| GEMEINDE THAL Lfd. Nr.1/2002
VERHANDLUNGSSCHRIFT
ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES
am 20.3.2002 im Gemeindeamt Thal
Beginn der Sitzung: 19.35 Uhr
Die Einladung erfolgte am 12.03.2002 durch Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher
Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.
Durch das Ausscheiden von GR List Christian wurde Herr Dipl.Ing. Dr.
Fotr Franz als Ersatzmann einberufen, der sein Mandat angenommen hat. Mit
Schreiben vom 14.02.2002 hat der Fraktionsvorsitzende der THAL, GR
Sölkner, mitgeteilt, dass GR Dipl.Ing. Dr. Franz Fotr an der
Gemeinderatssitzung am 20.03.2002 auf Grund einer berufsbedingten
Dienstreise nicht teilnehmen kann und hat GR Dr. Fotr seine Verhinderung
an der Gemeinderatssitzung am 20.03.2002 Herrn Bürgermeister am
16.02.2002 bestätigt. GR Dr. Fotr ist freigestellt und war daher zur
Gemeinderatssitzung am 20.03.2002 nicht einzuladen.
Anwesend waren:
Bürgermeister Peter URDL
Vizebgm. Ing. Heinrich BEETZ
Gemeindekassier (Finanzreferent) Anton HOFBAUER
GR Mag. FESSLER Elke
GR STERN Monika
GR STAHL Michael (20.35 Uhr)
GR SÖLKNER Franz
GR HANSMANN Edmund |
GR SCHICKHOFER Peter
GR HOFER Margarete
GR ECKHARD Gottfried
GR Dr. MUCHITSCH Wolfgang
GR HARTNER Anton |
Vorsitzender: Bgm. Peter URDL
Außerdem waren anwesend:
Brigitte ECKHARD, Andrea LENARDT, Michaela BÖHM
Entschuldigt waren:
GR Dietmar SCHREINER, GR Dr. Franz FOTR
Unentschuldigt waren:
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
Die Sitzung ist öffentlich.
Fragestunde
GR Stern fragt bezüglich des Radweges an:
,,Ob dieser bis zur Eröffnung des Freizeitzentrums fertig sein
wird?"
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Radweg voraussichtlich bis zur
Eröffnung fertig sein wird.
GR Stern berichtet bezüglich des Stadls in Thal-Eben - Anfrage vom
12.12.2001'
Sie teilt mit, dass der Stadl in der Zwischenzeit ausgeräumt wurde.
Der Bürgermeister erklärt, dass er mit dem Besitzer diesbezüglich
gesprochen hat.
GR Sölkner fragt bezüglich
der Nahversorgung an:
,,Das Angebot von ,,Pro Mente" wird rein zeitlich und räumlich
verschiedentlich als ungenügend erachtet und zwar, dass der Bus eine
ganze Stunde in Unterthal steht und kaum jemand kommt. Vielleicht könnte
der Bus an zwei Standorten je eine halbe Stunde stehen, nämlich in
Unterthal und vielleicht in Winkel oder in Oberbichl."
GR Sölkner fragt an, ob diesbezüglich schon Gespräche geführt wurden?
Der Bürgermeister teilt mit,
dass er schon Gespräche geführt hat. Da der Bus direkt von uns in andere
Gemeinden weiterfährt, muss die Zeitverschiebung, die durch das Anfahren
von mehreren Standorten bei uns entsteht, auch bei den anderen Gemeinden
koordiniert werden.
GR Sölkner schlägt eine
experimentelle Phase vor.
Weiters fragt er an, ob die Gemeinde für den Pro-Mente-Bus eine
Förderung zahlt?
Der Bürgermeister teilt mit,
dass die Gemeinde dafür keine Förderung zahlt.
GR Sölkner ist der Ansicht,
dass wir die Experimentierphase mit einer kleinen Förderung verbinden
könnten.
Der Bürgermeister verweist
auch auf einen weiteren Kaufmann, der ebenfalls in die Weiler fährt und
dessen Bestellwesen ganz gut funktioniert.
GR Sölkner fragt bezüglich
der Mülldeponie Unterthal an:
,,Wurden von der Gemeinde weitere Aktivitäten gesetzt? Wir können diese
Angelegenheit nicht so auf uns beruhen lassen."
Der Vizebürgermeister
berichtet, dass das Gespräch des Bürgermeisters mit der Bank leider
negativ ausgegangen ist.
Der Bürgermeister berichtet,
dass wir diese Unterlagen nochmals beim Land Zuständigkeitsprüfung
vorgelegt haben. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor.
zur
GR Sölkner ist der Ansicht,
dass wir unser Angebot nachdoppeln oder auf die Volksbank öffentlich
Druck machen müssten. Deren Optik sei auch nicht gut, wenn sie diese
Grundstücke mit einem unrealistischen Kostenansatz in den Büchern habe,
das müsse man nützen.
Der Bürgermeister gibt nochmals einen Bericht über das
Verhandlungsergebnis mit der Volksbank und die bisherigen
Entsorgungskosten der Volksbank ab.
GR Hansmann fragt bezüglich der Parkplätze beim Freizeitpark an:
,,Wie viele Parkplätze sollen dort entstehen und auf welchem Grundstück
werden sie entstehen?"
Der Bürgermeister berichtet, dass Parkplätze auf unserem Areal
gegeben sind. Auf dem Grundstück der Firma Dru-Metall sind auch
Parkplätze vorhanden, wir werden versuchen, dass wir diese verwenden
können.
GR Hansmann teilt mit, dass dort derzeit ,,Parkverbot" ist.
Der Bürgermeister erklärt, dass dort derzeit auf Grund der
Holzbringung ,,Parkverbot" ist. Bis zur Eröffnung des Freizeitparks
wird es eine Lösung geben.
GR Hansmann wären auf Grund der Verkehrssicherheit die Parkplätze am
Freizeitparkgrund lieber und nicht auf der gegenüberliegenden
Straßenseite.
Der Bürgermeister teilt mit, dass im Ausbauprojekt der Landesstraße
diese vorhandenen Parkplätze enthalten sind.
GK Hofbauer fragt bezüglich des Straßenprojektes an:
,,Wann wird dieses Projekt gemacht? Wird es im heurigen Sommer noch
durchgezogen, gleich mit dem Radweg mit, vom Rückstaubecken bis zum
Petruskreuz?"
Der Bürgermeister teilt mit, dass dieses Projekt vom Rückstaubecken
bis zum Petruskreuz bis zur Eröffnung des Freizeitparks fertig sein
sollte.
Der Bürgermeister berichtet, dass es zwei Ausbaustufen gibt. Das Projekt
des Landes beim Petruskreuz bis zu unserem Freizeitpark wird
höchstwahrscheinlich über eine Firma vergeben werden, die andere
Ausbaustufe bis zur Winterteichbrücke wird die Baubezirksleitung in
Eigenregie durchführen.
GR Hansmann fragt bezüglich Campieren und Festefeiern am Thalersee an:
,,Wir wissen alle, dass dort die sanitären Einrichtungen nicht gegeben
sind, der Sommer naht, wie wird dort heuer vorgegangen werden?"
Der Bürgermeister teilt mit, dass ein WC wieder aufgestellt wird und
alles andere wieder im gleichen Rahmen bleiben wird. Wir werden sicher ein
Augenmerk darauf legen, dass dort nicht an jeder Ecke eine Feuerstelle
entsteht.
GR Sölkner beantragt gemäß g 34
Abs. 1 lit b der Stmk. GemO die Aufnahme des Punktes
- Schutz alter bäuerlicher Streuobstwiesen in die Tagesordnung.
Begründung:
Die kürzliche Rodung eines alten Streuobstbestandes am Kötschberg macht
rasche Maßnahmen zum
Schutz dieser Kulturflächen notwendig.
Beschluss: Der Antrag von GR
Sölkner wird einstimmig angenommen.
Anfrage von GR Sölkner zur
Tagesordnung:
Er fragt an, warum der Punkt ,,Spielplatz Unterthal" nicht auf der
Tagesordnung der heutigen Sitzung ist, obwohl dies in der
Gemeinderatssitzung vom 12.12.2001 mitgeteilt wurde.
Der Bürgermeister erklärt,
dass dieser Punkt erst in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt
wird.
TAGESORDNUNG
Öffentlicher Teil:
1.
Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 12.12.2001
2. Ausschüsse - Änderung
3. Prüfungsbericht IV.
Quartal 2001
4. Rechnungsabschluss 2001
5.
Ortsentwicklungs-KEG - Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2001
6.
Örtliches Entwicklungskonzept/Flächenwidmungsplan
a) 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des
Siedlungsleitbildes - Nr.3.01 ,,Grazer Golf'
b) 7. Änderung des Flächenwidmungsplanes - Nr.3.07 ,,Grazer Golf'
c) Auflage Örtliches Entwicklungskonzept/Siedlungsleitbild Nr.3.01
,,Grazer Golf' und Auflage Entwurf Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07
,,Grazer Golf'
7.
Gemeindejagd - Verlängerung der Jagdpachtzeit
8. Thal-Eben -
Oberflächenentwässerung
9. Umweltbericht 2000
10. Schutz alter
bäuerlicher Streuobstwiesen
11. Allfälliges
Nicht öffentlicher Teil:
1. Bauverfahren Dr. Marko' VwGH-Erkenntnis
2. Getränkeabgabe - Berufung
VERLAUF:
1.
Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 12.12.2001
über den Entwurf des Protokolls der ,,öffentlichen Sitzung" vom
12.12.2001 haben die Schriftführer am 7.3.2002 gemeinsam beraten und ist
das daraus resultierende Protokoll an die Fraktionsvorsitzenden und an die
Schriftführer übermittelt worden.
Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 12.12.2001
ist 8 Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.
Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer (GR Mag. Fessler' GR
Stern, GR Sölkner und GR Hansmann) um ihre Stellungnahmen.
SPÖ: Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.
ÖVP:
Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.
FPÖ:
Seitens der FPÖ gibt es folgenden Einwand, da GR Hansmann leider bei der
Protokollbesprechung am 7.3.2002 nicht anwesend war. GR Hansmann teilt
mit, dass beim ,,Nicht öffentlichen Teil" zweimal über die
Vertraulichkeit abgestimmt wurde, wobei es unterschiedliche
Abstimmungsergebnisse gab und zwar vor dem Tagesordnungspunkt
Personalangelegenheiten - einstimmig - und vor den übrigen
Tagesordnungspunkten - zwei Gegenstimmen (Sölkner u. Hansmann).
Der Bürgermeister teilt mit, dass zu Beginn des ,,Nicht öffentlichen
Teiles"
(Tagesordnungspunkt Personalangelegenheiten) für den ganzen ,,Nicht
öffentlichen
Teil" einmal abgestimmt wurde und laut unseren Aufzeichnungen dieser
Beschluss
einstimmig war.
THAL:
Seitens der THAL gibt es eine Einwendung zum Punkt 4. Ortsentwicklungs-KEG
Budget 2002 - mittelfristiger Finanzplan. GR Sölkner erklärt, dass unter
diesem
Tagesordnungspunkt der Bürgermeister mit einer Reihe von Zahlen agiert
und eine
sehr einseitige Verantwortungszuschreibung für die Kostenentwicklung
gemacht hat.
Da es sich hiebei um eine komplizierte Thematik handelt, hat GR Sölkner
seinen
Einwand in einem Schreiben abgefasst, das er dem Gemeinderat vorlegt.
Der Bürgermeister teilt mit,
die von GR Sölkner angeführten Zahlen überprüfen zu lassen.
Es erfolgt eine Diskussion
über Kosten, Kostensteigerung und deren Ursachen sowie über eine
faktische Berichtigung der Verhandlungsschrift.
GR Sölkner stellt den Antrag
sein Schreiben vom 20.3.2002 als Beilage dem Protokoll vom 12.12.2001
beizulegen.
Beschluss: Der Antrag von GR
Sölkner wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Protokoll in der vorliegenden
Form zu genehmigen und zu unterfertigen.
Beschluss: Das Protokoll wird
einstimmig genehmigt und unterfertigt.
zur
Tagesordnung
2. Ausschüsse - Änderung
Der Bürgermeister stellt fest, dass durch das Ausscheiden des GR List
Christian der Prüfungsausschuss zu ändern ist und verliest das Schreiben
der THAL-Fraktion vom 14.2.2002.
Mitglied in den
Prüfungsausschuss:
GR SÖLKNER Franz
Der Burgermeister stellt den
Antrag die Wahl des neuen Mitgliedes durch Heben der Hand durchzuführen.
Beschluss: Der Antrag des
Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der Burgermeister ersucht, den
Änderungswunsch für den Prüfungsausschuss in der vorliegenden Form zu
unterstützen und die Wahl vorzunehmen.
Abstimmung: Der Wahlvorschlag
der THAL-Fraktion wird einstimmig angenommen.
Die Wahl erfolgt durch Heben
der Hand.
zur
Tagesordnung
3. Prüfungsbericht
IV. Quartal 2001
GR Hansmann berichtet, dass die Prüfung der Gemeindegebarung und der
Gebarung der Ortsentwicklungs-KEG am 11.03.2002 ordnungsgemäße Buch- und
Kassenführungen ergeben hat und verliest die Kassenbestände.
Gemeindegebarung IV. Quartal 2001:
Bargeld S 3.124,50
Giro S 773.067,51
SubkontoS6.699.327,41
Gesamt S 7.475.519,42
Ortsentwicklungs-KEG IV. Quartal 2001:
Giroverkehr:
Einnahmen S 12.545.458,07
Ausgaben S 12.518.716,95
Gesamt GirokontoS 26.741,12
GR Hansmann beantragt die Zustimmung zum Prüfungsbericht.
Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
4. Rechnungsabschluss 2001
Der Bürgermeister berichtet, dass der Rechnungsabschluss mit den
erforderlichen Nachweisen und
Beilagen den Fraktionen am 05.03.2002 zugemittelt wurde, und 14 Tage zur
öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegen ist. Es sind keine Einwendungen vorgebracht
worden.
Der Rechnungsabschluss ergibt einen Überschuss von S 8,367.412,37.
Im Voranschlag 2002 wurde als Soll-Überschuss ein Betrag von S
6,936.000,-- angenommen. Der verbleibende Überschuss von rund S
1,431.000,-- soll wie folgt verwendet werden:
Freizeitpark
Radweg
Verkabelung der Straßenbeleuchtung in Linak
Rundsteuerempfänger für Straßenbeleuchtung
Tausch von Holzmasten für die Straßenbeleuchtung in Steinberg
Pensionistenverband Thal
Weitere Computer in der Volksschule
Kreuzung Thal-Eben
Der Bürgermeister richtet seinen besonderen Dank an die Bevölkerung,
die durch die rechtzeitige Leistung der Abgaben wesentlich zu diesem
Erfolg beigetragen hat.
Der vorliegende Rechnungsabschluss dokumentiert einen hohen
Leistungsstandard im Sinne der Erfüllung der immer größer werdenden
Gemeindeaufgaben.
Nur wenige Gemeinden können einen Überschuss vorweisen und bei vielen
ist selbst der Haushaltsausgleich nicht erreicht worden.
Der Vielfalt an Aufgaben, die zu erfüllen waren, stehen
verhältnismäßig geringe Einnahmen unserer reinen Wohngemeinde
gegenüber. So ist der Erfolg der Jahresrechnung 2001 wieder nur auf die
größtmöglichste Sorgfalt mit dem Umgang der Steuergelder
zurückzuführen.
Auf Grund unvorhergesehener Gegebenheiten mussten einige Mehrausgaben in
Kauf genommen werden, wie sie sich im Laufe eines Jahres in jedem privaten
Haushalt ergeben und größtenteils bei den GR-Sitzungen am 15.03. und
12.12.2001 sowie den Vorstandssitzungen am 01.03., 18.06., 17.09. und
03.12.2001 genehmigt wurden. Es können auch gemäß § 8 GHO Ersparungen
bei Ausgaben in den Gruppen 0, 2 und 6, zwischen denen ein sachlicher und
verwaltungsmäßiger Zusammenhang besteht - zum Ausgleich der
Mehrerfordernisse bei anderen Ausgaben - verwendet werden.
Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungsabschluss geprüft und die
sachliche und rechnerische Richtigkeit der Buchungen und der im
Rechnungsabschluss ausgewiesenen Abschlussbeträge bestätigt.
Der Bürgermeister bedankt sich beim Team des Gemeindeamtes für die
geleistete Arbeit. Weiteres zum Rechnungsabschluss wird Frau Böhm
berichten:
Frau BÖHM berichtet:
Der Rechnungsabschluss umfasst den Kassenabschluss' die Haushaltsrechnung
und die
Vermögensrechnung.
In der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 11.03.2002 wurde der
Rechnungsabschluss überprüft und festgestellt, dass Form und Gliederung
den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Auf termingerechte Einbringung der Einnahmen und die rechtzeitige
Leistung der Pflichtausgaben wurde wieder besonderes Augenmerk gelegt.
So stand die Wahrung des Haushaltsausgleiches stets im Vordergrund und
konnten die MaastrichtKriterien erfüllt werden. Letztlich ist darauf
hinzuweisen, dass die Prüfung, Kontierung und Buchung der rund 13.000
Belege und die Überwachung der Einhaltung von Voranschlagsbeträgen einen
erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern.
Kassenabschluss für 2001:
anfänglicher Kassenbestand von S 6.084.372,86
ordentliche Einnahmen in Höhe von S 26.311.984,52
außerordentliche Einnahmen von S 14.310.785,48
sowie voranschlagsunwirksame Einnahmen von S 25.834.051,24
Demgegenüber wurden
ordentliche Ausgaben in Höhe von S 26.337.121,63
außerordentliche Ausgaben von S 15.018.259,68
sowie voranschlagsunwirksame Aus
gaben von S 23.710.293,37
getätigt, sodass das Rechnungsjahr 2001 mit einem schließlichen
Kassenbestand in Höhe von S 7.475.519,42 abgeschlossen werden konnte.
Geprägt wird der Rechnungsabschluss durch sparsame Verwaltung. So
konnte durch pünktliche Bezahlung der Rechnungen ein Skonto in Höhe von
rund S40.000'-- abgezogen werden.
Durch Schadensmeldungen an den Katastrophenfonds und an die Versicherung
konnten Mittel von
S 242.000,-- aus dem Katastrophenfonds und S 6.305,-- von der Versicherung
eingenommen werden.
Auch erhielten wir S 41.805,-- als Kostenersatz für Wahlen und
Volksbegehren.
Im gesamten Haushaltsjahr 2001 wurde der Kassenkredit
(Kontoüberziehung) nicht benötigt.
Der Überschuss resultiert im Wesentlichen daraus, dass der
Freizeitpark erst 2002 fertiggestellt wird und die Ertragsanteile um S
200.000,-- höher lagen als veranschlagt. Weiters zeigen die
ausschließlichen Gemeindeabgaben eine steigende Tendenz, wobei auf Grund
der Steuerüberprüfung bei der Kommunalsteuer und Getränkeabgabe
Mehreinnahmen verbucht werden konnten. Durch die zunehmende Bautätigkeit
konnten bei der Bauabgabe Mehreinnahmen von rund S 287.000,-- erzielt
werden.
Im Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen (Kindergarten und
Müllbeseitigung) sind, trotz ökonomischer Verwaltung, Abgänge zu
verzeichnen, die von der Gemeinde zu tragen sind.
Im Kindergarten:
Einnahmen S 1.023.683,21
Ausgaben S 2.358.180,04
Abgang S 1.334.496,83
Im Müllbereich:
Einnahmen S 975.802,42
Ausgaben S 1.365.880,96
Abgang S 390.078,54
Im Kanalbereich:
Einnahmen S 4.648.410,59
Ausgaben S 4.577.218,03
Überschuss S 71.192,56
Der Anteil an Zuführungen vom ordentlichen Haushalt an den
außerordentlichen Haushalt beläuft sich auf S 2,969.804,61.
Besonders hervorzuheben ist die Förderung der Vereine, die im
Haushaltsjahr 2001 den Betrag von S 358.388,-- erreichte.
Die laufenden Kontrollen durch den Prüfungsausschuss sowie eine
Kasseprüfung durch die BH Graz-Umgebung sind durchgeführt worden.
Der Burgermeister stellt fest, dass für Bürgermeister und Kassier keine
Befangenheit besteht und beide daher stimmberechtigt sind.
Der Bürgermeister erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses das
Wort.
Bericht des Obmannes:
GR Hansmann berichtet, dass der Rechnungsabschluss in der Sitzung des
Prüfungsausschusses am 11.03.2002 behandelt wurde.
Es wurde festgestellt, dass Form und Gliederung den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechen.
GR Stahl nimmt ab 20.35 Uhr an der Sitzung teil.
GR Hansmann stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf des
Rechnungsabschlusses zu genehmigen und dem Bürgermeister und Kassier die
Entlastung zu erteilen.
Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird mit 12 Stimmen (Urdl, Beetz,
Hofbauer,
Schickliofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartuer, Fessler, Stern, Stahl u.
Hansmann)
angenommen.
1 Gegenstimme (Sölkner)
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Rechnungsabschluss
gemäß § 131 Abs. 1 des Stmk. Volksrechtegesetzes für d r i n 2 e n d
zu beschließen ist.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
5.Ortsentwicklungs-KEG
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2001
Der Bürgermeister berichtet, dass die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung der
Ortsentwicklungs-KEG mit dem Anlagenspiegel den Fraktionen am 05.03.2002
zugemittelt wurde.
Die Gegenüberstellung der laufenden Einnahmen und Ausgaben ergibt ein
Verlustergebnis in Höhe von S 67.418,92, da bis zur Fertigstellung des
Freizeitparks mangels Erlöserzielung kein ausgeglichenes Ergebnis
erreicht werden kann. Für die Errichtung des Freizeitparks wurden
Anlageninvestitionen in Höhe von S 11,503.236,49 getätigt und sind an
Kapitaltransferzahlungen von Seiten der Gemeinde an die KEG S
11,981.000,-- geflossen.
Der Grundankauf für Thaler Jugend konnte nicht realisiert werden. Der
Freizeitpark wird 2002
fertiggestellt und erfolgt die Darlehenszuzählung für den Freizeitpark
in Höhe von S 7,4 Mio.
ebenfalls erst 2002.
Der Prüfungsausschuss hat die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geprüft und
die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Buchungen und der
ausgewiesenen Abschlussbeträge bestätigt. Es wurde festgestellt, dass
Form und Gliederung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Kassenabschluss für 2001:
anfänglicher Kassenbestand von S 0,00
Gesamteinnahmen (lfd. Gebarung, Kapitaltransferzahlungen
inkl. Vorsteuer-Abwicklung) in Höhe von S 13.010.254,40
Demgegenüber wurden Gesamtausgaben (lfd. Gebarung,
Anlageninvestitionen inkl. Vorsteuer-Abwicklung) in Höhe von S
12.983.513,28
getätigt, sodass das Rechnungsjahr 2001 mit einem schließlichen
Kassenbestand in Höhe von S 26.741,12 abgeschlossen werden konnte.
Durch pünktliche Bezahlung der Rechnungen konnte ein Skonto in Höhe
von S 155.320,--abgezogen werden.
Die laufenden Kontrollen durch den Prüfungsausschuss sind
durchgeführt worden.
Der Bürgermeister stellt fest, dass für Bürgermeister
(Geschäftsführer) und Kassier keine Befangenheit besteht und beide daher
stimmberechtigt sind.
Der Bürgermeister erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses das
Wort.
Bericht des Obmannes:
GR Hansmann berichtet, dass die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der
Sitzung des Prüfungsausschusses am 11.03.2002 behandelt wurde.
Es wurde festgestellt, dass die erforderliche Beilage vorhanden ist.
Die rechnerische Richtigkeit der Abschlussbeträge der
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2001 wurde festgehalten.
GR Hansmann stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf der
Jahresrechnung 2001 (EinnahmenAusgaben-Rechnung, Anlagenspiegel) zu
genehmigen und dem Bürgermeister (Geschäftsführer) und Kassier die
Entlastung zu erteilen.
Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die Jahresrechnung 2001 (Einnahmen-AusgabenRechnung,
Anlagenspiegel) gemäß § 131 Abs. 1 des Stmk. Volksrechtegesetzes für d
r i n g e n d zu beschließen ist.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
6.Örtliches
Entwicklungskonzept/Flächenwidmungsplan
a) 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des
Siedlungsleitbildes - Nr.3.01 ,,Grazer Golf'
b) 7. Änderung des Flächenwidmungsplanes - Nr.3.07 ,,Grazer Golf'
c) Auflage Örtliches Entwicklungskonzept/Siedlungsleitbild Nr.3.01
,,Grazer Golf' und Auflage Entwurf Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07
,,Grazer Golf'
Der Bürgermeister berichtet:
Wie bereits in den Bauausschuss-Sitzungen vom 10.12. u. 20.12.2001,
sowie am 13.03.2002 eingehend erörtert, plant die Grazer Golf GmbH die
Erweiterung der bestehenden 9-Loch-Anlage !!m eine zusätzliche 1
8-Loch-Anlage im Bereich Hardt u. Windhof überwiegend auf
Grundstücksflächen des Areals der Landwirtschaftlichen Fachschule
Grottenhof-Hardt.
Das Land Steiermark hat um Umwidmung dieser Flächen in Sondernutzung
Freiland Sport (Golf) angesucht (Ansuchen vom 29.10.2001 u. Ergänzung vom
05.12.2001).
Die Grazer Golf GmbH hat um Umwidmung in Sondernutzung Freiland Sport
(Golf) jener Flächen der Erweiterung innerhalb der 9-Loch-Anlage (,,Marhof'
Urbanski/Eltz) angesucht (Ansuchen vom 05.11.2001).
Eine Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) und des
Flächenwidmungsplanes ist gem. § 30 (3) lit. a Stmk. ROG jedenfalls
vorzunehmen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der
Planungsvoraussetzungen erforderlich ist.
Um die geplante Erweiterung der Golfanlage umsetzen zu können, ist als
erste Voraussetzung die
Änderung des ÖEK/Siedlungsleitbildes und des Flächenwidmungsplanes 3.0
i.d.g.F. 3.05 (Nr.3.06
,,Bacher" ist formell rechtskräftig, aber noch zur
Verordnungsprüfung bei der Stmk.
Landesregierung) erforderlich.
Vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Saiko wurden die Unterlagen (planliche
Darstellung der Änderungsentwürfe, Wortlaute, Erläuterungsberichte)
für die raumordnungsrechtlichen Verfahren ausgearbeitet und liegen vor:
Auszug aus den Erläuterungsberichten:
Diese großflächige Erweiterung der Golfanlage findet Deckung in den
Zielsetzungen des ÖEK unter § 2 Abs. 3 ,,Der Schwerpunkt des
Fremdenverkehrs in Thal liegt bei der Naherholung und dem Freizeitkonsum
der Tagesgäste ,, und kann daraus geschlossen werden, dass ein hohes Maß
an öffentlichem Interesse für diese Flächenwidmungsplanänderung
besteht.
Unter § 2 Abs. 6 des ÖEK wird auch die Erhaltung der für den
Tourismus erforderlichen Kulturlandschaft gefordert.
Die Nachfolgenutzung der landwirtschaftlichen Flächen in Form einer
Golfanlage stellt eine schonende u. umweltfreundliche Nachfolgenutzung
dar. Mehr als 95 % der in Anspruch zu nehmenden Flächen werden so
belassen wie sie derzeit vorhanden sind u. landschaftlich gepflegt werden.
Aus den Projektunterlagen geht hervor, dass keine neuen Bauwerke gebaut
werden müssen, da eine durchgehende Bespielung vom bestehenden Klubhaus
möglich ist. Ebenso sind keine Geländeveränderungen notwendig, die sich
auf das Landschaftsbild negativ auswirken könnten.
Die zu rodenden Waldflächen werden kaum eingesehen. Die neuen
Waldränder sollen die bestehende Fichtenmonokulturen mittels neu zu
pflanzenden Laubbäumen auflockern und ein schöneres Landschaftsbild und
ökologisch höherwertige Waldstrukturen ergeben.
Für die Bewässerung der sogenannten ,,greens" sollen
Bewässerungsteiche angelegt werden, die nicht nur der Golfanlage sondern
auch im Winter der Loipenbeschneiungsanlage dienen (Synergieeffekt).
Die Attraktivität einer Golfanlage ist erst ab einer Lochanzahl von 18
Loch gegeben u. gewährleistet damit eher den wirtschaftlichen Erfolg. Das
steigerbare Freizeitangebot bildet einen wesentlichen
Umwegrentabilitätsfaktor für unsere Gemeinde.
Die schon seit Jahren betriebene Schilanglaufloipe steht nicht im
Nutzungskonflikt mit der Sportart Golf und soll im geänderten
Siedlungsleitbild 3.01 wie auch in der Flächenwidmungsplanänderung
3.07 als temporäre Nachfolgenutzung zur Landwirtschaft und Sondernutzung
Spiel u. Sport (Golf) ersichtlich gemacht werden. Ein Teil der
Langlaufloipe entlang des Baches u. des Rückhaltebeckens soll mit einer
saisonal aufstellbaren Beleuchtung versehen werden.
Der Bürgermeister verliest das Schreiben der Grazer Golf GmbH vom
17.3.2002 betreffend Gehwege, in dem sie verbindlich Folgendes erklären:
Im Zuge der Detailprojektierung wird eine Gehwegverbindung vom Bereich
Schloss Hardt zum Bereich Lierhof sowie eine Spaziermöglichkeit entlang
des Waldrandes (Grd.Stk Nr.: 1264, 1265 und 1266) eingeplant werden.
Ebenso eine Gehwegverbindung am Nordrand des ,,Pitschkurses" von der
Einfahrt Seniorenheim bis zur Golfplatzeinfahrt.
Grundsätzlich erlaube ich mir nochmals darauf hinzuweisen, dass es auch
im Interesse des Golfanlagenbetreibers liegt, Spaziergänger möglichst
nahe an die Golfanlage heranzuführen. Natürlich müssen entsprechende
Sicherheiten gewährleistet sein.
a 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des
Siedlungsleitbildes - Nr.3.01 ,,Grazer Golf"
Der Bürgermeister stellt den Antrag das rechtskräftige örtliche
Entwicklungskonzept u. das
Siedlungsleitbild der Marktgemeinde Thal für die Erweiterung der
Golfanlage u. die
Ersichtlichmachung der Langlaufloipe - Erholungs- u. Erlebniszone
Golf/Langlaufloipe - zu ändern.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den gefassten Beschluss gem. §
131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 12 Stimmen (Urdl,
Beetz, Hofbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Stern, Stahl u.
Hansmann)
angenommen.
1 Gegenstimme (Sölkner)
b 7. Änderung des Flächenwidmungsplanes - Nr.3.07 "Grazer
Golf"
Der Burgermeister stellt den Antrag, den rechtskräftigen
Flächenwidmungsplan 3.0 i.d.g.F. 3.05
(Nr.3.06 zur Verordnungsprüfung bei Stmk. Landesregierung) der
Marktgemeinde Thal für die
Erweiterung der Golfanlage u. die Ersichtlichmachung der Langlaufloipe zu
ändern.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag den gefassten Beschluss gem. §
131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 12 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofbauer,
Schickhofer, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Stern, Stahl u.
Hansmann)
angenommen.
1 Gegenstimme (Sölkner)
Je
Auflage Örtliches Entwicklungskonzept/Siedlungsleitbild Nr.3.01 ,,Grazer
Golf" und Auflage Entwurf Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07
,,Grazer Golf"
Die Änderungsentwürfe für diese Änderung des ÖEK/Siedlungsleitbild
Flächenwidmungsplanes liegen vom Raumplaner vor.
Die Entwurfsunterlagen werden vom Bürgermeister vorgelegt und
erläutert.
und des
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Änderung des ÖEK/Siedlungsleitbild
- Nr.3.01 ,,Grazer Golf' mit nachstehendem Wortlaut, planlicher
Darstellung v. Februar 2002, GZ. 137/02/1 u. 137/02/2,
Erläuterungsbericht sowie den Entwurf der Flächenwidmungsplanänderung
Nr. 3.07 ,,Grazer Golf' mit nachstehendem Wortlaut, planlicher Darstellung
v. Januar 2002 GZ. 136/02/1, 136/02/2 u. 136/02/3, Erläuterungsbericht
gemäß den Raumordnungsbestimmungen mindestens
8 Wochen - in der Zeit vom 03.04.2002 bis 29.05.2002 - zur allgemeinen
Einsichtnahme aufzulegen und kundzumachen.
Wortlaut zur 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 3.0 -
Nr.3.01 ,,Grazer Golf":
Aufgrund der §§ 31 Abs. 1 bzw. 29 Abs. 3 bis 14 Stmk. ROG 1974 Nr.127
i.d.F. LGBl. Nr. 64/2000 wird das Örtliche Entwicklungskonzept Nr.3.0 -
Siedlungsleitbild der Marktgemeinde Thal abgeändert:
1 Planunterlage, Planverfasser
Folgende in der Anlage angeschlossenen zeichnerischen Darstellungen,
Verfasser Architekten Dipl.
Ingre. Dieter u. Friederice Saiko, GZ 137/02 bilden einen integrierenden
Bestandteil dieses
Wortlautes.
Siedlungsleitbild vor und nach der 1. Änderung (unmaßstäblich)
2 Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr.3.0 - und des
Siedlungsleitbildes:
Die Änderung des Siedlungsleitbildes zum Örtlichen
Entwicklungskonzept Nr.3.0 bezieht sich auf die
Flächenwidmungsplan-Änderung 3.07 und somit auf den nachfolgenden
räumlich und funktionell zusammenhängenden Bereich:
Im Wesentlichen handelt es sich um eine großflächige Erweiterung von
Naherholungsflächen, die durch § 2 Abs. 3 des Örtlichen
Entwicklungskonzeptes der Marktgemeinde Thal begründet sind und somit ein
öffentliches Interesse darstellen.
Hinsichtlich der räumlich - funktionellen Gliederung erfolgt ein
Anschluss an einen bestehenden und im rechtsgültigen Siedlungsleitbild
näher festgelegten, zusammenhängenden Bereich für Golf.
Im Detail ist dies eine Erweiterung der bestehenden und im
Siedlungsleitbild ausgewiesenen
Golfanlage im Süden und Südwesten des Ortsteiles ,,Windhöfen (Windhof)
und Hardt" bzw. auf
Anteilen des Areals der Land- und Forstwirtschaftlichen Fachschule
Grottenhof-Hardt.
Ein unmittelbarer Anschluss des Erweiterungsbereiches ist im Süden der
Bestandsanlage gegeben.
Im Bereich des Anwesens ,,Marhof' wird eine Lücke zwischen den
nördlichsten und mittleren
Bestandsgolfflächen geschlossen.
3 Schilangaufloipe:
Die temporären Nachfolgenutzungen von landwirtschaftlich- und von
Sondernutzung Spiel u. Sport (Golf) genutzten Flächen werden ersichtlich
gemacht.
4 Rechtswirksamkeit:
Nach Genehmigung der 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes
- Siedlungsleitbildes durch die Steiermärkische Landesregierung beginnt
die Rechtswirksamkeit mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist
folgenden Tag.
Wortlaut zur Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07,, Grazer Golf"
(Entwurf):
VERORDNUNG
über die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Thal am beschlossene
Flächenwidmungsplanänderung samt zeichnerischer Darstellung.
Aufgrund der §§ 31 Abs. 1 bzw. 29 Abs. 3 bis 14 Stmk. ROG 1974 Nr.127
i.d.F. LGBl. Nr.64/2000 wird verordnet:
1 Planunterlage Planverfasser:
Folgende in der Anlage angeschlossenen zeichnerischen Darstellungen,
Verfasser Architekten Dipl.
Ingre. Dieter und Friederice Saiko, GZ 136/02, Teil 1 u. 2 basierend auf
dem Flächenwidmungsplan
Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 bilden einen integrierten Bestandteil dieser
Verordnung.
Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05
unmaßstäblich
2 Änderungsbereich:
Teil 1
Die Anteilsflächen der Grundstücke Nr. 1234/1, 1234/2, 1239/1, 1239/2,
1242/1, 1251/1, 1265/2, 1266/2, 1294/1, 1294/3, 1295/1, 1305/1, 1305/2,
1306, 1309/1, 1319/1, 1320/1, 1320/2, 1439, alle KG Thal, in einem
Gesamtflächenausmaß von ca. 360.600 m2 werden von bisher Freiland in
nunmehr Sondernutzung Spiel und Sport (Golf) im Flächenwidmungsplan
Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 gem. § 25 Abs. 2 Z 1 Stmk. ROG 1974 Nr.127 i.d.g.F.
umgewandelt.
Teil 2
Die Grundstücke Nr. 1254/4, 1254/5, 1256/1 und Anteile des Grundstückes
Nr. 1261/8, alle KG
Thal, in einem Gesamtflächenausmaß von ca. 27.800 m2 werden von bisher
Freiland in nunmehr
Sondernutzung Spiel und Sport (Golf) im Flächenwidmungsplan Nr.3.0
i.d.g.F. 3.05 gem. § 25
Abs. 2 Z 1 Stmk. ROG 1974 Nr.127 i.d.g.F. umgewandelt.
3 Skilanglaufloipe:
Die temporäre Skilanglaufloipe ist in ihrem ungefähren Verlauf im
Planwerk ersichtlich gemacht.
Diese Ersichtlichmachung ist 3-geteilt und zwar besteht
1. Eine temporäre Nachfolgenutzung zwischen landwirtschaftlicher Nutzung
und Skilanglaufloipe bei Natur oder Kunstschneelage.
2. Eine temporäre Nachfolgenutzung zwischen Sondernutzung Sport-Golf und
Skilanglaufloipe bei Natur und Kunstschneelage.
3. Eine temporäre Nachfolgenutzung zwischen Sondernutzung Sport-Golf und
Skilanglaufloipe bei Natur und Kunstschneelage mit künstlicher
Beleuchtung.
4 Rechtswirksamkeit:
Die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07 beginnt
mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag den gefassten Beschluss gem. §
131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
7.
Gemeindejagd - Verlängerung der Jagdpachtzeit
Der Bürgermeister berichtet:
Gemäß § 9 des Stmk. Jagdgesetzes 1986 idgF soll die kommende
Jagdpachtzeit für die
Gemeindejagd (ab 1.4.2004) von 6 auf 9 Jahre verlängert werden, da sich
eine Verlängerung der
Pachtzeit auf 9 Jahre erfahrungsgemäß auf eine langfristige Planung
bezüglich der Einrichtungen
günstiger auswirkt. Außerdem können Hegemaßnahmen besser durchgeführt
werden.
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Verlängerung der kommenden
Jagdpachtzeit für die Gemeindejagd von 6 auf 9 Jahre, beginnend mit
01.04.2004 bis 31.3.2013.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
zur
Tagesordnung
8. Thal-Eben -
Oberflächenentwässerung
GR Schickhofer berichtet, dass das Grundstück Nr.930/3 der Fam. Merker
in Thal-Eben durch
Oberflächenwässer, das von angrenzenden Grundstücken kommt, betroffen
ist. Fam. Merker hat auf
eigene Kosten Sanierungsmaßnahmen (Regenwasserableitung) durchgeführt.
Fam. Merker ersucht um eine Übernahme von Kostenanteilen.
GR Hansmann verlässt den Sitzungssaal.
GR Hansmann kehrt in den Sitzungssaal zurück.
GR Schickhofer stellt den Antrag, der Fam. Merker einen einmaligen
Zuschuss in Höhe von g 1.453,45 für die Sanierungsmaßnahmen auf dem
Grdst.Nr. 930/3, vorbehaltlich der Vorlage der Rechnung im Gemeindeamt in
Höhe von mindestens g S.814,-- (S 80.000,--), zu gewähren.
Beschluss: Der Antrag von GR Schickhofer wird einstimmig angenommen.
9. Umweltbericht 2000
GR Schickhofer und GR Eckhard verlassen den Sitzungssaal.
Der Vizebürgermeister berichtet kurz über den Inhalt der einzelnen
Punkte des Umweltberichtetes 2000, da dieser eingehend in der
Umweltausschusssitzung am 4.3.2002 behandelt wurde.
Entsprechend dem Wunsch des Ausschusses wurden die Unterlagen an die
Fraktionsvorsitzenden verteilt.
GR Sölkner ist der Ansicht,
dass die Intervalle des Umweltberichtes auf 3 oder 5 Jahre verlängert
werden sollten, um sich dann qualitativ auf bestimmte Schwerpunkte zu
konzentrieren.
GR Schickhofer und GR Eckhard kehren in den Sitzungssaal zurück.
Der Gemeinderat nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis.
zur
Tagesordnung
10.Schutz
alter bäuerlicher Streuobstwiesen
GR Sölkner stellt gemäß g 34
Abs. 1 lit. c der Stmk. GemO 1967 idgF. den Antrag, der Gemeinderat der
Marktgemeinde Thal möge beschließen:
1. Geschlossene bäuerliche
Streuobstgärten ab einer Anzahl von mindestens 6 Bäumen, die am
1. Jänner 2002 Bestand hatten und im Flächenwidmungsplan als Teil des
Freilandes ausgewiesen sind, werden als besonders schutzwürdiger
Kulturbestand von jeglicher Baulandwidmung ausgeschlossen.
2. Zur Erhaltung dieser
Bestände - bzw. zur Kompensation des gegenüber landwirtschaftlichen
Nutzung entstehenden finanziellen Nachteils -Marktgemeinde Thal auf Antrag
des Grundbesitzers eine Förderung.
einer anderen gewährt die
3. Der Umweltausschuss wird
beauftragt, dem Gemeinderat bis zur nächsten Quartalssitzung zur
Abwicklung dieser Förderung einen Vorschlag über eine konkrete
Vorgehensweise zu erstatten.
Begründung:
Bäuerliche Streuobstwiesen wurden im 1993/94 erstellten Ökokataster Thal
besonders hoch bewertet. Sie wurden dort beschrieben als für unsere
Gemeinde besonders charakteristischer Landschaftsteil. Sie bestehen meist
aus inzwischen sehr selten gewordenen, alten, heimischen Obstsorten und
stellen wichtige Lebens- und Rückzugsräume vieler Insektenarten,
Kleinsäugetiere und einiger auf der ,,Roten Liste" verzeichneter
Vögel (Steinkauz, Wendehals, Wiedehopf, Schwarzstirnwürger und
Gartenrotschwanz) dar.
Seit der Erstellung des Ökokatasters sind mehrere dieser wertvollen
Landschaftsteile einer Rodung zum Opfer gefallen. Der Beschluss soll die
Bestände sichern und einer weiteren Ausräumung der Landschaft
entgegenwirken.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig diesen Punkt dem
Bau-Planungsausschuss sowie dem Umweltausschuss zur Vorberatung
zuzuführen.
zur
Tagesordnung
11. Allfälliges
GR Stern fragt an:
a) Teichanlage der Familie Murgg
Laut Herrn Murgg ist dieser Teich angeblich von alter Zeit her ein
Rückhaltebecken bzw. ein Löschteich und soll laut Aussage von Herrn
Murgg mindestens zur Hälfte verschlammt sein, da auch durch die
Grabarbeiten beim Kanalbau und beim Wasserleitungsbau mehr Schlamm
hineingekommen sei.
Um die Situation beim Teich zu verbessern, müsste man den Teich
ausbaggern, wobei Herr Murgg die Kosten nicht allein tragen kann.
Das Anliegen von GR Stern wäre, hier eine Lösung zu finden und sich mit
dem Problem zu befassen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass dies eine rein wasserrechtliche
Sache sei und diese Angelegenheit geprüft wird.
Ergebnis Verkehrsmessungen in Thal-Eben
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit ist dort so gestanden, sodass schon
von ganz oben sichtbar war, dass eine Messung durchgeführt wird.
Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Messungen durchgeführt
wurden, jedoch wird nach
Protesten von Anrainern noch einmal alles genauer definiert.
Der Bürgermeister berichtet, dass er den Rohentwurf der Messung gesehen
hat, die
Höchstgeschwindigkeit betrug 53 km/h, alle anderen waren zwischen 46 und
47 km/h. Die
einzige Möglichkeit zur Drosselung der Geschwindigkeit wäre die
Errichtung einer Trompete.
GR Stern fragt an, ob man die Geschwindigkeit nicht durchlaufend auf 30
kmh begrenzen könnte, da z.B. im Eckwald bei einer Begegnung mit einem
LKW für einen PKW kaum mehr Platz ist.
Der Bürgermeister teilt mit, dass nochmals eine Tagesmessung
durchgeführt wird.
GR Sölkner berichtet:
c) Neugestaltung der Kreuzung
in Thal-Eben
Das Gravierende wird sicherlich die Neugestaltung der Kreuzung sein. Es
gibt einen passablenVorschlag.
GR Sölkner fragt an, ob der
Bürgermeister schon mit der Grundbesitzerin, FrauGruber, gesprochen habe.
Der Bürgermeister teilt mit,
dass er noch nicht mit Frau Gruber gesprochen hat.
d) Kindergarten - Aufstellung
Tafeln
Eine Anregung von Eltern wäre das Aufstellen von Tafeln ,,Achtung
Kindergarten" in der Nähe des Kindergartens anstatt der Tafeln
,,Achtung Kinder
Der Bürgermeister teilt mit,
dies zu überprüfen.
e Gehweg Steinberg
GR Sölkner fragt an, bis wann dieser errichtet wird bzw. ob er in dieser
,,Prioritätenliste des Landes" enthalten ist.
Der Bürgermeister teilt mit,
dass es zwar ein Projekt gibt, sich auch die Gemeinde dafür einsetzt,
aber keine Mittel beim Land vorhanden sind. Wenn dieses Projekt realisiert
wird, ist auch eine Kostenübernahme durch die Gemeinde vorgesehen.
f Straßenbenennung
Aus der Bevölkerung wurde GR Sölkner mitgeteilt, dass ein Bewohner von
Thal innerhalb von ein paar Wochen gleich zweimal in der Nacht von der
Rettung herausgeläutet wurde und nach dem Weg gefragt wurde.
Der Vizebürgermeister teilt
mit, dass er sich dies nicht vorstellen kann, da die Rettung jetzt mit GPS
fährt.
Weiters fragt GR Sölkner bezüglich der großen Lösung an, die
seinerzeit bei der vorvorigen
Flächenwidmungsplanänderung der ÖVP versprochen worden sei, nämlich
dass im Zuge der
Digitalisierung eine Straßenbenennung kommen soll?
Der Bürgermeister teilt mit,
dass dies nicht mit der Digitalisierung im Zusammenhang steht. Diese
Angelegenheit ist zu überdenken. Es kann nicht alles auf einmal gemacht
werden.
Der Vizebürgermeister berichtet:
g) Zurücklegung der Funktion als Vizebürgermeister
Der Vizebürgermeister teilt mit, dass dies heute seine letzte Sitzung als
Vizebürgermeister ist.
Seine berufliche Auslastung lasse eine weitere Ausübung dieser Funktion
nicht zu. Als
Gemeinderat wird er nach wie vor weitermachen. Er bedankt sich für die
gute Mitarbeit.
GK Hofbauer berichtet:
hg Machbarkeitsstudie
Nun ist der Fall eingetreten, dass noch keine Gelder geflossen sind. Daher
seine Frage, wie viel der Gelder wirklich schon gekommen ist?
Der Bürgermeister teilt mit, dass ein Teil in Höhe von S 30.000,--
von HR Stehlik gekommen ist. Seitens LR Hirschmann und den weiteren
zuständigen Herren wurde dem Bürgermeister zugesichert, dass die Zusagen
eingehalten werden, sie momentan jedoch keine Mittel haben und wir uns
noch etwas gedulden müssen. Der Bürgermeister wird mit den zuständigen
Herren wieder sprechen, da es bestehende Vereinbarungen gibt.
GK Hofbauer ist der Ansicht, dass es sich hier um keinen kleinen Betrag
handelt (über S 100.000,--) und wir um das Geld nicht umfallen dürfen.
Der Bürgermeister schlägt vor, dass GK Hofbauer selbst mit LR
Hirschmann sprechen soll.
Die unter den Tagesordnungspunkten 4., 5., u. 6. gefassten Beschlüsse
werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes LGBl.
Nr.87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand.
Schluss der Sitzung: 22.25 Uhr
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