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Die Gemeinderatsprotokolle werden gescannt zur Verfügung gestellt. Die Umwandlung in Text wird nicht geprüft. Das Original-Protokoll kann bei unseren Gemeinderäten oder  im Gemeindeamt eingesehen werden.

Aus unserer Sicht interessante Passagen sind hervorgehoben.

 

 

GEMEINDE THAL Lfd. Nr.4/2000

VERHANDLUNGSSCHRIFT
ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES
am 4.10.2000 im Gemeindeamt Thal

Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr

Die Einladung erfolgte am 26.9.2000 durch Kurrende.

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.
Anwesend waren:
Bürgermeister Peter URDL
Vizebgm. Ing. Heinrich BEETZ
Gemeindekassier (Finanzreferent) Anton HOFBAUER
GR SCHICKHOFER Peter
GR SCHREINER Dietmar
GR HOFER Margarete
GR STERN Monika
GR ECKHARD Gottfried
GR LENARDT Werner
GR SÖLKNER Franz
GR LIST Christian (19.40 Uhr)

GR HANSMANN Edmund

Außerdem waren anwesend:
Andrea LENARDT

Entschuldigt waren:
GR HARTNER Anton, Mag. FESSLER Elke, Ing. VEITSBERGER Alois

Unentschuldigt waren:

Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

Die Sitzung ist öffentlich.

Vorsitzender: Bgm. Peter URDL
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Fragestunde
Zur Anfrage von GR Ing. Veitsberger vom 5.7.2000 bezüglich Treibstoffkosten und Verwendung von Bio-Diesel für die gemeindeeigenen Fahrzeuge:
Der Bürgermeister teilt Folgendes mit:
Lt. Auskunft des Kundendienstes für Nutzfahrzeuge der Fa. Mercedes-Benz ist die Verwendung von Bio-Diesel beim Unimog U 90 nicht möglich; beim Unimog 140 ist sie möglich.
Es wurde allerdings auf folgende Nachteile hingewiesen:
Kraftstoff muss von guter Qualität sein, sonst kann es zu Schäden und Funktionsstörungen
führen.
Die Wechselintervalle für Motoröle sind zu halbieren, da mit Ölverdünnung zu rechnen ist.
Ein erhöhter Verschleiß im Bereich Ventilsitz ist möglich - daher sind die Intervalle der
Ventilspielprüfung zu halbieren.
Etwa 1000 km nach Umstellung auf Bio-Diesel sollte wegen der Gefahr des Verstopfens durch
gelöste Ablagerungen ein Kraftstoff- und Motorölfilterwechsel erfolgen.
Niedrigere Motorleistung infolge des niedrigeren Heizwertes von Bio-Diesel.
Starker Geruch.
Bio-Diesel-Kraftstoff-Tankstellen:
Tankstelle Roth - Liebenau Graz SEEG in Mureck
Bio-Diesel ätzt den Autolack weg wie Salzsäure (Achtung beim Tanken!). Bei Minusgraden im Winter - Startschwierigkeiten.

Fa. Mercedes-Benz (Kundendienst für Nutzfahrzeuge) raten von der Verwendung von Bio-Diesel ab!
Treibstoff-Preise:
ÖMV-Tankstelle Sorger (Steinbergstr.)
Tankstelle ROTH (C. v. Hötzendorfstr. 160)
S 11,95/Liter Diesel
S 10,90 1 Liter Biodiesel
inkl.MWSt.
inkl.MWSt.
Treibstoffkosten im Jahr 1999: S 37.000,--

GR Stern fragt bezüglich L 301, 80 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung an:
Der Bürgermeister berichtet, dass am 24.7.2000 ein Ortsaugenschein stattgefunden hat und Folgendes festgestellt wurde:
Um die Sinnhaftigkeit der Maßnahme (durchgehende 80 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung) dokumentieren zu können, wird seitens des Kuratoriums f Verkehrssicherheit Graz angeboten, einen Vorher- und Nachher-Vergleich des Geschwindigkeitsverhaltens durchzuführen. Vorgesehen ist, in einem Bereich, wo jetzt eine 70 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, ein 24 Stunden-Geschwindigkeitsprofil zu erstellen, um nach Umstellung auf Tempo 80 km/h an derselben Stelle eine Vergleichsmessung durchzuführen. Sollte sich herausstellen, dass die Geschwindigkeitsdifferenz mehr als 10 km/h beträgt, wird die ursprüngliche Situation (70 km/h) wiederhergestellt werden.
Weiters wurde seitens des Bürgermeisters auf die Notwendigkeit der Überwachungen durch die Gendarmerie Hitzendorf hingewiesen.
3
Am 3.10.2000 haben wir die Verordnung der BH Graz-Umgebung, erhalten. Aufgrund des Ortsaugenscheines vom 24.7.2000 wird für die L 301 zwischen km 6,2 und km 17,6 probeweise eine durchgehende 80 km/h - Geschwindigkeitsbeschränkung verordnet.
GR Stern fragt an, ob seitens der Marktgemeinde Thal etwas unternommen wurde?
Der Bürgermeister teilt mit, dass bereits am 7.10.1999 ein Schreiben an die BH Graz-Umgebung, Dr. Baumgartner, ergangen ist, in dem wir einer Erhöhung der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zustimmen und verliest dieses. Diese Stellungnahmen der Marktgemeinde Thal wurden jedoch nicht berücksichtigt.

GR Sölkner fragt bezüglich Stand Mülldeponie Unterthal an
Der Bürgermeister teilt mit, dass das Verfahren zur Aufnahme in den Verdachtsflächenkataster im Laufen ist und das Ergebnis noch aussteht.
GR Sölkner fragt bezüglich Gespräche Kostenübernahme vom Büro Schachner an.
Der Bürgermeister teilt mit, dass es eventuell Mittel vom Büro Schachner gibt, jedoch nur wenn die
Volksbank auch Kosten übernimmt.
Auch haben wir bis jetzt keinen Bescheid von der BH Graz-Umgebung, Wasserrechtsreferat
erhalten, da keine Gefahr in Verzug besteht.
Weiters schlägt GR Sölkner vor, die Marktgemeinde Thal könnte den Grund mit Freilandpreis der
Volksbank abkaufen und ein Biotop errichten.
Der Bürgermeister teilt mit, dass es keine Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück gibt.
GR Sölkner schlägt vor, Verhandlungen bezüglich Zufahrsmöglichkeit mit dem Schloss Thal zu
führen.

GR List fragt bezüglich Kaufhaus Wolfesberger an:
Die Neue Heimat hat Verhandlungen mit der Firma Schlecker geführt.
Der Bürgermeister teilt mit, dass am 27.10.2000 die Firma Schlecker das Geschäft eröffnet.

GR List fragt bezüglich Vermietung Schaukästen bei der Brückenwaage an:
Ob eine Nutzung für alle Vereine und Parteien vorgesehen ist?
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Schaukästen von der ÖVP und der Kirche genutzt werden.
Die SPÖ hat den Schaukasten von der Fam. Thosold angemietet.
Auch die Trafik zahlt Miete für den Zigarettenautomaten.

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Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme des Punktes ,,Heizkostenresolution" in die Tagesordnung.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
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TAGESORDNUNG
Öffentlicher Teil:
1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 5.7.2000
2. Prüfungsbericht II. Quartal 2000
3. Freizeitpark - Vermietung an örtliche Vereine
4. Freizeitpark - Diverse Arbeiten
5. Gemeindestraßen - Asphaltierung
6. Geschwindigkeitsbeschränkung
7. Halte- und Parkverbot entlang der Langlaufloipe
8. Gemeindeinitiative - Novellierung des Stmk. Raumordnungsgesetzes
9. Kindergarten - Ganztagesbetrieb
10. Heizkostenresolution
11. Allfälliges

Nicht öffentlicher Teil:
1 Personalangelegenheit
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VERLAUF:
1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 5.7.2000
Das Protokoll der ,,öffentlichen Sitzung" vom 5.7.2000 ist an die Fraktionsvorsitzenden und an die Schriftführer übermittelt worden.
Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 5.7.2000 ist 8 Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.
Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer (Vizebgm. Ing. Beetz als Vertretung von GR Mag. Fessler, GR Stern, GR Sölkner und GR Hansmann) um ihre Stellungnahmen.
SPÖ: Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.
5
ÖVP:
Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.

THAL:
Seitens der THAL gibt es folgenden Einwand.
Seite 3 - folgender Satz ist anzuführen: Im Zuge der Digitalisierung des Flächen-widmungsplanes wurde im Gemeinderat eine Umnummerierung beschlossen. Der Bürgermeister teilt mit, dass dies nicht der Fall war.

FPÖ: Seitens der FPÖ gibt es keine Einwände.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Protokoll in der vorliegenden Form zu genehmigen und zu unterfertigen.
Beschluss:
Das Protokoll wird in der vorliegenden Form genehmigt und vom Bürgermeister, Vizebgm. Ing. Beetz, GR Stern und GR Hansmann unterfertigt. GR Sölkner hat das Protokoll nicht unterfertigt.
zur Tagesordnung

2. Prüfungsbericht II. Quartal 2000
GR Hansmann berichtet, dass die Prüfung des II. Quartals 2000 am 13.7.2000 ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung ergeben hat und verliest den Kassenbestand.
Bargeld 5 22.586,10
Giro 5 9.374.034,50
Gesamt 5 9.396.620,60
eine

Zur Anfrage über die Aufrechterhaltung der Brückenwaage teilt der Bürgermeister mit, dass im
Durchschnitt jährlich Kosten von ca. S 10.000,-- anfallen und die Brückenwaage ein Service für die
Thaler Bevölkerung - vor allem für die Thaler Landwirte - darstellt.
GR Hansmann beantragt die Zustimmung zum Prüfungsbericht.
Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.
zur Tagesordnung

3. Freizeitpark - Vermietung an örtliche Vereine
GR Schickhofer berichtet:
Unser Freizeitpark, der derzeit errichtet wird, soll nach Fertigstellung an den Sportverein Thal und an den Eisschützenverein Thal vermietet werden.
GR Schickhofer stellt den Antrag, diesbezüglich folgenden Beschluss zu fassen:
Die Marktgemeinde Thal beabsichtigt nach Fertigstellung des derzeit im Bau befindlichen
Freizeitparks diesen an den Sportverein Thal und an den Eisschützenverein Thal gegen Entgelt in
Nutzung zu geben.
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Der Gemeinderat wird spätestens vor Inbetriebnahme dieses Objektes den Benützungstarif festsetzen und zwar in der Höhe, dass zumindest die laufenden Betriebskosten während der Benützungseinheit gedeckt sind.
Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird mit 11 Stimmen (Urdl' Beetz, Hofbauer, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Schreiner, Stern, Sölkner u. List)
angenommen.
1 Stimmenthaltung (Hansmann)

GR Schickhofer stellt den Antrag, den unter diesem gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.
Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss
Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird mit 11 Stimmen (Urdl' Beetz' Hof-
bauer, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Schreiner, Stern, Sölkner u. List)
angenommen.
1 Stimmenthaltung (Hansmann)
zur Tagesordnung

4. Freizeitpark - Diverse Arbeiten
Der Bürgermeister berichtet:
Folgende Leistungen sind zu vergeben und es liegen folgende Anbote vor:
a) Entwässerungs-' Erd- u. Fundamentarbeiten Fa. Mandlbauer
Fundamente Trafostation, Geländeabtrag, geotextiles Vlies für Wirtschaftsweg, Mastenfundamente für Spielfeldbeleuchtung
Anbotssumme netto: S 290.135,70
Anbot u. Prüfungsvermerk v. Ingenieurbüro Sieber liegen bei.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Entwässerungs-' Erd-entsprechend dem vorliegenden Anbot an die Fa. Mandlbauer zu vergeben.
Beschluss:
und Fundamentarbeiten
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 10 Stimmen (Urdl' Beetz' Hofbauer, Schick-hofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Schreiner, Stern u. List) angenommen. 2 Stimmenthaltungen (Sölkner' Hansmann)

b) Sportplatzbauten Fa. Schinnerl
Aufgrund der Baueinstellung sind folgende Arbeiten
Abtrag - neuerlicher Bewuchs über Grobplanum,
Bewuchsabtrag, Einbau einer Sauberkeitsschicht,
Verbandsrichtlinien
Anbotssumme netto: S 745.425,60
Anbot u. Prüfungsvermerk v. Ingenieurbüro Sieber liegen bei.
erforderlich: neuerliche Baustelleneinrichtung, Ausgleich von 15 cm Fehlmassen aufgrund Anpassen der Spielfeldgrößen an aktuelle
7

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die oben angeführten Arbeiten entsprechend dem vorliegenden Anbot an die Fa. Schinnerl Sportplatzbauten zu vergeben.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl' Beetz, Hofbauer, Schick-hofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Schreiner u. Stern) angenommen.
2 Stimmenthaltungen (List, Hansmann)
1 Gegenstimme (Sölkner)

c) Trinkwasserversorgung
Es liegen folgende Anbote vor:
Fa. Schalk:
Anbot vom 10.11.1995 für eine Schachtbrunnen-Anlage
Anbotssumme netto: S 272.915,--Fa. Schleich:
Anbot vom 22.09.2000 für eine Bohrbrunnen-Anlage
Anbotssumme netto: S 239.800,--Anbote' Prüfvermerk u. Vergabevorschlag v. Ingenieurbüro Sieber liegen bei.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die oben angeführten Arbeiten
vorliegenden Anbot an die Fa. Schleich zu vergeben.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 7 Stimmen (Urdl, Beetz, Eckhard, Lenardt u. Schreiner) angenommen.
5 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Sölkner, List, Hansmann)
zur Tagesordnung

5. Gemeindestraßen - Asphaltierung
entsprechend dem Schickhofer, Hofer,
Der Bürgermeister berichtet, dass für diverse Asphaltierungsarbeiten auf Gemeindestraßen 6 Anbote eingeholt und vom Baubetreuungsbüro Ing. Herbert Pöcheim überprüft und ausgewertet wurden:
a) Fahrbahnsanierung samt 3 Schwellen in Unterthal 1 Kötschberg
(Haus Pöllmann bis Haus Trenkler)
Preise exkl. MWSt.
Firma Preis
Fa.Kern S 281.785,00-
Fa. Mandlbauer S 296.812,50
8
Fa. Teerag-Asdag S 307.070,00
Fa. Swittelsky ¼~, S 311.747,50
Fa. Stitag ¾ S 316.520,00-
Fa. Südwestbau S 337.682,50

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Bestbieter, die Fa. Kern mit Fahrbahnsanierungsarbeiten - Asphaltierung samt Schwellen in Thal-Unterthal zu beauftragen.
den
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 7 Stimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer, Hofer,
Eckhard, Lenardt u. Schreiner) angenommen.
2 Stimmenthaltungen (List, Hansmann)
3 Gegenstimmen (Hofbauer, Stern, Sölkner)

b) Zufahrtsstraße zum Gemeindeamt ,,Totentrattl" (Thal-Kirchberg)
Die Fa. Kern bietet diese Asphaltierungsarbeiten zum Preis von S 208.635,-- an.
Das Anbot der Firma Kern & Co wurde dem Baubetreuungsbüro Ing. Herbert Pöcheim zur
Überprüfung übermittelt und von diesem mit dem Anbot (Asphaltierungsarbeiten Unterthal usw.)
verglichen.
Das Baubetreuungsbüro Ing. Pöcheim hat die Einheitspreise als identisch bestätigt.
Die Gemeinde erhält eine Förderung aus dem Katastrophenfonds.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Fa. Kern mit den Asphaltierungsarbeiten Zufahrtsstraße zum Gemeindeamt ,,Totentrattl" zu beauftragen.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeister wird mit 7 Stimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer, Hofer,
Eckhard, Lenardt u. Schreiner) angenommen.
3 Stimmenthaltungen (Sölkner, List, Hansmann)
2 Gegenstimmen (Hofbauer, Stern)
zur Tagesordnung

6. Geschwindigkeitsbeschränkung
Der Bürgermeister berichtet, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung ,,Tempo 30 km/h-Zone" in
Thal-Unterthal lt. Verordnung vom 14.11.1994 nunmehr vom Haus Kötschberg Nr.667 bis zum
Haus Kötschberg Nr.845 erweitert werden soll. In diesem Zusammenhang sind auf Grund neuer
Erkenntnisse des Kuratoriums für Verkehrssicherheit die alten Verordnungen aufzuheben und mit
einer neuen Verordnung zu ersetzen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.11.1994 (Unterthal) und mit Gemeinderatsbeschluss vom 07.07.1999 (Unterthal und Windhof/Linak/Kirchberg) verordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30 km/h-Zonen) aufzuheben und mit folgender Verordnung zu ersetzen;
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VERORDNUNG
§1
Gemäß § 94 d Zif 4 lit. d in Verbindung mit § 43 Abs. 1 lit. b Zif 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr. 159, i.d.g.F. wird das nachstehend angeführte Straßennetz zur ,,Tempo 30 km/h-Zone" erklärt. In diesem Sinne werden Beginn/Ende der Zonenbeschränkung wie folgt festgelegt. Folgende Standorte beschreiben den Anfang bzw. das Ende der Zone:
Südlich der Ortstafel beim Haus Kötschberg Nr.845 und direkt bei der Einmündung der Gemeindestraße Nr.1440 in die Gemeindestraße Nr.1422 auf der Gemeindestraße Nr.1422 in Richtung Unterthal
Ab 5 m westlich der Brücke bei der Einfahrt Kindergarten auf der Gemeindestraße -ehemalige L 337- in Richtung Thal-Kreuz
Ab 26 m nördlich der Einmündung in die L 331 Haus Windhof Nr.187 auf den
Gemeindestraßen Nr. 1394, 1429 und 1391 in Richtung Thal-Kreuz und ab der
Einmündung der Gemeindestraße Nr.1391 in die L 331 in Richtung Thal-Kreuz
Östlich der Ortstafel Thal-Kreuz in Richtung Unterthal auf der Gemeindestraße -ehemalige L 337 - sowie auf der Gemeindestraße Nr. 1422 und in Richtung
Kirchberg/Linak/Windhof auf den Gemeindestraßen Nr.1394, 1429 und 1391
Das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h ist innerhalb dieser Zone in beiden Fahrtrichtungen verboten.

§2
Gemäß § 44 Abs. 1 der StVO 1960 i.d.g.F. wird diese Verordnung durch Anbringen der Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Zif 11 a und 11 b kundgemacht.
Diese Verordnung tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur Tagesordnung

7. Halte- und Parkverbot entlang der Langlaufloipe
GR Lenardt berichtet:
Aufgrund einer baulichen Umgestaltung an der Gemeindestraße Grdst. Nr.1412 im Bereich Thal-Hardt soll das Halte- und Parkverbot entlang der Langlaufloipe während der Dauer des Langlaufbetriebes nordseitig auf der Gemeindestraße Grdst.Nr. 1412 von 20 m auf 35 m erweitert werden.
GR Lenardt stellt den Antrag, die Verordnung vom 11.02.1998 für das Halte- und Parkverbot entlang der Langlaufloipe während der Dauer des Langlaufbetriebes wie folgt abzuändern:
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VERORDNUNG
Gemäß § 43, Abs. liii. a StVO 1960, Dauer des Betriebes der Langlaufloipe Gemeindestraße Grdst. Nr.1412 erlassen:
BGBl.Nr. 159, in der geltenden Fassung, wird während der im Bereich Thal-Hardt ein ,,Halte- und Parkverbot" auf der
Nordseitig beginnend bei der Abzweigung von der L 331 bis 35 m westlich der Einfahrt zum Schwanenteich in beiden Fahrtrichtungen.
Südseitig beginnend bei der Abzweigung von der L 331 bis 20 m östlich der Einfahrt zum Schistadl in beiden Fahrtrichtungen.
Diese Verordnung ist gemäß § 44 StVO durch die entsprechenden kundzumachen und tritt mit der Anbringung derselben in Kraft.
Beschluss: Der Antrag von GR Lenardt wird einstimmig angenommen.
zur Tagesordnung

8. Gemeindeinitiative - Novellierung des Stmk. Raumordnungsgesetzes
Der Vizebürgermeister berichtet:
Straßenverkehrszeichen
Mit Eingabe vom 14.7.2000 hat die Stadtgemeinde Leoben gemeinsam mit 12 anderen Gemeinden der Steiermark einen Antrag auf Einleitung einer Gemeindeinitiative betreffend die Novellierung des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974 beim Amt der Stmk. Landesregierung eingebracht.
Die Gemeindeinitiative richtet sich gegen die Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie im Raumordnungsrecht, auf Basis der örtlichen Raumordnung, und wird wie folgt begründet.
Begründung (i.S. § 46 Abs. 2 Stmk. VolksrechteG):
Durch die im Stmk. Landtag in seiner Sitzung vom 20.6.2000 raumordnungsrechtlichen Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie (Vorschläge der im hörenden Gemeindevertreter wurden abgelehnt) wurden Regelungen getroffen, Gründen nachteilige Auswirkungen auf die steirischen Gemeinden haben:
beschlossenen Unterausschuss zu die aus folgenden

1. Die Gemeinden werden durch die Gesetzesänderung verpflichtet, gefährliche Betriebe im Sinne der Seveso-II-Richtlinie zu erfassen und um diese Betriebe sogenannte Gefährdungszonen im Flächenwidmungsplan und im ÖEK auszuweisen. Damit sind für die Gemeinden wie durch die tragischen Ereignisse in den Niederlanden kürzlich dramatisch vor Augen geführt
unabsehbare Haftungsfolgen, die zum Ruin der Gemeinde führen könnten, verbunden.
2. Die Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie verlangt eine einfache und unbürokratische Vorgangsweise, die durch den vorliegenden Gesetzesbeschluss in keiner Weise gegeben ist. Dies deshalb, da die Daten, die auf Gemeindeebene für die vorzunehmende Beurteilung erforderlich sind, ohnedies im Rahmen der gewerbebehördlichen Verfahren beim Land aufliegen und im Rahmen einer regionalplanerischen Umsetzung der Richtlinie - unter Einbeziehung anderer überörtlicher Festlegungen (Abfallrecht, Wasserrecht, usw.) - verwendet werden könnten.
11

3. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die auszuweisenden Gefährdungsbereiche die Gemeindegrenzen überschreiten und somit eine überörtliche Zuständigkeit ohnedies gegeben ist.
Zur Verhinderung dieser nachteiligen Auswirkungen schlägt der Novellierungstext vor, dass die Gefährdungsbereiche in den Regionalen Entwicklungsprogrammen durch das Land festzulegen sind. Die Gemeinden haben demnach zwar die Standortfläche als ,,besonderes" Industriegebiet (II oder III) auszuweisen, den dazugehörigen Gefährdungsbereich aber bloß ersichtlich zu machen.

Voraussichtliche Gesamtbelastung des Landes und der Gemeinden durch diese Novellierung (gem. § 46 Abs. 2 Stmk. VolksrechteG):
Für das Land Steiermark würden durch diese Novellierung voraussichtlich keine erwähnenswerten Mehrkosten entstehen; zumal der für die Festlegung erforderliche Datenbestand ohnedies in den gewerbebehördlichen Verhandlungen ermittelt wird bzw. bei bestehenden Betrieben ermittelt wurde und somit herangezogen werden könnte.
Auch den steirischen Gemeinden würden aus
Ersichtlichmachung der Gefährdungsbereiche
Belastungen erwachsen, als aus der am 20.6.2000
dieser Novellierung - es wäre nur erforderlich - weitaus geringere beschlossenen Novellierung.
mehr die finanzielle
Neben der Begründung und einer Aussage über die zu erwartenden Gemeindeinitiative auch einen Gesetzesentwurf über die Änderung zu enthalten.
Kosten hat die
Ein entsprechend gleichlautender Gemeinderatsbeschluss ist von mind. 80 Gemeinden des Landes Steiermark zu fassen und dem Land vorzulegen, damit eine Gemeindeinitiative vorliegt.
Als zustellungsbevollmächtige Gemeinde für die Gemeindeinitiative wird die Leoben, 8700 Leoben, Erzherzog Johann Straße 2, genannt.
Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge daher Gesetzesentwurf beschließen.

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom mit dem das Stmk. Raumordnungsgesetz geändert wird. Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Stadtgemeinde nachstehenden
Das Stmk. Raumordnungsgesetz, LGBL.Nr. 127/1974 i.d.F. LGBl.Nr /2000, wird im Wege einer Gemeindeinitiative gemäß § 46 Stmk. Volksrechtegesetz wie folgt geändert:
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Artikel 1
1. Die mit Gesetzesbeschluss des Stmk. Landtages vom 20.6.2000 erfolgte Novellierung des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl.Nr. 127/1974 in der Fassung LGBl.Nr. /2000, durch Anfügung des § 21 Abs. 5 sowie Einfügung der §§ 22 Abs. 12 und 23 Abs. 18 wird rückwirkend mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Novellierung (Landtagsbeschuss vom 20.6.2000) aufgehoben.

Artikel II
Das Stmk. Raumordnungsgesetz 1974, LGB1.Nr. 127/1974 in der Fassung LGBl.Nr /2000 wird wie folgt geändert:
1. Im § 10 Abs. 2 Z. 1 wird folgende litera 0 angefügt:
,,o) für Betriebe im Sinne § 23 Abs. 18 die umgebenden Gefährdungsbereiche."
2. Im § 22 Abs. 7 wird folgende Ziffer 5 angefügt:
,,5. Durch rechtswirksame überörtliche Planung i.S. des § 10 Abs. 2 Z. 1 lit. o festgelegte Gefährdungsbereiche für Betriebe, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen fallen."
3. Im § 23 wird folgender Abs. 18 angefügt:
,,(18) Die Errichtung oder Erweiterung von Betrieben, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen fallen, ist nur in Gebieten nach Abs. 5 lit e und ei zulässig, wenn diese Gebiete oder Flächen in diesen Gebieten hierfür besonders ausgewiesen sind.
(96/82/EG-Fläche). Bei der Ausweisung dieser Flächen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass für Baugebiete, Vorbehaltsflächen, dem Aufenthalt von Menschen dienende Sondenutzungen im Freiland, Verkehrsflächen und rechtlich besonders geschützte Gebiete ein angemessener Schutzabstand zur Verhütung schwerer Unfälle und zur Begrenzung ihrer Folgen gewahrt bleibt."

Artikel III
Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Verlautbarung folgenden Monatsersten, das ist der , in Kraft.
Beschluss: Der Antrag des Vizebürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, den unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag des Vizebürgermeisters einstimmig angenommen.
13
zur Tagesordnung

9. Kindergarten - Ganztagesbetrieb
Der Bürgermeister berichtet:
Nach der Bedarfserhebung wurden alle Eltern, die Interesse an der Ganztageskindergartenform hatten, von der Möglichkeit, ihr Kind verbindlich für den Ganztageskindergarten mit Essen für das Kindergartenjahr 2000/2001 anzumelden, verständigt.
Die Genehmigung für einen Ganztageskindergarten haben wir vom Amt der Stmk. Landesregierung, RA 13, erhalten.
Daraufhin wurden nur 3 Kinder für den Ganztageskindergarten Thal mit Essen für das
Kindergartenjahr 2000/2001 angemeldet.
Da die erforderliche Mindestanzahl von 10 Kindern nicht erreicht wurde, kann diese Einrichtung für
das Kindergartenjahr 2000/2001 nicht installiert werden.
Im Kindergartenjahr 2001/2002 wird wieder versucht, einen Ganztageskindergarten zu installieren. Der Gemeinderat nimmt einstimmig den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
zur Tagesordnung

10. Heizkostenresolution
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Heizkostenresolution zu unterstützen und verliest den Inhalt dieser Resolution.
Resolution

Die Heizölpreise haben sich aufgrund der internationalen Ölmarkt- und Währungssituation (schwacher Euro - starker US-Dollar) und der österreichischen Mehrwertsteuerpraxis beinahe verdoppelt.
Betroffen sind vor allem wieder alle jene BürgerInnen, die es sich finanziell und/oder aus organisatorisch nicht leisten konnten, ihren Jahresbedarf frühzeitig und unter Beachtung von günstigen Marktsituationen einzulagern.
Zur Abfederung der schwierigen Situation für die finanzschwachen Bürgerinnen und Bürger fordert der Gemeinderat die Bundesregierung auf:

· Eine Sonderaktion zum Heizkostenzuschuss der Länder zu realisieren
Dabei sollen S 500,-- als Heizkostenzuschuss pro Monat (für die Steiermark Dezember bis
April) pro Haushalt und Einkommen von weniger als S 12.000,-- netto zuerkannt werden.
Ausfinanziert soll dieser Betrag aus den Mehreinnahmen des Bundes (derzeit rund 2 Mrd.
Schilling aus der Mineralölsteuer) werden;
· Die sofortige Deckelung der Mehrwertsteuer bei einem Ölpreis von S 5,00 je kg zu realisieren.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
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Der Bürgermeister stellt den Antrag, den unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur Tagesordnung

11. Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet:

a) Projekt GAK-Trainingszentrum
Der Bürgermeister berichtet, dass es eine Anfrage seitens des GAK gegeben hat und der Bürgermeister auf den Grundbesitzer, das Land Steiermark, als ersten Ansprechpartner verwiesen hat. Bei der Gemeinde wurden keine diesbezüglichen Unterlagen eingereicht. Unser Freizeitpark wird nicht gemeinsam mit dem GAK, wie in den Zeitungen verlautbart wurde, gebaut.
b) Tosbecken - Rückhaltebecken ,,Schloßwiese" und ,,Multifunktionelles Vorbecken"
Im Rahmen einer Begehung mit unserem Beckenbeauftragten vom Büro Bilek (Hrn. Ing. Franz Paischer) der Baubezirksleitung Graz-Umgebung (Hrn. Walter Feldgrill und Hrn. Herbert Cucek) und Hrn. Vizebürgermeister Ing. Heinrich Beetz wurde festgestellt, dass eine Räumung des Tosbeckens - Rückhaltebecken ,,Schloßwiese" dringend erforderlich ist.
Kosten: Interessentenbeiträge (Drittellösung zw. Bund, Land und Gemeinde) Kosten für die Gemeinde: ca. S 4.000,--
Auch die Räumung des 9 Jahre alten ,,Multifunktionellen Vorbeckens" (starke Anlandung) wäre dringend notwendig.
Die Räumung des Tosbeckens kann auf Grund des geringen Aufwandes noch heuer im Oktober durchgeführt werden.
Das Ausbaggern des ,,Multifunktionellen Vorbeckens" wird in das Erhaltungsprogramm 2001 der Baubezirksleitung aufgenommen und kann mit den Arbeiten im Jänner/Februar 2001 begonnen werden.
Im November 2000 soll mit dem Abfischen und dem langsamen Entleeren des Beckens begonnen werden
Die Fischereiberechtigten werden rechtzeitig von uns verständigt.
Kosten:
Interessentenbeiträge (Drittellösung zw. Bund, Land und Gemeinde) Kosten für Gemeinde: ca. S 150.000,-- (Budget 2001)
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c) Mobilkom-Tarif für Gemeinderäte und Gemeindebedienstete
Der Bürgermeister berichtet, dass es für Gemeinderäte und Gemeindebedienstete Mobilkom-Tarife gibt und teilt das Informationsschreiben an die Gemeinderäte aus. Anmeldungen für diese Mobilkom-Tarife werden in der Gemeinde entgegengenommen.

GR Sölkner fragt an:
d) Projekt GAK-Trainingszentrum - Landwirtschaftliche Fachschule
Ob der Gemeinde bekannt ist, was mit der Landwirtschaftlichen Fachschule geschieht und wie die weitere Vorgangsweise sein wird? Ob die Schule mit einem Freizeitkonzept eingebunden wird? Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gemeinde nicht bekannt ist, was mit der Schule geschieht und wie die weitere Vorgangsweise sein wird.
GR Sölkner teilt mit, dass er nicht auf jeden Fall dagegen ist, dass der GAK ein Trainingszentrum in
Thal errichtet. Die Frage ist, ob die RA 6 eine andere Behandlung für den GAK vorsieht als bei der
Gemeinde Thal.

GR Stern fragt an:
e) Sanierung des Katzelbaches
Bis wann endlich die Sanierung des Katzelbaches stattfindet - eine Zusage wurde vom Land bereits erteilt. Dieser Bereich ist extrem hochwassergefährdet und der Bach wächst zu.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Bachsanierung Katzelbach im Projekt 2000 aufgenommen wurde.
GR Stern ist der Meinung, dass die Gemeinde das Land auffordern sollte, damit diese Sanierung endlich durchgeführt wird. Dr. Rachl und die Gemeinde sind zwei verschiedene Angelegenheiten.
Der Bürgermeister teilt mit, dass wir uns mit der Baubezirksleitung in Verbindung setzen werden.

Die unter den Tagesordnungspunkten 3., 8. und 10. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr.87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.

Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand.

Schluss der Sitzung: 22.05 Uhr
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 16 Seiten ,,Öffentlicher Teil" und 1 Seite ,,Nicht Öffentlicher Teil".
zur Tagesordnung

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