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Die Gemeinderatsprotokolle werden gescannt zur Verfügung gestellt. Die Umwandlung in Text wird nicht geprüft. Das Original-Protokoll kann bei unseren Gemeinderäten oder  im Gemeindeamt eingesehen werden.

Aus unserer Sicht interessante Passagen sind hervorgehoben.

GEMEINDE THAL Lfd. Nr.1/2002

VERHANDLUNGSSCHRIFT
ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES

am 20.3.2002 im Gemeindeamt Thal

Beginn der Sitzung: 19.35 Uhr

Die Einladung erfolgte am 12.03.2002 durch Kurrende.

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.

Durch das Ausscheiden von GR List Christian wurde Herr Dipl.Ing. Dr. Fotr Franz als Ersatzmann einberufen, der sein Mandat angenommen hat. Mit Schreiben vom 14.02.2002 hat der Fraktionsvorsitzende der THAL, GR Sölkner, mitgeteilt, dass GR Dipl.Ing. Dr. Franz Fotr an der Gemeinderatssitzung am 20.03.2002 auf Grund einer berufsbedingten Dienstreise nicht teilnehmen kann und hat GR Dr. Fotr seine Verhinderung an der Gemeinderatssitzung am 20.03.2002 Herrn Bürgermeister am 16.02.2002 bestätigt. GR Dr. Fotr ist freigestellt und war daher zur Gemeinderatssitzung am 20.03.2002 nicht einzuladen.

Anwesend waren:
Bürgermeister Peter URDL
Vizebgm. Ing. Heinrich BEETZ
Gemeindekassier (Finanzreferent) Anton HOFBAUER

GR Mag. FESSLER Elke
GR STERN Monika
GR STAHL Michael (20.35 Uhr)
GR SÖLKNER Franz
GR HANSMANN Edmund
GR SCHICKHOFER Peter
GR HOFER Margarete
GR ECKHARD Gottfried
GR Dr. MUCHITSCH Wolfgang
GR HARTNER Anton

Vorsitzender: Bgm. Peter URDL

Außerdem waren anwesend:
Brigitte ECKHARD, Andrea LENARDT, Michaela BÖHM

Entschuldigt waren:
GR Dietmar SCHREINER, GR Dr. Franz FOTR
Unentschuldigt waren:

Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

Die Sitzung ist öffentlich.

Fragestunde
GR Stern fragt bezüglich des Radweges an:
,,Ob dieser bis zur Eröffnung des Freizeitzentrums fertig sein wird?"

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Radweg voraussichtlich bis zur Eröffnung fertig sein wird.

GR Stern berichtet bezüglich des Stadls in Thal-Eben - Anfrage vom 12.12.2001'
Sie teilt mit, dass der Stadl in der Zwischenzeit ausgeräumt wurde.

Der Bürgermeister erklärt, dass er mit dem Besitzer diesbezüglich gesprochen hat.

GR Sölkner fragt bezüglich der Nahversorgung an:
,,Das Angebot von ,,Pro Mente" wird rein zeitlich und räumlich verschiedentlich als ungenügend erachtet und zwar, dass der Bus eine ganze Stunde in Unterthal steht und kaum jemand kommt. Vielleicht könnte der Bus an zwei Standorten je eine halbe Stunde stehen, nämlich in Unterthal und vielleicht in Winkel oder in Oberbichl."
GR Sölkner fragt an, ob diesbezüglich schon Gespräche geführt wurden?

Der Bürgermeister teilt mit, dass er schon Gespräche geführt hat. Da der Bus direkt von uns in andere Gemeinden weiterfährt, muss die Zeitverschiebung, die durch das Anfahren von mehreren Standorten bei uns entsteht, auch bei den anderen Gemeinden koordiniert werden.

GR Sölkner schlägt eine experimentelle Phase vor.
Weiters fragt er an, ob die Gemeinde für den Pro-Mente-Bus eine Förderung zahlt?

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Gemeinde dafür keine Förderung zahlt.

GR Sölkner ist der Ansicht, dass wir die Experimentierphase mit einer kleinen Förderung verbinden könnten.

Der Bürgermeister verweist auch auf einen weiteren Kaufmann, der ebenfalls in die Weiler fährt und dessen Bestellwesen ganz gut funktioniert.

GR Sölkner fragt bezüglich der Mülldeponie Unterthal an:
,,Wurden von der Gemeinde weitere Aktivitäten gesetzt? Wir können diese Angelegenheit nicht so auf uns beruhen lassen."

Der Vizebürgermeister berichtet, dass das Gespräch des Bürgermeisters mit der Bank leider negativ ausgegangen ist.

Der Bürgermeister berichtet, dass wir diese Unterlagen nochmals beim Land Zuständigkeitsprüfung vorgelegt haben. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor.
zur

GR Sölkner ist der Ansicht, dass wir unser Angebot nachdoppeln oder auf die Volksbank öffentlich Druck machen müssten. Deren Optik sei auch nicht gut, wenn sie diese Grundstücke mit einem unrealistischen Kostenansatz in den Büchern habe, das müsse man nützen.
Der Bürgermeister gibt nochmals einen Bericht über das Verhandlungsergebnis mit der Volksbank und die bisherigen Entsorgungskosten der Volksbank ab.

GR Hansmann fragt bezüglich der Parkplätze beim Freizeitpark an:
,,Wie viele Parkplätze sollen dort entstehen und auf welchem Grundstück werden sie entstehen?"

Der Bürgermeister berichtet, dass Parkplätze auf unserem Areal gegeben sind. Auf dem Grundstück der Firma Dru-Metall sind auch Parkplätze vorhanden, wir werden versuchen, dass wir diese verwenden können.

GR Hansmann teilt mit, dass dort derzeit ,,Parkverbot" ist.

Der Bürgermeister erklärt, dass dort derzeit auf Grund der Holzbringung ,,Parkverbot" ist. Bis zur Eröffnung des Freizeitparks wird es eine Lösung geben.

GR Hansmann wären auf Grund der Verkehrssicherheit die Parkplätze am Freizeitparkgrund lieber und nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

Der Bürgermeister teilt mit, dass im Ausbauprojekt der Landesstraße diese vorhandenen Parkplätze enthalten sind.

GK Hofbauer fragt bezüglich des Straßenprojektes an:
,,Wann wird dieses Projekt gemacht? Wird es im heurigen Sommer noch durchgezogen, gleich mit dem Radweg mit, vom Rückstaubecken bis zum Petruskreuz?"

Der Bürgermeister teilt mit, dass dieses Projekt vom Rückstaubecken bis zum Petruskreuz bis zur Eröffnung des Freizeitparks fertig sein sollte.
Der Bürgermeister berichtet, dass es zwei Ausbaustufen gibt. Das Projekt des Landes beim Petruskreuz bis zu unserem Freizeitpark wird höchstwahrscheinlich über eine Firma vergeben werden, die andere Ausbaustufe bis zur Winterteichbrücke wird die Baubezirksleitung in Eigenregie durchführen.

GR Hansmann fragt bezüglich Campieren und Festefeiern am Thalersee an:
,,Wir wissen alle, dass dort die sanitären Einrichtungen nicht gegeben sind, der Sommer naht, wie wird dort heuer vorgegangen werden?"

Der Bürgermeister teilt mit, dass ein WC wieder aufgestellt wird und alles andere wieder im gleichen Rahmen bleiben wird. Wir werden sicher ein Augenmerk darauf legen, dass dort nicht an jeder Ecke eine Feuerstelle entsteht.
GR Sölkner beantragt gemäß g 34 Abs. 1 lit b der Stmk. GemO die Aufnahme des Punktes
- Schutz alter bäuerlicher Streuobstwiesen in die Tagesordnung.

Begründung:
Die kürzliche Rodung eines alten Streuobstbestandes am Kötschberg macht rasche Maßnahmen zum
Schutz dieser Kulturflächen notwendig.

Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.

Anfrage von GR Sölkner zur Tagesordnung:
Er fragt an, warum der Punkt ,,Spielplatz Unterthal" nicht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung ist, obwohl dies in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2001 mitgeteilt wurde.

Der Bürgermeister erklärt, dass dieser Punkt erst in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird.

TAGESORDNUNG
Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 12.12.2001
2. Ausschüsse - Änderung
3. Prüfungsbericht IV. Quartal 2001
4. Rechnungsabschluss 2001
5. Ortsentwicklungs-KEG - Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2001
6. Örtliches Entwicklungskonzept/Flächenwidmungsplan
a) 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Siedlungsleitbildes - Nr.3.01 ,,Grazer Golf'
b) 7. Änderung des Flächenwidmungsplanes - Nr.3.07 ,,Grazer Golf'
c) Auflage Örtliches Entwicklungskonzept/Siedlungsleitbild Nr.3.01 ,,Grazer Golf' und Auflage Entwurf Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07 ,,Grazer Golf'
7. Gemeindejagd - Verlängerung der Jagdpachtzeit
8. Thal-Eben - Oberflächenentwässerung
9. Umweltbericht 2000
10. Schutz alter bäuerlicher Streuobstwiesen
11. Allfälliges

Nicht öffentlicher Teil:

1. Bauverfahren Dr. Marko' VwGH-Erkenntnis
2. Getränkeabgabe - Berufung
VERLAUF:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 12.12.2001

über den Entwurf des Protokolls der ,,öffentlichen Sitzung" vom 12.12.2001 haben die Schriftführer am 7.3.2002 gemeinsam beraten und ist das daraus resultierende Protokoll an die Fraktionsvorsitzenden und an die Schriftführer übermittelt worden.

Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 12.12.2001 ist 8 Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.

Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer (GR Mag. Fessler' GR Stern, GR Sölkner und GR Hansmann) um ihre Stellungnahmen.
SPÖ: Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.

ÖVP:
Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.

FPÖ:
Seitens der FPÖ gibt es folgenden Einwand, da GR Hansmann leider bei der Protokollbesprechung am 7.3.2002 nicht anwesend war. GR Hansmann teilt mit, dass beim ,,Nicht öffentlichen Teil" zweimal über die Vertraulichkeit abgestimmt wurde, wobei es unterschiedliche Abstimmungsergebnisse gab und zwar vor dem Tagesordnungspunkt Personalangelegenheiten - einstimmig - und vor den übrigen Tagesordnungspunkten - zwei Gegenstimmen (Sölkner u. Hansmann).

Der Bürgermeister teilt mit, dass zu Beginn des ,,Nicht öffentlichen Teiles"
(Tagesordnungspunkt Personalangelegenheiten) für den ganzen ,,Nicht öffentlichen
Teil" einmal abgestimmt wurde und laut unseren Aufzeichnungen dieser Beschluss
einstimmig war.

THAL:
Seitens der THAL gibt es eine Einwendung zum Punkt 4. Ortsentwicklungs-KEG
Budget 2002 - mittelfristiger Finanzplan. GR Sölkner erklärt, dass unter diesem
Tagesordnungspunkt der Bürgermeister mit einer Reihe von Zahlen agiert und eine
sehr einseitige Verantwortungszuschreibung für die Kostenentwicklung gemacht hat.
Da es sich hiebei um eine komplizierte Thematik handelt, hat GR Sölkner seinen
Einwand in einem Schreiben abgefasst, das er dem Gemeinderat vorlegt.

Der Bürgermeister teilt mit, die von GR Sölkner angeführten Zahlen überprüfen zu lassen.

Es erfolgt eine Diskussion über Kosten, Kostensteigerung und deren Ursachen sowie über eine faktische Berichtigung der Verhandlungsschrift.

GR Sölkner stellt den Antrag sein Schreiben vom 20.3.2002 als Beilage dem Protokoll vom 12.12.2001 beizulegen.

Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Protokoll in der vorliegenden Form zu genehmigen und zu unterfertigen.

Beschluss: Das Protokoll wird einstimmig genehmigt und unterfertigt.

zur Tagesordnung

2. Ausschüsse - Änderung

Der Bürgermeister stellt fest, dass durch das Ausscheiden des GR List Christian der Prüfungsausschuss zu ändern ist und verliest das Schreiben der THAL-Fraktion vom 14.2.2002.

Mitglied in den Prüfungsausschuss:
GR SÖLKNER Franz

Der Burgermeister stellt den Antrag die Wahl des neuen Mitgliedes durch Heben der Hand durchzuführen.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Burgermeister ersucht, den Änderungswunsch für den Prüfungsausschuss in der vorliegenden Form zu unterstützen und die Wahl vorzunehmen.

Abstimmung: Der Wahlvorschlag der THAL-Fraktion wird einstimmig angenommen.

Die Wahl erfolgt durch Heben der Hand.

zur Tagesordnung

3. Prüfungsbericht IV. Quartal 2001

GR Hansmann berichtet, dass die Prüfung der Gemeindegebarung und der Gebarung der Ortsentwicklungs-KEG am 11.03.2002 ordnungsgemäße Buch- und Kassenführungen ergeben hat und verliest die Kassenbestände.

Gemeindegebarung IV. Quartal 2001:
Bargeld S 3.124,50
Giro S 773.067,51
SubkontoS6.699.327,41
Gesamt S 7.475.519,42
Ortsentwicklungs-KEG IV. Quartal 2001:

Giroverkehr:
Einnahmen S 12.545.458,07
Ausgaben S 12.518.716,95
Gesamt GirokontoS 26.741,12

GR Hansmann beantragt die Zustimmung zum Prüfungsbericht.

Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung

4. Rechnungsabschluss 2001

Der Bürgermeister berichtet, dass der Rechnungsabschluss mit den erforderlichen Nachweisen und
Beilagen den Fraktionen am 05.03.2002 zugemittelt wurde, und 14 Tage zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegen ist. Es sind keine Einwendungen vorgebracht worden.

Der Rechnungsabschluss ergibt einen Überschuss von S 8,367.412,37.

Im Voranschlag 2002 wurde als Soll-Überschuss ein Betrag von S 6,936.000,-- angenommen. Der verbleibende Überschuss von rund S 1,431.000,-- soll wie folgt verwendet werden:

Freizeitpark
Radweg
Verkabelung der Straßenbeleuchtung in Linak
Rundsteuerempfänger für Straßenbeleuchtung
Tausch von Holzmasten für die Straßenbeleuchtung in Steinberg
Pensionistenverband Thal
Weitere Computer in der Volksschule
Kreuzung Thal-Eben

Der Bürgermeister richtet seinen besonderen Dank an die Bevölkerung, die durch die rechtzeitige Leistung der Abgaben wesentlich zu diesem Erfolg beigetragen hat.

Der vorliegende Rechnungsabschluss dokumentiert einen hohen Leistungsstandard im Sinne der Erfüllung der immer größer werdenden Gemeindeaufgaben.

Nur wenige Gemeinden können einen Überschuss vorweisen und bei vielen ist selbst der Haushaltsausgleich nicht erreicht worden.

Der Vielfalt an Aufgaben, die zu erfüllen waren, stehen verhältnismäßig geringe Einnahmen unserer reinen Wohngemeinde gegenüber. So ist der Erfolg der Jahresrechnung 2001 wieder nur auf die größtmöglichste Sorgfalt mit dem Umgang der Steuergelder zurückzuführen.
Auf Grund unvorhergesehener Gegebenheiten mussten einige Mehrausgaben in Kauf genommen werden, wie sie sich im Laufe eines Jahres in jedem privaten Haushalt ergeben und größtenteils bei den GR-Sitzungen am 15.03. und 12.12.2001 sowie den Vorstandssitzungen am 01.03., 18.06., 17.09. und 03.12.2001 genehmigt wurden. Es können auch gemäß § 8 GHO Ersparungen bei Ausgaben in den Gruppen 0, 2 und 6, zwischen denen ein sachlicher und verwaltungsmäßiger Zusammenhang besteht - zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen Ausgaben - verwendet werden.

Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungsabschluss geprüft und die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Buchungen und der im Rechnungsabschluss ausgewiesenen Abschlussbeträge bestätigt.

Der Bürgermeister bedankt sich beim Team des Gemeindeamtes für die geleistete Arbeit. Weiteres zum Rechnungsabschluss wird Frau Böhm berichten:

Frau BÖHM berichtet:
Der Rechnungsabschluss umfasst den Kassenabschluss' die Haushaltsrechnung und die
Vermögensrechnung.

In der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 11.03.2002 wurde der Rechnungsabschluss überprüft und festgestellt, dass Form und Gliederung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Auf termingerechte Einbringung der Einnahmen und die rechtzeitige Leistung der Pflichtausgaben wurde wieder besonderes Augenmerk gelegt.

So stand die Wahrung des Haushaltsausgleiches stets im Vordergrund und konnten die MaastrichtKriterien erfüllt werden. Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung, Kontierung und Buchung der rund 13.000 Belege und die Überwachung der Einhaltung von Voranschlagsbeträgen einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern.

Kassenabschluss für 2001:

anfänglicher Kassenbestand von S 6.084.372,86
ordentliche Einnahmen in Höhe von S 26.311.984,52
 außerordentliche Einnahmen von S 14.310.785,48
sowie voranschlagsunwirksame Einnahmen von S 25.834.051,24

Demgegenüber wurden
ordentliche Ausgaben in Höhe von S 26.337.121,63
außerordentliche Ausgaben von S 15.018.259,68
sowie voranschlagsunwirksame Aus
gaben von S 23.710.293,37

getätigt, sodass das Rechnungsjahr 2001 mit einem schließlichen Kassenbestand in Höhe von S 7.475.519,42 abgeschlossen werden konnte.

Geprägt wird der Rechnungsabschluss durch sparsame Verwaltung. So konnte durch pünktliche Bezahlung der Rechnungen ein Skonto in Höhe von rund S40.000'-- abgezogen werden.
Durch Schadensmeldungen an den Katastrophenfonds und an die Versicherung konnten Mittel von
S 242.000,-- aus dem Katastrophenfonds und S 6.305,-- von der Versicherung eingenommen werden.
Auch erhielten wir S 41.805,-- als Kostenersatz für Wahlen und Volksbegehren.

Im gesamten Haushaltsjahr 2001 wurde der Kassenkredit (Kontoüberziehung) nicht benötigt.

Der Überschuss resultiert im Wesentlichen daraus, dass der Freizeitpark erst 2002 fertiggestellt wird und die Ertragsanteile um S 200.000,-- höher lagen als veranschlagt. Weiters zeigen die ausschließlichen Gemeindeabgaben eine steigende Tendenz, wobei auf Grund der Steuerüberprüfung bei der Kommunalsteuer und Getränkeabgabe Mehreinnahmen verbucht werden konnten. Durch die zunehmende Bautätigkeit konnten bei der Bauabgabe Mehreinnahmen von rund S 287.000,-- erzielt werden.

Im Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen (Kindergarten und Müllbeseitigung) sind, trotz ökonomischer Verwaltung, Abgänge zu verzeichnen, die von der Gemeinde zu tragen sind.

Im Kindergarten:
Einnahmen S 1.023.683,21
Ausgaben S 2.358.180,04
Abgang S 1.334.496,83

Im Müllbereich:
Einnahmen S 975.802,42
Ausgaben S 1.365.880,96
Abgang S 390.078,54

Im Kanalbereich:
Einnahmen S 4.648.410,59
Ausgaben S 4.577.218,03
Überschuss S 71.192,56

Der Anteil an Zuführungen vom ordentlichen Haushalt an den außerordentlichen Haushalt beläuft sich auf S 2,969.804,61.

Besonders hervorzuheben ist die Förderung der Vereine, die im Haushaltsjahr 2001 den Betrag von S 358.388,-- erreichte.

Die laufenden Kontrollen durch den Prüfungsausschuss sowie eine Kasseprüfung durch die BH Graz-Umgebung sind durchgeführt worden.
Der Burgermeister stellt fest, dass für Bürgermeister und Kassier keine Befangenheit besteht und beide daher stimmberechtigt sind.

Der Bürgermeister erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses das Wort.

Bericht des Obmannes:

GR Hansmann berichtet, dass der Rechnungsabschluss in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 11.03.2002 behandelt wurde.

Es wurde festgestellt, dass Form und Gliederung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

GR Stahl nimmt ab 20.35 Uhr an der Sitzung teil.

GR Hansmann stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf des Rechnungsabschlusses zu genehmigen und dem Bürgermeister und Kassier die Entlastung zu erteilen.

Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird mit 12 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer,
Schickliofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartuer, Fessler, Stern, Stahl u. Hansmann)
angenommen.
1 Gegenstimme (Sölkner)

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Rechnungsabschluss gemäß § 131 Abs. 1 des Stmk. Volksrechtegesetzes für d r i n 2 e n d zu beschließen ist.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung

5.Ortsentwicklungs-KEG - Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2001

Der Bürgermeister berichtet, dass die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung der Ortsentwicklungs-KEG mit dem Anlagenspiegel den Fraktionen am 05.03.2002 zugemittelt wurde.

Die Gegenüberstellung der laufenden Einnahmen und Ausgaben ergibt ein Verlustergebnis in Höhe von S 67.418,92, da bis zur Fertigstellung des Freizeitparks mangels Erlöserzielung kein ausgeglichenes Ergebnis erreicht werden kann. Für die Errichtung des Freizeitparks wurden Anlageninvestitionen in Höhe von S 11,503.236,49 getätigt und sind an Kapitaltransferzahlungen von Seiten der Gemeinde an die KEG S 11,981.000,-- geflossen.

Der Grundankauf für Thaler Jugend konnte nicht realisiert werden. Der Freizeitpark wird 2002
fertiggestellt und erfolgt die Darlehenszuzählung für den Freizeitpark in Höhe von S 7,4 Mio.
ebenfalls erst 2002.

Der Prüfungsausschuss hat die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geprüft und die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Buchungen und der ausgewiesenen Abschlussbeträge bestätigt. Es wurde festgestellt, dass Form und Gliederung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Kassenabschluss für 2001:
anfänglicher Kassenbestand von S 0,00
Gesamteinnahmen (lfd. Gebarung, Kapitaltransferzahlungen
inkl. Vorsteuer-Abwicklung) in Höhe von S 13.010.254,40

Demgegenüber wurden Gesamtausgaben (lfd. Gebarung, Anlageninvestitionen inkl. Vorsteuer-Abwicklung) in Höhe von S 12.983.513,28

getätigt, sodass das Rechnungsjahr 2001 mit einem schließlichen Kassenbestand in Höhe von S 26.741,12 abgeschlossen werden konnte.

Durch pünktliche Bezahlung der Rechnungen konnte ein Skonto in Höhe von S 155.320,--abgezogen werden.

Die laufenden Kontrollen durch den Prüfungsausschuss sind durchgeführt worden.

Der Bürgermeister stellt fest, dass für Bürgermeister (Geschäftsführer) und Kassier keine Befangenheit besteht und beide daher stimmberechtigt sind.

Der Bürgermeister erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses das Wort.

Bericht des Obmannes:

GR Hansmann berichtet, dass die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 11.03.2002 behandelt wurde.

Es wurde festgestellt, dass die erforderliche Beilage vorhanden ist.
Die rechnerische Richtigkeit der Abschlussbeträge der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2001 wurde festgehalten.

GR Hansmann stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf der Jahresrechnung 2001 (EinnahmenAusgaben-Rechnung, Anlagenspiegel) zu genehmigen und dem Bürgermeister (Geschäftsführer) und Kassier die Entlastung zu erteilen.

Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die Jahresrechnung 2001 (Einnahmen-AusgabenRechnung, Anlagenspiegel) gemäß § 131 Abs. 1 des Stmk. Volksrechtegesetzes für d r i n g e n d zu beschließen ist.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung


6.Örtliches Entwicklungskonzept/Flächenwidmungsplan
a) 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Siedlungsleitbildes - Nr.3.01 ,,Grazer Golf'
b) 7. Änderung des Flächenwidmungsplanes - Nr.3.07 ,,Grazer Golf'
c) Auflage Örtliches Entwicklungskonzept/Siedlungsleitbild Nr.3.01 ,,Grazer Golf' und Auflage Entwurf Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07 ,,Grazer Golf'

Der Bürgermeister berichtet:

Wie bereits in den Bauausschuss-Sitzungen vom 10.12. u. 20.12.2001, sowie am 13.03.2002 eingehend erörtert, plant die Grazer Golf GmbH die Erweiterung der bestehenden 9-Loch-Anlage !!m eine zusätzliche 1 8-Loch-Anlage im Bereich Hardt u. Windhof überwiegend auf Grundstücksflächen des Areals der Landwirtschaftlichen Fachschule Grottenhof-Hardt.

Das Land Steiermark hat um Umwidmung dieser Flächen in Sondernutzung Freiland Sport (Golf) angesucht (Ansuchen vom 29.10.2001 u. Ergänzung vom 05.12.2001).

Die Grazer Golf GmbH hat um Umwidmung in Sondernutzung Freiland Sport (Golf) jener Flächen der Erweiterung innerhalb der 9-Loch-Anlage (,,Marhof' Urbanski/Eltz) angesucht (Ansuchen vom 05.11.2001).

Eine Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) und des Flächenwidmungsplanes ist gem. § 30 (3) lit. a Stmk. ROG jedenfalls vorzunehmen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Planungsvoraussetzungen erforderlich ist.

Um die geplante Erweiterung der Golfanlage umsetzen zu können, ist als erste Voraussetzung die
Änderung des ÖEK/Siedlungsleitbildes und des Flächenwidmungsplanes 3.0 i.d.g.F. 3.05 (Nr.3.06
,,Bacher" ist formell rechtskräftig, aber noch zur Verordnungsprüfung bei der Stmk.
Landesregierung) erforderlich.

Vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Saiko wurden die Unterlagen (planliche Darstellung der Änderungsentwürfe, Wortlaute, Erläuterungsberichte) für die raumordnungsrechtlichen Verfahren ausgearbeitet und liegen vor:

Auszug aus den Erläuterungsberichten:

Diese großflächige Erweiterung der Golfanlage findet Deckung in den Zielsetzungen des ÖEK unter § 2 Abs. 3 ,,Der Schwerpunkt des Fremdenverkehrs in Thal liegt bei der Naherholung und dem Freizeitkonsum der Tagesgäste ,, und kann daraus geschlossen werden, dass ein hohes Maß an öffentlichem Interesse für diese Flächenwidmungsplanänderung besteht.

Unter § 2 Abs. 6 des ÖEK wird auch die Erhaltung der für den Tourismus erforderlichen Kulturlandschaft gefordert.
Die Nachfolgenutzung der landwirtschaftlichen Flächen in Form einer Golfanlage stellt eine schonende u. umweltfreundliche Nachfolgenutzung dar. Mehr als 95 % der in Anspruch zu nehmenden Flächen werden so belassen wie sie derzeit vorhanden sind u. landschaftlich gepflegt werden.
Aus den Projektunterlagen geht hervor, dass keine neuen Bauwerke gebaut werden müssen, da eine durchgehende Bespielung vom bestehenden Klubhaus möglich ist. Ebenso sind keine Geländeveränderungen notwendig, die sich auf das Landschaftsbild negativ auswirken könnten.

Die zu rodenden Waldflächen werden kaum eingesehen. Die neuen Waldränder sollen die bestehende Fichtenmonokulturen mittels neu zu pflanzenden Laubbäumen auflockern und ein schöneres Landschaftsbild und ökologisch höherwertige Waldstrukturen ergeben.
Für die Bewässerung der sogenannten ,,greens" sollen Bewässerungsteiche angelegt werden, die nicht nur der Golfanlage sondern auch im Winter der Loipenbeschneiungsanlage dienen (Synergieeffekt).

Die Attraktivität einer Golfanlage ist erst ab einer Lochanzahl von 18 Loch gegeben u. gewährleistet damit eher den wirtschaftlichen Erfolg. Das steigerbare Freizeitangebot bildet einen wesentlichen Umwegrentabilitätsfaktor für unsere Gemeinde.

Die schon seit Jahren betriebene Schilanglaufloipe steht nicht im Nutzungskonflikt mit der Sportart Golf und soll im geänderten Siedlungsleitbild 3.01 wie auch in der Flächenwidmungsplanänderung
3.07 als temporäre Nachfolgenutzung zur Landwirtschaft und Sondernutzung Spiel u. Sport (Golf) ersichtlich gemacht werden. Ein Teil der Langlaufloipe entlang des Baches u. des Rückhaltebeckens soll mit einer saisonal aufstellbaren Beleuchtung versehen werden.

Der Bürgermeister verliest das Schreiben der Grazer Golf GmbH vom 17.3.2002 betreffend Gehwege, in dem sie verbindlich Folgendes erklären:

Im Zuge der Detailprojektierung wird eine Gehwegverbindung vom Bereich Schloss Hardt zum Bereich Lierhof sowie eine Spaziermöglichkeit entlang des Waldrandes (Grd.Stk Nr.: 1264, 1265 und 1266) eingeplant werden.
Ebenso eine Gehwegverbindung am Nordrand des ,,Pitschkurses" von der Einfahrt Seniorenheim bis zur Golfplatzeinfahrt.
Grundsätzlich erlaube ich mir nochmals darauf hinzuweisen, dass es auch im Interesse des Golfanlagenbetreibers liegt, Spaziergänger möglichst nahe an die Golfanlage heranzuführen. Natürlich müssen entsprechende Sicherheiten gewährleistet sein.

a 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Siedlungsleitbildes - Nr.3.01 ,,Grazer Golf"

Der Bürgermeister stellt den Antrag das rechtskräftige örtliche Entwicklungskonzept u. das
Siedlungsleitbild der Marktgemeinde Thal für die Erweiterung der Golfanlage u. die
Ersichtlichmachung der Langlaufloipe - Erholungs- u. Erlebniszone Golf/Langlaufloipe - zu ändern.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den gefassten Beschluss gem. § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 12 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Stern, Stahl u. Hansmann)
angenommen.
1 Gegenstimme (Sölkner)
b 7. Änderung des Flächenwidmungsplanes - Nr.3.07 "Grazer Golf"

Der Burgermeister stellt den Antrag, den rechtskräftigen Flächenwidmungsplan 3.0 i.d.g.F. 3.05
(Nr.3.06 zur Verordnungsprüfung bei Stmk. Landesregierung) der Marktgemeinde Thal für die
Erweiterung der Golfanlage u. die Ersichtlichmachung der Langlaufloipe zu ändern.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag den gefassten Beschluss gem. § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 12 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer, Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Stern, Stahl u. Hansmann)
angenommen.
1 Gegenstimme (Sölkner)
Je
Auflage Örtliches Entwicklungskonzept/Siedlungsleitbild Nr.3.01 ,,Grazer Golf" und Auflage Entwurf Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07 ,,Grazer Golf"

Die Änderungsentwürfe für diese Änderung des ÖEK/Siedlungsleitbild Flächenwidmungsplanes liegen vom Raumplaner vor.

Die Entwurfsunterlagen werden vom Bürgermeister vorgelegt und erläutert.
und des

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Änderung des ÖEK/Siedlungsleitbild - Nr.3.01 ,,Grazer Golf' mit nachstehendem Wortlaut, planlicher Darstellung v. Februar 2002, GZ. 137/02/1 u. 137/02/2, Erläuterungsbericht sowie den Entwurf der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 3.07 ,,Grazer Golf' mit nachstehendem Wortlaut, planlicher Darstellung v. Januar 2002 GZ. 136/02/1, 136/02/2 u. 136/02/3, Erläuterungsbericht gemäß den Raumordnungsbestimmungen mindestens
8 Wochen - in der Zeit vom 03.04.2002 bis 29.05.2002 - zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen und kundzumachen.

Wortlaut zur 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 3.0 - Nr.3.01 ,,Grazer Golf":

Aufgrund der §§ 31 Abs. 1 bzw. 29 Abs. 3 bis 14 Stmk. ROG 1974 Nr.127 i.d.F. LGBl. Nr. 64/2000 wird das Örtliche Entwicklungskonzept Nr.3.0 - Siedlungsleitbild der Marktgemeinde Thal abgeändert:

 1 Planunterlage, Planverfasser

Folgende in der Anlage angeschlossenen zeichnerischen Darstellungen, Verfasser Architekten Dipl.
Ingre. Dieter u. Friederice Saiko, GZ 137/02 bilden einen integrierenden Bestandteil dieses
Wortlautes.

Siedlungsleitbild vor und nach der 1. Änderung (unmaßstäblich)
 2 Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr.3.0 - und des Siedlungsleitbildes:

Die Änderung des Siedlungsleitbildes zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr.3.0 bezieht sich auf die Flächenwidmungsplan-Änderung 3.07 und somit auf den nachfolgenden räumlich und funktionell zusammenhängenden Bereich:

Im Wesentlichen handelt es sich um eine großflächige Erweiterung von Naherholungsflächen, die durch § 2 Abs. 3 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes der Marktgemeinde Thal begründet sind und somit ein öffentliches Interesse darstellen.

Hinsichtlich der räumlich - funktionellen Gliederung erfolgt ein Anschluss an einen bestehenden und im rechtsgültigen Siedlungsleitbild näher festgelegten, zusammenhängenden Bereich für Golf.

Im Detail ist dies eine Erweiterung der bestehenden und im Siedlungsleitbild ausgewiesenen
Golfanlage im Süden und Südwesten des Ortsteiles ,,Windhöfen (Windhof) und Hardt" bzw. auf
Anteilen des Areals der Land- und Forstwirtschaftlichen Fachschule Grottenhof-Hardt.

Ein unmittelbarer Anschluss des Erweiterungsbereiches ist im Süden der Bestandsanlage gegeben.
Im Bereich des Anwesens ,,Marhof' wird eine Lücke zwischen den nördlichsten und mittleren
Bestandsgolfflächen geschlossen.

 3 Schilangaufloipe:

Die temporären Nachfolgenutzungen von landwirtschaftlich- und von Sondernutzung Spiel u. Sport (Golf) genutzten Flächen werden ersichtlich gemacht.

 4 Rechtswirksamkeit:

Nach Genehmigung der 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes - Siedlungsleitbildes durch die Steiermärkische Landesregierung beginnt die Rechtswirksamkeit mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.

Wortlaut zur Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07,, Grazer Golf" (Entwurf):

VERORDNUNG

über die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Thal am beschlossene Flächenwidmungsplanänderung samt zeichnerischer Darstellung.

Aufgrund der §§ 31 Abs. 1 bzw. 29 Abs. 3 bis 14 Stmk. ROG 1974 Nr.127 i.d.F. LGBl. Nr.64/2000 wird verordnet:

 1 Planunterlage Planverfasser:

Folgende in der Anlage angeschlossenen zeichnerischen Darstellungen, Verfasser Architekten Dipl.
Ingre. Dieter und Friederice Saiko, GZ 136/02, Teil 1 u. 2 basierend auf dem Flächenwidmungsplan
Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 bilden einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 unmaßstäblich
 2 Änderungsbereich:

Teil 1
Die Anteilsflächen der Grundstücke Nr. 1234/1, 1234/2, 1239/1, 1239/2, 1242/1, 1251/1, 1265/2, 1266/2, 1294/1, 1294/3, 1295/1, 1305/1, 1305/2, 1306, 1309/1, 1319/1, 1320/1, 1320/2, 1439, alle KG Thal, in einem Gesamtflächenausmaß von ca. 360.600 m2 werden von bisher Freiland in nunmehr Sondernutzung Spiel und Sport (Golf) im Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 gem. § 25 Abs. 2 Z 1 Stmk. ROG 1974 Nr.127 i.d.g.F. umgewandelt.

Teil 2
Die Grundstücke Nr. 1254/4, 1254/5, 1256/1 und Anteile des Grundstückes Nr. 1261/8, alle KG
Thal, in einem Gesamtflächenausmaß von ca. 27.800 m2 werden von bisher Freiland in nunmehr
Sondernutzung Spiel und Sport (Golf) im Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 gem. § 25
Abs. 2 Z 1 Stmk. ROG 1974 Nr.127 i.d.g.F. umgewandelt.

 3 Skilanglaufloipe:

Die temporäre Skilanglaufloipe ist in ihrem ungefähren Verlauf im Planwerk ersichtlich gemacht.
Diese Ersichtlichmachung ist 3-geteilt und zwar besteht
1. Eine temporäre Nachfolgenutzung zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Skilanglaufloipe bei Natur oder Kunstschneelage.
2. Eine temporäre Nachfolgenutzung zwischen Sondernutzung Sport-Golf und Skilanglaufloipe bei Natur und Kunstschneelage.
3. Eine temporäre Nachfolgenutzung zwischen Sondernutzung Sport-Golf und Skilanglaufloipe bei Natur und Kunstschneelage mit künstlicher Beleuchtung.

 4 Rechtswirksamkeit:

Die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07 beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag den gefassten Beschluss gem. § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung

7. Gemeindejagd - Verlängerung der Jagdpachtzeit

Der Bürgermeister berichtet:

Gemäß § 9 des Stmk. Jagdgesetzes 1986 idgF soll die kommende Jagdpachtzeit für die
Gemeindejagd (ab 1.4.2004) von 6 auf 9 Jahre verlängert werden, da sich eine Verlängerung der
Pachtzeit auf 9 Jahre erfahrungsgemäß auf eine langfristige Planung bezüglich der Einrichtungen
günstiger auswirkt. Außerdem können Hegemaßnahmen besser durchgeführt werden.
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Verlängerung der kommenden Jagdpachtzeit für die Gemeindejagd von 6 auf 9 Jahre, beginnend mit 01.04.2004 bis 31.3.2013.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

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8. Thal-Eben - Oberflächenentwässerung

GR Schickhofer berichtet, dass das Grundstück Nr.930/3 der Fam. Merker in Thal-Eben durch
Oberflächenwässer, das von angrenzenden Grundstücken kommt, betroffen ist. Fam. Merker hat auf
eigene Kosten Sanierungsmaßnahmen (Regenwasserableitung) durchgeführt.
Fam. Merker ersucht um eine Übernahme von Kostenanteilen.

GR Hansmann verlässt den Sitzungssaal.

GR Hansmann kehrt in den Sitzungssaal zurück.

GR Schickhofer stellt den Antrag, der Fam. Merker einen einmaligen Zuschuss in Höhe von g 1.453,45 für die Sanierungsmaßnahmen auf dem Grdst.Nr. 930/3, vorbehaltlich der Vorlage der Rechnung im Gemeindeamt in Höhe von mindestens g S.814,-- (S 80.000,--), zu gewähren.

Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird einstimmig angenommen.

9. Umweltbericht 2000

GR Schickhofer und GR Eckhard verlassen den Sitzungssaal.

Der Vizebürgermeister berichtet kurz über den Inhalt der einzelnen Punkte des Umweltberichtetes 2000, da dieser eingehend in der Umweltausschusssitzung am 4.3.2002 behandelt wurde.

Entsprechend dem Wunsch des Ausschusses wurden die Unterlagen an die Fraktionsvorsitzenden verteilt.

GR Sölkner ist der Ansicht, dass die Intervalle des Umweltberichtes auf 3 oder 5 Jahre verlängert werden sollten, um sich dann qualitativ auf bestimmte Schwerpunkte zu konzentrieren.

GR Schickhofer und GR Eckhard kehren in den Sitzungssaal zurück.

Der Gemeinderat nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis.

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10.Schutz alter bäuerlicher Streuobstwiesen

GR Sölkner stellt gemäß g 34 Abs. 1 lit. c der Stmk. GemO 1967 idgF. den Antrag, der Gemeinderat der Marktgemeinde Thal möge beschließen:

1. Geschlossene bäuerliche Streuobstgärten ab einer Anzahl von mindestens 6 Bäumen, die am
1. Jänner 2002 Bestand hatten und im Flächenwidmungsplan als Teil des Freilandes ausgewiesen sind, werden als besonders schutzwürdiger Kulturbestand von jeglicher Baulandwidmung ausgeschlossen.

2. Zur Erhaltung dieser Bestände - bzw. zur Kompensation des gegenüber landwirtschaftlichen Nutzung entstehenden finanziellen Nachteils -Marktgemeinde Thal auf Antrag des Grundbesitzers eine Förderung.

einer anderen gewährt die

3. Der Umweltausschuss wird beauftragt, dem Gemeinderat bis zur nächsten Quartalssitzung zur Abwicklung dieser Förderung einen Vorschlag über eine konkrete Vorgehensweise zu erstatten.

Begründung:
Bäuerliche Streuobstwiesen wurden im 1993/94 erstellten Ökokataster Thal besonders hoch bewertet. Sie wurden dort beschrieben als für unsere Gemeinde besonders charakteristischer Landschaftsteil. Sie bestehen meist aus inzwischen sehr selten gewordenen, alten, heimischen Obstsorten und stellen wichtige Lebens- und Rückzugsräume vieler Insektenarten, Kleinsäugetiere und einiger auf der ,,Roten Liste" verzeichneter Vögel (Steinkauz, Wendehals, Wiedehopf, Schwarzstirnwürger und Gartenrotschwanz) dar.
Seit der Erstellung des Ökokatasters sind mehrere dieser wertvollen Landschaftsteile einer Rodung zum Opfer gefallen. Der Beschluss soll die Bestände sichern und einer weiteren Ausräumung der Landschaft entgegenwirken.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig diesen Punkt dem Bau-Planungsausschuss sowie dem Umweltausschuss zur Vorberatung zuzuführen.

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11. Allfälliges

GR Stern fragt an:

a) Teichanlage der Familie Murgg
Laut Herrn Murgg ist dieser Teich angeblich von alter Zeit her ein Rückhaltebecken bzw. ein Löschteich und soll laut Aussage von Herrn Murgg mindestens zur Hälfte verschlammt sein, da auch durch die Grabarbeiten beim Kanalbau und beim Wasserleitungsbau mehr Schlamm hineingekommen sei.
Um die Situation beim Teich zu verbessern, müsste man den Teich ausbaggern, wobei Herr Murgg die Kosten nicht allein tragen kann.
Das Anliegen von GR Stern wäre, hier eine Lösung zu finden und sich mit dem Problem zu befassen.

Der Bürgermeister teilt mit, dass dies eine rein wasserrechtliche Sache sei und diese Angelegenheit geprüft wird.
 Ergebnis Verkehrsmessungen in Thal-Eben
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit ist dort so gestanden, sodass schon von ganz oben sichtbar war, dass eine Messung durchgeführt wird.

Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Messungen durchgeführt wurden, jedoch wird nach
Protesten von Anrainern noch einmal alles genauer definiert.
Der Bürgermeister berichtet, dass er den Rohentwurf der Messung gesehen hat, die
Höchstgeschwindigkeit betrug 53 km/h, alle anderen waren zwischen 46 und 47 km/h. Die
einzige Möglichkeit zur Drosselung der Geschwindigkeit wäre die Errichtung einer Trompete.

GR Stern fragt an, ob man die Geschwindigkeit nicht durchlaufend auf 30 kmh begrenzen könnte, da z.B. im Eckwald bei einer Begegnung mit einem LKW für einen PKW kaum mehr Platz ist.

Der Bürgermeister teilt mit, dass nochmals eine Tagesmessung durchgeführt wird.

GR Sölkner berichtet:

c) Neugestaltung der Kreuzung in Thal-Eben
Das Gravierende wird sicherlich die Neugestaltung der Kreuzung sein. Es gibt einen passablenVorschlag.

GR Sölkner fragt an, ob der Bürgermeister schon mit der Grundbesitzerin, FrauGruber, gesprochen habe.

Der Bürgermeister teilt mit, dass er noch nicht mit Frau Gruber gesprochen hat.

d) Kindergarten - Aufstellung Tafeln
Eine Anregung von Eltern wäre das Aufstellen von Tafeln ,,Achtung Kindergarten" in der Nähe des Kindergartens anstatt der Tafeln ,,Achtung Kinder

Der Bürgermeister teilt mit, dies zu überprüfen.

e Gehweg Steinberg
GR Sölkner fragt an, bis wann dieser errichtet wird bzw. ob er in dieser ,,Prioritätenliste des Landes" enthalten ist.

Der Bürgermeister teilt mit, dass es zwar ein Projekt gibt, sich auch die Gemeinde dafür einsetzt, aber keine Mittel beim Land vorhanden sind. Wenn dieses Projekt realisiert wird, ist auch eine Kostenübernahme durch die Gemeinde vorgesehen.

f Straßenbenennung
Aus der Bevölkerung wurde GR Sölkner mitgeteilt, dass ein Bewohner von Thal innerhalb von ein paar Wochen gleich zweimal in der Nacht von der Rettung herausgeläutet wurde und nach dem Weg gefragt wurde.

Der Vizebürgermeister teilt mit, dass er sich dies nicht vorstellen kann, da die Rettung jetzt mit GPS fährt.
Weiters fragt GR Sölkner bezüglich der großen Lösung an, die seinerzeit bei der vorvorigen
Flächenwidmungsplanänderung der ÖVP versprochen worden sei, nämlich dass im Zuge der
Digitalisierung eine Straßenbenennung kommen soll?

Der Bürgermeister teilt mit, dass dies nicht mit der Digitalisierung im Zusammenhang steht. Diese Angelegenheit ist zu überdenken. Es kann nicht alles auf einmal gemacht werden.

Der Vizebürgermeister berichtet:

g) Zurücklegung der Funktion als Vizebürgermeister
Der Vizebürgermeister teilt mit, dass dies heute seine letzte Sitzung als Vizebürgermeister ist.
Seine berufliche Auslastung lasse eine weitere Ausübung dieser Funktion nicht zu. Als
Gemeinderat wird er nach wie vor weitermachen. Er bedankt sich für die gute Mitarbeit.

GK Hofbauer berichtet:

hg Machbarkeitsstudie
Nun ist der Fall eingetreten, dass noch keine Gelder geflossen sind. Daher seine Frage, wie viel der Gelder wirklich schon gekommen ist?

Der Bürgermeister teilt mit, dass ein Teil in Höhe von S 30.000,-- von HR Stehlik gekommen ist. Seitens LR Hirschmann und den weiteren zuständigen Herren wurde dem Bürgermeister zugesichert, dass die Zusagen eingehalten werden, sie momentan jedoch keine Mittel haben und wir uns noch etwas gedulden müssen. Der Bürgermeister wird mit den zuständigen Herren wieder sprechen, da es bestehende Vereinbarungen gibt.

GK Hofbauer ist der Ansicht, dass es sich hier um keinen kleinen Betrag handelt (über S 100.000,--) und wir um das Geld nicht umfallen dürfen.

Der Bürgermeister schlägt vor, dass GK Hofbauer selbst mit LR Hirschmann sprechen soll.

Die unter den Tagesordnungspunkten 4., 5., u. 6. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes LGBl. Nr.87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.

Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand.

Schluss der Sitzung: 22.25 Uhr

 

zur Tagesordnung

 

 

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