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Die Gemeinderatsprotokolle werden gescannt zur Verfügung gestellt. Die Umwandlung in Text wird nicht geprüft. Das Original-Protokoll kann bei unseren Gemeinderäten oder  im Gemeindeamt eingesehen werden.

Aus unserer Sicht interessante Passagen sind hervorgehoben.

 

 

GEMEINDE THAL Lfd. Nr.2/2001

VERHANDLUNGSSCHRIFT
ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES

am 27.6.2001 im Gemeindeamt Thal

Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr

Die Einladung erfolgte am 19.6.2001 durch Kurrende.

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.

Anwesend waren:

Bürgermeister Peter URDL
Vizebgm. Ing. Heinrich BEETZ
Gemeindekassier (Finanzreferent) Anton HOFBAUER

GR SCHICKHOFER Peter
GR HOFER Margarete
GR ECKHARD Gottfried
GR Dr. MUCHITSCH Wolfgang
GR HARTNER Anton
GR Mag. FESSLER Elke
GR SCHREINER Dietmar (19.45 Uhr)
GR STERN Monika
GR STAHL Michael
GR SÖLKNER Franz
GR LIST Christian

GR HANSMANN Edmund

Vorsitzender: Bgm. Peter URDL

Außerdem waren anwesend:
Brigitte ECKHARD, Andrea LENARDT

Entschuldigt waren:

Unentschuldigt waren:

Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

Die Sitzung ist öffentlich.

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Fragestunde
Zur Anfrage von GR Hansmann vom 15.03.2001 bezüglich KIS-Förderung für die Digitalisierung
Flächenwidmungsplan:
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Förderungssumme S 64.695,-- beträgt.

GR Stern fragt betreffend Trainingszentrum Hardt und Golf AG an:
,,Warum man auf der Tagesordnung kein Thema bezüglich Trainingszentrum Hardt und der Golf AG findet?
Es gibt ein Schreiben der Interessensgemeinschaft des Landwirtschaftsjuwels Grottenhof-Hardt. Da dies wichtige Dinge für die Zukunft unserer Gemeinde sind, müsste man darüber diskutieren. Gibt es schon Zusagen, die es nicht geben dürfte oder wartet man auf eine günstige Gelegenheit, dass man vielleicht dann die Bürgerinnen und Bürger vor vollendete Tatsachen stellt?"

Der Bürgermeister teilt mit, dass eine Machbarkeitsstudie erstellt wird, die alles beinhaltet, was das GAK-Trainingszentrum und die Golfplatzsituation betrifft, wobei auch die Erweiterung von der derzeitigen 9-Lochanlage auf die 1 8-Lochanlage miteingeplant wird. Natürlich ist auch der Weiterbestand des derzeitigen landwirtschaftlichen Schulbetriebes berücksichtigt. Wenn alles fertig ist, wird sich der Gemeinderat damit beschäftigen. Es wird auch die Bevölkerung darüber informiert werden. Weiters hat sich eine Interessensgruppe gebildet. Dieser wurde seitens des Bürgermeisters angeboten, dass zwei Vertreter aus dieser Interessensgruppe zu den betreffenden Bau- und Planungsausschusssitzungen eingeladen werden, womit sie einverstanden waren.

GR Schreiner nimmt ab 19.45 Uhr an der Sitzung teil.

GR Stern fragt bezüglich Machbarkeitsstudie an:
,,Gibt es jetzt wieder eine, weil die erste ist ja angeblich eingezogen worden?"

Der Bürgermeister teilt mit, dass Gespräche mit Arch. Saiko, Landwirtschaftlichen Fachschule,Landesrat Hirschmann, Landesrat Pöltl, Vertretern der Architekt Hohensinn, der auch der Planer für das GAKTrainingszentrums ist, und dem Referat für Landwirtschaftliches Schulwesen gab. Dabei hat sich nach vorerstigen Unschlüssigkeiten des Landes über die Situierung, der ,,Schlossacker" als günstigste Variante gezeigt. Die Studie ist jetzt im Fertigwerden.

GR Stern fragt an, ob der Gemeinde dadurch, da das Land etwas unschlüssig war, jetzt noch mehr Kosten entstehen?

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gemeinde keine weiteren Kosten entstehen, unser Anteil von S 17.000,-- bleibt gleich.

GR List fragt betreffend Mülldeponie Unterthal an:
,,In der letzten Gemeinderatssitzung ist betreffend Mülldeponie Unterthal abgestimmt worden, dass der Umweltausschuss sich damit beschäftigt und sämtliche Fragen geklärt werden. Wie schaut es aus und was ist herausgekommen?"
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Der Vizebürgermeister berichtet dazu, dass es ein Gespräch mit Dr. Himmel von der Fachabteilung 1 c gegeben hat. Dr. Himmel hat erklärt, dass auf jeden Fall folgende Vorgangsweise notwendig ist. Zuerst eine Ausschreibung durch ein Zivilingenieurbüro, das die Kubatur, die auszuheben ist, festlegt. Auf Grund dieser Erhebung könnte dann eine Ausschreibung für die Aushebung erfolgen, wobei vom Umfang der Kosten abhängig ist, ob diese Ausschreibung noch im Land bleiben kann oder ob diese europaweit ausgeschrieben werden muss. Weiters wäre dann beim Ausheben der Mülldeponie von Experten vor Ort eine komplette Sortierung vorzunehmen, bevor der Abtransport erfolgen kann. Es ist dies eine Frage der Kostenübernahme und was wir als Gemeinde machen.

GR List fragt, wie weiter vorgegangen wird und bis wann?

Der Vizebürgermeister teilt mit, dass ein Zivilingenieurbüro zu beauftragen wäre, um die Menge festzustellen. Für diese Auftragsvergabe wäre ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

GR List fragt an, ob mit der Volksbank auch gesprochen wurde?

Der Vizebürgermeister teilt mit, dass jetzt mit der Volksbank nicht gesprochen wurde, weil wir müssen einmal selbst wissen, was wir wollen.

Der Bürgermeister teilt mit, dass bei bereits erfolgten Gesprächen, die Volksbank kategorisch abgelehnt hat, diese Kosten zu übernehmen. Wir haben auch schon angeboten, dass wir einen Teil mitfinanzieren. Es hat keine Resonanz gegeben, es geht um Kosten von S 300.000,-- bis S 700.000--. Wir haben auch versucht, eine Aufnahme in den Verdachtsflächenkataster zu erreichen, was jedoch nicht möglich war.

GR Sölkner teilt mit, dass er mit dieser Vorgangsweise nicht zufrieden ist, da so gut wie nichts voran gehe. Dr. Kramer, der Wassersachverständige, hat keine akute Gefährdung festgestellt, war aber der Meinung, es sollte geräumt werden. Die Deponie ist in der Nähe eines offenen Gewässers, Ausschwemmungen sind nicht völlig auszuschließen. Er habe mit dem Prokuristen der Volksbank geredet, ob sie uns das Grundstück sehr billig überlassen würden und wir könnten dann auch etwas daraus machen. Wir würden dann nicht das Grundstück der Volksbank sanieren. Er habe sich ein Gespräch seitens der Gemeinde mit der Volksbank über die Grundstückskosten erwartet.
Er bittet dringend, dass sich der Umweltausschuss damit befasst, was dieser bisher noch nicht getan hat.

Der Vizebürgermeister teilt mit, dass der derzeitige Stand gleich direkt dem Gemeinderat berichtet wurde.

GR Hofer fragt an, wieso sich die Gemeinde Thal darum kümmern soll, ein Grundstück, das die Volksbank besitzt, von Dreck zu befreien, den der Vorgänger hinterlassen hat. Diese Situation könnte sich auch bei anderen Liegenschaften wiederholen.

GR Sölkner berichtet, die Gemeindeführung hat ja versucht, dies über den Altlastensanierungsfonds zu machen, im Vergleich zu den Aufgaben, die die haben, ist das ein Klacks.

Der Vizebürgermeister teilt mit, dass man daran sieht, dass diese Sache nicht gefährlich ist. Es ist
eine Altlast, die unangenehm ist. Man könnte dann jede Altlast, die nicht entspricht, von der
Gemeinde sanieren lassen, wenn es einem passt. Der Vizebürgermeister teilt weiters mit, dass laut
Bescheid der BH Graz-Umgebung keine Gefährdung besteht.
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GR Sölkner fragt nach dem Zeitraum, bis wann diese Altlast entfernt werden wird? Da wir keine rechtliche Handhabe bei der Volksbank haben, können wir nur mit der Volksbank verhandeln bzw. politischen Druck machen. GR Sölkner teilt auf eine Wortmeldung von Frau Hofer, warum er nicht selbst mit der Volksbank verhandle, mit, dass es sich laut seinem Gespräch mit der Volksbank um 2 Grundstücke, eines mit 2.510 m2 und das Deponiegrundstück mit 1.338 m2, insgesamt 3.848 m2 handelt, die derzeit in den Büchern mit S 175,-- pro m2 stehen. Verhandlungspartner kann er nur sein, wenn der Gemeinderat ihn beauftragt. Sonst können es nur der Bürgermeister oder der Vizebürgermeister sein.

Der Bürgermeister berichtet, dass wir bis zur nächsten Sitzung im September das Thema mit der Volksbank und den Kosten im Ausschuss haben werden. Bezüglich Ankauf dieses Grundstückes besteht das Problem, dass es keine Zufahrt gibt. Man könnte nur über Schlossgrund zufahren, um dieses Grundstück überhaupt entsorgen zu können.

GR Sölkner teilt mit, dass man auf diesem Grundstück ein Biotop und für den Kindergarten z.B. einen Weg entlang des Baches anlegen könnte.

GR Sölkner fragt bezüglich Betriebskosten Freizeitpark an:
Vor zwei Sitzungen wurde kurz über die Betriebskosten Freizeitpark referiert. Diese waren im
Protokoll nicht angeführt. Nach mehrmaliger Rücksprache wurde ihm mitgeteilt' dass diese Kosten
heute vorliegen werden.
Der Bürgermeister übergibt GR Sölkner die Aufstellung der Betriebskosten, erstellt
Ingenieurbüro Siebter am 7.12.2000 - Heizung/Warmwasser S 41.200,-- brutto/Jahr
Elektroanlagen S 114.000,-- brutto/Jahr
Versicherung S 12.000,-- brutto/Jahr.

Die Kosten wurden in dieser Sitzung nicht verlesen.

GR Sölkner fragt betreffend Gesamtkosten Freizeitpark an:
Da er keinen Gesamtüberblick über die Kosten Freizeitpark hat, hätte er gerne eine Auflistung über die bisherigen Gesamtkosten.

Der Bürgermeister sagt GR Sölkner zu, dass er eine Auflistung der Gesamtkosten in der nächsten Gemeinderatssitzung erhält.

GR Hansmann fragt bezüglich Haukgründe an:
,,Ob jetzt wieder bei den Haukgründen Bauverhandlungen stattfinden?"

Der Bürgermeister berichtet, dass eine baupolizeiliche Überprüfung stattfindet. Die Häuser wurden nicht plankonform gebaut, und es erfolgt jetzt eine baupolizeiliche Überprüfung im Beisein des Raumplaners Arch. Saiko und des Baussachverständigen.

Weiters fragt t GR Hansmann an: ,,Dieses Gebiet ist ja noch sehr gering besiedelt bzw. bewohnt. Wie viele Häuser sind dort?"

Der Bürgermeister teilt mit, dass dort 6 Häuser errichtet wurden und 3 Häuser auf den Machaczek Gründen. 2 der 6 Häuser sind bewohnt.
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GR Schickhofer fragt bezüglich Mülldeponie Cvetko an:
,,Sehe ich es jetzt so, dass, wenn jemand eine Mülldeponie auf seinem Grundstück hat, in Zukunft immer die Gemeinde die Kosten übernehmen wird?"

Der Bürgermeister teilt mit, dass dies nicht so sein wird. Diese Mülldeponie liegt mehr als 20 Jahre zurück. Es ist nicht in unserem Interesse, diese Kosten übernehmen, aber wir müssen hier irgendeinen Konsens finden.

GK Holbauer fragt bezüglich Rasenmäharbeiten in unserem Gemeindegebiet an:
,,Wir haben vor zwei Sitzungen gehört, dass mehr oder weniger kein Interesse seitens Anrainer und Bewohner der Gemeinde besteht, diese Arbeiten durchzuführen und daher wird man keine Ausschreibung machen. Ich habe mich informiert. Es besteht sehr wohl ein Interesse. Einer hat gesagt, dass er diese Arbeiten zu diesem Preis sehr wohl machen würde. Ich möchte bitten, dass man das nächste Mal - es geht um eine Größenordnung von S 180.000,-- sehr wohl eine Ausschreibung -mit genauen Kriterien, wie oft zu mähen und wie zu entsorgen ist, macht und dass man Anbote einholt."

Der Bürgermeister teilt mit, dass 1999 eine Ausschreibung gemacht wurde. Die Preise sind die gleichen geblieben.

GK Holbauer berichtet, dass er sich erinnern kann, dass vor zwei Jahren mehr oder weniger alle 2 Monate einmal ab gemäht wurde, jetzt wird vierzehntägig gemäht.

Der Bürgermeister teilt mit, dass wir auch die Mäharbeiten rund um die Kirche übernommen haben. Es kommen so viele Besucher nach Thal und er lasse sich nicht nachsagen wie es hier aussieht, dass das Gras zu lang ist. Sicherlich kostet dies viel Geld. Mit dem Thalersee ist es genau so. Immer wieder werden wir in der Zeitung lobend erwähnt, dass der Thalersee so gepflegt ist. Dies trägt auch sicherlich viel für das Image der Gemeinde bei.

Der Bürgermeister fragt GK Hofbauer, ob derjenige, der dies machen würde, auch dafür ein Gewerbe hat?

GK Hofbauer teilt mit, dass er trotzdem der Meinung ist, wenn es um diese Summen geht, dass man eine Ausschreibung macht. Der Bessere soll den Auftrag bekommen.

Der Bürgermeister erklärt, dass wir mit Herr Kolland zufrieden sind und er uns den Preis aus dem Jahre 1999 garantiert hat. Im nächsten Jahr können wir sicher wieder eine Ausschreibung machen.

GR Hansmann berichtet, dass wir drei junge tüchtige, fleißige Gemeindearbeiter haben und sie diese Arbeit schaffen.

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Gemeindearbeiter diese Arbeiten nicht dazumachen können, da sie voll ausgelastet sind.
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GR Hansmann fragt bezüglich Gemeindegrundstück zwischen Kager und Klöckl an:
,,Ich habe in der vorigen Gemeinderatssitzung bezüglich Gemeindegrundstück zwischen Kager und Klöckl angefragt und die Antwort lautet: Der Bürgermeister verweist auf ein in Zukunft geplantes Gesamtkonzept für Unterthal.
In welcher Zeit wird dies stattfinden, denn ich könnte mir vorstellen, dass wir diese Sache mit dem Weg vorziehen könnten, vielleicht schon nächstes Jahr, weil auf ein Gesamtkonzept Schule usw. zu warten, da bin dann ich schon zu alt."

Der Bürgermeister berichtet, dass dies eine Frage der Priorität ist, wir müssten das Grundstück einzäunen bzw. abgrenzen. Die Verrohrung über den Sportplatz könnte man aufmachen und ein Biotop in diesem Bereich errichten. Jetzt haben wir dort noch den Sportplatz. Dies alles sollte man doch in eine Gesamtplanung einbringen.

GR Hansmann berichtet, dass die Leute lieber heute als morgen dort hinuntergehen würden, weil es eine angenehme Abkürzung ist. Erst mit dem Gesamtkonzept in 10 Jahren wird etwas gemacht? Er wäre sehr dafür, dass man dort schon nächstes Jahr einen Geh- und Radweg errichtet.

Der Bürgermeister teilt mit, dass es keine 10 Jahre dauern wird. Um durchgehen zu können, könnte auch früher etwas gemacht werden
Eine Verrohrung ist laut Hrn. Mag. Pichler nicht möglich. Wir hätten sonst schon die Wasserleitung dort gegraben.

GR Hansmann teilt mit, dass es um die drei Flusskrebse geht, die ein Grund aber kein Hindernis sind. Die könnte man ja bergen und in den Erlenbach einsetzen.

Der Bürgermeister berichtet, dass jetzt keine dringende Notwendigkeit besteht. Der Zugang soll auch in ein Gesamtkonzept eingearbeitet werden.

GR List fragt betreffend Gehsteig Steinberg an:
,,Ich habe vor ca. 1 Jahr betreffend Gehsteig auf den Steinberg ab der Abzweigung angefragt? Ist da irgendetwas im Laufen?"

Der Bürgermeister berichtet, dass es ein Projekt gibt. Es gibt auch genug Interventionen vom
Kinderdorf und von der Gemeinde. Mit LR Ressel war eigentlich schon sehr viel abgeklärt. Jetzt ist
LR Schöggl zuständig und er hat kein Geld. Es ist daher derzeit nicht möglich, den Gehsteig zu
errichten. Wir werden uns aber weiter darum bemühen.
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Der Bürgermeister berichtet, dass der Tagesordnungspunkt
12. Bebauungsplan ,,Deutsch"
a) Einwendungsbehandlung
b) Endbeschluss abgesetzt wird.

Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme folgender Punkte in die Tagesordnung:
- Militärbefugnisgesetz - Deklaration
- Deklaration ,,Österreich frei von Temelinstrom"

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

GR Sölkner beantragt die Aufnahme des Punktes
- Erstellung eines Teilregionalen Entwicklungskonzeptes in die Tagesordnung.

Begründung:
Das bestehende Örtliche Entwicklungskonzept sieht für unsere Gemeinde besondere Chancen im Bereich der Naherholung vor. Der zunehmende Druck einzelner Projektwerber (GAK, Grazer Golf, Wiso-Sport etc.), diverse Sport- und Freizeitmöglichkeiten in Thal zu erschließen, macht eine besondere raumordnerische Steuerung dringlich. Es erscheint sinnvoll, diese Steuerung in einem über die Gemeindegrenzen hinausgehenden Planungsraum auf Basis des Landschaftsschutzgebietes Nr.29 ,,Westliches Grazer Berg- und Hügelland" in Angriff zu nehmen.

Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.

GR Sölkner beantragt die Aufnahme des Punktes
,,Resolution der Marktgemeinde Thal an Landesregierung und Landtag der Steiermark -Zukunft der LFS Grottenhof-Hardt"
in die Tagesordnung.

Begründung:
Als Folge einer Zusage von Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic an den GAK zur Errichtung eines Trainingszentrums auf dem Areal der LFS Grottenhof-Hardt liegt der Gemeinde ein entsprechendes Ansuchen um Flächenwidmung vor. Es ist im Interesse der Marktgemeinde Thal, diese Entscheidung im Rahmen einer ebenso weitblickenden, wie realistischen kommunalen Entwicklungsperspektive zu treffen. In diesem Sinne stellt eine Festlegung des Grundbesitzers Land Steiermark über seine, das Gesamtareal betreffenden langfristigen Nutzungsabsichten eine notwendige Rahmenbedingung dieser Entscheidung dar.

Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.
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GR Sölkner beantragt die Aufnahme des Punktes
- Schaffung Kinderspielplatz Unterthal in die Tagesordnung.

Begründung:
Es gibt einerseits den aktuellen Wunsch mehrerer Eltern, dass da etwas geschaffen werden soll und es gibt andererseits Synergien zu nutzen, weil derzeit für die Freizeitanlage am Petruskreuz so etwas geplant wird. Einerseits könnte man Teile von der Planung auch auf Unterthal übertragen. Andererseits werden auch Spiel- und Sportgeräte für den Freizeitpark angekauft, und auch wenn vielleicht erst in 1 1/2 Jahren in Unterthal dieses Areal wirklich frei ist, so wäre es doch jetzt sinnvoller, dies mit in Angriff zu nehmen und mitzuplanen, weil man beim Kauf der Geräte sicher einen besseren Preis erzielen kann.

GR Harter weist auf eine Gesamtplanung für Unterthal hat.

GR Sölkner teilt mit, dass ein Flächennutzungskonzept der konkreten Spielplatzplanung auch in Unterthal vorausgehen muss.

Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird mit 13 Stimmen Schickhofer, Hofer, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Hansmann) angenommen.
1 Gegenstimme (Eckhard)


Der Bürgermeister verliest den Antrag der ÖVP:

Die ÖVP beantrag die Aufnahme des Punktes
- Erhöhung der Subvention 2001 für den Volleyballverein Alko-Blitz in die Tagesordnung.

Begründung:
a) Viele gemeinnützige Aktivitäten des Volleyballvereines:
Osterei ersuchen
Vereinsmeisterschaften
Jugendtraining
Acker-Gatsch-Matsch-Turnier
(Urdl' Beetz' Hofbauer, Stahl, Sölkner, List u.

b) Auch der Tennisverein und die Jugendgruppe erhalten eine jährliche Subvention von ATS 10.000,-- (Euro 726,73).

Beschluss: Der Antrag von der ÖVP wird einstimmig angenommen.
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TAGESORDNUNG

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 15.3.2001
2. Muchitsch Dr. Wolfgang - Angelobung
3. Ausschüsse - Änderung
4. Prüfungsbericht 1. Quartal 2001
5. Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Fremdfinanzierung a) Darlehensaufnahme
b) Haftungsübernahme

6. Kindergarten Ganztagesbetrieb
a) Installierung
b) Kindergartengebühr
c) Essen

7. Stromlieferungsübereinkommen
8. Straßenbeleuchtung - Stromlieferungs- u. Wartungsvertrag
9. Grundankauf- GrdstNr. 541/5
10. Flächenwidmungsplan, Aufschließungsgebiet ,,Meister" - Aufhebungsbeschluss für den Bereich Bauplätze Nr.1 und 4
11. Flächenwidmungsplanänderung ,,Bacher"
12. Seniorenurlaubsaktion
13. Passgesetz-Novelle 2001 - Verordnung BH - Zustimmung der Gemeinden
14. Militärbefugnisgesetz - Deklaration
15. Deklaration ,,Österreich frei von Temelinstrom"
16. Erstellung eines Teilregionalen Entwicklungskonzeptes
17. Resolution der Marktgemeinde Thal an Landesregierung und Landtag der Steiermark - Zukunft der LFS Grottenhof-Hardt
18. Schaffung Kinderspielplatz in Unterthal
19. Erhöhung Subvention 2001 für den Volleyballverein Alko-Blitz
20. Allfälliges

Nicht öffentlicher Teil:

1. Personalangelegenheiten
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VERLAUF.

zur Tagesordnung

1. Genehmigung der Verhandlungschrift vom 15.3.2001

Über den Entwurf des Protokolls der ,,öffentlichen Sitzung" vom 15.3.2001 haben die Schriftführer am 11.6.2001 gemeinsam beraten und ist das daraus resultierende Protokoll an die Fraktionsvorsitzenden und an die Schriftführer übermittelt worden.

Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 15.3.2001 ist 8 Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.

Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer (GR Mag. Fessler, GR Stern, GR Sölkner und GR Hansmann) um ihre Stellungnahmen.

SPO: Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.
ÖVP: Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.

THAL: Seitens der THAL gibt es keine Einwände.

FPÖ: Seitens der FPÖ gibt es keine Einwände.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Protokoll in der vorliegenden Form zu genehmigen und zu unterfertigen.

Beschluss: Das Protokoll wird einstimmig genehmigt und unterfertigt.

zur Tagesordnung

2. Muchitsch Dr. Wolfgang - Angelobung

Der Bürgermeister berichtet, dass GR Lenardt Werner sein Mandat mit Wirkung 19.3.2001 zurückgelegt hat.

Als nächster Kandidat wurde Dr. Muchitsch Wolfgang einberufen, der sein Mandat angenommen hat.

GR Hofer verliest die Angelobungsformel.

GR Dr. MUCHITSCH Wolfgang legt in die Hand des Bürgermeisters das Gelöbnis mit den Worten ,,Ich gelobe" ab.
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zur Tagesordnung

3. Ausschüsse - Änderung

Der Bürgermeister stellt fest, dass durch das Ausscheiden des GR Lenardt Werner die Ausschüsse zu ändern sind und verliest den Vorschlag der SPÖ-Fraktion.

Mitglied:
Dr. MUCHITSCH Wolfgang

Ersatz:
Dr. MUCHITSCH Wolfgang
Dr. MUCHITSCH Wolfgang
Dr. MUCHITSCH Wolfgang
Straßenausschuss

Bau- und Planungsausschuss
Volksschulausschuss
Mitgliedervertreter beim Wasserverband Steinberg

Der Bürgermeister stellt den Antrag die Wahl des neuen Mitgliedes bzw. Ersatzes durch Heben der Hand durchzuführen.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister ersucht, die Änderungswünsche für die Ausschüsse in der vorliegenden Form zu unterstützen und die Wahl vorzunehmen.

Abstimmung: Der Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion wird einstimmig angenommen.

Die Wahl erfolgt durch Heben der Hand.

zur Tagesordnung

4. Prüfungsbericht 1. Quartal 2001

GR Hansmann berichtet, dass die Prüfung der Gemeindegebarung und der Gebarung der Ortsentwicklungs-KEG am 14.5.2001 ordnungsgemäße Buch- und Kassenführungen ergeben hat und verliest die Kassenbestände.

Gemeindegebarung 1. Quartal 2001:
Bargeld S 16.461,20
Giro S 2.425.634,22
Sparbuch S 7.266.036,43
Gesamt S 9.708.131,85
12

Ortsentwicklung-KEG 1. Quartal 2001:

Giroverkehr:
Einnahmen S 225.688,42
Ausgaben S 53.318.73
Gesamt Girokonto S 172.369,69

GR Hansmann beantrag die Zustimmung zum Prüfungsbericht.

Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung

5. Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Fremdfinanzierung

ag Darlehensaufnahme

Der Vizebürgermeister berichtet:

Für den Bau des Freizeitparks ist von der Orts- und Infrastrukturentwicklungs KEG ein Darlehen aufzunehmen, wofür die Gemeinde die Haftung als Bürge und Zahler gemäß Finanzierungsvereinbarung übernimmt.

Für den Bau des Freizeitparks gibt es folgenden Finanzierungsplan:
Investitionskosten S 27,087.000,--
Eigenmittel inkl. Bedarfszuweisungen S 19,687.000,--
Darlehen S 7,400.000,--
Darlehensbetrag: ATS 7,400.000,--
Darlehenslaufzeit: 20 Jahre ab Bauvollendung des Projektes =
30.06.2002,
vor diesem Zeitraum Bauphase
Darlehensrückzahlung: In halbjährlichen Zinsen- bzw. Pauschalraten,
füllig zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres
Verzinsungsart: kontokorrent, auf Basis klm/360 Zinstage,
halbj ährlich dekursiv

Für die Ausschreibung wurde ein Offertemuster des Stmk. Gemeindebundes verwendet. 12 Banken wurden eingeladen, 9 Banken haben Anbote abgegeben und 3 Banken haben nicht abgegeben.

Vom Gemeindebund (Untemehmensberatung ,,Die Lösung") wird vor einem Abschluss von
Fixzinsvereinbarungen derzeit eher abgeraten, da davon auszugehen ist, dass die Zinsen im
Europäischen Raum stabil bleiben werden bzw. ein leicht fallendes Niveau sehr wahrscheinlich ist.
Wichtig ist auch die Tatsache, dass eine vorzeitige Rückführung eines Darlehens mit einer
Fixzinsbindung nicht möglich bzw. mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Es wird eine variable Bindung auf Basis des Indikators 6-Monats EURIBOR für eine Laufzeit von
20 Jahren empfohlen.
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Bei der variablen Verzinsung auf Basis des Indikators 6-Monats EURIBOR ergibt sich für die Bauphase und für die Tilgungsphase folgende Reihung:
Bieter Aufschlag variabler derzeitige jährliche Annuität
Zinssatz bei einer Gesamtlaufzeit v.
20 Jahren (Tilgungsphase)
Raiba Graz-Andritz 0,08 % 4,568 % S 571.640,00
PSK 0,089 % 4,58 % S 572.086,00
Stmk. Sparkasse 0,09 % * 4,58 % S 572.086,00
*Dieser Zinssatz gilt nur bis 30.06.2005, danach ist eine Neuverhandlung der Kondition notwendig.

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, die Aufnahme des Darlehens bei der Raiba Graz-Andritz durch die Ortsentwicklungs-KEG zu genehmigen.

Beschluss:

Der Antrag des Vizebürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.
6 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl, Sölkner, List Hansmann)

bg Haftungsübernahme:

Der Vizebürgermeister berichtet:

Gemäß Finanzierungsvereinbarung vom 15.11.2000, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Thal
und der Ortsentwicklungs- KEG, ist von der Gemeinde für das vorangeführte Darlehen in Höhe von
S 7,4 Mio. bei der Raiba Graz-Andritz, das die Ortsentwicklungs- KEG aufnimmt, die Haftung als
Bürge und Zahler zu übernehmen.

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag auf Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler für
vorangeführtes Darlehen.

Beschluss: Der Antrag des Vizebürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.
6 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl, Sölkner, List, Hansmann)

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag die unter diesem TOP a) und b) gefassten Beschlüsse gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

Beschluss:
Der Antrag des Vizebürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer,
Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.
5 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl, List, Hansmann)
1 Gegenstimme (Sölkner)
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GR Sölkner stellt den Antrag der Gemeinderat möge beschließen, die KEG wird beauftragt, die Deckelung der Baugesamtkosten mit S 27.000.000,-- strikt einzuhalten.

Beschluss:
Der Antrag von GR Sölkner wird mit 9 Gegenstimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer,
Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) und
4 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl, Hansmann) abgelehnt.
2 Stimmen für den Antrag (Sölkner u. List)

zur Tagesordnung

6. Kindergarten Ganztagesbetrieb

ag Installierung

GR Hofer berichtet, dass nach einer neuerlichen Bedarfserhebung für das Kindergartenjahr
2001/2002 für 18 Kinder Interesse an einem Ganztageskindergarten gezeigt wurde.
Alle interessierten Eltern wurden ersucht, mittels Anmeldebogen ihr(e) Kind(er) verbindlich für den
Ganztageskindergarten 2001/2002 anzumelden.
Da 10 Anmeldungen vorgenommen wurden, kann der Ganztageskindergarten ab dem
Kindergartenjahr 2001/2002 installiert werden.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Führung eines Ganztages-Kindergartens als Jahresbetrieb sind
erfüllt.

Der Ganztageskindergarten ist vom zweiten Montag im September bis zum Freitag, der frühestens auf den 4. Juli und spätestens auf den 10. Juli des darauffolgenden Jahres füllt, von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 - 17.00 Uhr für den Besuch der Kinder geöffnet.

GR Hofer stellt den Antrag die Installierung des Ganztageskindergartens in der oben angeführten Form zu genehmigen.

Beschluss: Der Antrag von GR Hofer wird einstimmig angenommen.

bg Gebühr

GR Hofer berichtet, dass der Kindergartenbeitrag für den Ganztageskindergarten ab September 2001 monatlich S 2.000,-- inkl. MWSt. (Euro 145,35 inkl. MWSt.) ohne Essen betragen soll. In den Monaten September und Juli wird nur der halbe Beitrag eingehoben.

Die Ganztageskindergartengebühr unterliegt der Wertsicherung. Zugrundegelegt wird der
Verbraucherpreisindex 2000. Die jährliche Anpassung erfolgt auf Basis des Dezemberwertes des
Vorjahres.
Halbtages-Kindergartengebühr 2001/2002 S 1.055,-- inkl. MWSt.
Der Abgang beim Kindergarten beträgt lt. Budget 2001 S 1,391.000,--
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Gebühren für Ganztages-Kindergarten anderer Gemeinden (ohne Essen inkl. MWSt.)
Stadt Graz S 2.750,-- / Monat
Gratwein S 1.800,-- / Monat
Gratkorn S 2.600,-- / Monat

GR Hofer stellt den Antrag, die Kindergartengebühr für den Ganztageskindergartenbetrieb ab
01.09.2001 mit S 2.000,-- inkl. MWSt. (Euro 145,35 inkl. MWSt.) ohne Essen mit einer jährlichen
Index-Anpassung wie oben angeführt festzusetzen.

Beschluss: Der Antrag von GR Hofer wird einstimmig angenommen.

c) Essen

GR Hofer berichtet, dass für den Ganztageskindergartenbetrieb 2001/2002 ein warmes Mittagessen für die Kinder benötigt wird.

Es wurden 2 Anbote dafür eingeholt.
GRAZER MENÜ SERVICE S 40,-- / Menü
(Menüauswahl)
Gasthaus KREUZWIRT (Senekowitsch) S 58,--/Menü
(Dienstag Ruhetag - Pizza-Ofen)

Im Preis sind die gesetzl. MWSt., Bereitstellung des Transportgeschirres (Thermoboxen) und Zustellung enthalten!

Das Essen wird von den Eltern bezahlt.

GR Hofer stellt den Antrag das Essen für den Ganztageskindergarten Menü Service zu beziehen.

Beschluss: Der Antrag von GR Hofer wird einstimmig angenommen.

GR Hofer stellt den Antrag die unter diesem TOP a), b) und c) gefassten Abs. 1 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

Beschluss: Der Antrag von GR Hofer wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung

7. Stromlieferungsübereinkommen

GR Schickhofer berichtet:

Das E-Werk Gösting V. Franz bietet eine Gemeindestrompreisaktion für alle Anlagen der Gemeinde
Thal an. Für die Straßenbeleuchtung liegt ein separates Anbot vor.
Der Preis für die Stromlieferung setzt sich zusammen aus dem Arbeits- (kWh), dem Leistungs-(kW)
und dem Messpreis.
16

Variante 1:

-30 % auf den Leistungspreisanteil für den Zeitraum 01.04.2001 bis 30.09.2001 weitere -20 % ab dem 01.10.2001
Die Laufzeit beträgt 2 Jahre beginnend mit dem 01.10.2001.

Variante 2:

-24 % auf den Leistungspreisanteil für den Zeitraum 01.04.2001 bis 30.09.2001 weitere -14 % ab dem 01.10.2001
Die Laufzeit beträgt 1 Jahr beginnend mit dem 01.10.2001.

##Aufstellung entfernt da unleserlich gescannt: Original kann bei den Hrn. Sölkner eingesehen werden.##

Mit der Annahme der Gemeindestrompreisaktion verzichtet die Gemeinde Thal auf die Kündigung der bestehenden Stromlieferungsübereinkommen für die in der gewählten Variante angegebene -Laufzeit. Die derzeitigen Strompreise werden gemäß den gewählten Rabattsätzen angepasst und sind auf Dauer der gewählten Laufzeit (mit Ausnahme von Messentgelten, Abgaben und Steuern) Festpreise.

Vergleich mit anderen Anbietern:
SELECT: Gesamt-
stromkostenlJahr
bei 81.505 kWh
* Selec Business-Standard: Grundgebühr/Monat u. Anlage: S 32,--
Verbrauchspreis/kWh S 2,24 = S 190.736,48
* Select 1-Jahres-Paket: Grundgebügonat u. Anlage: S 120,00
Verbrauchspreis/kWh S 1,68 = S 170.048,40
*Select 2-Jahres-Paket: Grundgebühr/Monat u. Anlage: S 120,00
Verbrauchspreis/kWh S 1,55 S 159.453,75
17
STEG:
* Business-Standard: Verbrauchspreis/kWh S 2,18
Zählermiete/Monat S 10,23
f. 2-Leiter-Zähler
Zählermiete/Monat S 30,69 = S 195.485,45
f. 4-Leiter-Zähler

Weitere Vorteile, den Strom weiterhin vom E-Werk Gösting zu beziehen:
Einsparung bereits für den Zeitraum April bis September 2001, füllt bei anderen Anbietern weg
- Einsparung 1 J.-Bindung: S 11.594,11
- Einsparung 2 J.-Bindung: S 14.496,70

· Falls die Energie von einem anderen Anbieter bezogen wird, erhalten wir auf die Netznutzungsgebühr (S 1,17 zuzügl. 20 % US t.) keinen Rabatt.

GR Sölkner ersucht um Protokollierung, dass der Gemeinderat den Gemeindevorstand auffordert, in zwei Jahren als Stromabnehmer gemeinsam mit anderen Gemeinden aufzutreten.

GR Schickhofer stellt den Antrag, auf Teilnahme an der Gemeindestrompreisaktion des E-Werks Gösting für eine Laufzeit von 2 Jahren.

Beschluss:
Der Antrag von GR Schickhofer ,wird mit 11 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Sölkner, List u. Hansmann)
angenommen.
4 Gegenstimmen (Beetz, Hofbauer, Stern, Stahl)

GR Schickhofer stellt den Antrag den Beschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

Beschluss:

Der Antrag von GR Schickhofer wird mit 11 Stimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Sölkner u. Hansmann)
angenommen.
4 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl, List)

zur Tagesordnung

8. Straßenbeleuchtung- Stromlieferungs- u. Wartungsvertrag

GR Schickhofer berichtet:

Das E-Werk Gösting bietet einen Straßenbeleuchtungsvertrag an, der den Betrieb und den Erhalt der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlagen im Gemeindegebiet Thal regelt.

Das E-Werk Gösting übernimmt den Betrieb und die Wartung der gesamten
Straßenbeleuchtungsanlage sowie die Stromlieferung für die in seinem Netzgebiet gelegenen
Lichtpunkte.
18

Die Leistungen umfassen:

· Wartung der Lichtpunkte:
- Leuchtmitteltausch
- Startertausch
- Vorschaltgerätetausch
- Sicherungstausch
sowie Planauskunft über die bekannten Kabellagen Energielieferung

Die Wartungsintervalle erfolgen in angemessenen Zeitabständen.

Preise im Versorgungsgebiet des E-Werks Gösting:

- Kostenaufstellung:
Lampenleistung Einheitspreis Anzahl der Verrechnungssumme in
samt Vorschaltgerät Wartung u. Lichtpunkte S/Jahr
Strompreis in S/Jahr
bis 50 W 530 52 S 27.560,00
100W 825 60 S 49.500,00
150W 1155 2 S 2.310,00

Jahre sverrechnungs summe 20%USt.
S 79.370,00

5
Rechnungsbetrag S 95.244.00

- In den Einheitspreisen sind Energielieferung und Netznutzung sowie die Elektrizitätsabgabe in der derzeitigen Höhe von S 0,2064/je kWh enthalten.

Die Gemeinde leistet auf den voraussichtlichen Jahresrechnungsbetrag eine monatliche Acontierung von 1/12 zu jedem Monatsersten. Die Verrechnung der neu in den Vertrag aufgenommenen Lichtpunkte erfolgt mit der Jahresrechnung, die zum Jahresende gelegt wird.

Strompreis dzt.: S 2,29IkWh
exkl. S 0,20640/kWh Energieabgabe und 20 %USt., zuzügl. Messpreis
Strompreis bei Abschluss des S 1,55/kwh Straßenbeleuchtungsvertrages für alle exkl. S 0,20640/kWh Energieabgabe und 20 %USt.,
Straßenbeleuchtungsanlagen: Messpreis entfällt

Vertragdauer: 31.12.2002

GR List ersucht, die Wartungsintervalle im Vertrag festzulegen.
19

GR Schickhofer stellt den Antrag dem Straßenbeleuchtungsvertrag zuzustimmen.

Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird mit 12 Stimmen (Urdl, Beetz3 Schickhofer,
Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Sölkner, List u. Hansmann)
angenommen.
3 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl)

GR Schickhofer stellt den Antrag, den Beschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird mit 12 Stimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer,
Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Sölkner, List u. Hansmann)
angenommen.
3 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl)

zur Tagesordnung

9. Grundankauf - GrdstNr. 541/5

Der Bürgermeister berichtet, dass durch den Ankauf des Grundstückes Nr.541/5 in Thal-Oberbichl der bestehende Müll-Containerstandplatz zugänglicher gemacht und Verkehrssicherheitsmaßnahmen geschaffen werden könnten.
Dieses Grundstück ist 220 m2 groß und wurde im Bebauungsplan als ,,allgemeine Wirtschaftsfläche" berücksichtigt. Der Besitzer Herr Ing. Haris-Jörg Meister bietet dieses Grundstück der Marktgemeinde Thal zum Verkauf an.

Kosten: S 200,-- / m2 (gesamt - S 44.000,--)

Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Grundstück Nr.541/5 zum oben genannten Preis von Herm Ing. Hans-Jörg Meister anzukaufen.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung

10. Flächenwidmungsplan Aufschließungsgebiet ,,Meister" - Aufhebungsbeschluss für den Bereich Bauplätze Nr.1 und 4

Der Bürgermeister berichtet:

Für die Grundstücke ,,Meister" Grundstücke Nr.541/3 u. 541/4, KG Thal wurde ein Bebauungsplan erstellt in dem auch die Erschließungserfordernisse geregelt wurden u. ist der Bebauungsplan in Rechtskraft erwachsen.
Das Grundstück Nr.541/3 u. eine Teilfläche von 541/4 KG Thal (Bauplätze 2, 3, S und 6) wurden bereits in vollwertiges Bauland umgewandelt mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.05.2000.
20

Für die restliche Teilfläche des Grundstückes Nr.541/4 (Bauplätze 1 und 4) konnte damals noch keine Umwandlung in vollwertiges Bauland erfolgen, da aufgrund der Stellungnahme der BBL festgestellt wurde, dass aufgrund des geringen Abflussprofils entlang des Winkelbaches für die
Bauplätze 1 und 4 geeignete Maßnahmen im Rahmen einer wasserrechtlichen Bewilligung
festzulegen sind. Diese wasserrechtliche Bewilligung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

Nunmehr liegt diese wasserrechtliche Bewilligung der BH Graz-Umgebung, Bescheid vom 02.10.2000, GZ: 3.0/265-2000, vor und kann somit eine Umwandlung des Bereiches der Bauplätze 1 und 4 Grundstück Nr.541/4 (restliche Teilfläche) KG Thal in vollwertiges Bauland erfolgen.

Die Geländeveränderungen lt. wasserrechtlicher Bewilligung wurden mit Bauanzeige vom
12.02.2001 angezeigt u. dafür die Baufreistellung am 14.03.2001 ausgestellt. Die
Geländeveränderungen wurden nunmehr auch durchgeführt.

Das Grundstück Nr. 542/4 verbleibt im Aufschließungsgebiet für WA, da sich auf diesem _ Grundstück ein Biotop befindet wodurch eine Bebauung nicht sinnvoll erscheint. Es wird
vorgeschlagen im Rahmen der nächsten Revision eine geeignete Festlegung dafür zu treffen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Aufhebungsbeschluss für die restliche Teilfläche des
Grundstückes Nr.541/4 KG Thal (Bereich der Bauplätze 1 und 4 lt. Bebauungsplan Meister) von
bisher Aufschießungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet zu vollwertigem Bauland ,,Allgemeines
Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,4 mit nachstehendem Wortlaut zu fassen.

§ 1 Planunterlage, Planverfasser:
1. Folgende in der Anlage angeschlossene zeichnerische Darstellung, Verfasser Architekten Dipl.
Ingre Dieter und Friederice Saiko, GZ: 98/01 basierend auf der Katasterunterlage der Gemeinde bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.
Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 mit der Darstellung der Änderung, im Maßstab 1:2500.

§ 2 Geltungsbereich:
1 Die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht sich auf das Grundstück Nr. 541/4 (Teilfläche) KG Thal. Der von dieser Änderung betroffene Bereich, ist im Bebauungsplan Meister als die Bauplätze 1 sowie 4 näher festgelegt.

§ 3 Änderung:
1. Das Grundstück Nr. 541/4 (Teilfläche) KG Thal - das sind die Bauplätze 1 und 4 laut Bebauungsplan Meister - wird von bisher Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet nunmehr als Allgemeines Wohngebiet (vollwertiges Bauland) mit einer Bebauungsdichte von 0,2
- 0,4 festgelegt.
2. Die Erschließungserfordernisse gemäß § 23 (3) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F. sowie § 9 des Wortlautes zum Teilbebauungsplan Meister wurden für den o.a. Bereich erfüllt.

§ 4 Rechtswirksamkeit:
Die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplanänderung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Stahl u.
Hansmann) angenommen.
2 Stimmenthaltungen (Sölkner, List)
21

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.

Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Holbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Stahl u.
Hansmann) angenommen.
2 Stimmenthaltungen (Sölkner, List)
zur Tagesordnung

11. Flächenwidmungsplanänderung Bacher"

Herr GR Eckhard ist befangen u. nimmt an der Beratung u. Beschlussfassung nicht teil und verlässt den Sitzungssaal.

Der Bürgermeister berichtet:

Herr Bacher Horst sen. hat um die Änderung des Flächenwidmungsplanes angesucht. Es sollen die Grundstücke Nr.439, 438/2 u. Teilfläche 438/1 ins Bauland aufgenommen werden.

Die beantragte Fläche beträgt mehr als 3.000 m2 und ist daher, soll der Wunsch von Herr Bacher berücksichtigt werden, ein kleines Änderungsverfahren nicht möglich.
Wird ein kleines Änderungsverfahren gemacht, können max. 3000 m2 ausgewiesen werden u. bleiben dann noch 860 m2 für kl. Änderungsverfahren für die restliche Periode, dies aufgrund der Restflächenbestimmung für kl. Änderungsverfahren u. der bereits bisher durchgeführten S kleinen Änderungsverfahren.

Ein Honoraranbot von Arch. Saiko liegt vor: S 24.600,-- netto, welche vom Grundeigentümer zu tragen sind.

Großes Verfahren - Ablauf im Überblick: Wenn ein Entwurf des Raumplaners für die Änderung vorliegt, muss dieser durch den GR 8 Wo. aufgelegt werden. Nach Ablauf der 8 Wo. muss wieder -der GR über allfällige Einwendungen und den Endbeschluss entscheiden, Einwender verständigt u. dann die Änderung zur Genehmigung der LR vorgelegt werden.

Der Bürgermeister stellt den Antrag den rechtskräftigen Flächenwidmungsplan 3.0 i.d.g.F. 3.05 für den Bereich der Grundstücke 439, 438/2 u. Teilfläche 438/1 KG Thal zu ändern und den Raumplaner, Arch. Dipl. Ingre. Saiko mit der Erstellung der für ein großes Änderungsverfahren erforderlichen Unterlagen zu beauftragen.

Beschluss:
9 Stimmen für den Antrag (Urdl, Beetz, Schickhofer, Hofer, Muchitsch, Hartner,
Fessler, Schreiner u. Hansmann)
3 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl)
2 Gegenstimmen (Sölkner, List)
Da die Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht wurde, gilt der Antrag als nicht
angenommen.

Herr GR Eckhard kehrt in den Sitzungssaal zurück.
22

GR Schickhofer verlässt den Sitzungssaal.

zur Tagesordnung

12. Seniorenurlaubsaktion

Der Bürgermeister berichtet:

Die Altenurlaubsaktion dient in erster Linie dem Wohle älterer Menschen, die auf Grund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse sonst keine Möglichkeit haben, einen Urlaub zu verbringen.

Für die Teilnahme an der Altenurlaubsaktion (08. - 21. Juni 2001, in Burgau, folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Mindestalter: 60 Jahre
Einkommensrichtsätze: für allein lebende Personen S 9.323,--
für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften S 13.302,--
(gemeinsames Nettoeinkommen)

Folgende Personen die die Voraussetzungen erfüllen sind angemeldet:

. SCHNEEBERGER Josefa 8051 Graz, Thal-Kirchberg263
SCHMIDT Maria 8051 Graz, Thal-Linak 147
SCHILD Sofie 8051 Graz, Thal-Eck 159

Der Bürgermeister ersucht nachträglich um Zustimmung zur Meldung der genannten Mitbürgerinnen für die heurige Seniorenurlaubsaktion.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur Tagesordnung

13. Passgesetz-Novelle 2001 - Verordnung BH - Zustimmung der Gemeinden

Der Bürgermeister berichtet, dass hinsichtlich der Novellierung des Passgesetzes die Zustimmung des Gemeinderates zur Erlassung einer Verordnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde im Sinne des § 16 Abs. 3 des Passgesetzes 1972 in der Fassung der Novelle BGBl. 1/44/2001 notwendig ist.

Im g 16 Abs. 3 heißt es nunmehr:
,,Die Bezirksverwaltungsbehörde kann mit Zustimmung einer Gemeinde ihres Sprengels durch
Verordnung bestimmen, dass Anträge auf Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches und
Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses beim Bürgermeister eingebracht werden können. Die
Verordnung ist durch Anschlag am Gemeindeamt bekannt zu machen. Besteht eine solche
Ermächtigung, dann können derartige Anträge beim Bürgermeister der Gemeinde, in der der
Antragsteller seinen Wohnsitz hat, eingebracht werden.
23

Der Bürgermeister hat den Antrag unverzüglich an die Behörde weiterzuleiten. Er ist in solchen Fällen darüber hinaus dazu ermächtigt, sich die Identität des Passwerbers nachweisen zu lassen und die Erledigung durch Ausfolgung zuzustellen. In der Verordnung kann der Bürgermeister zudem ermächtigt werden, die Übereinstimmung des Antrages mit den vorgelegten Urkunden zu bestätigen."

Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Erlassung einer Verordnung im Sinne des § 16 Abs.3 des Passgesetzes 1972 in der Fassung der Novelle BGBl. 1/44/2001 die Zustimmung zu erteilen.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

GR Schickhofer kehrt in den Sitzungssaal zurück.
zur Tagesordnung

14. Militärbefugnisgesetz - Deklaration

Der Bürgermeister berichtet:

Im Vorjahr hat der Nationalrat das Militärbefugnisgesetz beschlossen, das mit 1.7.2001 in Kraft tritt. Unter anderem würde damit dem militärischen Nachrichtendienst im Wege des Ministeriums für Landesverteidigung das Recht eingeräumt, von der Gemeinde nicht nur alle erdenklichen Informationen über ihre Gemeindebürger einzuholen - die Gemeinde könnte im ,,Amtshilfeverfahren" aufgefordert werden, falsche Urkunden, unrichtige Beurkundungen etc. durchzuführen bzw. auszustellen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag folgenden Gemeinderatsbeschluss zu fassen:
Die Marktgemeinde Thal erachtet die Wahrung der verfassungsgesetzlich eingeräumten Souveränität im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, die Wahrung der Amtverschwiegenheit, die Verlässlichkeit öffentlicher Urkunden und Identitätsnachweise und die unabdingbare Beinhaltung des verfassungsgesetzlichen Legalitätsprinzips für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung für ein vordringliches öffentliches Interesse, das die Interessen der militärischen Landesverteidigung erheblich überwiegt.

Die Marktgemeinde Thal erklärt somit, unter Berufung auf das Verweigerungsrecht in § 22 Abs. 2 MilBefG auch in Zukunft Auskünfte an Geheimdienste nicht zu erteilen und Falschurkunden nicht herzustellen. Der Gemeinderat ersucht den Bürgermeister, dem NR-Präsidenten die grundsätzlichen Bedenken gegen jene Inhalte des Militärbefugnisgesetzes mitzuteilen, mit denen nach Auffassung des Gemeinderates der Marktgemeinde Thal gegen verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte der Bürgerlnnen Österreichs verstoßen wird.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 14 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Stahl, Sölkner u. List) angenommen.
1 Stimmenthaltung (Hansmann)
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Der Bürgermeister stellt den Antrag den Beschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 14 Stimmen (Urdl, Beetz, Holbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Stahl, Sölkner u. List) angenommen.
1 Stimmenthaltung (Hansmann)

GR Hansmann verlässt den Sitzungssaal.
zur Tagesordnung

15. Österreich frei von Temelinstrom - Deklaration

_Der Bürgermeister berichtet, dass die Organisation Greenpeace Österreich die Kampagne ,,Österreich
frei von Temelinstrom" gestartet hat.
Mit der Unterzeichnung dieser Deklaration, schützt sich die Gemeinde vor Temelinstromimporten.
Das E-Werk Gösting hat erklärt, keinen Strom aus Temelin zu beziehen bzw. zu verkaufen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag die vorliegende Deklaration ,,Österreich frei von Temelinstrom" zu unterzeichnen und verliest den Inhalt der Deklaration:

Ich sage Nein zu Temelinstrom in Österreich und trete für ein temelinstromfreies Thal ein. Ich kündige an, den Vertrag mit dem Stromlieferanten unserer Gemeinde zu lösen, falls dieser Strom aus Temelin bezieht.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

GR Hansmann kehrt in den Sitzungssaal zurück.
zur Tagesordnung

16. Erstellung eines Teilregionalen Entwicklungskonzeptes

GR Sölkner stellt gmäß g 34 Abs. 1 lit. c der Stmk. GO 1967 id2F. den Antrag der Gemeinderat der Marktgemeinde Thal möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Rahmen des des Regionalmanagements Graz-Umgebung die Entwicklungskonzeptes" unverzüglich zu initiieren sicherzustellen".

Regionalen Entwicklungsverbandes bzw. Erstellung eines ,,Teilregionalen
und einen raschen Arbeitsfortschritt
25

 

Dabei ist auf folgende Rahmenbedingungen zu achten:

1. Der Schwerpunkt der Konzepterstellung ist die ,,sanfte Naherholung".
2. Die Planung soll in besonderer Weise auf den Raum des Landschaftsschutzgebietes Nr.29 ,,Westliches Grazer Berg- und Hügelland" abgestellt sein.
3. Unter Berücksichtigung der langfristigen Nutzungsinteressen des Grundbesitzers Land Steiermark ist dabei auf die nachhaltige Naherholungsnutzung des Areals der LFS GrottenhofHardt besonders Bedacht zu nehmen.
4. Die Möglichkeit nichtkommerzieller Sport- und Freizeitnutzungen sind hinreichend zu gewährleisten.
5. Die Auswahl des Planers/der Planerin ist auf Basis einer öffentlichen Anhörung zu treffen.
6. Interessierte Bevölkerungsteile sind in den Planungsvorgang mit einzubinden.

Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.
zur Tagesordnung

17. Resolution der Marktgemeinde Thal an Landesregierung und Landtag der Steiermark -Zukunft der LFS Grottenhof-Hardt

GR Sölkner stellt gemäß g 34 Abs. 1 lit. c der Stmk. GO 1967 idgF. den Antrag der
Gemeinderat der Marktgemeinde Thal möge die Resolution an die Landesregierung und den Landtag der Steiermark beschließen.

Resolution

Gemäß einer Zusage von Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic an den GAK zur Errichtung eines Trainingszentrums auf dem Areal der Landwirtschaftlichen Fachschule Grottenhof-Hardt liegt dem Gemeinderat derzeit ein Widmungsansuchen des Landes Steiermark zur Entscheidung vor. Die Gemeinde Thal steht diesem Ansinnen grundsätzlich wohlwollend gegenüber. Wir legen aber Wert darauf, dieses Projekt nicht als isolierte Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen eines weitblickenden, qualitätsvollen Planungskonzepts und unter Sicherstellung der notwendigen Rahmenbedingungen -wie etwa der Anbindung an den öffentlichen Verkehr und Radwegenetz sowie weiterer Ausbau der Landesstraße L 331 - zu verwirklichen.

Die Marktgemeinde Thal sieht ihre Zukunftschancen vor allem in der Entwicklung eines sanften Naherholungsangebotes für die Bevölkerung der nahegelegenen Landeshauptstadt. Entsprechend der auch vom Land Steiermark gewünschten raumplanerischen Ordnungslogik haben wir über den Regionalen Entwicklungsverband / Regionalmanagement Graz-Umgebung bereits die Erarbeitung eines entsprechenden teilregionalen Entwicklungskonzeptes auf der Basis des Landschaftsschutzgebietes Nr.29 ,,Westliches Grazer Berg- und Hügelland" angeregt. Im Zentrum dieser Planungsregion liegt das über 100 ha große, derzeit für den landwirtschaftlichen Schulbetrieb genutzte Grundstück der LFS Grottenhof-Hardt.

Aufgrund von Gesprächen mit verschiedenen Verantwortungsträgern des Landes Steiermark steht die Gemeinde Thal unter dem Eindruck, dass diese Nutzung derzeit nicht dauerhaft gesichert erscheint. Die Kenntnis der langfristigen Nutzungsabsichten dieses Areals durch den Grundeigentümer, Land Steiermark, stellt für die Gemeinde Thal aber eine notwendige Voraussetzung sowohl für die qualitätsvolle Erstellung des teilregionalen Entwicklungskonzeptes als auch für die Flächenwidmungsentscheidung ,,GAK-Trainingszentrum" dar.
26

Die Marktgemeinde Thal fordert daher das Land Steiermark auf über Art und Ausmaß ihres Schulund Landwirtschaftsbetriebes in Thal-Hardt sowie über allfällige andere Nutzungen dieser Liegenschaften eine langfristige Entscheidung zu treffen.

Um unsererseits die auch im Interesse des GAK gelegenen Entscheidungen ohne unnötigen Aufschub treffen zu können, ersuchen wir um diesbezügliche Klarstellung bis 30. September 2001.

Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.
zur Tagesordnung

18. Schaffung Kinderspielplatz Unterthal

GR Sölkner berichtet:
Die Gemeinde plant derzeit auf eine sehr gute Art unter Einbeziehung der Kinder und der Eltern _einen Spielplatz am Petruskreuz. Diese Entscheidung hat einige Eltern in Unterthal wachgerüttelt und es ist der Wunsch gekommen, dass parallel dazu für Unterthal gleichzeitig etwas in Angriff genommen werden soll.

Die Gemeinde soll ein Flächennutzungskonzept für den Bereich des alten Sportplatzes in Unterthal
erstellen. Dabei sollen sowohl die Ideen der Schaffung eines Ortszentrums durch Verlegung des
Gemeindeamtes, der Volksschule, die Errichtung eines Marktplatzes, einer kleinen parkartigen
Anlage sowie die Schaffung von Spiel- und Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
Berücksichtigung finden.

Der Bürgermeister teilt mit, dass drei Mütter den Wunsch eines Spielplatzes bei ihm vorgebracht haben. Er hat den Müttern mitgeteilt, dass die derzeitige Nutzung als Sportplatz auf jeden Fall bis Mitte nächsten Jahres aufrecht bleibt. Danach wird das Grundstück weiter von der Gemeinde gemäht und kann ein Tischtennistisch oder ein Basketballkorb - darüber haben in erster Linie die Mütter gesprochen - aufgestellt werden.
Zunächst soll der Freizeitpark fertiggestellt werden und dann können wir zum nächsten Projekt Gesamtkonzept Unterthal gehen.

GR Sölkner stellt den Antrag der Gemeinderat möge die Schaffung von Spiel- und Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Unterthal wie folgt beschließen.

1. ein Flächennutzungskonzept, um Rahmenbedingungen abzuklären und spätere andere Nutzungen gleich jetzt mitzuberücksichtigen und
2. eine Spiel- und Sportanlage für Kinder und Jugendliche jetzt zu planen.

Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird mit 8 Gegenstimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer,
Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner) und
1 Stimmenthaltung (Hofer) abgelehnt.
6 Stimmen für den Antrag (Sölkner, List, Hausmaun, Hofbauer, Stern u. Stahl)

27
zur Tagesordnung

19. Erhöhung Subvention 2001 für den Volleyballverein Alko-Blitz

Der Bürgermeister verliest den Antrag der ÖVP auf Erhöhung der Subvention 2001 für den Volleyballverein Alko-Blitz auf S 10.000,-- (Euro 726,73).

Begründung:
Viele gemeinnützige Aktivitäten, z.B.. Osterei ersuchen, Vereinsmeisterschaften, Jugendtraining,
Acker- Gatsch-Matsch-Turnier.
Auch der Tennisverein und die Jugendgruppe erhalten eine jährliche Subvention von S 10.000,--
(Euro 726,73).

Der Bürgermeister berichtet, dass die Subventionsansuchen normalerweise immer im Budget gemacht werden.

GR Stahl berichtet, dass der Verein 297 Mitglieder hat. Beim Jugendtraining sind jetzt über 20 Kinder. Die Kinder werden auch rundherum von vielen Grazer Firmen gesponsert, weil dies ansonsten nicht finanzierbar ist.

Der Bürgermeister teilt mit, dass noch kein Verein über eine politische Partei um eine Subvention angesucht hat. Es hat bisher jeder Verein eigenständig angesucht.

Es erfolgt eine allgemeine Diskussion über Subventionen und politische Parteien.

GK Hofbauer zieht den Antrag der ÖVP zurück. Es wird dann vom Obmann des Vereines ein Schreiben kommen

GR Sehickhofer und GR Hansmann verlassen den Sitzungssaal.

GR Sölkner stellt den Antrag die Subvention 2001 für den Volleyballverein Alko-Blitz von S 5.000,-- auf S 10.000,-- zu erhöhen.

Beschluss:
Der Antrag von GR Sölkner wird mit 10 Stimmen (Urdl, Beetz, Eckhard, Muchitsch, Fessler, Schreiner, Stern, Stahl, Sölkner u. List) angenommen.
3 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Hofer, Hartner)

zur Tagesordnung

20. Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet:

a) Dankschreiben der Pfarre Thal
Der Pfarrgemeinderat bedankt sich für die Übernahme der Kosten der Mäharbeiten und der Toilettenreinigung für dieses Jahr.

bg Vorläufiges Gemeindergebnis Volkszählung 2001
Im Zuge der Volkszählung wurden von uns 769 Gebäudeblätter, 769 Objektbögen, 907
Wohnungsblätter, 70 Arbeitsstättenblätter, 2141 Personenblätter mit Hauptwohnsitz, 137
Personen mit Nebenwohnsitz gezählt und bearbeitet.
28

GR Schickhofer und GR Hansmann kehren in den Sitzungssaal zurück.

cg Freizeitpark
Der Bürgermeister berichtet, dass beim Freizeitpark mit den Arbeiten beim Hochbau begonnen wurde. Die Sportflächen sind soweit fertiggestellt, dass die Begrünung erfolgen kann.

GR Sölkner berichtet:

d) Schreiben Standorte Handy-Masten
Bürgermeister Köck von Hausmannstätten hat an alle Grund- und Liegenschaftsbesitzer ein Schreiben gerichtet, in dem er sie auf die Handysenderproblematik aufmerksam macht, da Maklerfirmen Standorte suchen. Die Leute sollten sich dies von vornherein gut überlegen, der Bedarf ist nicht mehr da, es ist eine Vollversorgung im Ort und es gibt auch noch diese gesundheitlich noch nicht endgültig abgeklärte Problematik. GR Sölkner würde es für wünschenswert halten, wenn seitens der Gemeinde dieses Schreiben an die Grundbesitzer geschickt oder in der Gemeindezeitung veröffentlicht wird. Dieses Schreiben sollte um die Bitte an die Grundbesitzer ergänzt werden, vor Unterschreibung eines Vertrages bei einer Betreibergesellschaft die Gemeinde zu verständigen.

e) Arbeitsgruppen in Graz für Plabutschplanung
In Graz gibt es zwei Arbeitsgruppen für die Plabutschplanung, wovon die Gemeinde Thal auch betroffen ist. Er fragt an, ob ein Thaler Gemeindevertreter in dieser Planungsgruppe ist, wenn nein, dann würde er bitten, dass die Gemeinde jemand entsendet.

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Gemeinde Thal ständig dabei ist.

GR Sölkner ersucht um regelmäßige Berichterstattung.

Der Bürgermeister berichtet, dass es erst zwei Sitzungen gegeben hat und da ist es eigentlich um Aufstiegshilfen zum Plabutsch gegangen. Es wurde auch über große Anrainerproteste gesprochen.

f> Termine Gemeinderatssitzungen
Da bereits zwei Sitzungen nicht entsprechend dem ausgemachten Gemeinderatssitzungsterminplan stattfanden, fragt GR Sölkner an, ob die zwei weiteren Termin für die Gemeinderatssitzungen eingehalten werden?

Der Bürgermeister teilt mit, dass die weiteren Termine eingehalten werden. Es gab Umstände, die Termine der heutigen und der ersten Sitzung zu verschieben, es wurde jedoch jeder rechtzeitig davon verständigt.
29

GR Hansmann fragt an:

Jakobikirtag - Präsentation der jeweiligen Vereine
GR Hansmann fragt an, ob sich nicht auch die politischen Parteien beim Jakobikirtag präsentieren könnten?

Der Bürgermeister teilt mit, dass sich alle Obmänner der Vereine bei der Kirtagsbesprechung dagegen ausgesprochen haben.

Die unter den Tagesordnungspunkten 5. a. u. b., 6. a., b. u. c, 7., 8., 10., 14. und 15. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.

Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand.

Schluss der Sitzung: 00.40 Uhr (28.6.2001)
30

Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 30 Seiten ,,Öffentlicher Teil" und 3 Seiten ,,Nicht Öffentlicher Teil".
Vorgelesen - genehmigt unterschrieben

Thal, am
Schriftführer Vorsitzender
Schriftführer Schriftführer Schriftführer
zur Tagesordnung

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

ThAL - Thaler Alternative Liste
8051 Graz - Unterthal 607
Tel: 0316 58 55 72
FAX: 0676 39 00 472
Internet: info@thalbeigraz.at

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