grdst.Nr. 1412 von 20 m auf 35 m erweitert werden.
GR Lenardt stellt den Antrag, die Verordnung vom 11.02.1998 für das
Halte- und Parkverbot entlang der Langlaufloipe während der Dauer des
Langlaufbetriebes wie folgt abzuändern:
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VERORDNUNG
Gemäß § 43, Abs. liii. a StVO 1960, Dauer des Betriebes der
Langlaufloipe Gemeindestraße Grdst. Nr.1412 erlassen:
BGBl.Nr. 159, in der geltenden Fassung, wird während der im Bereich
Thal-Hardt ein ,,Halte- und Parkverbot" auf der
Nordseitig beginnend bei der Abzweigung von der L 331 bis 35 m westlich
der Einfahrt zum Schwanenteich in beiden Fahrtrichtungen.
Südseitig beginnend bei der Abzweigung von der L 331 bis 20 m östlich
der Einfahrt zum Schistadl in beiden Fahrtrichtungen.
Diese Verordnung ist gemäß § 44 StVO durch die entsprechenden
kundzumachen und tritt mit der Anbringung derselben in Kraft.
Beschluss: Der Antrag von GR Lenardt wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
8.
Gemeindeinitiative - Novellierung des Stmk. Raumordnungsgesetzes
Der Vizebürgermeister berichtet:
Straßenverkehrszeichen
Mit Eingabe vom 14.7.2000 hat die Stadtgemeinde Leoben gemeinsam mit 12
anderen Gemeinden der Steiermark einen Antrag auf Einleitung einer
Gemeindeinitiative betreffend die Novellierung des Stmk.
Raumordnungsgesetzes 1974 beim Amt der Stmk. Landesregierung eingebracht.
Die Gemeindeinitiative richtet sich gegen die Umsetzung der
Seveso-II-Richtlinie im Raumordnungsrecht, auf Basis der örtlichen
Raumordnung, und wird wie folgt begründet.
Begründung (i.S. § 46 Abs. 2 Stmk. VolksrechteG):
Durch die im Stmk. Landtag in seiner Sitzung vom 20.6.2000
raumordnungsrechtlichen Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie (Vorschläge
der im hörenden Gemeindevertreter wurden abgelehnt) wurden Regelungen
getroffen, Gründen nachteilige Auswirkungen auf die steirischen Gemeinden
haben:
beschlossenen Unterausschuss zu die aus folgenden
1. Die Gemeinden werden durch die Gesetzesänderung verpflichtet,
gefährliche Betriebe im Sinne der Seveso-II-Richtlinie zu erfassen und um
diese Betriebe sogenannte Gefährdungszonen im Flächenwidmungsplan und im
ÖEK auszuweisen. Damit sind für die Gemeinden wie durch die tragischen
Ereignisse in den Niederlanden kürzlich dramatisch vor Augen geführt
unabsehbare Haftungsfolgen, die zum Ruin der Gemeinde führen könnten,
verbunden.
2. Die Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie verlangt eine einfache und
unbürokratische Vorgangsweise, die durch den vorliegenden
Gesetzesbeschluss in keiner Weise gegeben ist. Dies deshalb, da die Daten,
die auf Gemeindeebene für die vorzunehmende Beurteilung erforderlich
sind, ohnedies im Rahmen der gewerbebehördlichen Verfahren beim Land
aufliegen und im Rahmen einer regionalplanerischen Umsetzung der
Richtlinie - unter Einbeziehung anderer überörtlicher Festlegungen
(Abfallrecht, Wasserrecht, usw.) - verwendet werden könnten.
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3. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die auszuweisenden
Gefährdungsbereiche die Gemeindegrenzen überschreiten und somit eine
überörtliche Zuständigkeit ohnedies gegeben ist.
Zur Verhinderung dieser nachteiligen Auswirkungen schlägt der
Novellierungstext vor, dass die Gefährdungsbereiche in den Regionalen
Entwicklungsprogrammen durch das Land festzulegen sind. Die Gemeinden
haben demnach zwar die Standortfläche als ,,besonderes"
Industriegebiet (II oder III) auszuweisen, den dazugehörigen
Gefährdungsbereich aber bloß ersichtlich zu machen.
Voraussichtliche Gesamtbelastung des Landes und der Gemeinden durch
diese Novellierung (gem. § 46 Abs. 2 Stmk. VolksrechteG):
Für das Land Steiermark würden durch diese Novellierung voraussichtlich
keine erwähnenswerten Mehrkosten entstehen; zumal der für die Festlegung
erforderliche Datenbestand ohnedies in den gewerbebehördlichen
Verhandlungen ermittelt wird bzw. bei bestehenden Betrieben ermittelt
wurde und somit herangezogen werden könnte.
Auch den steirischen Gemeinden würden aus
Ersichtlichmachung der Gefährdungsbereiche
Belastungen erwachsen, als aus der am 20.6.2000
dieser Novellierung - es wäre nur erforderlich - weitaus geringere
beschlossenen Novellierung.
mehr die finanzielle
Neben der Begründung und einer Aussage über die zu erwartenden
Gemeindeinitiative auch einen Gesetzesentwurf über die Änderung zu
enthalten.
Kosten hat die
Ein entsprechend gleichlautender Gemeinderatsbeschluss ist von mind. 80
Gemeinden des Landes Steiermark zu fassen und dem Land vorzulegen, damit
eine Gemeindeinitiative vorliegt.
Als zustellungsbevollmächtige Gemeinde für die Gemeindeinitiative wird
die Leoben, 8700 Leoben, Erzherzog Johann Straße 2, genannt.
Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge daher
Gesetzesentwurf beschließen.
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom mit dem das Stmk. Raumordnungsgesetz geändert wird. Der
Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Stadtgemeinde nachstehenden
Das Stmk. Raumordnungsgesetz, LGBL.Nr. 127/1974 i.d.F. LGBl.Nr /2000, wird
im Wege einer Gemeindeinitiative gemäß § 46 Stmk. Volksrechtegesetz wie
folgt geändert:
12
Artikel 1
1. Die mit Gesetzesbeschluss des Stmk. Landtages vom 20.6.2000 erfolgte
Novellierung des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl.Nr.
127/1974 in der Fassung LGBl.Nr. /2000, durch Anfügung des § 21 Abs. 5
sowie Einfügung der §§ 22 Abs. 12 und 23 Abs. 18 wird rückwirkend mit
dem Tag des Inkrafttretens dieser Novellierung (Landtagsbeschuss vom
20.6.2000) aufgehoben.
Artikel II
Das Stmk. Raumordnungsgesetz 1974, LGB1.Nr. 127/1974 in der Fassung
LGBl.Nr /2000 wird wie folgt geändert:
1. Im § 10 Abs. 2 Z. 1 wird folgende litera 0 angefügt:
,,o) für Betriebe im Sinne § 23 Abs. 18 die umgebenden
Gefährdungsbereiche."
2. Im § 22 Abs. 7 wird folgende Ziffer 5 angefügt:
,,5. Durch rechtswirksame überörtliche Planung i.S. des § 10 Abs. 2 Z.
1 lit. o festgelegte Gefährdungsbereiche für Betriebe, die in den
Anwendungsbereich der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996
zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen
Stoffen fallen."
3. Im § 23 wird folgender Abs. 18 angefügt:
,,(18) Die Errichtung oder Erweiterung von Betrieben, die in den
Anwendungsbereich der Richtlinie des Rates vom 9. Dezember 1996 zur
Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
fallen, ist nur in Gebieten nach Abs. 5 lit e und ei zulässig, wenn diese
Gebiete oder Flächen in diesen Gebieten hierfür besonders ausgewiesen
sind.
(96/82/EG-Fläche). Bei der Ausweisung dieser Flächen ist darauf Bedacht
zu nehmen, dass für Baugebiete, Vorbehaltsflächen, dem Aufenthalt von
Menschen dienende Sondenutzungen im Freiland, Verkehrsflächen und
rechtlich besonders geschützte Gebiete ein angemessener Schutzabstand zur
Verhütung schwerer Unfälle und zur Begrenzung ihrer Folgen gewahrt
bleibt."
Artikel III
Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Verlautbarung folgenden Monatsersten,
das ist der , in Kraft.
Beschluss: Der Antrag des Vizebürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, den unter diesem
Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz
für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag des Vizebürgermeisters einstimmig angenommen.
13
zur
Tagesordnung
9. Kindergarten -
Ganztagesbetrieb
Der Bürgermeister berichtet:
Nach der Bedarfserhebung wurden alle Eltern, die Interesse an der
Ganztageskindergartenform hatten, von der Möglichkeit, ihr Kind
verbindlich für den Ganztageskindergarten mit Essen für das
Kindergartenjahr 2000/2001 anzumelden, verständigt.
Die Genehmigung für einen Ganztageskindergarten haben wir vom Amt der
Stmk. Landesregierung, RA 13, erhalten.
Daraufhin wurden nur 3 Kinder für den Ganztageskindergarten Thal mit
Essen für das
Kindergartenjahr 2000/2001 angemeldet.
Da die erforderliche Mindestanzahl von 10 Kindern nicht erreicht wurde,
kann diese Einrichtung für
das Kindergartenjahr 2000/2001 nicht installiert werden.
Im Kindergartenjahr 2001/2002 wird wieder versucht, einen
Ganztageskindergarten zu installieren. Der Gemeinderat nimmt einstimmig
den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
zur
Tagesordnung
10. Heizkostenresolution
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Heizkostenresolution zu
unterstützen und verliest den Inhalt dieser Resolution.
Resolution
Die Heizölpreise haben sich aufgrund der internationalen Ölmarkt- und
Währungssituation (schwacher Euro - starker US-Dollar) und der
österreichischen Mehrwertsteuerpraxis beinahe verdoppelt.
Betroffen sind vor allem wieder alle jene BürgerInnen, die es sich
finanziell und/oder aus organisatorisch nicht leisten konnten, ihren
Jahresbedarf frühzeitig und unter Beachtung von günstigen
Marktsituationen einzulagern.
Zur Abfederung der schwierigen Situation für die finanzschwachen
Bürgerinnen und Bürger fordert der Gemeinderat die Bundesregierung auf:
· Eine Sonderaktion zum Heizkostenzuschuss der Länder zu realisieren
Dabei sollen S 500,-- als Heizkostenzuschuss pro Monat (für die
Steiermark Dezember bis
April) pro Haushalt und Einkommen von weniger als S 12.000,-- netto
zuerkannt werden.
Ausfinanziert soll dieser Betrag aus den Mehreinnahmen des Bundes (derzeit
rund 2 Mrd.
Schilling aus der Mineralölsteuer) werden;
· Die sofortige Deckelung der Mehrwertsteuer bei einem Ölpreis von S
5,00 je kg zu realisieren.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
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Der Bürgermeister stellt den Antrag, den unter diesem
Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz
für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
11. Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet:
a) Projekt GAK-Trainingszentrum
Der Bürgermeister berichtet, dass es eine Anfrage seitens des GAK gegeben
hat und der Bürgermeister auf den Grundbesitzer, das Land Steiermark, als
ersten Ansprechpartner verwiesen hat. Bei der Gemeinde wurden keine
diesbezüglichen Unterlagen eingereicht. Unser Freizeitpark wird nicht
gemeinsam mit dem GAK, wie in den Zeitungen verlautbart wurde, gebaut.
b) Tosbecken - Rückhaltebecken ,,Schloßwiese" und
,,Multifunktionelles Vorbecken"
Im Rahmen einer Begehung mit unserem Beckenbeauftragten vom Büro Bilek
(Hrn. Ing. Franz Paischer) der Baubezirksleitung Graz-Umgebung (Hrn.
Walter Feldgrill und Hrn. Herbert Cucek) und Hrn. Vizebürgermeister Ing.
Heinrich Beetz wurde festgestellt, dass eine Räumung des Tosbeckens -
Rückhaltebecken ,,Schloßwiese" dringend erforderlich ist.
Kosten: Interessentenbeiträge (Drittellösung zw. Bund, Land und
Gemeinde) Kosten für die Gemeinde: ca. S 4.000,--
Auch die Räumung des 9 Jahre alten ,,Multifunktionellen Vorbeckens"
(starke Anlandung) wäre dringend notwendig.
Die Räumung des Tosbeckens kann auf Grund des geringen Aufwandes noch
heuer im Oktober durchgeführt werden.
Das Ausbaggern des ,,Multifunktionellen Vorbeckens" wird in das
Erhaltungsprogramm 2001 der Baubezirksleitung aufgenommen und kann mit den
Arbeiten im Jänner/Februar 2001 begonnen werden.
Im November 2000 soll mit dem Abfischen und dem langsamen Entleeren des
Beckens begonnen werden
Die Fischereiberechtigten werden rechtzeitig von uns verständigt.
Kosten:
Interessentenbeiträge (Drittellösung zw. Bund, Land und Gemeinde) Kosten
für Gemeinde: ca. S 150.000,-- (Budget 2001)
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c) Mobilkom-Tarif für Gemeinderäte und Gemeindebedienstete
Der Bürgermeister berichtet, dass es für Gemeinderäte und
Gemeindebedienstete Mobilkom-Tarife gibt und teilt das
Informationsschreiben an die Gemeinderäte aus. Anmeldungen für diese
Mobilkom-Tarife werden in der Gemeinde entgegengenommen.
GR
Sölkner fragt an:
d) Projekt GAK-Trainingszentrum - Landwirtschaftliche Fachschule
Ob der Gemeinde bekannt ist, was mit der Landwirtschaftlichen Fachschule
geschieht und wie die weitere Vorgangsweise sein wird? Ob die Schule mit
einem Freizeitkonzept eingebunden wird? Der Bürgermeister teilt mit, dass
der Gemeinde nicht bekannt ist, was mit der Schule geschieht und wie die
weitere Vorgangsweise sein wird.
GR Sölkner teilt mit, dass er nicht auf jeden Fall dagegen ist, dass der
GAK ein Trainingszentrum in
Thal errichtet. Die Frage ist, ob die RA 6 eine andere Behandlung für den
GAK vorsieht als bei der
Gemeinde Thal.
GR Stern fragt an:
e) Sanierung des Katzelbaches
Bis wann endlich die Sanierung des Katzelbaches stattfindet - eine Zusage
wurde vom Land bereits erteilt. Dieser Bereich ist extrem
hochwassergefährdet und der Bach wächst zu.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Bachsanierung Katzelbach im Projekt
2000 aufgenommen wurde.
GR Stern ist der Meinung, dass die Gemeinde das Land auffordern sollte,
damit diese Sanierung endlich durchgeführt wird. Dr. Rachl und die
Gemeinde sind zwei verschiedene Angelegenheiten.
Der Bürgermeister teilt mit, dass wir uns mit der Baubezirksleitung in
Verbindung setzen werden.
Die unter den Tagesordnungspunkten 3., 8. und 10. gefassten Beschlüsse
werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl.
Nr.87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand.
Schluss der Sitzung: 22.05 Uhr
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 16 Seiten
,,Öffentlicher Teil" und 1 Seite ,,Nicht Öffentlicher Teil".
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