| GEMEINDE THAL Lfd. Nr.2/2001
VERHANDLUNGSSCHRIFT
ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES
am 27.6.2001 im Gemeindeamt Thal
Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 19.6.2001 durch Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher
Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.
Anwesend waren:
Bürgermeister Peter URDL
Vizebgm. Ing. Heinrich BEETZ
Gemeindekassier (Finanzreferent) Anton HOFBAUER
GR SCHICKHOFER Peter
GR HOFER Margarete
GR ECKHARD Gottfried
GR Dr. MUCHITSCH Wolfgang
GR HARTNER Anton
GR Mag. FESSLER Elke
GR SCHREINER Dietmar (19.45 Uhr)
GR STERN Monika
GR STAHL Michael
GR SÖLKNER Franz
GR LIST Christian
GR HANSMANN Edmund
Vorsitzender: Bgm. Peter URDL
Außerdem waren anwesend:
Brigitte ECKHARD, Andrea LENARDT
Entschuldigt waren:
Unentschuldigt waren:
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
Die Sitzung ist öffentlich.
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Fragestunde
Zur Anfrage von GR Hansmann vom 15.03.2001 bezüglich KIS-Förderung für
die Digitalisierung
Flächenwidmungsplan:
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Förderungssumme S 64.695,--
beträgt.
GR Stern fragt betreffend Trainingszentrum Hardt und Golf AG an:
,,Warum man auf der Tagesordnung kein Thema bezüglich Trainingszentrum
Hardt und der Golf AG findet?
Es gibt ein Schreiben der Interessensgemeinschaft des
Landwirtschaftsjuwels Grottenhof-Hardt. Da dies wichtige Dinge für die
Zukunft unserer Gemeinde sind, müsste man darüber diskutieren. Gibt es
schon Zusagen, die es nicht geben dürfte oder wartet man auf eine
günstige Gelegenheit, dass man vielleicht dann die Bürgerinnen und
Bürger vor vollendete Tatsachen stellt?"
Der Bürgermeister teilt mit, dass eine Machbarkeitsstudie erstellt
wird, die alles beinhaltet, was das GAK-Trainingszentrum und die
Golfplatzsituation betrifft, wobei auch die Erweiterung von der
derzeitigen 9-Lochanlage auf die 1 8-Lochanlage miteingeplant wird.
Natürlich ist auch der Weiterbestand des derzeitigen landwirtschaftlichen
Schulbetriebes berücksichtigt. Wenn alles fertig ist, wird sich der
Gemeinderat damit beschäftigen. Es wird auch die Bevölkerung darüber
informiert werden. Weiters hat sich eine Interessensgruppe gebildet.
Dieser wurde seitens des Bürgermeisters angeboten, dass zwei Vertreter
aus dieser Interessensgruppe zu den betreffenden Bau- und
Planungsausschusssitzungen eingeladen werden, womit sie einverstanden
waren.
GR Schreiner nimmt ab 19.45 Uhr an der Sitzung teil.
GR Stern fragt bezüglich Machbarkeitsstudie an:
,,Gibt es jetzt wieder eine, weil die erste ist ja angeblich eingezogen
worden?"
Der Bürgermeister teilt mit, dass Gespräche mit Arch. Saiko,
Landwirtschaftlichen Fachschule,Landesrat Hirschmann, Landesrat Pöltl,
Vertretern der Architekt Hohensinn, der auch der Planer für das
GAKTrainingszentrums ist, und dem Referat für Landwirtschaftliches
Schulwesen gab. Dabei hat sich nach vorerstigen Unschlüssigkeiten des
Landes über die Situierung, der ,,Schlossacker" als günstigste
Variante gezeigt. Die Studie ist jetzt im Fertigwerden.
GR Stern fragt an, ob der Gemeinde dadurch, da das Land etwas
unschlüssig war, jetzt noch mehr Kosten entstehen?
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gemeinde keine weiteren Kosten
entstehen, unser Anteil von S 17.000,-- bleibt gleich.
GR List fragt betreffend
Mülldeponie Unterthal an:
,,In der letzten Gemeinderatssitzung ist betreffend Mülldeponie Unterthal
abgestimmt worden, dass der Umweltausschuss sich damit beschäftigt und
sämtliche Fragen geklärt werden. Wie schaut es aus und was ist
herausgekommen?"
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Der Vizebürgermeister
berichtet dazu, dass es ein Gespräch mit Dr. Himmel von der Fachabteilung
1 c gegeben hat. Dr. Himmel hat erklärt, dass auf jeden Fall folgende
Vorgangsweise notwendig ist. Zuerst eine Ausschreibung durch ein
Zivilingenieurbüro, das die Kubatur, die auszuheben ist, festlegt. Auf
Grund dieser Erhebung könnte dann eine Ausschreibung für die Aushebung
erfolgen, wobei vom Umfang der Kosten abhängig ist, ob diese
Ausschreibung noch im Land bleiben kann oder ob diese europaweit
ausgeschrieben werden muss. Weiters wäre dann beim Ausheben der
Mülldeponie von Experten vor Ort eine komplette Sortierung vorzunehmen,
bevor der Abtransport erfolgen kann. Es ist dies eine Frage der
Kostenübernahme und was wir als Gemeinde machen.
GR List fragt, wie weiter
vorgegangen wird und bis wann?
Der Vizebürgermeister teilt
mit, dass ein Zivilingenieurbüro zu beauftragen wäre, um die Menge
festzustellen. Für diese Auftragsvergabe wäre ein Gemeinderatsbeschluss
erforderlich.
GR List fragt an, ob mit der
Volksbank auch gesprochen wurde?
Der Vizebürgermeister teilt
mit, dass jetzt mit der Volksbank nicht gesprochen wurde, weil wir müssen
einmal selbst wissen, was wir wollen.
Der Bürgermeister teilt
mit, dass bei bereits erfolgten Gesprächen, die Volksbank kategorisch
abgelehnt hat, diese Kosten zu übernehmen. Wir haben auch schon
angeboten, dass wir einen Teil mitfinanzieren. Es hat keine Resonanz
gegeben, es geht um Kosten von S 300.000,-- bis S 700.000--. Wir haben
auch versucht, eine Aufnahme in den Verdachtsflächenkataster zu
erreichen, was jedoch nicht möglich war.
GR Sölkner teilt mit, dass
er mit dieser Vorgangsweise nicht zufrieden ist, da so gut wie nichts
voran gehe. Dr. Kramer, der Wassersachverständige, hat keine akute
Gefährdung festgestellt, war aber der Meinung, es sollte geräumt werden.
Die Deponie ist in der Nähe eines offenen Gewässers, Ausschwemmungen
sind nicht völlig auszuschließen. Er habe mit dem Prokuristen der
Volksbank geredet, ob sie uns das Grundstück sehr billig überlassen
würden und wir könnten dann auch etwas daraus machen. Wir würden dann
nicht das Grundstück der Volksbank sanieren. Er habe sich ein Gespräch
seitens der Gemeinde mit der Volksbank über die Grundstückskosten
erwartet.
Er bittet dringend, dass sich der Umweltausschuss damit befasst, was
dieser bisher noch nicht getan hat.
Der Vizebürgermeister teilt
mit, dass der derzeitige Stand gleich direkt dem Gemeinderat berichtet
wurde.
GR Hofer fragt an, wieso
sich die Gemeinde Thal darum kümmern soll, ein Grundstück, das die
Volksbank besitzt, von Dreck zu befreien, den der Vorgänger hinterlassen
hat. Diese Situation könnte sich auch bei anderen Liegenschaften
wiederholen.
GR Sölkner berichtet, die
Gemeindeführung hat ja versucht, dies über den Altlastensanierungsfonds
zu machen, im Vergleich zu den Aufgaben, die die haben, ist das ein
Klacks.
Der Vizebürgermeister teilt
mit, dass man daran sieht, dass diese Sache nicht gefährlich ist. Es ist
eine Altlast, die unangenehm ist. Man könnte dann jede Altlast, die nicht
entspricht, von der
Gemeinde sanieren lassen, wenn es einem passt. Der Vizebürgermeister
teilt weiters mit, dass laut
Bescheid der BH Graz-Umgebung keine Gefährdung besteht.
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GR Sölkner fragt nach dem
Zeitraum, bis wann diese Altlast entfernt werden wird? Da wir keine
rechtliche Handhabe bei der Volksbank haben, können wir nur mit der
Volksbank verhandeln bzw. politischen Druck machen. GR Sölkner teilt auf
eine Wortmeldung von Frau Hofer, warum er nicht selbst mit der Volksbank
verhandle, mit, dass es sich laut seinem Gespräch mit der Volksbank um 2
Grundstücke, eines mit 2.510 m2 und das Deponiegrundstück mit 1.338 m2,
insgesamt 3.848 m2 handelt, die derzeit in den Büchern mit S 175,-- pro
m2 stehen. Verhandlungspartner kann er nur sein, wenn der Gemeinderat ihn
beauftragt. Sonst können es nur der Bürgermeister oder der
Vizebürgermeister sein.
Der Bürgermeister
berichtet, dass wir bis zur nächsten Sitzung im September das Thema mit
der Volksbank und den Kosten im Ausschuss haben werden. Bezüglich Ankauf
dieses Grundstückes besteht das Problem, dass es keine Zufahrt gibt. Man
könnte nur über Schlossgrund zufahren, um dieses Grundstück überhaupt
entsorgen zu können.
GR Sölkner teilt mit, dass
man auf diesem Grundstück ein Biotop und für den Kindergarten z.B. einen
Weg entlang des Baches anlegen könnte.
GR Sölkner fragt bezüglich
Betriebskosten Freizeitpark an:
Vor zwei Sitzungen wurde kurz über die Betriebskosten Freizeitpark
referiert. Diese waren im
Protokoll nicht angeführt. Nach mehrmaliger Rücksprache wurde ihm
mitgeteilt' dass diese Kosten
heute vorliegen werden.
Der Bürgermeister übergibt GR Sölkner die Aufstellung der
Betriebskosten, erstellt
Ingenieurbüro Siebter am 7.12.2000 - Heizung/Warmwasser S 41.200,--
brutto/Jahr
Elektroanlagen S 114.000,-- brutto/Jahr
Versicherung S 12.000,-- brutto/Jahr.
Die Kosten wurden in dieser
Sitzung nicht verlesen.
GR Sölkner fragt betreffend
Gesamtkosten Freizeitpark an:
Da er keinen Gesamtüberblick über die Kosten Freizeitpark hat, hätte er
gerne eine Auflistung über die bisherigen Gesamtkosten.
Der Bürgermeister sagt GR
Sölkner zu, dass er eine Auflistung der Gesamtkosten in der nächsten
Gemeinderatssitzung erhält.
GR Hansmann fragt bezüglich Haukgründe an:
,,Ob jetzt wieder bei den Haukgründen Bauverhandlungen stattfinden?"
Der Bürgermeister berichtet, dass eine baupolizeiliche Überprüfung
stattfindet. Die Häuser wurden nicht plankonform gebaut, und es erfolgt
jetzt eine baupolizeiliche Überprüfung im Beisein des Raumplaners Arch.
Saiko und des Baussachverständigen.
Weiters fragt t GR Hansmann an: ,,Dieses Gebiet ist ja noch sehr gering
besiedelt bzw. bewohnt. Wie viele Häuser sind dort?"
Der Bürgermeister teilt mit, dass dort 6 Häuser errichtet wurden und
3 Häuser auf den Machaczek Gründen. 2 der 6 Häuser sind bewohnt.
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GR Schickhofer fragt bezüglich Mülldeponie Cvetko an:
,,Sehe ich es jetzt so, dass, wenn jemand eine Mülldeponie auf seinem
Grundstück hat, in Zukunft immer die Gemeinde die Kosten übernehmen
wird?"
Der Bürgermeister teilt mit, dass dies nicht so sein wird. Diese
Mülldeponie liegt mehr als 20 Jahre zurück. Es ist nicht in unserem
Interesse, diese Kosten übernehmen, aber wir müssen hier irgendeinen
Konsens finden.
GK Holbauer fragt bezüglich Rasenmäharbeiten in unserem
Gemeindegebiet an:
,,Wir haben vor zwei Sitzungen gehört, dass mehr oder weniger kein
Interesse seitens Anrainer und Bewohner der Gemeinde besteht, diese
Arbeiten durchzuführen und daher wird man keine Ausschreibung machen. Ich
habe mich informiert. Es besteht sehr wohl ein Interesse. Einer hat
gesagt, dass er diese Arbeiten zu diesem Preis sehr wohl machen würde.
Ich möchte bitten, dass man das nächste Mal - es geht um eine
Größenordnung von S 180.000,-- sehr wohl eine Ausschreibung -mit genauen
Kriterien, wie oft zu mähen und wie zu entsorgen ist, macht und dass man
Anbote einholt."
Der Bürgermeister teilt mit, dass 1999 eine Ausschreibung gemacht
wurde. Die Preise sind die gleichen geblieben.
GK Holbauer berichtet, dass er sich erinnern kann, dass vor zwei Jahren
mehr oder weniger alle 2 Monate einmal ab gemäht wurde, jetzt wird
vierzehntägig gemäht.
Der Bürgermeister teilt mit, dass wir auch die Mäharbeiten rund um
die Kirche übernommen haben. Es kommen so viele Besucher nach Thal und er
lasse sich nicht nachsagen wie es hier aussieht, dass das Gras zu lang
ist. Sicherlich kostet dies viel Geld. Mit dem Thalersee ist es genau so.
Immer wieder werden wir in der Zeitung lobend erwähnt, dass der Thalersee
so gepflegt ist. Dies trägt auch sicherlich viel für das Image der
Gemeinde bei.
Der Bürgermeister fragt GK Hofbauer, ob derjenige, der dies machen
würde, auch dafür ein Gewerbe hat?
GK Hofbauer teilt mit, dass er trotzdem der Meinung ist, wenn es um
diese Summen geht, dass man eine Ausschreibung macht. Der Bessere soll den
Auftrag bekommen.
Der Bürgermeister erklärt, dass wir mit Herr Kolland zufrieden sind
und er uns den Preis aus dem Jahre 1999 garantiert hat. Im nächsten Jahr
können wir sicher wieder eine Ausschreibung machen.
GR Hansmann berichtet, dass wir drei junge tüchtige, fleißige
Gemeindearbeiter haben und sie diese Arbeit schaffen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Gemeindearbeiter diese Arbeiten
nicht dazumachen können, da sie voll ausgelastet sind.
6
GR Hansmann fragt bezüglich Gemeindegrundstück zwischen Kager und
Klöckl an:
,,Ich habe in der vorigen Gemeinderatssitzung bezüglich
Gemeindegrundstück zwischen Kager und Klöckl angefragt und die Antwort
lautet: Der Bürgermeister verweist auf ein in Zukunft geplantes
Gesamtkonzept für Unterthal.
In welcher Zeit wird dies stattfinden, denn ich könnte mir vorstellen,
dass wir diese Sache mit dem Weg vorziehen könnten, vielleicht schon
nächstes Jahr, weil auf ein Gesamtkonzept Schule usw. zu warten, da bin
dann ich schon zu alt."
Der Bürgermeister berichtet, dass dies eine Frage der Priorität ist,
wir müssten das Grundstück einzäunen bzw. abgrenzen. Die Verrohrung
über den Sportplatz könnte man aufmachen und ein Biotop in diesem
Bereich errichten. Jetzt haben wir dort noch den Sportplatz. Dies alles
sollte man doch in eine Gesamtplanung einbringen.
GR Hansmann berichtet, dass die Leute lieber heute als morgen dort
hinuntergehen würden, weil es eine angenehme Abkürzung ist. Erst mit dem
Gesamtkonzept in 10 Jahren wird etwas gemacht? Er wäre sehr dafür, dass
man dort schon nächstes Jahr einen Geh- und Radweg errichtet.
Der Bürgermeister teilt mit, dass es keine 10 Jahre dauern wird. Um
durchgehen zu können, könnte auch früher etwas gemacht werden
Eine Verrohrung ist laut Hrn. Mag. Pichler nicht möglich. Wir hätten
sonst schon die Wasserleitung dort gegraben.
GR Hansmann teilt mit, dass es um die drei Flusskrebse geht, die ein
Grund aber kein Hindernis sind. Die könnte man ja bergen und in den
Erlenbach einsetzen.
Der Bürgermeister berichtet, dass jetzt keine dringende Notwendigkeit
besteht. Der Zugang soll auch in ein Gesamtkonzept eingearbeitet werden.
GR List fragt betreffend
Gehsteig Steinberg an:
,,Ich habe vor ca. 1 Jahr betreffend Gehsteig auf den Steinberg ab der
Abzweigung angefragt? Ist da irgendetwas im Laufen?"
Der Bürgermeister
berichtet, dass es ein Projekt gibt. Es gibt auch genug Interventionen vom
Kinderdorf und von der Gemeinde. Mit LR Ressel war eigentlich schon sehr
viel abgeklärt. Jetzt ist
LR Schöggl zuständig und er hat kein Geld. Es ist daher derzeit nicht
möglich, den Gehsteig zu
errichten. Wir werden uns aber weiter darum bemühen.
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Der Bürgermeister berichtet, dass der Tagesordnungspunkt
12. Bebauungsplan ,,Deutsch"
a) Einwendungsbehandlung
b) Endbeschluss abgesetzt wird.
Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme folgender Punkte in die
Tagesordnung:
- Militärbefugnisgesetz - Deklaration
- Deklaration ,,Österreich frei von Temelinstrom"
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
GR Sölkner beantragt die
Aufnahme des Punktes
- Erstellung eines Teilregionalen Entwicklungskonzeptes in die
Tagesordnung.
Begründung:
Das bestehende Örtliche Entwicklungskonzept sieht für unsere Gemeinde
besondere Chancen im Bereich der Naherholung vor. Der zunehmende Druck
einzelner Projektwerber (GAK, Grazer Golf, Wiso-Sport etc.), diverse
Sport- und Freizeitmöglichkeiten in Thal zu erschließen, macht eine
besondere raumordnerische Steuerung dringlich. Es erscheint sinnvoll,
diese Steuerung in einem über die Gemeindegrenzen hinausgehenden
Planungsraum auf Basis des Landschaftsschutzgebietes Nr.29 ,,Westliches
Grazer Berg- und Hügelland" in Angriff zu nehmen.
Beschluss: Der Antrag von GR
Sölkner wird einstimmig angenommen.
GR Sölkner beantragt die
Aufnahme des Punktes
,,Resolution der Marktgemeinde Thal an Landesregierung und Landtag der
Steiermark -Zukunft der LFS Grottenhof-Hardt"
in die Tagesordnung.
Begründung:
Als Folge einer Zusage von Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic an den
GAK zur Errichtung eines Trainingszentrums auf dem Areal der LFS
Grottenhof-Hardt liegt der Gemeinde ein entsprechendes Ansuchen um
Flächenwidmung vor. Es ist im Interesse der Marktgemeinde Thal, diese
Entscheidung im Rahmen einer ebenso weitblickenden, wie realistischen
kommunalen Entwicklungsperspektive zu treffen. In diesem Sinne stellt eine
Festlegung des Grundbesitzers Land Steiermark über seine, das Gesamtareal
betreffenden langfristigen Nutzungsabsichten eine notwendige
Rahmenbedingung dieser Entscheidung dar.
Beschluss: Der Antrag von GR
Sölkner wird einstimmig angenommen.
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GR Sölkner beantragt die
Aufnahme des Punktes
- Schaffung Kinderspielplatz Unterthal in die Tagesordnung.
Begründung:
Es gibt einerseits den aktuellen Wunsch mehrerer Eltern, dass da etwas
geschaffen werden soll und es gibt andererseits Synergien zu nutzen, weil
derzeit für die Freizeitanlage am Petruskreuz so etwas geplant wird.
Einerseits könnte man Teile von der Planung auch auf Unterthal
übertragen. Andererseits werden auch Spiel- und Sportgeräte für den
Freizeitpark angekauft, und auch wenn vielleicht erst in 1 1/2 Jahren in
Unterthal dieses Areal wirklich frei ist, so wäre es doch jetzt
sinnvoller, dies mit in Angriff zu nehmen und mitzuplanen, weil man beim
Kauf der Geräte sicher einen besseren Preis erzielen kann.
GR Harter weist auf eine
Gesamtplanung für Unterthal hat.
GR Sölkner teilt mit, dass
ein Flächennutzungskonzept der konkreten Spielplatzplanung auch in
Unterthal vorausgehen muss.
Beschluss: Der Antrag von GR
Sölkner wird mit 13 Stimmen Schickhofer, Hofer, Hartner, Fessler,
Schreiner, Stern, Hansmann) angenommen.
1 Gegenstimme (Eckhard)
Der Bürgermeister verliest den Antrag der ÖVP:
Die ÖVP beantrag die Aufnahme des Punktes
- Erhöhung der Subvention 2001 für den Volleyballverein Alko-Blitz in
die Tagesordnung.
Begründung:
a) Viele gemeinnützige Aktivitäten des Volleyballvereines:
Osterei ersuchen
Vereinsmeisterschaften
Jugendtraining
Acker-Gatsch-Matsch-Turnier
(Urdl' Beetz' Hofbauer, Stahl, Sölkner, List u.
b) Auch der Tennisverein und die Jugendgruppe erhalten eine jährliche
Subvention von ATS 10.000,-- (Euro 726,73).
Beschluss: Der Antrag von der ÖVP wird einstimmig angenommen.
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TAGESORDNUNG
Öffentlicher Teil:
1.
Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 15.3.2001
2. Muchitsch Dr.
Wolfgang - Angelobung
3. Ausschüsse - Änderung
4. Prüfungsbericht 1.
Quartal 2001
5.
Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Fremdfinanzierung a) Darlehensaufnahme
b) Haftungsübernahme
6. Kindergarten
Ganztagesbetrieb
a) Installierung
b) Kindergartengebühr
c) Essen
7.
Stromlieferungsübereinkommen
8.
Straßenbeleuchtung - Stromlieferungs- u. Wartungsvertrag
9. Grundankauf- GrdstNr. 541/5
10.
Flächenwidmungsplan, Aufschließungsgebiet ,,Meister" -
Aufhebungsbeschluss für den Bereich Bauplätze Nr.1 und 4
11.
Flächenwidmungsplanänderung ,,Bacher"
12. Seniorenurlaubsaktion
13.
Passgesetz-Novelle 2001 - Verordnung BH - Zustimmung der Gemeinden
14.
Militärbefugnisgesetz - Deklaration
15.
Deklaration ,,Österreich frei von Temelinstrom"
16.
Erstellung eines Teilregionalen Entwicklungskonzeptes
17.
Resolution der Marktgemeinde Thal an Landesregierung und Landtag der
Steiermark - Zukunft der LFS Grottenhof-Hardt
18. Schaffung
Kinderspielplatz in Unterthal
19.
Erhöhung Subvention 2001 für den Volleyballverein Alko-Blitz
20. Allfälliges
Nicht öffentlicher Teil:
1. Personalangelegenheiten
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VERLAUF.
zur
Tagesordnung
1.
Genehmigung der Verhandlungschrift vom 15.3.2001
Über den Entwurf des Protokolls der ,,öffentlichen Sitzung" vom
15.3.2001 haben die Schriftführer am 11.6.2001 gemeinsam beraten und ist
das daraus resultierende Protokoll an die Fraktionsvorsitzenden und an die
Schriftführer übermittelt worden.
Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 15.3.2001 ist
8 Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.
Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer (GR Mag. Fessler, GR
Stern, GR Sölkner und GR Hansmann) um ihre Stellungnahmen.
SPO: Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.
ÖVP: Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.
THAL: Seitens der THAL gibt es keine Einwände.
FPÖ: Seitens der FPÖ gibt es keine Einwände.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Protokoll in der vorliegenden
Form zu genehmigen und zu unterfertigen.
Beschluss: Das Protokoll wird einstimmig genehmigt und unterfertigt.
zur
Tagesordnung
2. Muchitsch Dr.
Wolfgang - Angelobung
Der Bürgermeister berichtet, dass GR Lenardt Werner sein Mandat mit
Wirkung 19.3.2001 zurückgelegt hat.
Als nächster Kandidat wurde Dr. Muchitsch Wolfgang einberufen, der
sein Mandat angenommen hat.
GR Hofer verliest die Angelobungsformel.
GR Dr. MUCHITSCH Wolfgang legt in die Hand des Bürgermeisters das
Gelöbnis mit den Worten ,,Ich gelobe" ab.
11
zur
Tagesordnung
3. Ausschüsse - Änderung
Der Bürgermeister stellt fest, dass durch das Ausscheiden des GR
Lenardt Werner die Ausschüsse zu ändern sind und verliest den Vorschlag
der SPÖ-Fraktion.
Mitglied:
Dr. MUCHITSCH Wolfgang
Ersatz:
Dr. MUCHITSCH Wolfgang
Dr. MUCHITSCH Wolfgang
Dr. MUCHITSCH Wolfgang
Straßenausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Volksschulausschuss
Mitgliedervertreter beim Wasserverband Steinberg
Der Bürgermeister stellt den Antrag die Wahl des neuen Mitgliedes bzw.
Ersatzes durch Heben der Hand durchzuführen.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister ersucht, die Änderungswünsche für die Ausschüsse
in der vorliegenden Form zu unterstützen und die Wahl vorzunehmen.
Abstimmung: Der Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion wird einstimmig
angenommen.
Die Wahl erfolgt durch Heben der Hand.
zur
Tagesordnung
4. Prüfungsbericht 1.
Quartal 2001
GR Hansmann berichtet, dass die Prüfung der Gemeindegebarung und der
Gebarung der Ortsentwicklungs-KEG am 14.5.2001 ordnungsgemäße Buch- und
Kassenführungen ergeben hat und verliest die Kassenbestände.
Gemeindegebarung 1. Quartal 2001:
Bargeld S 16.461,20
Giro S 2.425.634,22
Sparbuch S 7.266.036,43
Gesamt S 9.708.131,85
12
Ortsentwicklung-KEG 1. Quartal 2001:
Giroverkehr:
Einnahmen S 225.688,42
Ausgaben S 53.318.73
Gesamt Girokonto S 172.369,69
GR Hansmann beantrag die Zustimmung zum Prüfungsbericht.
Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
5.
Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Fremdfinanzierung
ag Darlehensaufnahme
Der Vizebürgermeister berichtet:
Für den Bau des Freizeitparks ist von der Orts- und
Infrastrukturentwicklungs KEG ein Darlehen aufzunehmen, wofür die
Gemeinde die Haftung als Bürge und Zahler gemäß
Finanzierungsvereinbarung übernimmt.
Für den Bau des Freizeitparks gibt es folgenden Finanzierungsplan:
Investitionskosten S 27,087.000,--
Eigenmittel inkl. Bedarfszuweisungen S 19,687.000,--
Darlehen S 7,400.000,--
Darlehensbetrag: ATS 7,400.000,--
Darlehenslaufzeit: 20 Jahre ab Bauvollendung des Projektes =
30.06.2002,
vor diesem Zeitraum Bauphase
Darlehensrückzahlung: In halbjährlichen Zinsen- bzw. Pauschalraten,
füllig zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres
Verzinsungsart: kontokorrent, auf Basis klm/360 Zinstage,
halbj ährlich dekursiv
Für die Ausschreibung wurde ein Offertemuster des Stmk. Gemeindebundes
verwendet. 12 Banken wurden eingeladen, 9 Banken haben Anbote abgegeben
und 3 Banken haben nicht abgegeben.
Vom Gemeindebund (Untemehmensberatung ,,Die Lösung") wird vor
einem Abschluss von
Fixzinsvereinbarungen derzeit eher abgeraten, da davon auszugehen ist,
dass die Zinsen im
Europäischen Raum stabil bleiben werden bzw. ein leicht fallendes Niveau
sehr wahrscheinlich ist.
Wichtig ist auch die Tatsache, dass eine vorzeitige Rückführung eines
Darlehens mit einer
Fixzinsbindung nicht möglich bzw. mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Es wird eine variable Bindung auf Basis des Indikators 6-Monats EURIBOR
für eine Laufzeit von
20 Jahren empfohlen.
13
Bei der variablen Verzinsung auf Basis des Indikators 6-Monats EURIBOR
ergibt sich für die Bauphase und für die Tilgungsphase folgende Reihung:
Bieter Aufschlag variabler derzeitige jährliche Annuität
Zinssatz bei einer Gesamtlaufzeit v.
20 Jahren (Tilgungsphase)
Raiba Graz-Andritz 0,08 % 4,568 % S 571.640,00
PSK 0,089 % 4,58 % S 572.086,00
Stmk. Sparkasse 0,09 % * 4,58 % S 572.086,00
*Dieser Zinssatz gilt nur bis 30.06.2005, danach ist eine Neuverhandlung
der Kondition notwendig.
Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, die Aufnahme des Darlehens
bei der Raiba Graz-Andritz durch die Ortsentwicklungs-KEG zu genehmigen.
Beschluss:
Der Antrag des Vizebürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Beetz,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner)
angenommen.
6 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl, Sölkner, List Hansmann)
bg Haftungsübernahme:
Der Vizebürgermeister berichtet:
Gemäß Finanzierungsvereinbarung vom 15.11.2000, abgeschlossen
zwischen der Gemeinde Thal
und der Ortsentwicklungs- KEG, ist von der Gemeinde für das
vorangeführte Darlehen in Höhe von
S 7,4 Mio. bei der Raiba Graz-Andritz, das die Ortsentwicklungs- KEG
aufnimmt, die Haftung als
Bürge und Zahler zu übernehmen.
Der Vizebürgermeister stellt den Antrag auf Übernahme der Haftung als
Bürge und Zahler für
vorangeführtes Darlehen.
Beschluss: Der Antrag des Vizebürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl,
Beetz, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u.
Schreiner) angenommen.
6 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl, Sölkner, List, Hansmann)
Der Vizebürgermeister stellt den Antrag die unter diesem TOP a) und b)
gefassten Beschlüsse gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für
dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Vizebürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Beetz,
Schickhofer,
Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.
5 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl, List, Hansmann)
1 Gegenstimme (Sölkner)
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GR Sölkner stellt den
Antrag der Gemeinderat möge beschließen, die KEG wird beauftragt, die
Deckelung der Baugesamtkosten mit S 27.000.000,-- strikt einzuhalten.
Beschluss:
Der Antrag von GR Sölkner wird mit 9 Gegenstimmen (Urdl, Beetz,
Schickhofer,
Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) und
4 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl, Hansmann) abgelehnt.
2 Stimmen für den Antrag (Sölkner u. List)
zur
Tagesordnung
6. Kindergarten
Ganztagesbetrieb
ag Installierung
GR Hofer berichtet, dass nach einer neuerlichen Bedarfserhebung für
das Kindergartenjahr
2001/2002 für 18 Kinder Interesse an einem Ganztageskindergarten gezeigt
wurde.
Alle interessierten Eltern wurden ersucht, mittels Anmeldebogen ihr(e)
Kind(er) verbindlich für den
Ganztageskindergarten 2001/2002 anzumelden.
Da 10 Anmeldungen vorgenommen wurden, kann der Ganztageskindergarten ab
dem
Kindergartenjahr 2001/2002 installiert werden.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Führung eines Ganztages-Kindergartens
als Jahresbetrieb sind
erfüllt.
Der Ganztageskindergarten ist vom zweiten Montag im September bis zum
Freitag, der frühestens auf den 4. Juli und spätestens auf den 10. Juli
des darauffolgenden Jahres füllt, von Montag bis Freitag in der Zeit von
07.00 - 17.00 Uhr für den Besuch der Kinder geöffnet.
GR Hofer stellt den Antrag die Installierung des Ganztageskindergartens
in der oben angeführten Form zu genehmigen.
Beschluss: Der Antrag von GR Hofer wird einstimmig angenommen.
bg Gebühr
GR Hofer berichtet, dass der Kindergartenbeitrag für den
Ganztageskindergarten ab September 2001 monatlich S 2.000,-- inkl. MWSt.
(Euro 145,35 inkl. MWSt.) ohne Essen betragen soll. In den Monaten
September und Juli wird nur der halbe Beitrag eingehoben.
Die Ganztageskindergartengebühr unterliegt der Wertsicherung.
Zugrundegelegt wird der
Verbraucherpreisindex 2000. Die jährliche Anpassung erfolgt auf Basis des
Dezemberwertes des
Vorjahres.
Halbtages-Kindergartengebühr 2001/2002 S 1.055,-- inkl. MWSt.
Der Abgang beim Kindergarten beträgt lt. Budget 2001 S 1,391.000,--
15
Gebühren für Ganztages-Kindergarten anderer Gemeinden (ohne Essen
inkl. MWSt.)
Stadt Graz S 2.750,-- / Monat
Gratwein S 1.800,-- / Monat
Gratkorn S 2.600,-- / Monat
GR Hofer stellt den Antrag, die Kindergartengebühr für den
Ganztageskindergartenbetrieb ab
01.09.2001 mit S 2.000,-- inkl. MWSt. (Euro 145,35 inkl. MWSt.) ohne Essen
mit einer jährlichen
Index-Anpassung wie oben angeführt festzusetzen.
Beschluss: Der Antrag von GR Hofer wird einstimmig angenommen.
c) Essen
GR Hofer berichtet, dass für den Ganztageskindergartenbetrieb
2001/2002 ein warmes Mittagessen für die Kinder benötigt wird.
Es wurden 2 Anbote dafür eingeholt.
GRAZER MENÜ SERVICE S 40,-- / Menü
(Menüauswahl)
Gasthaus KREUZWIRT (Senekowitsch) S 58,--/Menü
(Dienstag Ruhetag - Pizza-Ofen)
Im Preis sind die gesetzl. MWSt., Bereitstellung des
Transportgeschirres (Thermoboxen) und Zustellung enthalten!
Das Essen wird von den Eltern bezahlt.
GR Hofer stellt den Antrag das Essen für den Ganztageskindergarten
Menü Service zu beziehen.
Beschluss: Der Antrag von GR Hofer wird einstimmig angenommen.
GR Hofer stellt den Antrag die unter diesem TOP a), b) und c) gefassten
Abs. 1 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag von GR Hofer wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
7.
Stromlieferungsübereinkommen
GR Schickhofer berichtet:
Das E-Werk Gösting V. Franz bietet eine Gemeindestrompreisaktion für
alle Anlagen der Gemeinde
Thal an. Für die Straßenbeleuchtung liegt ein separates Anbot vor.
Der Preis für die Stromlieferung setzt sich zusammen aus dem Arbeits-
(kWh), dem Leistungs-(kW)
und dem Messpreis.
16
Variante 1:
-30 % auf den Leistungspreisanteil für den Zeitraum 01.04.2001 bis
30.09.2001 weitere -20 % ab dem 01.10.2001
Die Laufzeit beträgt 2 Jahre beginnend mit dem 01.10.2001.
Variante 2:
-24 % auf den Leistungspreisanteil für den Zeitraum 01.04.2001 bis
30.09.2001 weitere -14 % ab dem 01.10.2001
Die Laufzeit beträgt 1 Jahr beginnend mit dem 01.10.2001.
##Aufstellung entfernt da unleserlich gescannt: Original kann bei den
Hrn. Sölkner eingesehen werden.##
Mit der Annahme der Gemeindestrompreisaktion verzichtet die Gemeinde
Thal auf die Kündigung der bestehenden Stromlieferungsübereinkommen für
die in der gewählten Variante angegebene -Laufzeit. Die derzeitigen
Strompreise werden gemäß den gewählten Rabattsätzen angepasst und sind
auf Dauer der gewählten Laufzeit (mit Ausnahme von Messentgelten, Abgaben
und Steuern) Festpreise.
Vergleich mit anderen Anbietern:
SELECT: Gesamt-
stromkostenlJahr
bei 81.505 kWh
* Selec Business-Standard: Grundgebühr/Monat u. Anlage: S 32,--
Verbrauchspreis/kWh S 2,24 = S 190.736,48
* Select 1-Jahres-Paket: Grundgebügonat u. Anlage: S 120,00
Verbrauchspreis/kWh S 1,68 = S 170.048,40
*Select 2-Jahres-Paket: Grundgebühr/Monat u. Anlage: S 120,00
Verbrauchspreis/kWh S 1,55 S 159.453,75
17
STEG:
* Business-Standard: Verbrauchspreis/kWh S 2,18
Zählermiete/Monat S 10,23
f. 2-Leiter-Zähler
Zählermiete/Monat S 30,69 = S 195.485,45
f. 4-Leiter-Zähler
Weitere Vorteile, den Strom weiterhin vom E-Werk Gösting zu beziehen:
Einsparung bereits für den Zeitraum April bis September 2001, füllt bei
anderen Anbietern weg
- Einsparung 1 J.-Bindung: S 11.594,11
- Einsparung 2 J.-Bindung: S 14.496,70
· Falls die Energie von einem anderen Anbieter bezogen wird, erhalten
wir auf die Netznutzungsgebühr (S 1,17 zuzügl. 20 % US t.) keinen
Rabatt.
GR Sölkner ersucht um
Protokollierung, dass der Gemeinderat den Gemeindevorstand auffordert, in
zwei Jahren als Stromabnehmer gemeinsam mit anderen Gemeinden aufzutreten.
GR Schickhofer stellt den Antrag, auf Teilnahme an der
Gemeindestrompreisaktion des E-Werks Gösting für eine Laufzeit von 2
Jahren.
Beschluss:
Der Antrag von GR Schickhofer ,wird mit 11 Stimmen (Urdl, Schickhofer,
Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Sölkner, List u.
Hansmann)
angenommen.
4 Gegenstimmen (Beetz, Hofbauer, Stern, Stahl)
GR Schickhofer stellt den Antrag den Beschluss gemäß § 131 des Stmk.
Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag von GR Schickhofer wird mit 11 Stimmen (Urdl, Beetz,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner,
Sölkner u. Hansmann)
angenommen.
4 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl, List)
zur
Tagesordnung
8.
Straßenbeleuchtung- Stromlieferungs- u. Wartungsvertrag
GR Schickhofer berichtet:
Das E-Werk Gösting bietet einen Straßenbeleuchtungsvertrag an, der
den Betrieb und den Erhalt der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlagen im
Gemeindegebiet Thal regelt.
Das E-Werk Gösting übernimmt den Betrieb und die Wartung der gesamten
Straßenbeleuchtungsanlage sowie die Stromlieferung für die in seinem
Netzgebiet gelegenen
Lichtpunkte.
18
Die Leistungen umfassen:
· Wartung der Lichtpunkte:
- Leuchtmitteltausch
- Startertausch
- Vorschaltgerätetausch
- Sicherungstausch
sowie Planauskunft über die bekannten Kabellagen Energielieferung
Die Wartungsintervalle erfolgen in angemessenen Zeitabständen.
Preise im Versorgungsgebiet des E-Werks Gösting:
- Kostenaufstellung:
Lampenleistung Einheitspreis Anzahl der Verrechnungssumme in
samt Vorschaltgerät Wartung u. Lichtpunkte S/Jahr
Strompreis in S/Jahr
bis 50 W 530 52 S 27.560,00
100W 825 60 S 49.500,00
150W 1155 2 S 2.310,00
Jahre sverrechnungs summe 20%USt.
S 79.370,00
5
Rechnungsbetrag S 95.244.00
- In den Einheitspreisen sind Energielieferung und Netznutzung sowie
die Elektrizitätsabgabe in der derzeitigen Höhe von S 0,2064/je kWh
enthalten.
Die Gemeinde leistet auf den voraussichtlichen Jahresrechnungsbetrag
eine monatliche Acontierung von 1/12 zu jedem Monatsersten. Die
Verrechnung der neu in den Vertrag aufgenommenen Lichtpunkte erfolgt mit
der Jahresrechnung, die zum Jahresende gelegt wird.
Strompreis dzt.: S 2,29IkWh
exkl. S 0,20640/kWh Energieabgabe und 20 %USt., zuzügl. Messpreis
Strompreis bei Abschluss des S 1,55/kwh Straßenbeleuchtungsvertrages für
alle exkl. S 0,20640/kWh Energieabgabe und 20 %USt.,
Straßenbeleuchtungsanlagen: Messpreis entfällt
Vertragdauer: 31.12.2002
GR List ersucht, die
Wartungsintervalle im Vertrag festzulegen.
19
GR Schickhofer stellt den Antrag dem Straßenbeleuchtungsvertrag
zuzustimmen.
Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird mit 12 Stimmen (Urdl,
Beetz3 Schickhofer,
Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Sölkner, List u.
Hansmann)
angenommen.
3 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl)
GR Schickhofer stellt den Antrag, den Beschluss gemäß § 131 des Stmk.
Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird mit 12 Stimmen (Urdl,
Beetz, Schickhofer,
Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Sölkner, List u.
Hansmann)
angenommen.
3 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl)
zur
Tagesordnung
9. Grundankauf - GrdstNr.
541/5
Der Bürgermeister berichtet, dass durch den Ankauf des Grundstückes
Nr.541/5 in Thal-Oberbichl der bestehende Müll-Containerstandplatz
zugänglicher gemacht und Verkehrssicherheitsmaßnahmen geschaffen werden
könnten.
Dieses Grundstück ist 220 m2 groß und wurde im Bebauungsplan als
,,allgemeine Wirtschaftsfläche" berücksichtigt. Der Besitzer Herr
Ing. Haris-Jörg Meister bietet dieses Grundstück der Marktgemeinde Thal
zum Verkauf an.
Kosten: S 200,-- / m2 (gesamt - S 44.000,--)
Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Grundstück Nr.541/5 zum oben
genannten Preis von Herm Ing. Hans-Jörg Meister anzukaufen.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
10.
Flächenwidmungsplan Aufschließungsgebiet ,,Meister" -
Aufhebungsbeschluss für den Bereich Bauplätze Nr.1 und 4
Der Bürgermeister berichtet:
Für die Grundstücke ,,Meister" Grundstücke Nr.541/3 u. 541/4,
KG Thal wurde ein Bebauungsplan erstellt in dem auch die
Erschließungserfordernisse geregelt wurden u. ist der Bebauungsplan in
Rechtskraft erwachsen.
Das Grundstück Nr.541/3 u. eine Teilfläche von 541/4 KG Thal (Bauplätze
2, 3, S und 6) wurden bereits in vollwertiges Bauland umgewandelt mit
Gemeinderatsbeschluss vom 24.05.2000.
20
Für die restliche Teilfläche des Grundstückes Nr.541/4 (Bauplätze 1
und 4) konnte damals noch keine Umwandlung in vollwertiges Bauland
erfolgen, da aufgrund der Stellungnahme der BBL festgestellt wurde, dass
aufgrund des geringen Abflussprofils entlang des Winkelbaches für die
Bauplätze 1 und 4 geeignete Maßnahmen im Rahmen einer wasserrechtlichen
Bewilligung
festzulegen sind. Diese wasserrechtliche Bewilligung lag zu diesem
Zeitpunkt noch nicht vor.
Nunmehr liegt diese wasserrechtliche Bewilligung der BH Graz-Umgebung,
Bescheid vom 02.10.2000, GZ: 3.0/265-2000, vor und kann somit eine
Umwandlung des Bereiches der Bauplätze 1 und 4 Grundstück Nr.541/4
(restliche Teilfläche) KG Thal in vollwertiges Bauland erfolgen.
Die Geländeveränderungen lt. wasserrechtlicher Bewilligung wurden mit
Bauanzeige vom
12.02.2001 angezeigt u. dafür die Baufreistellung am 14.03.2001
ausgestellt. Die
Geländeveränderungen wurden nunmehr auch durchgeführt.
Das Grundstück Nr. 542/4 verbleibt im Aufschließungsgebiet für WA,
da sich auf diesem _ Grundstück ein Biotop befindet wodurch eine Bebauung
nicht sinnvoll erscheint. Es wird
vorgeschlagen im Rahmen der nächsten Revision eine geeignete Festlegung
dafür zu treffen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Aufhebungsbeschluss für die
restliche Teilfläche des
Grundstückes Nr.541/4 KG Thal (Bereich der Bauplätze 1 und 4 lt.
Bebauungsplan Meister) von
bisher Aufschießungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet zu vollwertigem
Bauland ,,Allgemeines
Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,4 mit nachstehendem
Wortlaut zu fassen.
§ 1 Planunterlage, Planverfasser:
1. Folgende in der Anlage angeschlossene zeichnerische Darstellung,
Verfasser Architekten Dipl.
Ingre Dieter und Friederice Saiko, GZ: 98/01 basierend auf der
Katasterunterlage der Gemeinde bildet einen integrierten Bestandteil
dieser Verordnung.
Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 mit der
Darstellung der Änderung, im Maßstab 1:2500.
§ 2 Geltungsbereich:
1 Die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht sich auf das
Grundstück Nr. 541/4 (Teilfläche) KG Thal. Der von dieser Änderung
betroffene Bereich, ist im Bebauungsplan Meister als die Bauplätze 1
sowie 4 näher festgelegt.
§ 3 Änderung:
1. Das Grundstück Nr. 541/4 (Teilfläche) KG Thal - das sind die
Bauplätze 1 und 4 laut Bebauungsplan Meister - wird von bisher
Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet nunmehr als Allgemeines
Wohngebiet (vollwertiges Bauland) mit einer Bebauungsdichte von 0,2
- 0,4 festgelegt.
2. Die Erschließungserfordernisse gemäß § 23 (3) Stmk. ROG 1974
i.d.g.F. sowie § 9 des Wortlautes zum Teilbebauungsplan Meister wurden
für den o.a. Bereich erfüllt.
§ 4 Rechtswirksamkeit:
Die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplanänderung beginnt mit dem
auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl,
Beetz, Hofbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner,
Stern, Stahl u.
Hansmann) angenommen.
2 Stimmenthaltungen (Sölkner, List)
21
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den unter diesem
Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz
für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 13 Stimmen (Urdl, Beetz, Holbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner,
Stern, Stahl u.
Hansmann) angenommen.
2 Stimmenthaltungen (Sölkner, List)
zur
Tagesordnung
11.
Flächenwidmungsplanänderung Bacher"
Herr GR Eckhard ist befangen u. nimmt an der Beratung u.
Beschlussfassung nicht teil und verlässt den Sitzungssaal.
Der Bürgermeister berichtet:
Herr Bacher Horst sen. hat um die Änderung des Flächenwidmungsplanes
angesucht. Es sollen die Grundstücke Nr.439, 438/2 u. Teilfläche 438/1
ins Bauland aufgenommen werden.
Die beantragte Fläche beträgt mehr als 3.000 m2 und ist daher, soll
der Wunsch von Herr Bacher berücksichtigt werden, ein kleines
Änderungsverfahren nicht möglich.
Wird ein kleines Änderungsverfahren gemacht, können max. 3000 m2
ausgewiesen werden u. bleiben dann noch 860 m2 für kl.
Änderungsverfahren für die restliche Periode, dies aufgrund der
Restflächenbestimmung für kl. Änderungsverfahren u. der bereits bisher
durchgeführten S kleinen Änderungsverfahren.
Ein Honoraranbot von Arch. Saiko liegt vor: S 24.600,-- netto, welche
vom Grundeigentümer zu tragen sind.
Großes Verfahren - Ablauf im Überblick: Wenn ein Entwurf des
Raumplaners für die Änderung vorliegt, muss dieser durch den GR 8 Wo.
aufgelegt werden. Nach Ablauf der 8 Wo. muss wieder -der GR über
allfällige Einwendungen und den Endbeschluss entscheiden, Einwender
verständigt u. dann die Änderung zur Genehmigung der LR vorgelegt
werden.
Der Bürgermeister stellt den Antrag den rechtskräftigen
Flächenwidmungsplan 3.0 i.d.g.F. 3.05 für den Bereich der Grundstücke
439, 438/2 u. Teilfläche 438/1 KG Thal zu ändern und den Raumplaner,
Arch. Dipl. Ingre. Saiko mit der Erstellung der für ein großes
Änderungsverfahren erforderlichen Unterlagen zu beauftragen.
Beschluss:
9 Stimmen für den Antrag (Urdl, Beetz, Schickhofer, Hofer, Muchitsch,
Hartner,
Fessler, Schreiner u. Hansmann)
3 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Stern, Stahl)
2 Gegenstimmen (Sölkner, List)
Da die Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht wurde, gilt der Antrag als
nicht
angenommen.
Herr GR Eckhard kehrt in den Sitzungssaal zurück.
22
GR Schickhofer verlässt den Sitzungssaal.
zur
Tagesordnung
12. Seniorenurlaubsaktion
Der Bürgermeister berichtet:
Die Altenurlaubsaktion dient in erster Linie dem Wohle älterer
Menschen, die auf Grund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse
sonst keine Möglichkeit haben, einen Urlaub zu verbringen.
Für die Teilnahme an der Altenurlaubsaktion (08. - 21. Juni 2001, in
Burgau, folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Mindestalter: 60 Jahre
Einkommensrichtsätze: für allein lebende Personen S 9.323,--
für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften S 13.302,--
(gemeinsames Nettoeinkommen)
Folgende Personen die die Voraussetzungen erfüllen sind angemeldet:
. SCHNEEBERGER Josefa 8051 Graz, Thal-Kirchberg263
SCHMIDT Maria 8051 Graz, Thal-Linak 147
SCHILD Sofie 8051 Graz, Thal-Eck 159
Der Bürgermeister ersucht nachträglich um Zustimmung zur Meldung der
genannten Mitbürgerinnen für die heurige Seniorenurlaubsaktion.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
13.
Passgesetz-Novelle 2001 - Verordnung BH - Zustimmung der Gemeinden
Der Bürgermeister berichtet, dass hinsichtlich der Novellierung des
Passgesetzes die Zustimmung des Gemeinderates zur Erlassung einer
Verordnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde im Sinne des § 16 Abs. 3
des Passgesetzes 1972 in der Fassung der Novelle BGBl. 1/44/2001 notwendig
ist.
Im g 16 Abs. 3 heißt es nunmehr:
,,Die Bezirksverwaltungsbehörde kann mit Zustimmung einer Gemeinde ihres
Sprengels durch
Verordnung bestimmen, dass Anträge auf Ausstellung, Erweiterung des
Geltungsbereiches und
Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses beim Bürgermeister eingebracht
werden können. Die
Verordnung ist durch Anschlag am Gemeindeamt bekannt zu machen. Besteht
eine solche
Ermächtigung, dann können derartige Anträge beim Bürgermeister der
Gemeinde, in der der
Antragsteller seinen Wohnsitz hat, eingebracht werden.
23
Der Bürgermeister hat den Antrag unverzüglich an die Behörde
weiterzuleiten. Er ist in solchen Fällen darüber hinaus dazu
ermächtigt, sich die Identität des Passwerbers nachweisen zu lassen und
die Erledigung durch Ausfolgung zuzustellen. In der Verordnung kann der
Bürgermeister zudem ermächtigt werden, die Übereinstimmung des Antrages
mit den vorgelegten Urkunden zu bestätigen."
Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Erlassung einer Verordnung im
Sinne des § 16 Abs.3 des Passgesetzes 1972 in der Fassung der Novelle
BGBl. 1/44/2001 die Zustimmung zu erteilen.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
GR Schickhofer kehrt in den Sitzungssaal zurück.
zur
Tagesordnung
14.
Militärbefugnisgesetz - Deklaration
Der Bürgermeister berichtet:
Im Vorjahr hat der Nationalrat das Militärbefugnisgesetz beschlossen,
das mit 1.7.2001 in Kraft tritt. Unter anderem würde damit dem
militärischen Nachrichtendienst im Wege des Ministeriums für
Landesverteidigung das Recht eingeräumt, von der Gemeinde nicht nur alle
erdenklichen Informationen über ihre Gemeindebürger einzuholen - die
Gemeinde könnte im ,,Amtshilfeverfahren" aufgefordert werden,
falsche Urkunden, unrichtige Beurkundungen etc. durchzuführen bzw.
auszustellen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag folgenden Gemeinderatsbeschluss zu
fassen:
Die Marktgemeinde Thal erachtet die Wahrung der verfassungsgesetzlich
eingeräumten Souveränität im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, die
Wahrung der Amtverschwiegenheit, die Verlässlichkeit öffentlicher
Urkunden und Identitätsnachweise und die unabdingbare Beinhaltung des
verfassungsgesetzlichen Legalitätsprinzips für alle Bereiche der
öffentlichen Verwaltung für ein vordringliches öffentliches Interesse,
das die Interessen der militärischen Landesverteidigung erheblich
überwiegt.
Die Marktgemeinde Thal erklärt somit, unter Berufung auf das
Verweigerungsrecht in § 22 Abs. 2 MilBefG auch in Zukunft Auskünfte an
Geheimdienste nicht zu erteilen und Falschurkunden nicht herzustellen. Der
Gemeinderat ersucht den Bürgermeister, dem NR-Präsidenten die
grundsätzlichen Bedenken gegen jene Inhalte des Militärbefugnisgesetzes
mitzuteilen, mit denen nach Auffassung des Gemeinderates der Marktgemeinde
Thal gegen verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte der Bürgerlnnen
Österreichs verstoßen wird.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 14 Stimmen (Urdl,
Beetz, Hofbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner,
Stern, Stahl, Sölkner u. List) angenommen.
1 Stimmenthaltung (Hansmann)
24
Der Bürgermeister stellt den Antrag den Beschluss gemäß § 131 des
Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 14 Stimmen (Urdl,
Beetz, Holbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner,
Stern, Stahl, Sölkner u. List) angenommen.
1 Stimmenthaltung (Hansmann)
GR Hansmann verlässt den Sitzungssaal.
zur
Tagesordnung
15.
Österreich frei von Temelinstrom - Deklaration
_Der Bürgermeister berichtet, dass die Organisation Greenpeace
Österreich die Kampagne ,,Österreich
frei von Temelinstrom" gestartet hat.
Mit der Unterzeichnung dieser Deklaration, schützt sich die Gemeinde vor
Temelinstromimporten.
Das E-Werk Gösting hat erklärt, keinen Strom aus Temelin zu beziehen
bzw. zu verkaufen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag die vorliegende Deklaration
,,Österreich frei von Temelinstrom" zu unterzeichnen und verliest
den Inhalt der Deklaration:
Ich sage Nein zu Temelinstrom in Österreich und trete für ein
temelinstromfreies Thal ein. Ich kündige an, den Vertrag mit dem
Stromlieferanten unserer Gemeinde zu lösen, falls dieser Strom aus
Temelin bezieht.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss gemäß § 131 des
Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
GR Hansmann kehrt in den Sitzungssaal zurück.
zur
Tagesordnung
16.
Erstellung eines Teilregionalen Entwicklungskonzeptes
GR Sölkner stellt gmäß g
34 Abs. 1 lit. c der Stmk. GO 1967 id2F. den Antrag der Gemeinderat der
Marktgemeinde Thal möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird
beauftragt, im Rahmen des des Regionalmanagements Graz-Umgebung die
Entwicklungskonzeptes" unverzüglich zu initiieren
sicherzustellen".
Regionalen
Entwicklungsverbandes bzw. Erstellung eines ,,Teilregionalen
und einen raschen Arbeitsfortschritt
25
Dabei ist auf folgende
Rahmenbedingungen zu achten:
1. Der Schwerpunkt der
Konzepterstellung ist die ,,sanfte Naherholung".
2. Die Planung soll in besonderer Weise auf den Raum des
Landschaftsschutzgebietes Nr.29 ,,Westliches Grazer Berg- und
Hügelland" abgestellt sein.
3. Unter Berücksichtigung der langfristigen Nutzungsinteressen des
Grundbesitzers Land Steiermark ist dabei auf die nachhaltige
Naherholungsnutzung des Areals der LFS GrottenhofHardt besonders Bedacht
zu nehmen.
4. Die Möglichkeit nichtkommerzieller Sport- und Freizeitnutzungen sind
hinreichend zu gewährleisten.
5. Die Auswahl des Planers/der Planerin ist auf Basis einer öffentlichen
Anhörung zu treffen.
6. Interessierte Bevölkerungsteile sind in den Planungsvorgang mit
einzubinden.
Beschluss: Der Antrag von GR
Sölkner wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
17.
Resolution der Marktgemeinde Thal an Landesregierung und Landtag der
Steiermark -Zukunft der LFS Grottenhof-Hardt
GR Sölkner stellt gemäß g
34 Abs. 1 lit. c der Stmk. GO 1967 idgF. den Antrag der
Gemeinderat der Marktgemeinde Thal möge die Resolution an die
Landesregierung und den Landtag der Steiermark beschließen.
Resolution
Gemäß einer Zusage von
Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic an den GAK zur Errichtung eines
Trainingszentrums auf dem Areal der Landwirtschaftlichen Fachschule
Grottenhof-Hardt liegt dem Gemeinderat derzeit ein Widmungsansuchen des
Landes Steiermark zur Entscheidung vor. Die Gemeinde Thal steht diesem
Ansinnen grundsätzlich wohlwollend gegenüber. Wir legen aber Wert
darauf, dieses Projekt nicht als isolierte Einzelmaßnahme, sondern im
Rahmen eines weitblickenden, qualitätsvollen Planungskonzepts und unter
Sicherstellung der notwendigen Rahmenbedingungen -wie etwa der Anbindung
an den öffentlichen Verkehr und Radwegenetz sowie weiterer Ausbau der
Landesstraße L 331 - zu verwirklichen.
Die Marktgemeinde Thal sieht
ihre Zukunftschancen vor allem in der Entwicklung eines sanften
Naherholungsangebotes für die Bevölkerung der nahegelegenen
Landeshauptstadt. Entsprechend der auch vom Land Steiermark gewünschten
raumplanerischen Ordnungslogik haben wir über den Regionalen
Entwicklungsverband / Regionalmanagement Graz-Umgebung bereits die
Erarbeitung eines entsprechenden teilregionalen Entwicklungskonzeptes auf
der Basis des Landschaftsschutzgebietes Nr.29 ,,Westliches Grazer Berg-
und Hügelland" angeregt. Im Zentrum dieser Planungsregion liegt das
über 100 ha große, derzeit für den landwirtschaftlichen Schulbetrieb
genutzte Grundstück der LFS Grottenhof-Hardt.
Aufgrund von Gesprächen mit
verschiedenen Verantwortungsträgern des Landes Steiermark steht die
Gemeinde Thal unter dem Eindruck, dass diese Nutzung derzeit nicht
dauerhaft gesichert erscheint. Die Kenntnis der langfristigen
Nutzungsabsichten dieses Areals durch den Grundeigentümer, Land
Steiermark, stellt für die Gemeinde Thal aber eine notwendige
Voraussetzung sowohl für die qualitätsvolle Erstellung des
teilregionalen Entwicklungskonzeptes als auch für die
Flächenwidmungsentscheidung ,,GAK-Trainingszentrum" dar.
26
Die Marktgemeinde Thal
fordert daher das Land Steiermark auf über Art und Ausmaß ihres Schulund
Landwirtschaftsbetriebes in Thal-Hardt sowie über allfällige andere
Nutzungen dieser Liegenschaften eine langfristige Entscheidung zu treffen.
Um unsererseits die auch im
Interesse des GAK gelegenen Entscheidungen ohne unnötigen Aufschub
treffen zu können, ersuchen wir um diesbezügliche Klarstellung bis 30.
September 2001.
Beschluss: Der Antrag von GR
Sölkner wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
18.
Schaffung Kinderspielplatz Unterthal
GR Sölkner berichtet:
Die Gemeinde plant derzeit auf eine sehr gute Art unter Einbeziehung der
Kinder und der Eltern _einen Spielplatz am Petruskreuz. Diese Entscheidung
hat einige Eltern in Unterthal wachgerüttelt und es ist der Wunsch
gekommen, dass parallel dazu für Unterthal gleichzeitig etwas in Angriff
genommen werden soll.
Die Gemeinde soll ein
Flächennutzungskonzept für den Bereich des alten Sportplatzes in
Unterthal
erstellen. Dabei sollen sowohl die Ideen der Schaffung eines Ortszentrums
durch Verlegung des
Gemeindeamtes, der Volksschule, die Errichtung eines Marktplatzes, einer
kleinen parkartigen
Anlage sowie die Schaffung von Spiel- und Sportmöglichkeiten für Kinder
und Jugendliche
Berücksichtigung finden.
Der Bürgermeister teilt
mit, dass drei Mütter den Wunsch eines Spielplatzes bei ihm vorgebracht
haben. Er hat den Müttern mitgeteilt, dass die derzeitige Nutzung als
Sportplatz auf jeden Fall bis Mitte nächsten Jahres aufrecht bleibt.
Danach wird das Grundstück weiter von der Gemeinde gemäht und kann ein
Tischtennistisch oder ein Basketballkorb - darüber haben in erster Linie
die Mütter gesprochen - aufgestellt werden.
Zunächst soll der Freizeitpark fertiggestellt werden und dann können wir
zum nächsten Projekt Gesamtkonzept Unterthal gehen.
GR Sölkner stellt den
Antrag der Gemeinderat möge die Schaffung von Spiel- und
Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Unterthal wie folgt
beschließen.
1. ein
Flächennutzungskonzept, um Rahmenbedingungen abzuklären und spätere
andere Nutzungen gleich jetzt mitzuberücksichtigen und
2. eine Spiel- und Sportanlage für Kinder und Jugendliche jetzt zu
planen.
Beschluss: Der Antrag von GR
Sölkner wird mit 8 Gegenstimmen (Urdl, Beetz, Schickhofer,
Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner) und
1 Stimmenthaltung (Hofer) abgelehnt.
6 Stimmen für den Antrag (Sölkner, List, Hausmaun, Hofbauer, Stern u.
Stahl)
27
zur
Tagesordnung
19.
Erhöhung Subvention 2001 für den Volleyballverein Alko-Blitz
Der Bürgermeister verliest den Antrag der ÖVP auf Erhöhung der
Subvention 2001 für den Volleyballverein Alko-Blitz auf S 10.000,-- (Euro
726,73).
Begründung:
Viele gemeinnützige Aktivitäten, z.B.. Osterei ersuchen,
Vereinsmeisterschaften, Jugendtraining,
Acker- Gatsch-Matsch-Turnier.
Auch der Tennisverein und die Jugendgruppe erhalten eine jährliche
Subvention von S 10.000,--
(Euro 726,73).
Der Bürgermeister berichtet, dass die Subventionsansuchen
normalerweise immer im Budget gemacht werden.
GR Stahl berichtet, dass der Verein 297 Mitglieder hat. Beim
Jugendtraining sind jetzt über 20 Kinder. Die Kinder werden auch
rundherum von vielen Grazer Firmen gesponsert, weil dies ansonsten nicht
finanzierbar ist.
Der Bürgermeister teilt mit, dass noch kein Verein über eine
politische Partei um eine Subvention angesucht hat. Es hat bisher jeder
Verein eigenständig angesucht.
Es erfolgt eine allgemeine Diskussion über Subventionen und politische
Parteien.
GK Hofbauer zieht den Antrag der ÖVP zurück. Es wird dann vom Obmann
des Vereines ein Schreiben kommen
GR Sehickhofer und GR Hansmann verlassen den Sitzungssaal.
GR Sölkner stellt den
Antrag die Subvention 2001 für den Volleyballverein Alko-Blitz von S
5.000,-- auf S 10.000,-- zu erhöhen.
Beschluss:
Der Antrag von GR Sölkner wird mit 10 Stimmen (Urdl, Beetz, Eckhard,
Muchitsch, Fessler, Schreiner, Stern, Stahl, Sölkner u. List) angenommen.
3 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Hofer, Hartner)
zur
Tagesordnung
20. Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet:
a) Dankschreiben der Pfarre Thal
Der Pfarrgemeinderat bedankt sich für die Übernahme der Kosten der
Mäharbeiten und der Toilettenreinigung für dieses Jahr.
bg Vorläufiges Gemeindergebnis Volkszählung 2001
Im Zuge der Volkszählung wurden von uns 769 Gebäudeblätter, 769
Objektbögen, 907
Wohnungsblätter, 70 Arbeitsstättenblätter, 2141 Personenblätter mit
Hauptwohnsitz, 137
Personen mit Nebenwohnsitz gezählt und bearbeitet.
28
GR Schickhofer und GR Hansmann kehren in den Sitzungssaal zurück.
cg Freizeitpark
Der Bürgermeister berichtet, dass beim Freizeitpark mit den Arbeiten beim
Hochbau begonnen wurde. Die Sportflächen sind soweit fertiggestellt, dass
die Begrünung erfolgen kann.
GR Sölkner berichtet:
d) Schreiben Standorte
Handy-Masten
Bürgermeister Köck von Hausmannstätten hat an alle Grund- und
Liegenschaftsbesitzer ein Schreiben gerichtet, in dem er sie auf die
Handysenderproblematik aufmerksam macht, da Maklerfirmen Standorte suchen.
Die Leute sollten sich dies von vornherein gut überlegen, der Bedarf ist
nicht mehr da, es ist eine Vollversorgung im Ort und es gibt auch noch
diese gesundheitlich noch nicht endgültig abgeklärte Problematik. GR
Sölkner würde es für wünschenswert halten, wenn seitens der Gemeinde
dieses Schreiben an die Grundbesitzer geschickt oder in der
Gemeindezeitung veröffentlicht wird. Dieses Schreiben sollte um die Bitte
an die Grundbesitzer ergänzt werden, vor Unterschreibung eines Vertrages
bei einer Betreibergesellschaft die Gemeinde zu verständigen.
e) Arbeitsgruppen in Graz
für Plabutschplanung
In Graz gibt es zwei Arbeitsgruppen für die Plabutschplanung, wovon die
Gemeinde Thal auch betroffen ist. Er fragt an, ob ein Thaler
Gemeindevertreter in dieser Planungsgruppe ist, wenn nein, dann würde er
bitten, dass die Gemeinde jemand entsendet.
Der Bürgermeister teilt
mit, dass die Gemeinde Thal ständig dabei ist.
GR Sölkner ersucht um
regelmäßige Berichterstattung.
Der Bürgermeister
berichtet, dass es erst zwei Sitzungen gegeben hat und da ist es
eigentlich um Aufstiegshilfen zum Plabutsch gegangen. Es wurde auch über
große Anrainerproteste gesprochen.
f> Termine
Gemeinderatssitzungen
Da bereits zwei Sitzungen nicht entsprechend dem ausgemachten
Gemeinderatssitzungsterminplan stattfanden, fragt GR Sölkner an, ob die
zwei weiteren Termin für die Gemeinderatssitzungen eingehalten werden?
Der Bürgermeister teilt
mit, dass die weiteren Termine eingehalten werden. Es gab Umstände, die
Termine der heutigen und der ersten Sitzung zu verschieben, es wurde
jedoch jeder rechtzeitig davon verständigt.
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GR Hansmann fragt an:
Jakobikirtag - Präsentation der jeweiligen Vereine
GR Hansmann fragt an, ob sich nicht auch die politischen Parteien beim
Jakobikirtag präsentieren könnten?
Der Bürgermeister teilt mit, dass sich alle Obmänner der Vereine bei
der Kirtagsbesprechung dagegen ausgesprochen haben.
Die unter den Tagesordnungspunkten 5. a. u. b., 6. a., b. u. c, 7., 8.,
10., 14. und 15. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des
Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als
dringlich erklärt.
Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand.
Schluss der Sitzung: 00.40 Uhr (28.6.2001)
30
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 30 Seiten
,,Öffentlicher Teil" und 3 Seiten ,,Nicht Öffentlicher Teil".
Vorgelesen - genehmigt unterschrieben
Thal, am
Schriftführer Vorsitzender
Schriftführer Schriftführer Schriftführer
zur
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