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Die Gemeinderatsprotokolle werden gescannt zur Verfügung gestellt. Die Umwandlung in Text wird nicht geprüft. Das Original-Protokoll kann bei unseren Gemeinderäten oder  im Gemeindeamt eingesehen werden.

Aus unserer Sicht interessante Passagen sind hervorgehoben.

 

 

GEMEINDE THAL                        Lfd. Nr.1/2001

  

VERHANDLUNGS SCHRIFT

ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES

 

am 15.3.2001 im Gemeindeamt Thal

  

Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr

  

Die Einladung erfolgte am 5.3.2001 durch Kurrende.

  

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.

 

Anwesend waren:

 

Bürgermeister Peter URDL

Vizebgm. Ing. Heinrich BEETZ

Gemeindekassier (Finanzreferent) Anton HOFBAUER

 

GR SCHICKHOFER Peter (20.00 Uhr)

GR HOFER Margarete

GR ECKHARD Gottfried

GR LENARDT Werner

GR HARTNER Anton

 

GR Mag. FESSLER Elke

GR SCHREINER Dietmar

GR STAHL Michael

GR LIST Christian

GR HANSMANN Edmund

 

 Außerdem waren anwesend:

Brigitte ECKHARD, Andrea LENARDT, Michaela BÖHM

  

Entschuldigt waren:

GR STERN Monika, GR SÖLKNER Franz

 

 Unentschuldigt waren:

 

 Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

  

Die Sitzung ist öffentlich.

 

 Vorsitzender:           Bgm. Peter URDL

2

  

Fragestunde

GR List fragt bezüglich Deponie Koller an:

,,Ob nachgeschaut wurde, ob tatsächlich etwas ist und was herausgekommen ist?"

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Sachverständige, Herr Jörg Wittek, die Liegenschaft Koller geschätzt hat. Dabei wurde festgestellt, dass sich auf der Liegenschaft diverses Gerümpel, Sondermüll und ein Autowrack befinden. Ablagerungen sind vorhanden, Vergrabungen konnten nicht festgestellt werden.

Der Verlassenschafskurator, Herr Mag. Pail teilte mit, dass die Liegenschaft schwer zu verwerten ist. Es wird in nächster Zeit ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über die Verlassenschaft beim Landesgericht eingebracht.

 

GR List bedankt sich für die Ausführungen.

 

 

GR List fragt betreffend Waldstück Gruber in Unterthal an:

,,Es hat ein Schreiben der ThAL an die Gemeinde gegeben. Wie ist hier weiter vorgegangen worden?"

 

Der Bürgermeister berichtet, dass für die Aufschließung der Grundstücke der Fam. Riegler die Errichtung der Kanal-, Wasser- und Telefonleitungen erforderlich war. Es wurde ein Gutachten von unserem Projektanten, Büro Pöchheim, erstellt, aus dem hervorgeht, dass die Verlegung dieser Leitungen über das bereits in den Vorjahren abgeholzte Waldgrundstück Gruber die kostengünstigste Variante ist. Bei der Variante über die Gemeindestraße bei Fam. Pichler hätten Pumpwerke errichtet werden müssen. Für die Bauwerber wären enorme Kosten entstanden.

In der Zwischenzeit wurde auch alles mit der Forstbehörde abgeklärt und die Wiederaufforstung erfolgt.

 

GR List fragt, ob Herrn Gruber nicht in Aussicht gestellt worden ist, dass dort einmal Baugründe werden, und ob man dies ausschließen kann?

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass jeder das Recht hat, um Aufnahme ins Bauland anzusuchen. Herrn Gruber wurde jedoch nicht geschrieben, dass es dort keine Baugründe geben wird, da das der Gemeinderat entscheiden muss, wenn ein Ansuchen vorliegt. Das Grundstück ist als Wald ausgewiesen und es gibt überhaupt keine Debatte darüber.

 

GR List bedankt sich für die Ausführungen.

 

 GR Hansmann frag bezüglich Kommunales Informationssystem an:

GR Hansmann berichtet, dass er voriges Jahr schon zweimal eine Anfrage bezüglich Förderung gestellt hat. Die Antwort des Bürgermeisters war, dass es diese Förderung für die Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes gibt, eine Digitalisierung unseres Flächenwidmungsplanes bereits in der letzten Revision erfolgt ist.

GR Hansmann fragt an, ob um eine Förderung angesucht wurde und wie hoch diese Förderung ist?

 

Frau Eckhard berichtet, dass wir die Förderungshöhe noch nicht wissen und dass direkt über die Pichler-Werke angesucht wurde.

3

  

Der Bürgermeister teilt mit, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung die Frage über die Höhe der Förderung beantwortet wird.

 

 GR Hansmann fragt bezüglich Grundstück der Gemeinde zwischen Kager und Klöckl an:

,,Von Seiten der Gemeinde wurde ja versucht, dort die Wasserleitung zu verlegen."

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass zwischenzeitlich die Wasserleitung über das Grundstück der Gemeinde zwischen Frau Deutsch und Frau Pöllmann verlegt wurde.

Auch ein Zugang für den Kindergarten ist auf dem Grundstück zwischen Fam. Kager und Fam. Klöckl vorgesehen, der bis jetzt nicht zustandgekommen ist.

1996 wurde eine Vereinbarung mit der Fam. Klöckl getroffen, dass diese das Grundstück bis auf Wideruf benutzen dürfen und es zu keinem ersessenen Recht kommt.

 

GR Hansmann fragt an, ob in absehbarer Zeit etwas in Angriff genommen wird?

 

Der Bürgermeister verweist auf ein in Zukunft geplantes Gesamtkonzept für Unterthal.

Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme folgender Punkte in die Tagesordnung:

-     Schmidbauer - Abtrennungsbewilligung

im öffentlichen Teil und Wirtschaftsförderung

-     Zahlungserleichterung

im nicht öffentlichen Teil.

 

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 

 GR List beantrag die Aufnahme des Punktes

-      Cvetko - Altlasten Unterthal

im öffentlichen Teil der Tagesordnung.

 

Begründung:

Da es vom Umweltbundesamt die Ablehnung gegeben hat, müsste geklärt werden, was jetzt gemacht wird.

 

Beschluss: Der Antrag von GR List wird einstimmig angenommen.

 

 

TAGESORDNUNG

Tagesordnung:

 

Öffentlicher Teil:

1.     Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 13.12.2000

2.     Wasserverband Steinberg - Haftungsänderung

3.     Prüfungsbericht III. u. W. Quartal 2000

4.     Rechnungsabschluss 2000

5.     Jagdpachtschilling 2000/01

6.     Freizeitpark - Mietvertrag Ortsentwicklungs-KEG

7.     Freizeitpark - Spielplatzplanung

8.     Machbarkeitsstudie - Freizeitprojekt

9.     Telebanking

10.   Thalersee - Werkvertrag Huber Albert

11.     Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei bei gewerblichen Betriebsanlagen auf die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung

12.     Schmidbauer - Abtrennungsbewilligung

13.   Cvetko - Altlasten Unterthal

14.   Allfälliges

 

 Nicht öffentlicher Teil:

1.  Widmungsänderungsbewilligung ,,Egger" - Berufung

2.  Baubescheid Abweisung ,,Dr. Marko" - Vorstellungsentscheidung - Be­schwerde beim Verwaltungsgerichtshof

3.  Wirtschaftsförderung

4.  Zahlungserleichterung

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VERLAUF:

 

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 13.12.2000

 

Über den Entwurf des Protokolles der ,,öffentlichen Sitzung" vom 13.12.2000 haben die

Schriftführer am 12.2.2001 gemeinsam beraten und ist das daraus resultierende Protokoll an die

Fraktionsvorsitzenden und an die Schriftführer übermittelt worden.

 

Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 13.12.2000 ist 8 Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.

 

Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer (GR Mag. Fessler, GK Hofbauer für GR Stern, GR List für GR Sölkner und GR Hansmann) um ihre Stellungnahmen.

 SPO:           Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.

ÖVP:                        Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.

THAL:                        Seitens der ThAL gibt es keine Einwände.

FPÖ:                        Seitens der FPÖ gibt es keine Einwände.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Protokoll in der vorliegenden Form zu genehmigen und zu unterfertigen.

 

Beschluss:           Das Protokoll wird einstimmig genehmigt und unterfertigt.

 
zur Tagesordnung

 2. Wasserverband Steinberg - Haftungsänderung

 

Der Bürgermeister berichtet:

 

Gemäß § 93 Abs. 3 (§ 88e Abs. 4) und § 78 Abs. 3 lit. b Wasserrechtsgesetz (WRG) wurden die

Mitgliederanteile der Verbandsgemeinden von der Mitgliederversammlung des Wasserverbandes

Steinberg geändert. Diese 5. Satzungsänderung wurde seitens des Landes, RA 3, genehmigt.

 

Die Beitragsanteile wurden basierend auf dem Durchschnittswasserverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt.

 

Auf die Marktgemeinde Thal entfallen 38 Beitragsanteile (g 5 Beitragsanteile). Die Haftungssummen wurden an die neuen Beitragsanteile angeglichen.

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Haftungsänderung:

 

Stand am 31.12.1999 Zugang - Erhöhung Stand am 01.01.2000

 

d. Mitgliederanteile

 

Darlehen0l              S 2.176.364,59      S 329.752,28      S 2.506.116,87
Darlehen02      S 1.872.971,13      S 283.783,54      S 2.156.754,67

 

 

Eine entsprechende Haftungserklärung wird vom Wasserverband Steinberg noch vorgelegt.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Haftungsänderung in der vorangeführten Form zu genehmigen und für die vorangeführten Erhöhungen die Haftung samt Zinsen zu übernehmen.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag den Beschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

  
zur Tagesordnung

3. Prüfungsbericht III. u. IV. Quartal 2000

 

GR Hansmann berichtet, dass die Prüfungen am 18.12.2000 und am 15.1.2001 eine ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung ergeben haben und verliest die Kassenbestände.

  

III. Quartal 2000:

Bargeld         S      22.324,10

Giro               S 3.000.292,11

Sparbuch       S 6.039.499.50

Gesamt         S 9.062.115,71

 

IV. Quartal 2000:

Bargeld         S      12.603,30

Giro               S 1.349.276,82

Sparbuch       S 4.722.492.74

Gesamt         S 6.084.372,86

  

Über eine Feststellung des Prüfungsausschusses wird im nicht öffentlichen Teil unter Punkt Zahlungserleichterung berichtet.

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GR Hansmann beantrag die Zustimmung zu den Prüfungsberichten.

 

Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.

 
zur Tagesordnung

4. Rechnungsabschluss 2000

 

Der Bürgermeister berichtet, dass der Rechnungsabschluss mit den erforderlichen Nachweisen und

Beilagen den Fraktionen am 28.02.2001 zugemittelt wurde, und 14 Tage zur öffentlichen

Einsichtnahme aufgelegen ist. Es sind keine Einwendungen vorgebracht worden.

 

Der Rechnungsabschluss ergibt einen Überschuss von S 7,650.563,81.

 

Im Voranschlag 2001 wurde als Soll-Überschuss ein Betrag von S 5,380.000,-- angenommen. Der verbleibende Überschuss von rund S 2.260.000,-- soll für den Freizeitpark und S 10.000,- für Projekte der Jugendgruppe Thal verwendet werden.

 

Der Bürgermeister richtet seinen besonderen Dank an die Bevölkerung, die durch die rechtzeitige Leistung der Abgaben wesentlich zu diesem Erfolg beigetragen hat.

 

Der vorliegende Rechnungsabschluss dokumentiert einen hohen Leistungsstandard im Sinne der Erfüllung der Gemeindeaufgaben.

 

Nur wenige Gemeinden können einen Überschuss vorweisen und bei vielen ist selbst der Haushaltsausgleich nicht erreicht worden.

 

Der Vielfalt an Aufgaben, die zu erfüllen waren, stehen verhältnismäßig geringe Einnahmen unserer reinen Wohngemeinde gegenüber. Der Erfolg der Jahresrechnung 2000 ist nur auf die größtmöglichste Sorgfalt mit dem Umgang der Steuergelder zurückzuführen.

 

Auf Grund unvorhergesehener Gegebenheiten mussten einige Mehrausgaben in Kauf genommen werden, wie sie sich im Laufe eines Jahres in jedem privaten Haushalt ergeben und größtenteils bei den GR-Sitzungen am 24.05., 05.07., 04.10., 15.11. und 13.12.2000 sowie den Vorstandssitzungen am 16.03., 11.05., 26.06., 25.09., 13.11. und 04.12.2000 genehmigt wurden. Es können auch gemäß § 8 GHO Ersparungen bei Ausgaben in den Gruppen 0, 2 und 6, zwischen denen ein sachlicher und verwaltungsmäßiger Zusammenhang besteht - zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen Ausgaben - verwendet werden.

 

Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungsabschluss geprüft und die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Buchungen und der im Rechnungsabschluss ausgewiesenen Abschlussbeträge bestätigt.

 

Der Bürgermeister bedankt sich beim Team des Gemeindeamtes für die geleistete Arbeit.

 

Weiteres zum Rechnungsabschluss wird Frau Böhm berichten:

 

Frau BÖHM berichtet:

 

Der Rechnungsabschluss umfasst den Kassenabschluss, die Haushaltsrecbnung und die Vermögensrechnung.

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In der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 13.03.2001 wurde der Rechnungsabschluss überprüft und festgestellt, dass Form und Gliederung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

 

Auf termingerechte Einbringung der Einnahmen und die rechtzeitige Leistung der Pflichtausgaben wurde besonderes Augenmerk gelegt.

 

Die Wahrung des Haushaltsausgleiches ist stets im Vordergrund gestanden und es wurde nach den

Maastricht-Kriterien gearbeitet. Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung, Kontierung und

Buchung der rund 12.000 Belege und die Überwachung der Einhaltung von Voranschlagsbeträgen

einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern.

 

 

Kassenabschluss für 2000:

 

anfänglicher Kassenbestand von ordentliche Einnahmen in Höhe von außerordentliche Einnahmen von sowie voranschlagsunwirksame Ein­nahmen von

 

S 6.769.758,95

S 23.252.755,10

S 2.673.725,61

 

S 13.512.459,56

 

Demgegenüber wurden

ordentliche Ausgaben in Höhe von       S 23.475.422,64

außerordentliche Ausgaben von S 2.467.932,68

sowie voranschlagsunwirksame Aus­

gaben von      S 14.180.971,04

 

getätigt, sodass das Rechnungsjahr 2000 mit einem schließlichen Kassenbestand in Höhe von S 6.084.372,86 abgeschlossen werden konnte.

 

Geprägt wird der Rechnungsabschluss durch äußerst sparsame Verwaltung. So konnte durch pünktliche Bezahlung der Rechnungen wieder ein Skonto in Höhe von S 77.091,-- abgezogen werden.

 

Durch Schadensmeldungen an den Katastrophenfonds und an die Versicherung konnten Mittel von S 207.000,-- aus dem Katastrophenfonds und S 60.172,-- von der Versicherung eingenommen werden. Auch erhielten wir S 81.828,-- als Kostenersatz für Wahlen und Volksbegehren.

 

Im gesamten Haushaltsjahr 2000 wurde der Kassenkredit nicht benötigt.

 

Der Überschuss resultiert im wesentlichen daraus, dass der Freizeitpark erst im Sommer des

Vorjahres in Angriff genommen werden konnte und die Ertragsanteile auf Grund des

Konjunkturanstiegs um S 400.000,-- höher lagen als veranschlagt.

 

Bei den ausschließlichen Gemeindeabgaben kam es durch den Wegfall der Getränkeabgabe auf alkoholische Getränke ab 09.03.2000 und der Abgabe von Ankündigungen ab 01.06.2000 zu Mindereinnahmen.

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Im Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen sind, trotz ökonomischer Verwaltung, überwiegend Abgänge zu verzeichnen, die von der Gemeinde zu tragen sind.

  

Im Kindergarten:

Einnahmen     S 953.527,58

Ausgaben     S 2.013.533,44

Abgang         S 1.060.005,86

  

Im Müllbereich:

Einnahmen    S 973.168,54

Ausgaben       S 1.142.867,34

Abgang         S 169.698,80

  

Im Kanalbereich:

Einnahmen     S 4.642.791,76

Ausgaben       S 4.968.479,75

Abgang         S 325.687,99

  

Der Anteil an Zuführungen vom ordentlichen Haushalt an den außerordentlichen Haushalt beläuft sich auf S 1,577.725,61.

 

Besonders hervorzuheben ist die Förderung der Vereine, die im Haushaltsjahr 2000 den Betrag von S 308.484,-- erreichte.

 

Die laufenden Kontrollen durch den Prüfungsausschuss sind durchgeführt worden.

 

Der Bürgermeister stellt fest dass für Bürgermeister und Kassier keine Befangenheit besteht und beide daher stimmberechtigt sind.

 

Der Bürgermeister erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses das Wort.

 

GR Schickhofer nimmt ab 20.00 Uhr an der Sitzung teil.

 

Bericht des Obmannes:

 

GR Hansmann berichtet, dass der Rechnungsabschluss in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 13.03.2001 behandelt wurde.

 

Es wurde festgestellt, dass Form und Gliederung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

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Weiters wurde festgestellt, dass die Vergabe der Mäharbeiten (Thalersee, Kirchenhang u. Schulhang) an Externe bei der Budgeterstellung beraten werden soll.

 

GR Hansmann teilt mit, dass wir jetzt bei einem Betrag von rund S 180.000,-- (Kirche S 50.000,--, S 130.000,-- Thalersee) liegen. Ob es nicht wirklich überlegenswert wäre, nachdem die Gemeinde Thal 3 Gemeindearbeiter hat, dass die Arbeit von den Gemeindearbeitern übernommen wird?

 

Der Bürgermeister erklärt, dass das Service der Mäharbeiten in diesem Umfang durch unsere

Arbeiter und mit unseren Geräten nicht geboten werden kann. Für die Arbeiten wurden zuletzt

Anbote 1999 eingeholt und an den Bestbieter vergeben.

 

GR Hansmann stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf des Rechnungsabschlusses zu genehmigen und dem Bürgermeister und Kassier die Entlastung zu erteilen.

 

Beschluss:           Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Rechnungsabschluss gemäß §Volksrechtegesetzes für d r i n g e n d zu beschließen ist.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 
zur Tagesordnung

5. Jagdpachtschillin2 2000/01

 

Der Bürgermeister berichtet:

131 Abs. 1 des Stmk.

Der Jagdpachtschilling für das Jahr 2000 beträgt

Der Jagdpachtschilling für das Jahr 2001 beträgt

Die bejagbare Fläche hat ein Ausmaß von 999,1642 ha.

 

Daraus ergibt sich ein auszuzahlender Betrag von:

2 0 0 0:         S 34,53                         pro Hektar

              S 3,45     für 1.000m2

     2001:           S                               36,51 pro Hektar

                      S          3,64   für 1.000m2

S 34.509,--.

S 36.479,--.

 

 Der Bürgermeister beantragt, dass der Jagdpachtschilling der Jahre 2000 und 2001 an die

einzelnen Grundbesitzer aufgeteilt wird.

Der Aufteilungsentwurf liegt 6 Wochen während der Amtsstunden im Gemeindeamt auf Die

Gemeinde wird dies in einem Rundschreiben bekanntgeben.

Bis zum Ende der Auflagefrist nicht behobene Anteile verfallen zugunsten der Gemeinde (gemäß

Jagdgesetz).

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

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Der Bürgermeister stellt den Antrag, die nicht behobenen Anteile für 2000 und 2001 für Jagdschutzeinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 

 Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären. (damit mit der Auszahlung begonnen werden kann)

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 
zur Tagesordnung6. Freizeitpark - Mietvertrag Ortsentwicklung-KEG

 

Der Bürgermeister berichtet:

 

Im Hinblick auf die Maastricht-Problematik und die Verpflichtung der Gemeinden aufgrund des

Finanzausgleiches keine Neuverschuldungen vorzunehmen, haben wir auf Anraten des Landes

Steiermark für die Errichtung unseres Freizeitparks die Ortsentwicklungs- KEG gegründet. Neben der

Erfüllung der Maastricht-Kriterien stehen auch steuerliche Vorteile im Vordergrund.

Entsprechend dieser Vorgaben ist die Vermietung des im Gemeindeeigentum befindlichen

Freizeitpark-Grundstückes an die Ortsentwicklungs- KEG erforderlich.

 

Der vorliegende Mietvertrag wurde von Herrn Prof Nitsche und Herrn Dr. Pilz erstellt und wurde bereits im Ausschuss für Freizeitanlagen behandelt.

 

Der Mietvertrag enthält im Wesentlichen folgende Punkte:

 

Mietgegenstand:

 

Mietdauer:

 

Grundstück Nr.1313/1 mit einer Fläche von 41740 m2

 

rund 50 Jahre und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit 31.12.2050. Bei Beendigung des Mietverhältmsses geht das Super-ädifikat in das Eigentum der Vermieterin über, wobei vertraglich eine Ersatzleistung unter Zugrundelegung des Verkehrswertes vereinbart wird.

 

Grundmiete:

 

S 1.000,-- p.m. netto, fällig am 1. eines jeden Monats

jährliche Anpassung an den VPI 1996, wobei Schwankungen bis

10 % unberücksichtigt bleiben.

 

Grundbücherliche Einverleibung des Bestandrechtes.

Die Bestandvertragsgebühr beträgt 1,2 % des Bestandzinses der ersten 3 Jahre.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag den vorliegenden Miet- und Superädifikatsvertrag zu genehmigen und zu unterfertigen.

 

Beschluss:

Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 10 Stimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler, Schreiner u. List) angenommen. 3 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stahl, Hansmann)

12

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag den Beschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

 

Beschluss:

Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 10 Stimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler, Schreiner u. List) angenommen. 3 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stahl, Hansmann)

 
zur Tagesordnung

7. Freizeitpark - Spielplatzplanung

 

Der Bürgermeister berichtet:

 

Die Kommunale Beratungsstelle bietet ein Beteiligungsprojekt für Spielplatzplanung mit Kindern an.

 

Kinder unserer Volksschule und Jugendliche unserer Gemeinde bis zum Alter von 14 Jahren sollen in die Planung des Spielplatzes beim Freizeitpark miteinbezogen werden. Die Kommunale Beratungsstelle begleitet das Projekt von der Idee bis zur Realisierung.

 

40 % der Projektkosten werden vom Land gefördert. Kosten für die Gemeinde nach Abzug der Förderung S 50.000,

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag die Kommunale Beratungsstelle mit dem vorgenannten Projekt zu beauftragen.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer, Hofer,

Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.

1 Stimmenthaltung (Hansmann)

3 Gegenstimmen (Hofbauer, Stahl, List)

  

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer, Hofer,

Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.

1 Stimmenthaltung (Hansmann)

3 Gegenstimmen (Hofbauer, Stahl, List)

  
zur Tagesordnung

8.     Machbarkeitsstudie - Freizeitprojekt

 

Der Bürgermeister berichtet:

 

Im Zusammenhang mit den beabsichtigten GAK-Trainingsplätzen und der Einbindung in das

Gelände der Landwirtschaftlichen Fachschule Grottenhof-Hardt soll von unserem Raumplaner Arch.

Dipl.-lng. SAIKO eine Machbarkeitsstudie - die Projekte GAK, Golf und Langlaufen umfassend -erstellt werden. Es soll auch der weitere Ausbau der Landesstraße forciert werden.

13

  

Die Kosten betragen lt. Honoraranbot vom 16.01.2001 voraussichtlich S 127.800,--.

 

Seitens des Landes, Sportabteilung, und des GAK werden S 110.000,-- übernommen.

 

Kostenanteil für die Gemeinde Thal: S 17.800,--Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Kosten in Höhe von S 17.800,-- zu übernehmen und den

Raumplaner Arch. Dipl.-Ing. SAIKO mit der Machbarkeitsstudie zu beauftragen.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

  

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

  
zur Tagesordnung

9. Telebanking

 

Der Bürgermeister berichtet:

 

Die Raiffeisenbank Graz-Andritz hat uns das Telebanking-Programm ,,ELBA-Business" für eine

Testphase von 6 Monaten angeboten. 10 % der Kunden der Raiba Graz-Andritz arbeiten bereits mit

Telebanking und die Tendenz ist stark steigend.

Am 22.08.2000 wurde das Programm installiert. Es wurde vereinbart, dass während der Testphase

keine laufenden Kosten verrechnet werden.

 

Anstelle des bisherigen direkten Zahlungsverkehrs in Form von Einzel- bzw. Sammelüberweisungen werden nunmehr die unbaren Zahlungen elektronisch übertragen. Auf dem gleichen Weg können auch von der Gemeinde Zahlungen in Empfang genommen werden. Der jeweilige Kontostand kann von der Gemeinde jederzeit abgerufen werden.

 

Der Umfang der Teilnahme am Raiffeisen-ELBA erstreckt sich auf das gesamte Angebot der bestehenden und künftig hinzutretenden Dienstleistungen im Rahmen dieses Systems. Gegenstand des Vertrages ist die Regelung des automatisierten Datenaustausches, welcher eine wirtschaftliche, schnelle und sichere Durchführung von Bankdienstleistungen gewährleisten soll.

     Einmalkosten:   Installation, Schulung und Hotline S 3.000,--

 

Die Kosten für Installation, Schulung und Hotline werden erst nach Ablauf der Testphase verrechnet. Das Programm wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

14

  

Allgemeine Konditionen:

 

· Abschlussgebühr:

· Buchungskosten:

- Buchung je Datenträgerposten ohne Beleg

- Buchung je Datenträgersammler. ohne Beleg

· Manipulationsgebühr

· Kontoauszug schalterlagernd

S 45,--       vierteljährlich

 

S 2,30  statt 52,80 wie bisher

S 0,90  statt S 1,80 wie bisher

S 0,05 % v. d. höheren Umsatzseite

S 4,--       (entfällt nach d. Testphase)

 

 

Kontoführungskosten ab 01.03.2001 für ELBA:

     - Girokonto:     3.000.015

     - KEG-Konto:     3.009.990

     - Subkonto:     1-03.000.015

     - Kindergarten-Konto:     3.001.617

 

4)     Kosteneinsparung: bei den Buchungskosten derzeit 28 %

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, auf Teilnahme am Raiffeisen-Direkt-Service.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

               S 10,--       pro Monat

               S 10,--       pro Monat

keine Kosten

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 
zur Tagesordnung

10. Thalersee - Werkvertrag Huber

 

Der Bürgermeister berichtet:

 

Mit November 2000 hat Herr Peter HUBER den mit der Gemeinde abgeschlossenen ,,Freien Dienstvertrag" vom 21.08.1997 gekündigt.

 

Der Fischkartenverkauf soll nun wieder vom Vater des Genannten, Herrn Albert HUBER, geb.

27.11.1939, wohnhaft in 8020 Graz, Steinfeldgasse 23 durchgeführt werden.

Der Gemeindebund hat den vorliegenden ,,Freien Dienstvertrag" für uns ausgearbeitet.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag' den Werkvertrag in der vorliegenden Form zu genehmigen.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss gem. § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

15

  
zur Tagesordnung

11.     Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei bei gewerbIichen Betriebsanlagen auf die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung

 

Der Bürgermeister berichtet:

 

§ 40 Abs.  5 Stmk. Gemeindeordnung regelt die Übertragungsmöglichkeiten einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde auf eine staatliche Behörde.

 

Voraussetzung:

·  entsprechender Antrag des Gemeinderates

·        die Verordnung der Landesregierung

·  Angelegenheiten  des  eigenen  Wirkungsbereiches,  soweit  sie  zum  Bereich  der Landesvollziehung gehören

·        im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit oder Einfachheit gelegen

·        die staatliche Behörde nach ihrem Aufgabenbereich und ihrer Organisation zur Durchführung der zu übertragenden Aufgaben geeignet ist.

 

Die BH Graz-Umgebung ist an alle Gemeinden des Bezirkes herangetreten, dass die Möglichkeit der Übertragung der Baurechtskompetenz bei gewerblichen Betriebsanlagen auf die BH Graz­Umgebung besteht, da auch die Verfahren nach der Gewerbeordnung von der BH durchgeführt werden.

 

Gewerbebehördliche und baurechtliche Verfahren werden derzeit parallel geführt, wobei große Überschneidungen der Regelungsbereiche vorliegen.

 

Die wirtschaftlichen Geschehen sind schnelllebig u. die Behörden werden immer stärker als

,,Dienstleistungsbetriebe" gefordert. Jede Novelle rückt die Rechtsmaterien im Bereich der

Betriebsanlagen enger zusammen und fordert ,,Verfahrenskonzentration", was natürlich für die

Bauherrn eine Erleichterung im Verfahrensablauf durch Beschleunigung und Vereinfachung der

Behördenverfahren darstellt.

 

Die Verfahren könnten rascher und aufeinander abgestimmt durchgeführt werden und es würden Doppelgleisigkeiten und auch Widersprüchlichkeiten vermieden.

 

Lt. BH Graz-Umgebung haben bereits 19 Gemeinde des Bezirkes die ÜbertragungsVO beschlossen u. einige beabsichtigen eine Beschlussfassung.

In den Bezirken Murau u. Hartberg bestehen solche Übertragungsverordnungen großteils schon.

 

Die raumordnungsrechtlichen Verfahren (Flächenwidmungsplan, ÖEK, Bebauungspläne usw.) sind davon nicht betroffen!

 

Es ist auch eine jederzeitige Rückübertragung möglich.

  

Nach Beratung des gegenständlichen Tagesordnungspunktes stellt der Bürgermeister den

Antrag im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit bei der Errichtung von gewerblichen Betriebsanlagen und im Hinblick auf die diesbezüglich positiven Erfahrungen in anderen Bundesländern im Sinne des § 40 Abs. 5 der Steiermärkischen Gemeindeordnung, LGBI.Nr. 115/1967, i.d.F. LGBl.Nr. 1/1999, folgenden Beschluss zu fassen:

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1.

 

1)   Die Besorgung der unter Punkt 2 genannten Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei betreffend gewerbliche Betriebsanlagen wird auf die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung übertragen.

 

2)   Die Übertragung erfolgt auf die Landesregierung, wenn für die Anlage eine gewerberechtliche

Genehmigung des Landeshauptmannes in erster Instanz erforderlich ist. Beauftragt der

Landeshauptmann die Bezirkshauptmannschaft nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung

mit der Durchführung des Verfahrens und der Entscheidung in seinem Namen, so entscheidet die

Bezirkshauptmannschaft im Bauverfahren im Namen der Landesregierung.

 

2.

1)   Die Übertragung umfasst

 

·        die Verfahren zur Erteilung der Baubewilligung und zur Baufreistellung,

·        die Angelegenheiten der Baudurchführung und Bauaufsicht und

·        die baupolizeilichen Maßnahmen.

 

Von der Übertragung ausgenommen sind die Angelegenheiten nach den § 7 Abs. 3, § 11 Abs. 4 und § 18 des Steiermärkischen Baugesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 59/1995 in der jeweils geltenden Fassung.

 

2)   Die Übertragung gilt nur für bauliche Anlagen, für die eine gewerbebehördliche Genehmigung erforderlich ist.

 

3)   Bei einer Mischnutzung gilt die Übertragung nur, wenn die erfassten baulichen Anlagen überwiegend gewerblichen Zwecken dienen. Die überwiegende Zweckwidmung ist anhand der beabsichtigten Nutzflächen, bei gleichen Nutzflächen anhand der Kubaturen zu beurteilen.

 

3.

Der Gemeinde gemeldete oder von ihr wahrgenommene Missstände sind vom Bürgermeister unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung mitzuteilen, wenn sie von der Übertragung erfasste bauliche Anlagen betreffen.

 

4.

 

Über Berufungen gegen Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung in den ihr übertragenen Angelegenheiten entscheidet die Landesregierung.

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5.

 

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der nach § 40 Abs. 5 der Steiermärkischen Gemeindeordnung durch die Landesregierung zu erlassenden Verordnung anhängigen Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

  

Der Bürgermeister stellt den Antrag den Beschluss gem. § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 
zur Tagesordnung

12.     Schmidbauer - Abtrennungsbewilligung

 

GR Hansmann ist befangen und verlässt den Sitzungssaal.

 

Mit Teilungsausweis des Herrn Dipl.-Ing. Bruno ZAHARIA, 7540 Güssing vom 16.02.1999, GZ.:

3872/99 wurde das Grundstück Nr.779/4, KG Thal neu vermessen.

 

Im Lastenblatt der Liegenschaft EZ 57 Grundbuch Thal (Hälfteeigentümer Schmidbauer Franz und

Margarete, beide Thal-Waldsdorf 74, 8051 Thal) ist unter C-LNr. 8 eine Reallast eingetragen:

Reallast, wonach die Herrschaft Oberthal die Verpflichtung übernommen hat, die Straße zwischen

Gösting und Oberthal, und zwar jene Straßenstrecke von der Brücke über den Edelbach bis zum

Schloss Oberthal, mit Inbegriff der Herstellung dieser Brücke, in einer Länge von 444 Klaftern (1

Klafter = 2,96 Raummeter) mit allem Zubehör, herzustellen und zu erhalten, für Gemeinde Thal.

 

Diese Reallast ist ebenfalls im Lastenblatt der EZ 1091 Grundbuch Thal (Hälfteeigentümer Heinrich

Rantzau und Dr. Eberhart Rantzau) eingetragen.

Mit Kaulvertrag vom 17.12.2000 haben die Eigentümer aus der EZ 57 GB Thal das Grundstück Nr.

779/4, KG Thal an die Ehegatten Herrn Franz und Frau Anna Höher verkauft.

 

Da Reallasten meist im Zusammenhang mit einer Landwirtschaft stehen, ist es üblich, beim Verkauf von Bauplätzen die Reallast abzuschreiben.

 

Um das Grundstück Nr.779/4 frei von der obbezeichneten Reallast, C-LNr. 8, abschreiben zu können, ist eine Abtrennungsbewilligung von Seiten der Marktgemeinde Thal erforderlich.

In der EZ 57 Grundbuch Thal bleibt diese Reallast weiterhin bestehen.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag folgender Abtrennungsbewilligung zuzustimmen:

 

Die Marktgemeinde Thal als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Thal erteilt die ausdrückliche Bewilligung, dass von EZ 57 Grundbuch Thal das Grundstück 779/4, KG Thal LN frei von der obbezeichneten Reallast, C-LNr. 8, abgeschrieben werden kann, dies ohne ihr weiteres Zutun und nicht auf ihre Kosten.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

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Der Bürgermeister stellt den Antrag  den  unter  diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.

 

Beschluss:           Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

  

GR Hansmann kehrt in den Sitzungssaal zurück.

 
zur Tagesordnung

13. Cvetko - Altlasten Unterthal

 

GR List stellt den Antrag, den Umweltausschuss damit zu beschäftigen, betreffend Cvetko -Altlasten Unterthal eine Lösung zu finden und in der nächsten Gemeinderatssitzung darzustellen.

 

Begründung:

Da das Umweltbundesamt diese Angelegenheit abgelehnt hat, soll überlegt werden, was man damit machen kann. Der Umweltausschuss soll sich mit der Volksbank in Verbindung setzen, um zu erfahren, was diese vorhat. Eventuell Kostenvoranschläge einholen, um zu wissen,  was eine Entsorgung tatsächlich kosten würde.

Dr. Kramer hat gemeint, dass die Sanierung doch empfehlenswert ist als Vorsorge. Als Umweltgemeinde wäre es nicht schlecht, dass wir uns damit beschäftigen.

Wenn Kostenvoranschläge eingeholt werden, soll auf eine unterschiedliche Entsorgung Rücksicht genommen werden. Einen Teil des getrennten Schuttes könnte man wieder lagern, was um einiges günstiger wäre.

 

Beschluss:           Der Antrag von GR List wird einstimmig angenommen.

 
zur Tagesordnung

14. Allfälliges

 

Der Bürgermeister berichtet:

 

a)     Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs im Bereich Graz-West - Haushaltsbefragung Der Bürgermeister berichtet, dass in Zusammenarbeit der Gemeinden Hitzendorf Rohrbach-Steinberg, St. Bartholomä, Stallhofen und Thal mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH das öffentliche Verkehrsangebot in unserer Region verbessert werden soll.

 

Daher wurde eine Hausbefragung der betreffenden Weiler Eben, Eck, Hardt, Steinberg und

Haslau durchgeführt.

Die Auswertung wurde dem technischen Büro für Verkehrswesen übergeben.

Die Beteiligung der Thaler an dieser Befragung war im Vergleich zu den übrigen Gemeinden

sehr groß.

Von 226 ausgesandten Fragebögen wurden 83 wieder retourniert (Rücklauf von 36,7 %).

 

An der detaillierten Analyse dieser Haushaltsbefragung wird noch gearbeitet.

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b) Ganztageskindergarten - Bedarfserhebung 2001

Der Bürgermeister berichtet, dass für das Kindergartenjahr 2001/2002 eine neuerliche Bedarfserhebung für einen Ganztageskindergarten durchgeführt wurde.

 

Es wurden insgesamt 62 Stück Fragebögen an alle Eltern von Kindern im Kindergartenalter (3 -6 Jahre) versandt. Davon wurden 33 Stück an das Gemeindeamt retourniert.

 

Auswertung:

18 sind nicht an einem Ganztageskindergarten 2001/2002 interessiert!

14 sind an einem Ganztageskindergarten 2001/2002 interessiert! (betrifft 18 Kinder)

1 ist an einem Ganztageskindergarten 2002/2003 interessiert!

 

Alle interessierten Eltern werden nun aufgefordert, mittels Anmeldebogen ihr(e) Kind(er)

verbindlich für den Ganztageskindergarten für das Kindergartenjahr 2001/2002 anzumelden.

(wird im Zuge der Kindergarten-Einschreibung von der KG-Leiterin vorgenommen)

 

Sollten 10 Kinder angemeldet werden, kann der Ganztageskindergarten ab dem Kindergartenjahr 2001/2002 installiert werden.

 

c) Plabutschgipfel – Bericht des Bürgermeisters

 

Der Bürgermeister berichtet über den Plabutschgipfel. Es waren die Vertreter aller Fraktionen, Funktionäre und Gemeinderäte der Stadt Graz mit den Anrainern anwesend. Der Naturschutzbeauftragte der Stadt Graz, Herr Dr. Windisch, und Herr Peinhaupt vom Sportamt haben referiert. Bis jetzt liegen noch keine konkreten Unterlagen vor, wo z.B. die Schipiste hinkommen soll, wo es eine Aufstiegshilfe usw. geben wird. Es wurden bis jetzt auch noch keine Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern geführt.

 

Die  kommende  Zählung  umfasst  eine  Gebäude-,  Wohnungs-,  Arbeitsstätten-  und

Personenzählung. Es sind ca. 773 Objektbögen, 773 Zählungslisten, 773 Gebäudeblätter, 799

Wohnungsblätter und 2271 Personenblätter zu bearbeiten.

Um längere Wartezeiten zu ersparen, werden 2 Personen aufgenommen.

Um den Mitbürgern das Kommen zu erleichtern, stehen wir rund 2 Wochen von Montag bis

Freitag von 16.00 - 20.00 Uhr zur Verfügung.

Der Bürgermeister weist weiters darauf hin, dass die Bürgerzahl die Grundlage für die

Ertragsanteile ist und wir pro Einwohner etwa S 62.000,-- bis voraussichtlich 2011 erhalten.

Nach Abwicklung dieser Zählung müssen die Meldedaten kontrolliert und in der EDV-Anlage

ergänzt werden. Für die gesamte Abwicklung und Überprüfung stehen uns rund 4 Wochen zur

Verfügung.

 

Der Vizebürgermeister berichtet:

 

e) Förderung für Biomasse Kleinfeuerungsanlagen und Sonnenkollektoren

Laut telefonischer Rücksprache mit Herrn Ing. Platzer von der Energieberatungsstelle der Stmk. Landesregierung, Rechtsabteilung 3, wurde Folgendes mitgeteilt:

20

 

Ab  1.  Mai  2001  werden  die  Förderungen Biomasse Kleinfeuerungsanlagen und

Sonnenkollektoren wieder aufgenommen (eventuell neue Richtlinien, dann werden aber alle

Gemeinden informiert).

 

Die Gemeinde kann wie gehabt die Anträge ab 1.5.2001 an die Stmk. Landesregierung weiterleiten, wo sie dann direkt von der Energieberatungsstelle (RA 3, vorher Bearbeitung von der RA 7) bearbeitet und bestätigt werden.

Die Energieberatung wird nach wie vor aus dem Fördertopf bezahlt!

 

Bei Anfragen für die Antragstellung soll den Leuten mitgeteilt werden, dass erst wieder ab dem

1.  Mai 2001 die Anträge an das Land bzw. an die Gemeinde gestellt werden können.

 

GR Stahl fragt an:

 

f)     Zivilschutzsirene

GR Stahl fragt an, ob die Zivilschutzsirene schon vorhanden ist?

Der Vizebürgermeister teilt mit, dass diese noch nicht vorhanden ist und er bereits diesbezüglich

Gespräche mit der zuständigen Abteilung führt.

 

GR List fragt an:

 

 Verschiebung der Gemeinderatssitzung

Ob die Termine wie vereinbart eingehalten werden und ob dies ein Einzelfall war?

Der Bürgermeister teilt mit, dass dies ein Einzelfall war.

 

Die unter den Tagesordnungspunkten 2., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11. und 12. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr.87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.

 

Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand.

 

Schluss der Sitzung: 22.25 Uhr

21

 

Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 21 Seiten ,,Öffentlicher Teil" und 12 Seiten ,,Nicht Öffentlicher Teil".

                        Vorgelesen                        genehmigt                        unterschrieben

 

Thal, am

                        Schriftführer                        Vorsitzender

                        Schriftführer                        Schriftführer

 

Schriftführer


zur Tagesordnung

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