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GEMEINDE THAL
Lfd. Nr.1/2001
VERHANDLUNGS SCHRIFT
ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES
am 15.3.2001 im Gemeindeamt Thal
Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 5.3.2001 durch Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher
Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.
Anwesend waren:
Bürgermeister Peter URDL
Vizebgm. Ing. Heinrich BEETZ
Gemeindekassier (Finanzreferent) Anton HOFBAUER
GR SCHICKHOFER Peter (20.00 Uhr)
GR HOFER Margarete
GR ECKHARD Gottfried
GR LENARDT Werner
GR HARTNER Anton
GR Mag. FESSLER Elke
GR SCHREINER Dietmar
GR STAHL Michael
GR LIST Christian
GR HANSMANN Edmund
Außerdem waren anwesend:
Brigitte ECKHARD, Andrea LENARDT, Michaela BÖHM
Entschuldigt waren:
GR STERN Monika, GR SÖLKNER Franz
Unentschuldigt waren:
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender:
Bgm. Peter URDL
2
Fragestunde
GR List fragt bezüglich
Deponie Koller an:
,,Ob nachgeschaut wurde, ob
tatsächlich etwas ist und was herausgekommen ist?"
Der Bürgermeister teilt
mit, dass der Sachverständige, Herr Jörg Wittek, die Liegenschaft Koller
geschätzt hat. Dabei wurde festgestellt, dass sich auf der Liegenschaft
diverses Gerümpel, Sondermüll und ein Autowrack befinden. Ablagerungen
sind vorhanden, Vergrabungen konnten nicht festgestellt werden.
Der Verlassenschafskurator,
Herr Mag. Pail teilte mit, dass die Liegenschaft schwer zu verwerten ist.
Es wird in nächster Zeit ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über
die Verlassenschaft beim Landesgericht eingebracht.
GR List bedankt sich für
die Ausführungen.
GR List fragt betreffend
Waldstück Gruber in Unterthal an:
,,Es hat ein Schreiben der
ThAL an die Gemeinde gegeben. Wie ist hier weiter vorgegangen
worden?"
Der Bürgermeister
berichtet, dass für die Aufschließung der Grundstücke der Fam. Riegler
die Errichtung der Kanal-, Wasser- und Telefonleitungen erforderlich war.
Es wurde ein Gutachten von unserem Projektanten, Büro Pöchheim,
erstellt, aus dem hervorgeht, dass die Verlegung dieser Leitungen über
das bereits in den Vorjahren abgeholzte Waldgrundstück Gruber die
kostengünstigste Variante ist. Bei der Variante über die Gemeindestraße
bei Fam. Pichler hätten Pumpwerke errichtet werden müssen. Für die
Bauwerber wären enorme Kosten entstanden.
In der Zwischenzeit wurde
auch alles mit der Forstbehörde abgeklärt und die Wiederaufforstung
erfolgt.
GR List fragt, ob Herrn
Gruber nicht in Aussicht gestellt worden ist, dass dort einmal Baugründe
werden, und ob man dies ausschließen kann?
Der Bürgermeister teilt
mit, dass jeder das Recht hat, um Aufnahme ins Bauland anzusuchen. Herrn
Gruber wurde jedoch nicht geschrieben, dass es dort keine Baugründe geben
wird, da das der Gemeinderat entscheiden muss, wenn ein Ansuchen vorliegt.
Das Grundstück ist als Wald ausgewiesen und es gibt überhaupt keine
Debatte darüber.
GR List bedankt sich für
die Ausführungen.
GR Hansmann frag bezüglich Kommunales Informationssystem an:
GR Hansmann berichtet, dass er voriges Jahr schon zweimal eine Anfrage
bezüglich Förderung gestellt hat. Die Antwort des Bürgermeisters war,
dass es diese Förderung für die Digitalisierung des
Flächenwidmungsplanes gibt, eine Digitalisierung unseres
Flächenwidmungsplanes bereits in der letzten Revision erfolgt ist.
GR Hansmann fragt an, ob um eine Förderung angesucht wurde und wie
hoch diese Förderung ist?
Frau Eckhard berichtet, dass wir die Förderungshöhe noch nicht wissen
und dass direkt über die Pichler-Werke angesucht wurde.
3
Der Bürgermeister teilt mit, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung
die Frage über die Höhe der Förderung beantwortet wird.
GR Hansmann fragt bezüglich Grundstück der Gemeinde zwischen
Kager und Klöckl an:
,,Von Seiten der Gemeinde wurde ja versucht, dort die Wasserleitung zu
verlegen."
Der Bürgermeister teilt mit, dass zwischenzeitlich die Wasserleitung
über das Grundstück der Gemeinde zwischen Frau Deutsch und Frau
Pöllmann verlegt wurde.
Auch ein Zugang für den Kindergarten ist auf dem Grundstück zwischen
Fam. Kager und Fam. Klöckl vorgesehen, der bis jetzt nicht
zustandgekommen ist.
1996 wurde eine Vereinbarung mit der Fam. Klöckl getroffen, dass diese
das Grundstück bis auf Wideruf benutzen dürfen und es zu keinem
ersessenen Recht kommt.
GR Hansmann fragt an, ob in absehbarer Zeit etwas in Angriff genommen
wird?
Der Bürgermeister verweist auf ein in Zukunft geplantes Gesamtkonzept
für Unterthal.
Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme folgender
Punkte in die Tagesordnung:
- Schmidbauer
- Abtrennungsbewilligung
im öffentlichen Teil und Wirtschaftsförderung
- Zahlungserleichterung
im nicht öffentlichen Teil.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
GR
List beantrag die Aufnahme des Punktes
-
Cvetko - Altlasten Unterthal
im
öffentlichen Teil der Tagesordnung.
Begründung:
Da es vom Umweltbundesamt
die Ablehnung gegeben hat, müsste geklärt werden, was jetzt gemacht
wird.
Beschluss:
Der Antrag von GR List wird einstimmig angenommen.
TAGESORDNUNG
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1.
Genehmigung
der Verhandlungsschrift vom 13.12.2000
2.
Wasserverband Steinberg - Haftungsänderung
3.
Prüfungsbericht III. u. W. Quartal 2000
4.
Rechnungsabschluss 2000
5.
Jagdpachtschilling 2000/01
6.
Freizeitpark
- Mietvertrag Ortsentwicklungs-KEG
7.
Freizeitpark - Spielplatzplanung
8.
Machbarkeitsstudie - Freizeitprojekt
9.
Telebanking
10.
Thalersee - Werkvertrag Huber Albert
11.
Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei bei
gewerblichen Betriebsanlagen auf die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung
12.
Schmidbauer - Abtrennungsbewilligung
13.
Cvetko - Altlasten Unterthal
14.
Allfälliges
Nicht
öffentlicher Teil:
1.
Widmungsänderungsbewilligung ,,Egger" - Berufung
2.
Baubescheid Abweisung ,,Dr. Marko" - Vorstellungsentscheidung
- Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof
3.
Wirtschaftsförderung
4.
Zahlungserleichterung
5
VERLAUF:
1.
Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 13.12.2000
Über den Entwurf des Protokolles der ,,öffentlichen Sitzung" vom
13.12.2000 haben die
Schriftführer am 12.2.2001 gemeinsam beraten und ist das daraus
resultierende Protokoll an die
Fraktionsvorsitzenden und an die Schriftführer übermittelt worden.
Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 13.12.2000
ist 8 Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.
Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer (GR Mag. Fessler, GK
Hofbauer für GR Stern, GR List für GR Sölkner und GR Hansmann) um ihre
Stellungnahmen.
SPO:
Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.
ÖVP:
Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.
THAL:
Seitens der ThAL gibt es keine Einwände.
FPÖ:
Seitens der FPÖ gibt es keine Einwände.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Protokoll in
der vorliegenden Form zu genehmigen und zu unterfertigen.
Beschluss:
Das Protokoll wird einstimmig genehmigt und unterfertigt.
zur
Tagesordnung
2.
Wasserverband Steinberg
- Haftungsänderung
Der Bürgermeister berichtet:
Gemäß § 93 Abs. 3 (§ 88e Abs. 4) und § 78 Abs. 3 lit. b
Wasserrechtsgesetz (WRG) wurden die
Mitgliederanteile der Verbandsgemeinden von der Mitgliederversammlung
des Wasserverbandes
Steinberg geändert. Diese 5. Satzungsänderung wurde seitens des
Landes, RA 3, genehmigt.
Die Beitragsanteile wurden basierend auf dem
Durchschnittswasserverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt.
Auf die Marktgemeinde Thal entfallen 38 Beitragsanteile (g 5
Beitragsanteile). Die Haftungssummen wurden an die neuen Beitragsanteile
angeglichen.
6
Haftungsänderung:
Stand am 31.12.1999 Zugang - Erhöhung Stand am 01.01.2000
d. Mitgliederanteile
Darlehen0l
S 2.176.364,59
S 329.752,28 S 2.506.116,87
Darlehen02 S
1.872.971,13
S 283.783,54 S 2.156.754,67
Eine entsprechende Haftungserklärung wird vom Wasserverband Steinberg
noch vorgelegt.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die
Haftungsänderung in der vorangeführten Form zu genehmigen und für die
vorangeführten Erhöhungen die Haftung samt Zinsen zu übernehmen.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag den Beschluss
gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
3.
Prüfungsbericht III. u. IV. Quartal 2000
GR Hansmann berichtet, dass die Prüfungen am 18.12.2000 und am
15.1.2001 eine ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung ergeben haben und
verliest die Kassenbestände.
III. Quartal 2000:
Bargeld
S 22.324,10
Giro
S 3.000.292,11
Sparbuch
S 6.039.499.50
Gesamt
S 9.062.115,71
IV. Quartal 2000:
Bargeld
S 12.603,30
Giro
S 1.349.276,82
Sparbuch
S 4.722.492.74
Gesamt
S 6.084.372,86
Über eine Feststellung des Prüfungsausschusses wird im nicht
öffentlichen Teil unter Punkt Zahlungserleichterung berichtet.
7
GR Hansmann beantrag die Zustimmung zu den
Prüfungsberichten.
Beschluss:
Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
4. Rechnungsabschluss 2000
Der Bürgermeister berichtet, dass der Rechnungsabschluss mit den
erforderlichen Nachweisen und
Beilagen den Fraktionen am 28.02.2001 zugemittelt wurde, und 14 Tage
zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegen ist. Es sind keine Einwendungen vorgebracht
worden.
Der Rechnungsabschluss ergibt einen Überschuss von S 7,650.563,81.
Im Voranschlag 2001 wurde als Soll-Überschuss ein Betrag von S
5,380.000,-- angenommen. Der verbleibende Überschuss von rund S
2.260.000,-- soll für den Freizeitpark und S 10.000,- für Projekte der
Jugendgruppe Thal verwendet werden.
Der Bürgermeister richtet seinen besonderen Dank an die Bevölkerung,
die durch die rechtzeitige Leistung der Abgaben wesentlich zu diesem
Erfolg beigetragen hat.
Der vorliegende Rechnungsabschluss dokumentiert einen hohen
Leistungsstandard im Sinne der Erfüllung der Gemeindeaufgaben.
Nur wenige Gemeinden können einen Überschuss vorweisen und bei vielen
ist selbst der Haushaltsausgleich nicht erreicht worden.
Der Vielfalt an Aufgaben, die zu erfüllen waren, stehen
verhältnismäßig geringe Einnahmen unserer reinen Wohngemeinde
gegenüber. Der Erfolg der Jahresrechnung 2000 ist nur auf die
größtmöglichste Sorgfalt mit dem Umgang der Steuergelder
zurückzuführen.
Auf Grund unvorhergesehener Gegebenheiten mussten einige Mehrausgaben
in Kauf genommen werden, wie sie sich im Laufe eines Jahres in jedem
privaten Haushalt ergeben und größtenteils bei den GR-Sitzungen am 24.05.,
05.07., 04.10., 15.11. und 13.12.2000 sowie den Vorstandssitzungen am
16.03., 11.05., 26.06., 25.09., 13.11. und 04.12.2000
genehmigt wurden. Es können auch gemäß § 8 GHO Ersparungen bei
Ausgaben in den Gruppen 0, 2 und 6, zwischen denen ein sachlicher und
verwaltungsmäßiger Zusammenhang besteht - zum Ausgleich der
Mehrerfordernisse bei anderen Ausgaben - verwendet werden.
Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungsabschluss geprüft und die
sachliche und rechnerische Richtigkeit der Buchungen und der im
Rechnungsabschluss ausgewiesenen Abschlussbeträge bestätigt.
Der Bürgermeister bedankt sich beim Team des Gemeindeamtes für die
geleistete Arbeit.
Weiteres zum Rechnungsabschluss wird Frau Böhm berichten:
Frau BÖHM berichtet:
Der Rechnungsabschluss umfasst den Kassenabschluss, die
Haushaltsrecbnung und die Vermögensrechnung.
8
In der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 13.03.2001 wurde der
Rechnungsabschluss überprüft und festgestellt, dass Form und Gliederung
den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Auf termingerechte Einbringung der Einnahmen und die rechtzeitige
Leistung der Pflichtausgaben wurde besonderes Augenmerk gelegt.
Die Wahrung des Haushaltsausgleiches ist stets im Vordergrund gestanden
und es wurde nach den
Maastricht-Kriterien gearbeitet. Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass
die Prüfung, Kontierung und
Buchung der rund 12.000 Belege und die Überwachung der Einhaltung von
Voranschlagsbeträgen
einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern.
Kassenabschluss für 2000:
anfänglicher Kassenbestand von ordentliche Einnahmen in Höhe von
außerordentliche Einnahmen von sowie voranschlagsunwirksame Einnahmen
von
S 6.769.758,95
S 23.252.755,10
S 2.673.725,61
S 13.512.459,56
Demgegenüber wurden
ordentliche
Ausgaben in Höhe von
S 23.475.422,64
außerordentliche
Ausgaben von S 2.467.932,68
sowie
voranschlagsunwirksame Aus
gaben
von S
14.180.971,04
getätigt, sodass das
Rechnungsjahr 2000 mit einem schließlichen Kassenbestand in Höhe von S
6.084.372,86 abgeschlossen werden konnte.
Geprägt wird der
Rechnungsabschluss durch äußerst sparsame Verwaltung. So konnte durch
pünktliche Bezahlung der Rechnungen wieder ein Skonto in Höhe von S
77.091,-- abgezogen werden.
Durch Schadensmeldungen an den
Katastrophenfonds und an die Versicherung konnten Mittel von S 207.000,--
aus dem Katastrophenfonds und S 60.172,-- von der Versicherung eingenommen
werden. Auch erhielten wir S 81.828,-- als Kostenersatz für Wahlen und
Volksbegehren.
Im gesamten Haushaltsjahr 2000
wurde der Kassenkredit nicht benötigt.
Der Überschuss resultiert im
wesentlichen daraus, dass der Freizeitpark erst im Sommer des
Vorjahres in Angriff genommen
werden konnte und die Ertragsanteile auf Grund des
Konjunkturanstiegs um S
400.000,-- höher lagen als veranschlagt.
Bei den ausschließlichen
Gemeindeabgaben kam es durch den Wegfall der Getränkeabgabe auf
alkoholische Getränke ab 09.03.2000 und der Abgabe von Ankündigungen ab
01.06.2000 zu Mindereinnahmen.
9
Im Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen sind, trotz ökonomischer
Verwaltung, überwiegend Abgänge zu verzeichnen, die von der Gemeinde zu
tragen sind.
Im Kindergarten:
Einnahmen
S 953.527,58
Ausgaben
S 2.013.533,44
Abgang
S 1.060.005,86
Im Müllbereich:
Einnahmen
S 973.168,54
Ausgaben
S 1.142.867,34
Abgang
S 169.698,80
Im Kanalbereich:
Einnahmen
S 4.642.791,76
Ausgaben
S 4.968.479,75
Abgang
S 325.687,99
Der Anteil an Zuführungen vom
ordentlichen Haushalt an den außerordentlichen Haushalt beläuft sich auf
S 1,577.725,61.
Besonders hervorzuheben ist die
Förderung der Vereine, die im Haushaltsjahr 2000 den Betrag von S
308.484,-- erreichte.
Die laufenden Kontrollen durch
den Prüfungsausschuss sind durchgeführt worden.
Der Bürgermeister stellt
fest dass für
Bürgermeister und Kassier keine Befangenheit besteht und beide daher
stimmberechtigt sind.
Der Bürgermeister erteilt dem
Obmann des Prüfungsausschusses das Wort.
GR Schickhofer nimmt ab 20.00
Uhr an der Sitzung teil.
Bericht des Obmannes:
GR Hansmann berichtet, dass der
Rechnungsabschluss in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 13.03.2001
behandelt wurde.
Es wurde festgestellt, dass
Form und Gliederung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
10
Weiters wurde festgestellt, dass die Vergabe der Mäharbeiten
(Thalersee, Kirchenhang u. Schulhang) an Externe bei der Budgeterstellung
beraten werden soll.
GR Hansmann teilt mit, dass wir jetzt bei einem Betrag von rund S
180.000,-- (Kirche S 50.000,--, S 130.000,-- Thalersee) liegen. Ob
es nicht wirklich überlegenswert wäre, nachdem die Gemeinde Thal 3
Gemeindearbeiter hat, dass die Arbeit von den Gemeindearbeitern
übernommen wird?
Der Bürgermeister erklärt, dass das Service der Mäharbeiten in
diesem Umfang durch unsere
Arbeiter und mit unseren Geräten nicht geboten werden kann. Für die
Arbeiten wurden zuletzt
Anbote 1999 eingeholt und an den Bestbieter vergeben.
GR Hansmann stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf
des Rechnungsabschlusses zu genehmigen und dem Bürgermeister und Kassier
die Entlastung zu erteilen.
Beschluss:
Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der
Rechnungsabschluss gemäß §Volksrechtegesetzes für d r i n g e n d
zu beschließen ist.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
5. Jagdpachtschillin2
2000/01
Der Bürgermeister berichtet:
131 Abs. 1 des Stmk.
Der Jagdpachtschilling für das Jahr 2000 beträgt
Der Jagdpachtschilling für das Jahr 2001 beträgt
Die bejagbare Fläche hat ein Ausmaß von 999,1642 ha.
Daraus ergibt sich ein auszuzahlender Betrag von:
2
0 0 0:
S 34,53
pro Hektar
S 3,45 für
1.000m2
2001:
S
36,51 pro Hektar
S 3,64
für 1.000m2
S 34.509,--.
S 36.479,--.
Der Bürgermeister beantragt, dass der
Jagdpachtschilling der Jahre 2000 und 2001 an die
einzelnen Grundbesitzer aufgeteilt wird.
Der Aufteilungsentwurf liegt 6 Wochen während der Amtsstunden
im Gemeindeamt auf Die
Gemeinde wird dies in einem Rundschreiben bekanntgeben.
Bis zum Ende der Auflagefrist nicht behobene Anteile verfallen
zugunsten der Gemeinde (gemäß
Jagdgesetz).
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
11
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die nicht behobenen
Anteile für 2000 und 2001 für Jagdschutzeinrichtungen zur Verfügung
zu stellen.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der
Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss gemäß § 131 des
Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären. (damit mit
der Auszahlung begonnen werden kann)
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung6.
Freizeitpark - Mietvertrag Ortsentwicklung-KEG
Der Bürgermeister berichtet:
Im Hinblick auf die Maastricht-Problematik und die Verpflichtung der
Gemeinden aufgrund des
Finanzausgleiches keine Neuverschuldungen vorzunehmen, haben wir auf
Anraten des Landes
Steiermark für die Errichtung unseres Freizeitparks die
Ortsentwicklungs- KEG gegründet. Neben der
Erfüllung der Maastricht-Kriterien stehen auch steuerliche Vorteile im
Vordergrund.
Entsprechend dieser Vorgaben ist die Vermietung des im Gemeindeeigentum
befindlichen
Freizeitpark-Grundstückes an die Ortsentwicklungs- KEG erforderlich.
Der vorliegende Mietvertrag wurde von Herrn Prof Nitsche und Herrn Dr.
Pilz erstellt und wurde bereits im Ausschuss für Freizeitanlagen
behandelt.
Der Mietvertrag enthält im Wesentlichen folgende Punkte:
Mietgegenstand:
Mietdauer:
Grundstück Nr.1313/1 mit einer Fläche von 41740 m2
rund 50 Jahre und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit
31.12.2050. Bei Beendigung des Mietverhältmsses geht das Super-ädifikat
in das Eigentum der Vermieterin über, wobei vertraglich eine
Ersatzleistung unter Zugrundelegung des Verkehrswertes vereinbart wird.
Grundmiete:
S 1.000,-- p.m. netto, fällig am 1. eines jeden Monats
jährliche Anpassung an den VPI 1996, wobei Schwankungen bis
10 % unberücksichtigt bleiben.
Grundbücherliche Einverleibung des Bestandrechtes.
Die Bestandvertragsgebühr beträgt 1,2 % des Bestandzinses der ersten
3 Jahre.
Der Bürgermeister stellt den Antrag den vorliegenden
Miet- und Superädifikatsvertrag zu genehmigen und zu unterfertigen.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 10 Stimmen (Urdl, Beetz,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler, Schreiner u. List)
angenommen. 3 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stahl, Hansmann)
12
Der Bürgermeister stellt den Antrag den Beschluss
gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu
erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 10 Stimmen (Urdl, Beetz,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Lenardt, Hartner, Fessler, Schreiner u. List)
angenommen. 3 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stahl, Hansmann)
zur
Tagesordnung
7. Freizeitpark
- Spielplatzplanung
Der Bürgermeister berichtet:
Die Kommunale Beratungsstelle bietet ein Beteiligungsprojekt für
Spielplatzplanung mit Kindern an.
Kinder unserer Volksschule und Jugendliche unserer Gemeinde bis zum
Alter von 14 Jahren sollen in die Planung des Spielplatzes beim
Freizeitpark miteinbezogen werden. Die Kommunale Beratungsstelle begleitet
das Projekt von der Idee bis zur Realisierung.
40 % der Projektkosten werden vom Land gefördert. Kosten für die
Gemeinde nach Abzug der Förderung S 50.000,
Der Bürgermeister stellt den Antrag die Kommunale
Beratungsstelle mit dem vorgenannten Projekt zu beauftragen.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Beetz,
Schickhofer, Hofer,
Eckhard,
Lenardt, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.
1
Stimmenthaltung (Hansmann)
3
Gegenstimmen (Hofbauer, Stahl, List)
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss
gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Beetz,
Schickhofer, Hofer,
Eckhard,
Lenardt, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.
1
Stimmenthaltung (Hansmann)
3
Gegenstimmen (Hofbauer, Stahl, List)
zur
Tagesordnung
8.
Machbarkeitsstudie - Freizeitprojekt
Der Bürgermeister berichtet:
Im Zusammenhang mit den beabsichtigten GAK-Trainingsplätzen und der
Einbindung in das
Gelände der Landwirtschaftlichen Fachschule Grottenhof-Hardt soll von
unserem Raumplaner Arch.
Dipl.-lng. SAIKO eine Machbarkeitsstudie - die Projekte GAK, Golf und
Langlaufen umfassend -erstellt werden. Es soll auch der weitere Ausbau der
Landesstraße forciert werden.
13
Die Kosten betragen lt. Honoraranbot vom 16.01.2001 voraussichtlich S
127.800,--.
Seitens des Landes, Sportabteilung, und des GAK werden S 110.000,--
übernommen.
Kostenanteil für die Gemeinde Thal: S 17.800,--Der
Bürgermeister stellt den Antrag, die Kosten in Höhe von S
17.800,-- zu übernehmen und den
Raumplaner Arch. Dipl.-Ing. SAIKO mit der
Machbarkeitsstudie zu beauftragen.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss
gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu
erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
9. Telebanking
Der Bürgermeister berichtet:
Die Raiffeisenbank Graz-Andritz hat uns das Telebanking-Programm
,,ELBA-Business" für eine
Testphase von 6 Monaten angeboten. 10 % der Kunden der Raiba
Graz-Andritz arbeiten bereits mit
Telebanking und die Tendenz ist stark steigend.
Am 22.08.2000 wurde das Programm installiert. Es wurde vereinbart, dass
während der Testphase
keine laufenden Kosten verrechnet werden.
Anstelle des bisherigen direkten Zahlungsverkehrs in Form von Einzel-
bzw. Sammelüberweisungen werden nunmehr die unbaren Zahlungen
elektronisch übertragen. Auf dem gleichen Weg können auch von der
Gemeinde Zahlungen in Empfang genommen werden. Der jeweilige Kontostand
kann von der Gemeinde jederzeit abgerufen werden.
Der Umfang der Teilnahme am Raiffeisen-ELBA erstreckt sich auf das
gesamte Angebot der bestehenden und künftig hinzutretenden
Dienstleistungen im Rahmen dieses Systems. Gegenstand des Vertrages ist
die Regelung des automatisierten Datenaustausches, welcher eine
wirtschaftliche, schnelle und sichere Durchführung von
Bankdienstleistungen gewährleisten soll.
Einmalkosten: Installation,
Schulung und Hotline S 3.000,--
Die Kosten für Installation, Schulung und Hotline werden erst nach
Ablauf der Testphase verrechnet. Das Programm wird kostenlos zur
Verfügung gestellt.
14
Allgemeine Konditionen:
·
Abschlussgebühr:
·
Buchungskosten:
- Buchung je Datenträgerposten ohne Beleg
- Buchung je Datenträgersammler. ohne Beleg
·
Manipulationsgebühr
·
Kontoauszug schalterlagernd
S 45,--
vierteljährlich
S 2,30 statt 52,80 wie
bisher
S 0,90 statt S 1,80 wie
bisher
S 0,05 % v. d. höheren Umsatzseite
S 4,--
(entfällt nach d. Testphase)
Kontoführungskosten ab 01.03.2001 für ELBA:
- Girokonto:
3.000.015
- KEG-Konto: 3.009.990
- Subkonto: 1-03.000.015
- Kindergarten-Konto:
3.001.617
4)
Kosteneinsparung: bei den Buchungskosten derzeit 28 %
Der Bürgermeister stellt den Antrag, auf Teilnahme am
Raiffeisen-Direkt-Service.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
S 10,--
pro Monat
S 10,-- pro Monat
keine
Kosten
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss
gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu
erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
10. Thalersee -
Werkvertrag Huber
Der Bürgermeister berichtet:
Mit November 2000 hat Herr Peter HUBER den mit der Gemeinde
abgeschlossenen ,,Freien Dienstvertrag" vom 21.08.1997 gekündigt.
Der Fischkartenverkauf soll nun wieder vom Vater des Genannten, Herrn
Albert HUBER, geb.
27.11.1939, wohnhaft in 8020 Graz, Steinfeldgasse 23 durchgeführt
werden.
Der Gemeindebund hat den vorliegenden ,,Freien Dienstvertrag" für
uns ausgearbeitet.
Der Bürgermeister stellt den Antrag' den Werkvertrag in
der vorliegenden Form zu genehmigen.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss gem.
§ 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
15
zur
Tagesordnung
11. Übertragung von Angelegenheiten der
örtlichen Baupolizei bei gewerbIichen Betriebsanlagen auf die
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung
Der Bürgermeister berichtet:
§ 40 Abs. 5 Stmk.
Gemeindeordnung regelt die Übertragungsmöglichkeiten einzelner
Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde auf eine
staatliche Behörde.
Voraussetzung:
· entsprechender Antrag des Gemeinderates
· die Verordnung der
Landesregierung
· Angelegenheiten des
eigenen Wirkungsbereiches,
soweit sie
zum Bereich
der Landesvollziehung gehören
· im Interesse der
Zweckmäßigkeit, Raschheit oder Einfachheit gelegen
· die staatliche Behörde
nach ihrem Aufgabenbereich und ihrer Organisation zur Durchführung der zu
übertragenden Aufgaben geeignet ist.
Die BH Graz-Umgebung ist an alle Gemeinden des Bezirkes herangetreten,
dass die Möglichkeit der Übertragung der Baurechtskompetenz bei
gewerblichen Betriebsanlagen auf die BH GrazUmgebung besteht, da
auch die Verfahren nach der Gewerbeordnung von der BH durchgeführt
werden.
Gewerbebehördliche und baurechtliche Verfahren werden derzeit parallel
geführt, wobei große Überschneidungen der Regelungsbereiche vorliegen.
Die wirtschaftlichen Geschehen sind schnelllebig u. die Behörden
werden immer stärker als
,,Dienstleistungsbetriebe" gefordert. Jede Novelle rückt die
Rechtsmaterien im Bereich der
Betriebsanlagen enger zusammen und fordert
,,Verfahrenskonzentration", was natürlich für die
Bauherrn eine Erleichterung im Verfahrensablauf durch Beschleunigung
und Vereinfachung der
Behördenverfahren darstellt.
Die Verfahren könnten rascher und aufeinander abgestimmt durchgeführt
werden und es würden Doppelgleisigkeiten und auch Widersprüchlichkeiten
vermieden.
Lt. BH Graz-Umgebung haben bereits 19 Gemeinde des Bezirkes die
ÜbertragungsVO beschlossen u. einige beabsichtigen eine Beschlussfassung.
In den Bezirken Murau u. Hartberg bestehen solche
Übertragungsverordnungen großteils schon.
Die raumordnungsrechtlichen Verfahren (Flächenwidmungsplan, ÖEK,
Bebauungspläne usw.) sind davon nicht betroffen!
Es ist auch eine jederzeitige Rückübertragung möglich.
Nach Beratung des gegenständlichen Tagesordnungspunktes stellt
der Bürgermeister den
Antrag im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und
Einfachheit bei der Errichtung von gewerblichen Betriebsanlagen und im
Hinblick auf die diesbezüglich positiven Erfahrungen in anderen
Bundesländern im Sinne des § 40 Abs. 5 der Steiermärkischen
Gemeindeordnung, LGBI.Nr. 115/1967, i.d.F. LGBl.Nr. 1/1999, folgenden
Beschluss zu fassen:
16
1.
1)
Die Besorgung der unter Punkt 2 genannten Angelegenheiten der
örtlichen Baupolizei betreffend gewerbliche Betriebsanlagen wird auf die
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung übertragen.
2)
Die Übertragung erfolgt auf die Landesregierung, wenn für die
Anlage eine gewerberechtliche
Genehmigung des Landeshauptmannes in erster Instanz erforderlich ist.
Beauftragt der
Landeshauptmann die Bezirkshauptmannschaft nach den Bestimmungen der
Gewerbeordnung
mit der Durchführung des Verfahrens und der Entscheidung in seinem
Namen, so entscheidet die
Bezirkshauptmannschaft im Bauverfahren im Namen der Landesregierung.
2.
1)
Die Übertragung umfasst
· die Verfahren zur Erteilung
der Baubewilligung und zur Baufreistellung,
· die Angelegenheiten der
Baudurchführung und Bauaufsicht und
· die baupolizeilichen
Maßnahmen.
Von der Übertragung ausgenommen sind die Angelegenheiten nach den § 7
Abs. 3, § 11 Abs. 4 und § 18 des Steiermärkischen Baugesetzes,
Landesgesetzblatt Nr. 59/1995 in der jeweils geltenden Fassung.
2)
Die Übertragung gilt nur für bauliche Anlagen, für die eine
gewerbebehördliche Genehmigung erforderlich ist.
3)
Bei einer Mischnutzung gilt die Übertragung nur, wenn die
erfassten baulichen Anlagen überwiegend gewerblichen Zwecken dienen. Die
überwiegende Zweckwidmung ist anhand der beabsichtigten Nutzflächen, bei
gleichen Nutzflächen anhand der Kubaturen zu beurteilen.
3.
Der Gemeinde gemeldete oder von ihr wahrgenommene Missstände sind vom
Bürgermeister unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung mitzuteilen,
wenn sie von der Übertragung erfasste bauliche Anlagen betreffen.
4.
Über Berufungen gegen Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung
in den ihr übertragenen Angelegenheiten entscheidet die
Landesregierung.
17
5.
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der nach § 40 Abs. 5 der
Steiermärkischen Gemeindeordnung durch die Landesregierung zu erlassenden
Verordnung anhängigen Verfahren sind nach den bis dahin geltenden
Vorschriften zu Ende zu führen.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag den Beschluss gem.
§ 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
12.
Schmidbauer - Abtrennungsbewilligung
GR Hansmann ist befangen und verlässt den Sitzungssaal.
Mit Teilungsausweis des Herrn Dipl.-Ing. Bruno ZAHARIA, 7540 Güssing
vom 16.02.1999, GZ.:
3872/99 wurde das Grundstück Nr.779/4, KG Thal neu vermessen.
Im Lastenblatt der Liegenschaft EZ 57 Grundbuch Thal
(Hälfteeigentümer Schmidbauer Franz und
Margarete, beide Thal-Waldsdorf 74, 8051 Thal) ist unter C-LNr. 8 eine
Reallast eingetragen:
Reallast, wonach die Herrschaft Oberthal die Verpflichtung
übernommen hat, die Straße zwischen
Gösting und Oberthal, und zwar jene Straßenstrecke von der Brücke
über den Edelbach bis zum
Schloss Oberthal, mit Inbegriff der Herstellung dieser Brücke, in
einer Länge von 444 Klaftern (1
Klafter = 2,96 Raummeter) mit allem Zubehör, herzustellen und zu
erhalten, für Gemeinde Thal.
Diese Reallast ist ebenfalls im Lastenblatt der EZ 1091 Grundbuch Thal
(Hälfteeigentümer Heinrich
Rantzau und Dr. Eberhart Rantzau) eingetragen.
Mit Kaulvertrag vom 17.12.2000 haben die Eigentümer aus der EZ 57 GB
Thal das Grundstück Nr.
779/4, KG Thal an die Ehegatten Herrn Franz und Frau Anna Höher
verkauft.
Da Reallasten meist im Zusammenhang mit einer Landwirtschaft stehen,
ist es üblich, beim Verkauf von Bauplätzen die Reallast abzuschreiben.
Um das Grundstück Nr.779/4 frei von der obbezeichneten Reallast,
C-LNr. 8, abschreiben zu können, ist eine Abtrennungsbewilligung von
Seiten der Marktgemeinde Thal erforderlich.
In der EZ 57 Grundbuch Thal bleibt diese Reallast weiterhin bestehen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag folgender
Abtrennungsbewilligung zuzustimmen:
Die Marktgemeinde Thal als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Thal erteilt
die ausdrückliche Bewilligung, dass von EZ 57 Grundbuch Thal das
Grundstück 779/4, KG Thal LN frei von der obbezeichneten Reallast, C-LNr.
8, abgeschrieben werden kann, dies ohne ihr weiteres Zutun und nicht auf
ihre Kosten.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
18
Der Bürgermeister stellt den Antrag
den unter
diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk.
Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
GR Hansmann kehrt in den Sitzungssaal zurück.
zur
Tagesordnung
13.
Cvetko - Altlasten Unterthal
GR List stellt den Antrag,
den Umweltausschuss damit zu beschäftigen, betreffend Cvetko -Altlasten
Unterthal eine Lösung zu finden und in der nächsten Gemeinderatssitzung
darzustellen.
Begründung:
Da das Umweltbundesamt diese
Angelegenheit abgelehnt hat, soll überlegt werden, was man damit machen
kann. Der Umweltausschuss soll sich mit der Volksbank in Verbindung
setzen, um zu erfahren, was diese vorhat. Eventuell Kostenvoranschläge
einholen, um zu wissen, was eine Entsorgung tatsächlich kosten würde.
Dr. Kramer hat gemeint, dass
die Sanierung doch empfehlenswert ist als Vorsorge. Als Umweltgemeinde
wäre es nicht schlecht, dass wir uns damit beschäftigen.
Wenn Kostenvoranschläge
eingeholt werden, soll auf eine unterschiedliche Entsorgung Rücksicht
genommen werden. Einen Teil des getrennten Schuttes könnte man wieder
lagern, was um einiges günstiger wäre.
Beschluss:
Der Antrag von GR List wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
14.
Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet:
a)
Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs im Bereich Graz-West -
Haushaltsbefragung Der Bürgermeister berichtet, dass in
Zusammenarbeit der Gemeinden Hitzendorf Rohrbach-Steinberg, St.
Bartholomä, Stallhofen und Thal mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH
das öffentliche Verkehrsangebot in unserer Region verbessert werden soll.
Daher wurde eine Hausbefragung der betreffenden Weiler Eben, Eck,
Hardt, Steinberg und
Haslau durchgeführt.
Die Auswertung wurde dem technischen Büro für Verkehrswesen
übergeben.
Die Beteiligung der Thaler an dieser Befragung war im Vergleich zu den
übrigen Gemeinden
sehr groß.
Von 226 ausgesandten Fragebögen wurden 83 wieder retourniert
(Rücklauf von 36,7 %).
An der detaillierten Analyse dieser Haushaltsbefragung wird noch
gearbeitet.
19
b) Ganztageskindergarten - Bedarfserhebung 2001
Der
Bürgermeister berichtet, dass für das Kindergartenjahr 2001/2002 eine
neuerliche Bedarfserhebung für einen Ganztageskindergarten durchgeführt
wurde.
Es
wurden insgesamt 62 Stück Fragebögen an alle Eltern von Kindern im
Kindergartenalter (3 -6 Jahre) versandt. Davon wurden 33 Stück an das
Gemeindeamt retourniert.
Auswertung:
18
sind nicht an einem Ganztageskindergarten 2001/2002 interessiert!
14
sind an einem Ganztageskindergarten 2001/2002 interessiert! (betrifft 18
Kinder)
1
ist an einem Ganztageskindergarten 2002/2003 interessiert!
Alle
interessierten Eltern werden nun aufgefordert, mittels Anmeldebogen ihr(e)
Kind(er)
verbindlich
für den Ganztageskindergarten für das Kindergartenjahr 2001/2002 anzumelden.
(wird
im Zuge der Kindergarten-Einschreibung von der KG-Leiterin vorgenommen)
Sollten
10 Kinder angemeldet werden, kann der Ganztageskindergarten ab dem
Kindergartenjahr 2001/2002 installiert werden.
c) Plabutschgipfel –
Bericht des Bürgermeisters
Der
Bürgermeister berichtet über den Plabutschgipfel. Es waren die Vertreter
aller Fraktionen, Funktionäre und Gemeinderäte der Stadt Graz mit den
Anrainern anwesend. Der Naturschutzbeauftragte der Stadt Graz, Herr Dr.
Windisch, und Herr Peinhaupt vom Sportamt haben referiert. Bis jetzt
liegen noch keine konkreten Unterlagen vor, wo z.B. die Schipiste
hinkommen soll, wo es eine Aufstiegshilfe usw. geben wird. Es wurden bis
jetzt auch noch keine Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern
geführt.
Die
kommende Zählung
umfasst eine
Gebäude-, Wohnungs-,
Arbeitsstätten- und
Personenzählung.
Es sind ca. 773 Objektbögen, 773 Zählungslisten, 773 Gebäudeblätter,
799
Wohnungsblätter
und 2271 Personenblätter zu bearbeiten.
Um
längere Wartezeiten zu ersparen, werden 2 Personen aufgenommen.
Um
den Mitbürgern das Kommen zu erleichtern, stehen wir rund 2 Wochen von
Montag bis
Freitag
von 16.00 - 20.00 Uhr zur Verfügung.
Der
Bürgermeister weist weiters darauf hin, dass die Bürgerzahl die
Grundlage für die
Ertragsanteile
ist und wir pro Einwohner etwa S 62.000,-- bis voraussichtlich 2011
erhalten.
Nach
Abwicklung dieser Zählung müssen die Meldedaten kontrolliert und in der
EDV-Anlage
ergänzt
werden. Für die gesamte Abwicklung und Überprüfung stehen uns rund 4
Wochen zur
Verfügung.
Der Vizebürgermeister berichtet:
e) Förderung für Biomasse Kleinfeuerungsanlagen und
Sonnenkollektoren
Laut
telefonischer Rücksprache mit Herrn Ing. Platzer von der
Energieberatungsstelle der Stmk. Landesregierung, Rechtsabteilung 3, wurde
Folgendes mitgeteilt:
20
Ab 1.
Mai 2001
werden die
Förderungen Biomasse Kleinfeuerungsanlagen und
Sonnenkollektoren wieder aufgenommen (eventuell neue Richtlinien, dann
werden aber alle
Gemeinden informiert).
Die Gemeinde kann wie gehabt die Anträge ab 1.5.2001 an die Stmk.
Landesregierung weiterleiten, wo sie dann direkt von der
Energieberatungsstelle (RA 3, vorher Bearbeitung von der RA 7) bearbeitet
und bestätigt werden.
Die Energieberatung wird nach wie vor aus dem Fördertopf bezahlt!
Bei Anfragen für die Antragstellung soll den Leuten mitgeteilt werden,
dass erst wieder ab dem
1. Mai 2001 die Anträge an
das Land bzw. an die Gemeinde gestellt werden können.
GR Stahl fragt an:
f)
Zivilschutzsirene
GR Stahl fragt an, ob die Zivilschutzsirene schon vorhanden ist?
Der Vizebürgermeister teilt mit, dass diese noch nicht vorhanden ist
und er bereits diesbezüglich
Gespräche mit der zuständigen Abteilung führt.
GR List fragt an:
Verschiebung
der Gemeinderatssitzung
Ob die Termine wie
vereinbart eingehalten werden und ob dies ein Einzelfall war?
Der Bürgermeister teilt
mit, dass dies ein Einzelfall war.
Die unter den Tagesordnungspunkten 2., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11.
und 12. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen
Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr.87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand.
Schluss der Sitzung: 22.25 Uhr
21
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 21 Seiten
,,Öffentlicher Teil" und 12 Seiten ,,Nicht Öffentlicher Teil".
Vorgelesen
genehmigt
unterschrieben
Thal, am
Schriftführer
Vorsitzender
Schriftführer
Schriftführer
Schriftführer
zur
Tagesordnung
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