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Die Gemeinderatsprotokolle werden gescannt zur Verfügung gestellt. Die Umwandlung in Text wird nicht geprüft. Das Original-Protokoll kann bei unseren Gemeinderäten oder im Gemeindeamt eingesehen werden.

Aus unserer Sicht interessante Passagen sind hervorgehoben.

GEMEINDE THAL Lfd. Nr.3/2002

VERHANDLUNGSSCHRIFT

ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES

am 26.6.2002 im Gemeindeamt Thal

Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr

Die Einladung erfolgte am 18.6.2002 durch Kurrende.

 

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.

 

OR Dr. Muchitsch hat seine Verhinderung an der Gemeinderatssitzung am 26.06.2002 Herrn Bürgermeister am 22.05.2002 mitgeteilt. GR Dr. Muchitsch ist freigestellt und war daher zur Gemeinderatssitzung am 26.06.2002 nicht einzuladen.

Anwesend waren:

Bürgermeister Peter URDL

Vizebgm. Peter SCHICKHOFER

Gemeindekassier (Finanzreferent) Anton HOFBAUER

GR Ing. BEETZ Heinrich GR STERN Monika

GR ECKHARD Gottfried GR SÖLKNER Franz

GR HARTNER Anton (19.40 Uhr) GR Dr. FOTR Franz

GR SCHREINER Dietmar GR HANSMANN Edmund

GR Mag. FESSLER Elke

 

Außerdem waren anwesend:

Andrea LENARDT, Arch. Dipl.Ing. Dieter SAIKO

Entschuldigt waren:

GR Dr. Wolfgang Muchitsch, GR Margarete HOFER, GR Michael STAHL

 

Unentschuldigt waren:

Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Vorsitzender: Bgm. Peter URDL

Fragestunde

GK Hofbauer fragt bezüglich Bebauungsplan Rachl an:

,,Unter Punkt 2. Verkehr - Erschließung wurde definiert, dass die Fahrbahnbreite 5,00 m zu betragen hat und außerdem die Fahrbahn zu befestigen und mit einem staubfreien Belag zu versehen ist. Beschlossen wurde dieser Bebauungsplan in der Gemeinderatssitzung am 21.5.1997. Wer ist für die Herstellung dieses Weges zuständig und warum wurden diese Arbeiten noch nicht durchgeführt?

Der Bürgermeister teilt mit, dass Herr Dr. Rachl alle diese Gründe inkl. der Weganteile verkauft hat. Diese Auflagen wurden Herrn Dr. Rachl vorgeschrieben und es liegt jetzt an den neuen Grundstückseigentümern die Straße zu asphaltieren, worauf auch der Bürgermeister bei der letzten Baukommission wieder hingewiesen hat. Die Grundbesitzer teilten mit, dass die Bautätigkeit noch nicht abgeschlossen ist und sie daher jetzt die Asphaltierung noch nicht durchführen lassen wollen.

GR Stern fragt an, wozu wir einen Bebauungsplan haben, wenn er dann nicht erfüllt wird? Die Parzellierung und den Verkauf der Grundstücke hat Herr Dr. Rachl nur auf Grund des Bebauungsplanes machen können. Die Gemeinde hätte schon beim ersten Ansuchen keine Baugenehmigung erteilen sollen. Wenn man drei Bauwerber bauen lässt, ist es jetzt natürlich schwierig, es den nächsten Bauwerber nicht zu genehmigen. Warum Herrn Dr. Rachl keine Frist gesetzt werden kann? Wenn er die Auflagen nicht erfüllt, soll auf seine Kosten ein Belag aufgebracht werden. GR Stern berichtet über die Probleme, die die Fam. Krautwaschl als Anrainer hat, dass zB. dadurch die Rasenmäher laufend kaputt werden.

Der Bürgermeister teilt mit, er hätte nicht sagen können, dass die nächsten Käufer dort nicht bauen dürfen. Es ist auch nicht typisch, dass man vorher die Straße asphaltiert und dann mit den Bauarbeiten beginnt.

GR Stern teilt mit, dass die Asphaltierung nicht jetzt durchgeführt werden muss, sondern es Alternativen gibt, die Straße staubfrei zu halten. Weiters teilt sie mit, dass auf die Anrainer, die schon seit Jahren dort wohnen, Rücksicht genommen werden muss.

Der Bürgermeister erklärt, dass bis jetzt noch keiner dieser Bauwerber eine Benützungsbewilligung hat. Die Auflage der Straßenasphaltierung ist im Bebauungsplan enthalten, es ist jedoch kein Zeitpunkt dafür genannt. Er teilt weiters mit, dass er sich bemüht, dass diese Straße asphaltiert wird.

Weitere Auskünfte über den Bebauungsplan wird Architekt Saiko geben, der ab Punkt 3. der Tagesordnung an der Sitzung teil nimmt.

GR Sölkner fragt bezüglich des Punktes 'Schutz alter bäuerlicher Streuobstwiesen an:

,,Wir haben bei der vorletzten Sitzung beschlossen, den Punkt ,,Schutz alter bäuerlichen Streuobstwiesen dem Bau- und Planungsausschuss sowie dem Umweltausschuss zur Vorberatung für die heutige Sitzung zuzuführen. Wieso der Ausschuss nicht getagt habe und dieser Punkt heute nicht auf der Tagesordnung ist?

Der Bürgermeister teilt mit, dass er dies vergessen hat. Wir werden ihn in der nächsten Zeit behandeln. Jetzt gibt es keinen Handlungsbedarf.

GR Sölkner teilt als Anregung mit, dass Herr Kamillo Hömer, der den Ökokataster für das Volksbildungswerk betreibt, gerne in die Gemeinde kommen würde, um vor dem Ausschuss zu referieren.

GR Fotr fragt bezüglich Altersheim Regenbogen an:

,,Frau Hartner vom Altersheim Regenbogen soll die Lizenz nur bis 2008 haben. Ist da die Gemeinde tätig, um einen Ersatzplatz zu finden? Ich finde, dass dies Aufgabe der Gemeinde wäre, hier aktiv zu werden. Laut Aussage von Frau Hartner wäre sie bereit ein Altersheim zu führen, ein Neubau auf ihre Kosten wäre nicht möglich.

Der Bürgermeister teilt mit, dass er heute zum ersten Mal hört, dass diese Genehmigung begrenzt sei.

GR Fotr erklärt, dass nach Ablauf der Frist keine Genehmigung mehr erteilt wird, da die Auflagen und die Bestimmungen nicht erfüllt werden können - sanitäre Anlagen, gewisse Größe der Zimmer usw.

Der Bürgermeister teilt mit, dass er diesbezüglich mit Frau Hartner sprechen könne.

Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass die Betreuung durch den Gesundheitsverein Gratkorn rege in Anspruch genommen wird.

GR Sölkner fragt bezüglich Ansuchen um Flächenwidmungsplanänderung an:

GR Sölkner hätte gerne bis zur nächsten Gemeinderatssitzung die Anzahl der Ansuchen und die Flächensumme in m2 sowie die dazugehörigen Grundstücksnummern der bereits in der Gemeinde vorliegenden Flächenwidmungsplanänderungsansuchen.

Der Bürgermeister teilt mit, dass er dies bei der nächsten Gemeinderatssitzung erhält.

GR Fotr fragt bezüglich seiner Anfrage vom 14. Februar und 22. April 2002 an:

Er teilt mit, dass er am 14. Februar und nochmals am 22. April um eine Liste mit den verfügbaren bzw. auszuleihenden Geräten, die die Gemeinde für den Maschinenring oder ähnliche Institutionen angeschafft hat, ersucht hat, da man nicht weiß, zu welchen Konditionen die Ausleihung erfolgt. Bis jetzt erfolgte keine Beantwortung.

Der Bürgermeister erklärt, dass er diese Anfrage auf Grund der Veröffentlichung dieser landwirtschaftlichen Geräte in unserer Homepage nicht beantwortet hat.

GR Fotr teilt mit, nicht informiert worden zu sein, dass diese Geräte in der Homepage der Marktgemeinde Thal angeführt sind und ersucht um Beantwortung dieser Frage in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Frage in der nächsten Gemeinderatssitzung beantwortet wird.

GR Sölkner fragt bezüglich der Kostengegenüberstellung Freizeitpark an:

,,Diese Anfrage wäre laut Stmk. Gemeindeordnung spätestens heute zu beantworten und ob diese schon vorliegt?

Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Kostengegenüberstellung von Hrn. kg. Sieber noch nicht vorliegt, wir sie demnächst von ihm erhalten werden.

GR Fotr fragt bezüglich der Aufstellung über die Gemeindewege an:

Er teilt mit, dass ihm ein Plan zugesagt wurde.

Der Bürgermeister berichtet, dass der Flächenwidmungsplan ein amtliches Dokument ist und in der Gemeinde aufliegt. Man kann jederzeit in die Gemeinde kommen und im Flächenwidmungsplan Einsicht nehmen.

GR Fotr teilt mit, dass er nur eine Liste über die Gemeindewege haben wollte, diese habe er jedoch nicht erhalten. Er erklärt, dass diese Anfrage aufrecht bleibt und ersucht nochmals um eine Liste mit einer Aufstellung der gesamten Gemeindewege.

Der Bürgermeister teilt mit, dass er diese Liste bei der nächsten Gemeinderatssitzung erhält.

Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme folgender Punkte in die Tagesordnung:

Geh- und Radweg Windhof - Hart - Vergabe der Arbeiten Darlehen Landes-Hypothekenbank - Kanalbau BA 03

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

die Aufnahme des Punktes 605/17 der KG Thal im

GR Sölkner beantragt gemäß ~ 34 Abs. 1 lit b der Stmk. GemO 1967

- Ersichtlichmachung der Altlastfläche auf dem Grundstück Nr. Flächenwidmungsplan in die Tagesordnung.

Begründung:

Die allgemeinen Grundsätze (§3) sowie die Bestimmung im § 22 Abs. 7 Zi. 4 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes lassen eine Ersichtlichmachung von Altlastflächen im Flächenwidmungsplan geboten erscheinen.

Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.

GR Sölkner beantragt gemäß § 34 Abs. 1 lit b der Stmk. GemO 1967 i.d.g.F. die Aufnahme des Punktes

- Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bereich der Gemeindestraße Eck-Eben in die Tagesordnung.

Begründung:

Infolge überhöhter Geschwindigkeiten kommt es im Bereich der Gemeindestraße durch den Eckwald und der Einfahrt nach Eben sehr häufig zu gefährlichen Situationen. In den letzten Monaten ereigneten sich in diesem Straßenabschnitt auch mehrere Verkehrsunfälle. Der jüngste dieser Unfälle ereignete sich am 22. Juni 2002. Die hohe Wahrscheinlichkeit weiterer Unfälle und die Möglichkeit extremer Gefährdungen von Menschenleben dabei macht unverzügliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Temporeduktion notwendig.

Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.

GR Sölkner beantragt gemäß ~ 34 Abs. 1 lit b der Stmk. GemO 1967 i.d.g.F. die Aufnahme des Punktes

- Bevorzugung von Produkten aus biologisch betriebener heimischer Landwirtschaft und ,,fair gehandelten Waren aus Nicht-EU-Ländem im Beschaffungswesen der Marktgemeinde Thal in die Tagesordnung.

Begründung:

Die Klimabündnisgemeinde Thal soll in der Beschaffung von ökologisch und sozial erzeugten Lebens- und Genussmittel eine positive Vorbildwirkung einnehmen. Anfang August wird der neue Freizeitpark in Hardt mit einem großen Fest eingeweiht werden. Dabei soll eine deutliche ökologische und soziale Grundsatzorientierung im Lebensmittel-Beschaffungswesen der Marktgemeinde Thal zur Geltung kommen.

Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen. nach oben

TAGESORDNUNG

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 22.5.2002

2. Spiel- und Sportmöglichkeiten Unterthal

3. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Siedlungsleitbildes Nr.3.01 ,,Grazer Golf'

4. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.3.07 ,,Grazer Golf'

5. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Siedlungsleitbildes Nr.3.02 betreffend Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.06 ,,Bacher

6. Flächenwidmungsplan' Aufschließungsgebiet ,,Deutsch - Aufliebungsbeschluss

7. Prüfungsbericht 1. Quartal 2002

8. Restmüllentsorgung - Verbandslösung

9. Rinderbesamungskosten - Zuschuss

10. Sportverein Thal - Führung des Gemeindewappens

11. Geh- u. Radweg sowie Parkplatz - Pachtvertrag

12. Landesstraße L 331 - Ausbau

13. Geh- und Radweg Windhof - Hart - Vergabe der Arbeiten

14. Darlehen Landes-Hypothekenbank - Kanalbau BA 03

15. Ersichtlichmachung der Altlastfläche auf dem Grundstück Nr.605/17 der KG Thal im Flächenwidmungsplan

16. Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bereich der Gemeindestraße Eck-Eben

17. Bevorzugung von Produkten aus biologisch betriebener heimischer Landwirtschaft und ,,fair gehandelten Waren aus Nicht-EU-Ländern im Beschaffungswesen der Marktgemeinde Thal

18. Allfälliges

Nicht öffentlicher Teil:

1. Bauverfahren Dr. Marko - Berufung

2. Beseitigungsauftrag ,,Straßenbeleuchtungs-Wohnprojekt Thal - Berufungen

VERLAUF:nach oben

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 22.5.2002

über den Entwurf des Protokolls der ,,öffentlichen Sitzung vom 22.5.2002 haben die Schriftführer am 17.6.2002 gemeinsam beraten und ist das daraus resultierende Protokoll an die Fraktionsvorsitzenden und an die Schriftführer übermittelt worden.

Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung vom 22.5.2002 ist 8 Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.

Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer (GR Mag. Fessler, GR Stern, GR Sölkner und GR Hansmann) um ihre Stellungnahmen.

SPÖ: Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.

ÖVP: Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.

THAL: Seitens der THAL gibt es keine Einwände.

FPÖ: Seitens der FPÖ gibt es keine Einwände.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Protokoll in der vorliegenden Form zu genehmigen und zu unterfertigen.

Beschluss: Das Protokoll wird einstimmig genehmigt und unterfertigt.

GR Fessler berichtet, dass die Schriftführer den Wunsch geäußert haben, das Protokoll nach Möglichkeit innerhalb eines Monats zur Beratung vorzulegen.

nach oben

2. Spiel- und Sportmöglichkeiten Unterthal

Der Bürgermeister berichtet, dass entsprechend dem GR-Beschluss vom 22.05.2002 am 10.06.2002 das Projektgespräch Spiel- und Sportmöglichkeiten Unterthal stattgefunden hat. Das Ergebnis dieses Projektgespräches wurde dem erweiterten Fachausschuss für Freizeitanlagen weitergeleitet. In seiner Sitzung am 24.06.2002, zu der einzelne Vertreter der Bürgerinitiative, der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern und Anrainer eingeladen waren, wurde die Aufstellung folgender Spielgeräte beschlossen:

Spielplatz Unterthal; Schaukel

- Seilbahn

- Spiel-Kletter-Turm Krake

- Wellenrutsche mit Einstiegspodest

- Basketballständer mit Korb Volleyballsäulen und Netz

- Tischtennistisch

- Fußballtor

Tisch, Bank und Papierkorb

- Fallschutzplatten

Spielplatz Freizeitpark:

Spielturmanlage

- Federwippe

- Selbstfahrerkarussell ,,Ringelspiel Einfachschaukel

- Papierkorb

- Fallschutzplatten

Platz vor dem alten Sportheim in Unterthal Skates-Pyramide

Für diese Spielgeräte wurden 3 Anbote eingeholt. Preise exkl. MWSt.

F i r m a Skates-Pyramide Spielgeräte Spielgeräte Montage
    Unterthal Freizeitpark  
Fa. Friedrich € 5.045,-- € 12.192,29 € 5.725,28  
Fa. Eibe 13.704,-- € 12.151,66 € 4.978,66 2.050,--
Fa. Obra 30.526,-- 12.827,-- 5.717,03  

Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Spielgeräte in Unterthal: Schaukel, Seilbahn, Spiel-Kletter-Turm, Krake, Wellenrutsche mit Einstiegspodest, Basketballständer mit Korb, Volleyballsäulen und Netz, Tischtennistisch, Fußballtor, Tisch, Bank, Papierkorb, Fallschutzplatten und folgende Spielgeräte beim Freizeitpark: Spielturmanlage, Federwippe, Selbstfahrerkarussell, Einfachschaukel, Papierkorb und Fallschutzplatten, sowie eine Skater-Pyramide auf dem Platz vor dem alten Sportheim in Unterthal aufzustellen und diese beim Gesamtbestbieter Firma Friedrich anzukaufen.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister berichtet über den bereits im Ausschuss besprochenen Punkt Reitmöglichkeit in Unterthal.

GR Fotr berichtet über das Vorhaben Reitmöglichkeit in Unterthal. Es erfolgt eine ausführliche Diskussion über die Reitmöglichkeit in Unterthal.

GR Fotr stellt den Antrag, auf einen Teil des aktuellen Trainingsplatzes nach Absiedelung des SV Thal einen Reitplatz befristet für 3 Monate zu errichten.

Begründung:

Dem Wunsch von 45 Unterzeichnern einer Wunschliste nachzukommen.

Beschluss: Der Antrag von GR Fotr wird mit

6 Gegenstimmen (Schickhofer, Beetz, Eckhard, Hartner, Fessler u. Schreiner) und

3 Stimmenthaltungen (Urdl, Hofbauer u. Stern) abgelehnt.

3 Stimmen für den Antrag (Sölkner, Fotr u. Hansmann)

GK Hofbauer beantragt um 22.35 Uhr eine Sitzungsunterbrechung.

Es wird einstimmig beschlossen, die Sitzung für 10 Minuten zu unterbrechen.

center">Um 22.45 Uhr wird die Sitzung fortgeführt.nach oben

3. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Siedlungsleitbildes Nr.3.01 ,,Grazer Golf

Der Bürgermeister berichtet:

In der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2002 wurde einstimmig beschlossen, das rechtskräftige den Entwurf dazu entsprechend Örtliche Entwicklungskonzept und Siedlungsleitbild zu ändern u. den Raumordnungsbestimmungen kundzumachen und aufzulegen.

Der Entwurf zur Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Siedlungsleitbildes Nr.3.01 ,,Grazer Golf' wurde kundgemacht und ist in der Zeit vom 03.04. 29.05.2002 zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegen.

Bezüglich Änderung ÖEK/Siedlungsleitbild Nr.3.01 ,,Grazer Golf' wurden keine Stellungnahmen od. Einwendungen vorgebracht.

Der Bürgermeister legt die ÖEK u. Siedlungsleitbild-Änderung Nr.3.01 ,,Grazer Golf', verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. Dipl.-Ingre. D. u. F. Saiko, GZ 150/02 vom Juni 2002, betreffend die Erweiterung der Golfanlage und Ersichtlichmachung der Langlaufloipe - Erholungs- u. Erlebniszone Golflanglaufloipe - vor.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Siedlungsleitbildes Nr.3.01 ,,Grazer Golf' mit nachstehendem Wortlaut und planlicher Darstellung vom Juni 2002, GZ. 150/02/1 u. 150/02/2, zu beschließen.

Wortlaut zur 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Siedlungsleitbild Nr.3.01 ,,Grazer Golf

Aufgrund der §§ 31 Abs. 1 bzw. 29 Abs. 3 bis 14 Stmk. ROG 1974 Nr.127 i.d.F. LGBl. Nr. 64/2000 wird das Örtliche Entwicklungskonzept Nr.3.0 Siedlungsleitbild der Marktgemeinde Thal abgeändert:

1 Planunterlage Planverfasser:

Folgende in der Anlage angeschlossenen zeichnerischen Darstellungen, Verfasser Architekten Dipl.

Ingre. Dieter u. Friederice Saiko, GZ 150/02 bilden einen integrierenden Bestandteil dieses

Wortlautes.

Siedlungsleitbild vor und nach der t. Änderung (unmaßstäblich)

Iv

 2 Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr.3.0 - und des Siedlungsleitbildes:

Die Änderung des Siedlungsleitbildes zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr.3.0 bezieht sich auf die Flächenwidmungsplan-Änderung 3.07 und somit auf den nachfolgenden räumlich und funktionell zusammenhängenden Bereich:

Im Wesentlichen handelt es sich um eine großflächige Erweiterung von Naherholungsflächen, die durch § 2 Abs. 3 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes der Marktgemeinde Thal begründet sind und somit ein öffentliches Interesse darstellen.

Hinsichtlich der räumlich - funktionellen Gliederung erfolgt ein Anschluss an einen bestehenden und im rechtsgültigen Siedlungsleitbild näher festgelegten, zusammenhängenden Bereich für Golf

Im Detail ist dies eine Erweiterung der bestehenden und im Siedlungsleitbild ausgewiesenen Golfanlage im Süden und Südwesten des Ortsteiles ,,Windhöfen (Windhof) und Hardt bzw. auf Anteilen des Areals der Land- und Forstwirtschaftlichen Fachschule Grottenhof-Hardt.

Ein unmittelbarer Anschluss des Erweiterungsbereiches ist im Süden der Bestandsanlage gegeben. Im Bereich des Anwesens ,,Marhof' wird eine Lücke zwischen den nördlichsten und mittleren Bestandsgolfflächen geschlossen.

3 Schilanglaufloipe:

Die temporären Nachfolgenutzungen von landwirtschaftlich- und von Sondernutzung Spiel u. Sport (Golf) genutzten Flächen werden ersichtlich gemacht.

4 Rechtswirksamkeit:

Die Rechtswirksamkeit dieser Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes - Siedlungsleitbildes beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den gefassten Beschluss gem. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

Beschluss:

Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 10 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Eckhard, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern u. Hansmann) angenommen. 2 Gegenstimmen (Sölkner, Fotr)nach oben

4. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.3.07 ,,Grazer Golf

Der Bürgermeister berichtet:

In der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2002 wurde einstimmig beschlossen, den rechtskräftigen Flächenwidmungsplan 3.0 i.d.g.F. 3.05 zu ändern u. den Entwurf dazu entsprechend den Raumordnungsbestimmungen kundzumachen und aufzulegen.

Der Entwurf zur Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07 ,,Grazer Golf' wurde kundgemacht und ist in der Zeit vom 03.04. - 29.05.2002 zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegen.

Innerhalb dieser Auflagefrist sind 2 Stellungnahmen eingelangt:

a) Behandlung von Stellungnahmen:

1 Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes-Landeskonservatorat für Steiermark

vom 11.04.2002 unter der GZ.:41 .129/1/2002.

In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass sich am Rande des umzuwidmenden Areals auf den Grundstücken Nr.1267 und 1265/1 KG Thal mittlerweile unter Denkmalschutz gestellte Grabhügel befinden.

Weiters wird darauf verwiesen, dass auf dem Grundstück Nr.1266/2 KG Thal prähistorische und römerzeitliche Funde bekannt sind und bei größeren Erdarbeiten voraussichtlich weitere Funde auftauchen werden, für welche die einschlägigen Schutzbestimmungen des Denkmalschutzgesetzes gelten würden.

Vorschlag für die Behandlung dieses Schreibens:

Die mit Bescheid vom 09.04.2002 unter Schutz gestellten Grabhügel (rechtskräftig mit 15.05.2002) betreffen laut beigefügter Katasterzeichnung das umzuwidmende Areal nicht. Die beiden Standorte wurden in der Flächenwidmungsplanänderung 3.07 ersichtlich gemacht.

Die laut Zeichnung vermuteten prähistorischen und römerzeitlichen Funde auf Anteilen des Grundstückes 1266/2 KG Thal betreffen das umzuwidmende Areal auch nicht. Es wird jedoch das Schreiben des Bundesdenkmalamtes dem Betreiber des Golfplatzes zur Kenntnis gebracht.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes, Landeskonservatorat für Steiermark vom 11.04.2002, GZ.: 41.129/1/2002 zur Kenntnis zu nehmen, die beiden Standorte Grundstück Nr.1267 u. 1265/1 KG Thal in der Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07 ersichtlich zu machen und dem Betreiber des Golfplatzes diese Stellungnahme zur Kenntnis zu bringen.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

2. Stellungnahme des Amtes der Stmk. Landesregierung Fachabteilung 19A

vom 08.05.2002 unter GZ.: FA 19A 41-06 T 1-96/42

In der Stellungnahme wird kurz zusammengefasst darauf aufmerksam gemacht, dass bauliche Maßnahmen die Funktion des Rückhaltebeckens nicht beeinträchtigen und Schadenersatz die Bundesstelle und Dritte nicht treffen dürfen. Vielmehr muss der Konsenswerber alle Forderungen aus der Nichtbeachtung dieses Sachverhaltes schad- und klaglos halten.

Vorschlag für die Behandlung dieses Schreibens.:

Dem Betreiber der Golfanlage wird dieses Schreiben zur Kenntnis gebracht und seitens der MG Thal wird folgende Auflage erteilt.:

Der Retentionsraum des Hochwasserrückhaltebeckens ,,Schlosswiese am sogenannten Katzelbach darf im Zuge der Errichtung der Golfanlage nicht eingeschränkt und die Betriebssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Stellungnahme des Amtes der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 19A vom 08.05.2002, GZ.: FA 19A 41-06 T 1-96/42 zur Kenntnis zu nehmen, dem Betreiber des Golfplatzes diese Stellungnahme zur Kenntnis zu bringen und diesem die o.a. Auflage zu erteilen.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Die beiden Ämter, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind gem. Raumordnungsbestimmungen über die Behandlung ihrer Stellungnahmen nachweislich zu verständigen.

b) Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07 ,,Grazer Golf' - Endbeschluss

Der Bürgermeister legt die Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07 ,,Grazer Golf', verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. Dipl.-Ingre. D. u. F. Saiko, GZ 149/02 vom Juni 2002, betreffend die Erweiterung der Golfanlage und Ersichtlichmachung der Langlaufloipe vor.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07 ,,Grazer Golf' mit nachstehendem Wortlaut und planlicher Darstellung vom Juni 2002, GZ. 149/02/1, 149/02/2 u. 149/02/3, zu beschließen.

Wortlaut zur Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07,, Grazer Golf

VERORDNUNG

über die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Thal am beschlossene Flächenwidmungsplanänderung samt zeichnerischer Darstellung.

Aufgrund der §§ 31 Abs. 1 bzw. 29 Abs. 3 bis 14 Stmk. ROG 1974 Nr.127 i.d.F. LGBl. Nr.64/2000 wird verordnet:

1 Planunte4a~e, Planverfasser:

Folgende in der Anlage angeschlossenen zeichnerischen Darstellungen, Verfasser Architekten Dipl. Ingre. Dieter und Friederice Saiko, GZ 149/02, Teil 1 u. 2 basierend auf dem Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 bilden einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 unmaßstäblich

§ 2 Änderungsbereich:

Teil 1

Die Anteilsflächen der Grundstücke Nr. 1234/1, 1234/2, 1239/1, 1239/2, 1242/1, 1251/1, 1265/2, 1266/2, 1294/1, 1294/3, 1295/1, 1305/1, 1305/2, 1306, 1309/1, 1319/1, 1320/1, 1320/2, 1439, alle KG Thal, in einem Gesamtflächenausmaß von ca. 360.600 m2 werden von bisher Freiland in nunmehr Sondernutzung Spiel und Sport (Golf) im Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 gern. § 25 Abs. 2 Z 1 Stmk. ROG 1974 Nr.127 i.d.g.F. umgewandelt.

Teil 2

Die Grundstücke Nr. 1254/4, 1254/5, 1256/1 und Anteile des Grundstückes Nr. 1261/8, alle KG Thal, in einem Gesamtflächenausmaß von ca. 27.800 m2 werden von bisher Freiland in nunmehr Sondernutzung Spiel und Sport (Golf) im Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 gem. § 25 Abs. 2 Z 1 Stmk. ROG 1974 Nr.127 i.d.g.F. umgewandelt.

3 Skilanglaufloipe:

Die temporäre Skilanglaufloipe ist in ihrem ungefähren Verlauf im Planwerk ersichtlich gemacht.

Diese Ersichtlichmachung ist 3-geteilt und zwar besteht

1. Eine temporäre Nachfolgenutzung zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Skilanglaufloipe bei Natur oder Kunstschneelage.

2 Eine temporäre Nachfolgenutzung zwischen Sondernutzung Sport-Golf und Skilanglaufloipe bei Natur und Kunstschneelage.

3. Eine temporäre Nachfolgenutzung zwischen Sondernutzung Sport-Golf und Skilanglaufloipe bei Natur und Kunstschneelage mit künstlicher Beleuchtung.

s 4 Rechtswirksamkeit:

Die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07 beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschlüsse gem. § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

Beschluss:

Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 10 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Eckhard, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern u. Hansmann) angenommen. 2 Gegenstimmen (Sölkner u. Fotr) nach oben

5. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Siedlungsleitbildes Nr.3.02 betreffend Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.06 ,,Bacher

Herr GR Eckhard ist befangen u. nimmt an der Beratung u. Beschlussfassung nicht teil und verlässt den Sitzungssaal.

1 ~

Der Bürgermeister berichtet:

In der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2001 wurde die flächenwidmungsplanänderung Nr.3.06 ,,Bacher, Umwidmung der Grundstücke Nr.439, 438/2 und 438/1 (Teilfläche) KG Thal von bisher Freiland in Bauland, Reines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,3, beschlossen.

Die diesbezüglichen Verfahrensunterlagen über die Flächenwidmungsplanänderung wurden dem Amt der Stmk. Landesregierung, Rechtsabteilung 3, 8010 Graz am 08.01.2002 zur Verordnungsprüfung vorliegt.

Mit Schreiben des Amtes der Stmk. Landesregierung, Rechtsabteilung 3, 8010 Graz vom 20.03.2002 wurde die Aufhebung dieser Verordnung angedroht, da im Norden unmittelbar an das bestehende Bauland anschließend im ÖEK eine Grünverbindung/Durchlüftungsschneise festgelegt ist und diese Verordnung daher im Widerspruch zum Örtlichen Entwicklungskonzept stehe.

Zur Stellungnahme wurde aufgefordert.

Am 17.04.2002 erfolgte eine Vorsprache von Herrn Bürgermeister und Arch. Saiko beim Amt der Stmk. Landesregierung, Frau OBR Tsaros, Herr Birnhuber, und wurde die geforderte Stellungnahme, ausgearbeitet durch den örtlichen Raumplaner, vorgelegt. Dabei wurde durch die Aufsichtsbehörde festgelegt, dass allein die Vorlage dieser Stellungnahme nicht ausreiche, sondern das Örtliche Entwicklungskonzept geändert werden muss. Dies könne jedoch ohne Auflageverfahren erfolgen.

Der Bürgermeister legt nunmehr die ausgearbeiteten Unterlagen für die Änderung des ÖEK und Siedlungsleitbildes Nr.3.02 ,,Bacher, verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. Dipl.-lngre. D. u. F. Saiko, GZ: 148/02 vom Juni 2002, vor.

Es folgt eine längere Diskussion. Die Vertreter der THAL begründen ihre Ablehnung des Antrages damit, dass die planliche Darstellung eine weitere Ausweitung des Siedlungsbereiches Winkel-Süd nach Norden in Richtung 110 KV-Leitung vorsehe. Dies präjudiziere Entscheidungen, die erst bei der kommenden großen Revision zu diskutieren sein werden.

Arch. Saiko vertritt die Meinung, dass dies kein Präjudiz darstelle.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Siedlungsleitbildes Nr.3.02 ,,Bacher, verfasst von den Architekten Dipl.-lngre. D. u. F. Saiko, mit nachstehendem Wortlaut und planlicher Darstellung vom Juni 2002, GZ: 148/02/1 und 148/02/2 zu beschließen.

Wortlaut zur 2. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Siedlungsleitbildes Nr. 3.0 ,,Bacher

Aufgrund der §§ 31 Abs. 1 bzw. 29 Abs. 3-14 Stmk. ROG 1974 Nr.127 i.d.F. LGBl Nr.64/2000 wird das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 3.0 - Siedlungsleitbild der Marktgemeinde Thal abgeändert.

§ 1 Planunterlage, Planverfasser:

Folgende in der Anlage angeschlossenen zeichnerischen Darstellungen, Verfasser Architekten Dipl. Ingre. Dieter und Friederice Saiko, GZ: 148/02/1 und 148/02/2 bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Wortlautes.

Siedlungsleitbild vor und nach der 2. Änderung (unmaßstäblich)

§ 2 Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr.3.0- und des Siedlungsleitbildes:

Die Änderung des Siedlungsleitbildes zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr.3.0 bezieht sich auf die Flächenwidmungsplan - Änderung Nr.3.06 und somit auf den nachfolgenden räumlich und funktionell zusammenhängenden Bereich.

Im Wesentlichen handelt es sich um kleinräumige Erweiterungen von Baulandflächen, die durch § 3 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes der Marktgemeinde Thal begründet sind und somit ein öffentliches Interesse darstellen.

Hinsichtlich der räumlich - funktionellen Gliederung erfolgen Anschlüsse an bestehende und im rechtsgültigen Siedlungsleitbild näher festgelegte, zusammenhängende Baulandbereiche.

Im Detail sind dies Erweiterungen der bestehenden und im Siedlungsleitbild ausgewiesenen Reinen Wohngebiete nördlich des Ortsteiles ,,Winkel Süd.

Die Grünverbindungen und Durchlüftungsschneisen in diesem Bereich werden dem Verlauf der im REPRO ausgewiesenen Kaltluftströme entsprechend angepasst und somit abgeändert.

Der Punkt 22 im Anhang zum Siedlungsleitbild ist wie folgt abzuändern:

,,Siedlungsunterbrechung im Einflussbereich der 110 KV-Leitung der Steweag.

§ 3 Rechtswirksamkeit:

Die Rechtswirksamkeit der 2. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes - Siedlungsleitbildes beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.

Beschluss:

Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Hartner, Schreiner, Fessler, Stern u. Hansmann) angenommen. 2 Gegenstimmen (Sölkner u. Fotr)

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.

Beschluss:

Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Hartner, Schreiner, Fessler, Stern u. Hansmann) angenommen.

2 Gegenstimmen (Sölkner u. Fotr)

GR Eckhard kehrt in den Sitzungssaal zurück.

10nach oben

6. Flächenwidmungsplan, Aufschließungsgebiet ,,Deutsch - Aufhebungsbeschluss

Herr GR Hartner ist befangen u. nimmt an der Beratung u. Beschlussfassung nicht teil und verlässt den Sitzungssaal.

Vizebgm. Schickhofer verlässt den Sitzungssaal. Der Bürgermeister berichtet:

Für Anteile des Grundstückes Nr.523/1 inkl. 523/16 und 519/1 (Teilfläche-Weganteil), alle KG Thal wurde der Bebauungsplan ,,Deutsch erstellt.

Im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan Nr. 3.0 i.d.g.F. Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet bzw. Bebauungsdichte von 0,2-0,3 festgelegt.

3.05 sind o.a. Grundstücke als Reines Wohngebiet mit einer

Zum Zeitpunkt der Revision des Flächenwidmungsplanes war eine planmäßige Aufschließung des zusammenhängenden Bereiches nicht vorhanden. Aufgrund der fehlenden Aufschließungserfordernisse sowie des Vorhandenseins des öffentlichen Interesses aufgrund von siedlungs- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde wurde zur Behebung dieser Mängel die Erstellung eines Bebauungsplanes unter § 4.3. (Wortlaut zum FWP 3.0) beschlossen.

Zwischenzeitlich erfolgte die Erstellung des Bebauungsplanes und der Beschluss durch den Gemeinderat (am 12.12.2001) in dem auch die Erschließungserfordernisse (Wasserversorgung,

Abwasserbeseitigung, Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche und die Innere Verkehrserschließung) geregelt wurden.

Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und die Verordnungsprüfung durch die Landesregierung ist

erfolgt.

Ein Dienstbarkeitsvertrag, abgeschlossen zwischen Frau Daniela Elke Deutsch und Herrn Johann

Deutsch, mj. Anna Katharina Deutsch, Frau Erna Streber und Herrn Peter Flois betreffend Einschlauchung des neu zu errichtenden Abwasserkanals in dem auf dem Grundstück Nr.521/1

bereits befindlichen Kanalschacht vom 10.10.2001 liegt vor.

Dadurch sind für die o.a. Grundstücke die fehlenden Aufhebungserfordernisse gemäß § 4.3 und § 8 des Wortlautes zum FWP 3.0 i.d.g.F. 3.05 erfüllt und die Aufhebung zu vollwertigem Bauland kann erfolgen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Aufhebungsbeschluss für die Teilfläche des Grundstückes Nr.523/1 KG Thal von bisher Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet bzw. Reines Wohngebiet zu vollwertigem Bauland Allgemeines Wohngebiet bzw. Reines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2-0,3 mit nachstehendem Wortlaut zu fassen.

§ 1 Planunterlage, Planverfasser:

1. Folgende in der Anlage angeschlossene zeichnerische Darstellung, Verfasser Architekten Dipl. Ingre Dieter und Friederice Saiko, GZ.: 144/02 basierend auf der Katasterunterlage der Gemeinde bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

- Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan Nr. 3.0 i.d.g.F. 3.05 mit der Darstellung der Änderung, im Maßstab 1:2.500.

§ 2 Geltungsbereich:

1. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht sich auf einen Teil des Grundstückes Nr.

523/1, KG Thal.

§ 3 Änderung:

1. Dieser Teil des Grundstückes Nr.523/1, KG Thal derzeit im Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 als Aufschließungsgebiet für Reines Wohngebiet und Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet festgelegt, wird nunmehr in Reines Wohngebiet (vollwertiges Bauland) und Allgemeines Wohngebiet (vollwertiges Bauland) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,3 abgeändert.

2. Die Erschließungserfordernisse gemäß § 23 (3) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F. sowie § 4.3 und § 8 des Wortlautes zum Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 wurden erfüllt.

§ 4 Rechtswirksamkeit:

Die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplanänderung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.

Vizebgm. Schickhofer kehrt in den Sitzungssaal zurück.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.

Beschluss:

Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen

Beetz, Eckhard, Schreiner, Fessler, Stern u. Hansmann)

2 Gegenstimmen (Sölkner u. Fotr)

GR Hartner kehrt in den Sitzungssaal zurück.nach oben

7. Prüfungsbericht 1. Quartal 2002

(Urdl, Schickhofer, Hofbauer, angenommen.

GR Hansmann berichtet, dass die Prüfung der Gemeindegebarung und der Gebarung der Ortsentwicklungs-KEG am 29.04.2002 eine ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung ergeben hat und verliest die Kassenbestände.

Gemeindegebarung 1. Quartal 2002:

Bargeld 1.693,47

Giro 260.816,07

Subkonto 466.947,65

Gesamt 729.457,19

4

Ortsentwicklungs-KEG 1. Quartal 2002:

Giroverkehr:

Einnahmen 226.633,10

Ausgaben 188.305~90

Gesamt Girokonto 38.327,20

Weitere Prüfungsbemerkungen:

Auffallend ist der wesentlich höhere Schulerhaltungsbeitrag, den die Gemeinde Thal je Schüler/in an

die Stadt Graz im Verhältnis zur Marktgemeinde Hitzendorf zu zahlen hat (ca. € 1.300,-- an die Stadt

Graz; ca. € 600,-- an die Marktgemeinde Hitzendorf).

Der Prüfungsausschuss beantragt die Aufklärung.

Der Bürgermeister berichtet, dass für die Landeshauptstadt Graz gemäß § 30 Abs. 4 Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetz 1970 idgF. folgende SONDERREGELUNG gilt:

Die Schulerhaltungsbeiträge sind in der Weise zu berechnen, dass die Gesamtsumme des Schulsachaufwandes für die von der Landeshauptstadt Graz zu erhaltenden Pflichtschulen durch die Gesamtschülerzahl einschließlich der Gastschüler nach dem Stande vom 1. Oktober des jeweils laufenden Jahres geteilt und die so ermittelte Kopfquote mit der Anzahl der Schüler der jeweiligen in den Schulsprengel der Pflichtschulen der Landeshauptstadt Graz eingeschulten Gemeinden vervielfacht wird.

+ Berechnung Schulerhaltungsbeitrag ohne Sonderregelung: (gern. § 30 Abs. 2)

Für die Ermittlung der Beiträge der zum Pflichtsprengel gehörenden Gemeinden dient der jeweilige ordentliche und außerordentliche Schulsachaufwand als Grundlage.

Die Aufteilung der Schulerhaltungsbeiträge auf die zum Schulsprengel gehörenden erfolgt unter Berücksichtigung

· der Gesamtschüleranzahl (Stichtag: 1.10. des laufenden Jahres),

· der Zahl der Wohnbevölkerung (Ergebnis der letzten Volkszählung) und

· der Zahl der Finanzkraft (Istaufkommen sämtl. Gemeindesteuern und der Ertragsanteile ohne Bedarfszuweisungsanteil aus dem Vorjahr)

aller eingeschulten Gemeinden im Verhältnis 20 : 20 : 60.

+ Berechnung Gastschulbeitrag ohne Sonderregelung: (gern. § 35 Abs. 2) Die Beiträge für einen Gastschüler werden ermittelt, indem die Gesamtsumme des ordentlichen Schulsachaufwandes durch die Gesamtschülerzahl (einschließlich der Gastschüler) geteilt wird.

GR Hansmann beantragt die Zustimmung zum Prüfungsbericht.

Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister berichtet, dass er in der nächsten Gemeinderatssitzung über das Gespräch zwischen Bgm. Gangl, Bgm. Gödl und Stadtrat Nagl berichten wird.nach oben

8. Restmüllentsorgung - Verbandslösung

GR Fessler berichtet, dass der Restmüll ab 01.01.2004 nicht mehr ohne entsprechende Vorbehandlung deponiert werden darf

Ein Zusammenschluss der Abfallwirtschaftsverbände kann zu einem besseren Ergebnis führen, als der Alleingang eines Verbandes oder einer Gemeinde. Damit der Abfallwirtschaftsverband Graz­Umgebung an einer Ausschreibung teilnehmen kann, muss er wissen, mit welchen Restmüll- und Sperrmüllmengen er disponieren bzw. in Verhandlungen treten kann.

Der Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung bietet der Marktgemeinde Thal eine Beteiligung an einer ,,Verbandslösung ab 2004 an.

GR Fessler stellt den Antrag9 grundsätzlich einer ,,Verbandslösung ab 2004 beizutreten. über den tatsächlichen Beitritt entscheidet der Gemeinderat nach Vorlage der vom Verband erzielten Verhandlungsergebnisse in einer weiteren Sitzung.

Beschluss: Der Antrag von GR Fessler wird einstimmig angenommen.nach oben

9. Rinderbesamungskoten - Zuschuss

Der Bürgermeister berichtet, dass die Tarife für die künstliche Rinderbesamung laut Beschluss des Vorstandes der Landeskammer der Tierärzte Steiermark ab 01.07.2002 erhöht werden.

Die Kosten für die Erst- und Nachbesamung betragen derzeit E 23,26.

Kosten ab 01.07.2002:

Erst- und Nachbesamung € 25,50

zuzüglich Prüfbeitrag

Gesamtkosten € 26.00

Derzeit übernimmt die Gemeinde Thal die Kosten der Erstbesamung die Nachbesamung beträgt € 11,--.

Die Kosten der Erstbesamung sollen zur Gänze (E 26,--) und die Hälfte Q 13,--) von der Gemeinde übernommen werden.

½ Zuschuss ab 01.07.2002:

Erstbesamung: 26,--

Zuschuss für Nachbesamung: € 13,--

zur Gänze und der Zuschuss für Kosten der Nachbesamung zur

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Rinderbesamungskosten-Zuschuss in vorangeführter Höhe zu gewähren.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.nach oben

10. Sportverein Thal - Führung des Gemeindewappens

Der Vizebürgermeister berichtet, dass der Sportverein Thal um Genehmigung zur Führung des Gemeindewappens ,,im Schriftverkehr und dergleichen angesucht hat.

In der Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung laut Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabenge­setz ist für die Führung des Gemeindewappens eine Verwaltungsabgabe in Höhe von E 327,03 zu entrichten.

Das Recht zur Führung des Gemeindewappens kann durch den Gemeinderat jederzeit widerrufen werden.

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, dem Sportverein Thal die Führung des Gemeindewappens am Briefpapier sowie auf der Zeitung und auf sonstigen Mitteilungen des Sportvereines zu gewähren.

Beschluss: Der Antrag des Vizebürgermeisters einstimmig angenommen.nach oben

11. Geh- und Radweg sowie Parkplatz - Pachtvertrag

Der Bürgermeister berichtet, dass die Errichtung eines Geh- und Radweges parallel zur L 331 von der ,,Winterteichbrücke bis zum Freizeitpark geplant ist. Der Geh- und Radweg führt in einer Breite von 2 m ca. 1,4 km entlang des Baches und liegt auf den Parzellen Grdst.Nr. 1234/1 und 1234/4 der LFS Grottenhof Hardt.

Das Land Steiermark würde dieses Teilstück an die Marktgemeinde Thal für einen Pachtschilling in Höhe von E 0,1 11m2, wertgesichert, auf unbestimmte Zeit verpachten. Der Entwurf des Pachtvertrages liegt vor.

Der Bürgermeister berichtet über den Inhalt des Pachtvertrages (Anhang A).

Für den Geh- und Radweg sowie eines Parkplatzes beim Freizeitpark würden 3.300 m2 benötigt werden. Das genaue Flächenausmaß steht erst nach Fertigstellung des Geh- und Radweges sowie des Parkplatzes beim Freizeitpark und anschließender Aufmessung fest.

GR Fotr stellt fest, dass für die Errichtung des Parkplatzes notwendige rechtliche Bewilligungen z.B. Raumordnung fehlen und daher diese Verfahren zuerst abgewartet werden sollten.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die erforderlichen Grundflächen für den Geh- und Radweg und den Parkplatz zu den angeführten Bedingungen vom Land Stmk. zu pachten und dem vorliegenden Pachtvertrag zuzustimmen.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 11 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Eckhard, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Sölkner u. Hansmann)

angenommen.

1 Gegenstimme (Fotr)nach oben

12. Landesstraße L 331 - Ausbau

Der Bürgermeister berichtet, dass lt. Beschluss der Stmk. Landesregierung vom 15.04.2002 für den Umbau der Kreuzung ,,Petruskreuz (Gemeindestraße / L 331) ein Kostenbeitrag in Höhe von € 129.600,-- genehmigt wurde.

Dieser Umbau soll eine verkehrsgerechte Anbindung an den neuen Freizeitpark darstellen.

Lt. Schreiben des Landes Stmk. vom 13.06.2002 soll der Gesamtauftrag an die Firma Mandibauer erteilt werden.

Die Bauaufsicht und Abrechnung wird von der Baubezirksleitung Graz-Umgebung vorgenommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Firma Mandlbauer mit dem Gesamtauftrag in Höhe von E 129.600,-- zu betrauen.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.nach oben

13. Geh- und Radweg Windhof - Hart - Vergabe der Arbeiten

Der Bürgermeister berichtet, dass parallel zur L 331 von der ,,Winterteichbrücke bis zum Freizeitpark ein Geh- und Radweg errichtet werden soll.

Es wurden von 3 Baufirmen Anbote eingeholt.

Preise exkl. 20% MWSt.

Firma Kosten Skonto

Fa. Mandlbauer € 35.882,-- l4Tage-5%

Fa. Alpine Mayreder € 37.125,--

Fa. Swietelsky € 36.830,--

Die Anbote wurden vom Büro Ing. H. Pöchheim überprüft.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Bestbieter Firma Mandlbauer den Auftrag für die Errichtung des vorangeführten Geh- und Radweges zu erteilen.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 11 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Eckhard, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Sölkner u. Hansmann)

angenommen.

1 Gegenstimme (Fotr)nach oben

14. Darlehen Landes-Hypothekenbank - Kanalbau BA 03:

Der Bürgermeister berichtet:

Mit GR-Beschluss vom 09.02.1994 wurde ein Darlehen bei der Landes-Hypothekenbank in Höhe von C 1,616.970,56 (5 22.250.000,--) mit einem Fixzinssatz von 7 % bis 31.12.2003 aufgenommen und ist bis zum Ablauf der Fixzinsperiode (31.12.2003) unkündbar.

Zum damaligen Zeitpunkt hat auch der Stmk. Gemeindebund die Empfehlung zu dieser Kondition abgegeben.

Niemandem, auch nicht den Experten, ist es möglich, auf einen Zeitraum von 10 Jahren mit Sicherheit vorherzusehen, ob es nicht doch wieder zu einem Ansteigen der Zinssätze kommt.

Bisherige Zinssatz-Verhandlungen mit der Landes-Hypothekenbank waren nicht erfolgreich.

Landes-Hypothekenbank hat sich bereits zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für Fixzinslaufzeit entsprechend refinanzieren müssen und auch seitens der Bank ist ein Ausstieg dieser Refinanzierung nicht möglich.

Im Jänner 2002 wurde die Unternehmensberatung ,,Die Lösung beauftragt, Verhandlungen mit der Landes-Hypothekenbank bezüglich einem vorzeitigen Ausstieg aus der Fixzinsvereinbarung zu führen.

Die Landes-Hypothekenbank hat uns eine Alternative angeboten, und zwar auf eine EURIBOR­Bindung umzusteigen, allerdings unter der Voraussetzung, dass die sich ergebenden Ausstiegskosten aus dieser Fixzinsvereinbarung in Form eines zusätzlichen Aufschlages auf den EURIBOR eingerechnet werden und sich die Bindung verlängert.

Angebot der Landes-Hypothekenbank vom Februar 2002:

Variante A) Bindung des Zinssatzes an den 6-Monats-EURIBOR zuzügl. 1,5 % Aufschlag

Bis zum 31.12.2006 besteht für beide Seiten keine Kündigungsmöglichkeit.

Variante B) sofortiger Ausstieg und Umschuldung, Einmalkosten € 82.500,--

Auf Ersuchen des Herrn Bürgermeisters wurde die Alternativvariante nochmals durchgerechnet, um den erforderlichen Aufschlag weitestgehend zu minimieren.

Angebot der Landes-Hypothekenbank vom 21.06.2002:

Variante a) Bindung des Zinssatzes an den 6-Monats-EURIBOR zuzügl. 1,2 % Aufschlag bei halbjährlicher Zinsanpassung zu den Fälligkeitsterminen 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres auf Basis des zwei Bankarbeitstage vor dem

Jeweiligen Fälligkeitstermin gültigen 6-Monats-EURIBOR.

Bis zum 30.06.2007 besteht für beide Seiten keine Kündigungsmöglichkeit.

Darlehenszinssatz aus heutiger Sicht: 4,786 % p.a. dec.

Variante b) Bindung des Zinssatzes an den 6-Montas-EURIBOR zuzügl. 1 % Aufschlag bei halbjährlicher Zinsanpassung zu den Fälligkeitsterminen 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres auf Basis des zwei Bankarbeitstage vor dem

jeweiligen Fälligkeitstermin gültigen 6-Monats-EURIBOR.

Bis zum 30.06.2009 besteht für beide Seiten keine Kündigungsmöglichkeit. Darlehenszinssatz aus heutiger Sicht: 4,586 % p.a. dec

(Aufstellung gelöscht wegen schlechtem Scanergebnis)

GR Beetz und GR Hansmann verlassen den Sitzungssaal.

Ein Umstieg von der Fixzinsvereinbarung auf eine EURIBOR-Bindung ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass ein erhöhter Aufschlag auf den EURIBOR (1,2 % bzw. 1 %) eingerechnet wird und dass sich die Bindung um 3,5 Jahre bzw. 5,5 Jahre verlängert.

Für den Zeitraum 01.01.2004 bis 30.06.2007 (Variante a.) bzw. 30.06.2009 (Variante b.) bleiben wir an den variablen Satz zuzüglich dem vereinbarten Aufschlag weiter gebunden, ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht möglich.

Am Markt könnten wir jedoch derzeit einen Zinssatz mit einem Aufschlag von ca. 0,08 % bis 0,20 % aushandeln.

GR Fotr verlässt den Sitzungssaal.

GR Beetz und GR Hansmann kehren in den Sitzungssaal zurück.

Herr Höflechner von der Unternehmensberatung ,,Die Lösung empfiehlt, dass es wahrscheinlich die kaufmännisch sinnvollste Lösung ist, den Vertrag in dieser Form bis zum 31.12.2003 unverändert zu lassen und anschließend das aushaftende Kapital ganz oder teilweise vorzeitig rückzuführen. Am Markt würde ab 01.01.2004 aus heutiger Sicht sicherlich eine Kondition mit einem Aufschlag von ca. 0,10 % angeboten werden. Jedenfalls ist ein Ausstieg zum 31.12.2003 mit keinen zusätzlichen Kosten für die Marktgemeinde Thal verbunden.

Da das Verhandlungsergebnis mit der Landes-Hypothekenbank nicht zufriedenstellend ist (erhöhter Aufschlag, längere Bindungsfrist) und man seitens der Bank auf kein großes Entgegenkommen stößt, wird beabsichtigt, die Fixzinsperiode bis 31.12.2003 einzuhalten.

GR Fotr kehrt in den Sitzungssaal zurück.

GK Hofbauer und GR Schreiner verlassen den Sitzungssaal.

Zum Ablauf der Fixzinsperiode wird über den Zinssatz neu verhandelt und kann auch, bei einem günstigeren Angebot einer anderen Bank, eine Umschuldung erfolgen.

GK Hofbauer und GR Schreiner kehren in den Sitzungssaal zurück.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Fixzinspenode auf Grund des erhöhten Aufschlages und einer neuerlichen Bindungsfrist entsprechend dem Darlehensvertrag bis 31.12.2003 beizubehalten und mit Ablauf der Fixzinsperiode neue Konditionen zu vereinbaren.

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.nach oben

15. Ersichtlichmachung der Altlastfläche auf dem Grundstück Nr.605/17 der KG Thal im Flächenwidmungsplan

GR Sölkner stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass die Altlastfläche auf dem Grundstück Nr.605/17 der KG Thal im Flächenwidmungsplan ersichtlich gemacht wird.

Begründung:

Die allgemeinen Grundsätze (§ 3) sowie die Bestimmung im § 22 Abs. 7 Zi. 4 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes lassen eine Ersichtlichmachung von Altlastflächen im Flächenwidmungsplan geboten erscheinen.

Architekt Dipl.Ing. Saiko berichtet, dass eine Ersichtlichmachung als Altlastfläche im Flächenwidmungsplan erst bei der nächsten Revision möglich wäre ein kleines Änderungsverfahren ist nicht möglich. Auch ist der Grundeigentümer beizuziehen, danach muss diese Angelegenheit im Gemeinderat behandelt werden. Weiters müsste diese Fläche im Raumordnungskataster als Altlastfläche ausgewiesen werden, es müsste auch hier geprüft werden, ob diese Ausweisung überhaupt möglich ist.

Es erfolgt eine ausführliche Diskussion bezüglich Ersichtlichmachung der Altlastfläche auf dem Grundstück Nr.605/17 der KG Thal im Flächenwidmungsplan.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, diesen Punkt dem Bau- und Planungsausschuss zuzuweisen und rechtliche Auskünfte bezüglich Ersichtlichmachung von Altlastflächen im Flächenwidmungsplan einzuholen.

Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung sollen Unterlagen für eine Beschlussfassung vorliegen.nach oben

16. Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bereich der Gemeindestraße Eck-Eben

GR Sölkner stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen:

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Gemeindestraße durch den Eckwald und der Einfahrt zur Siedlung Thal-Eben werden folgende Dringlichkeitsmaßnahmen gesetzt:

1. Optische Verengung der Fahrbahn durch Errichtung von Straßenbegrenzungspfählen.

2. Tempobremsen in Form von psychologisch wirksamen Bodenmarkierungen.

3. Errichtung einer 3Oer-Geschwindigkeitsbeschränkung.

4. Errichtung eines Hinweisschildes ,,Besondere Unfallshäufigkeit auf 300 m zu beiden Seiten.

5. Errichtung von Bodenschwellen

GR Eckhard verlässt den Sitzungssaal.

Der Bürgermeister verliest den Brief des Kuratoriums für Verkehrssicherheit.

GR Eckhard kehrt in den Sitzungssaal zurück.

Es erfolgt eine ausführliche Diskussion bezüglich der geforderten Verkehrssicherheitsmaßnahmen.

GR Sölkner berichtet, dass er den Punkt 5. des vorangeführten Antrages herausnimmt, damit es zu keiner Ablehnung kommt.

GR Hartner stellt den Antrag, den Punkten 2. und 4. der vorangeführten Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bereich der Gemeindestraße Eck-Eben zuzustimmen.

Beschluss: Der Antrag von GR Hartner wird einstimmig angenommen.

GR Sölkner stellt den erweiterten Antrag9 den Punkten 1. und 3. der vorangeführten Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bereich der Gemeindestraße Eck-Eben zuzustimmen.

Beschluss:

Der Antrag von GR Sölkner wird mit

10 Gegenstimmen (Urdl, Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Eckhard, Hartner, Schreiner, Fessler, Stern u. Hansmann) abgelehnt.

2 Stimmen für den Antrag (Sölkner u. Fotr)

GR Fotr stellt den erweiterten Antrag, dem Punkt 5. der vorangeführten

Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bereich der Gemeindestraße Eck-Eben zuzustimmen.

Begründung:

Einzig wirksame Verkehrsicherheitsmaßnahme.

Beschluss:

Der Antrag von GR Sölkner wird mit

10 Gegenstimmen (Urdl, Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Eckhard, Hartner, Schreiner, Fessler, Stern u. Hansmann) abgelehnt.

2 Stimmen für den Antrag (Sölkner u. Fotr)

Vizebgm. Schickhofer und GK Hofbauer verlassen den Sitzungssaal.nach oben

17. Bevorzugung von Produkten aus biologisch betriebener heimischer Landwirtschaft und ,,fair gehandelten Waren aus Nicht-EU-Ländern im Beschaffungswesen der Marktgemeinde Thal

Vizebgm. Schickhofer und GK Hofbauer kehren in den Sitzungssaal zurück. GR Sölkner stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen:

Nachhaltigkeit besonderes des Produktes, seines seiner Entsorgung sind in Im Beschaffungswesen der Marktgemeinde Thal wird der Frage der Augenmerk geschenkt. Ökologische und soziale Standards Herstellungsverfahrens, seiner Handels- und Transportbedingungen und Ankaufsentscheidungen zu berücksichtigen.

Insbesondere für die Ausrichtung von Veranstaltungen (Speisen, Getränke, Dekoration) und Ehrungen (Ankauf von Geschenkskörben, Blumengebinde) gelten nachfolgende Bestimmungen:

1. In der Beschaffung von Lebens- und Genussmittel ist vollbiologischen Produkten aus der regionalen bäuerlichen Landwirtschaft der Vorzug zu geben.

2. Beim Erwerb von Produkten aus Staaten außerhalb der Europäischen Union - insbesondere bei Kaffee, Kakao, Fruchtsäften und Tee - ist auf die Gegebenheit fairer Handelsbeziehungen bzw. auf die entsprechende Zertifizierung zu achten. Beim Erwerb von Blumen ist eine Zertifikation der Herstellung nach dem ,,Flohwehr-Label-Programm sicherzustellen. Der Ankauf von Tropen-holz-Produkten ist zu vermeiden.

3. Ein Erwerb von Produkten, die von den obengenannten Kriterien abweichen, ist in schriftlicher Form besonders zu begründen.

4. Der Ankauf von Produkten und Marken, deren Herstellung durch den systematisch­ausbeuterischen Einsatz von Kinderarbeit oder durch sklavenähnliche Organisation von Erwachsenenarbeit erfolgt, ist zu vermeiden. Produkte aus Staaten, in denen Demokratie und Menschenrechte gewährleistet sind, sind gegenüber solchen, in denen dies nicht der Fall ist, vorzuziehen.

5. Zur Sicherstellung einer möglichst hohen Zielerreichung in der Umsetzung dieses Beschlusses soll eine bedienstete Person spezifisch qualifiziert und mit der Durchführung beauftragt werden.

6 über die Durchführung der Maßnahmen ist dem Gemeinderat - nach Vorberatung im Umweltausschuss - einmal jährlich Bericht zu erstatten.

Begründung:

Durch ihren Beitritt zum Klimabündnis hat sich die Marktgemeinde Thal zu besonderen Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes (etwa durch Vermeidung von Verkehr) und - indirekt - zu einem Beitrag zur Sicherung fairer internationaler Handelsbeziehungen verpflichtet. Die schrittweise Herstellung derartiger Beziehungen ist der beste Schutz gegen massenhaftes Elend und dadurch ausgelöste Wanderungsbewegungen, Krieg und Terror.

Beschluss:

Der Antrag von GR Sölkner wird mit

4 Gegenstimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz u. Stern) und

3 Stimmenthaltungen (Hofbauer, Hartner, Schreiner) abgelehnt.

5 Stimmen für den Antrag (Eckhard, Fessler, Sölkner, Fotr u. Hansmann)

Der Gemeindekassier stellt den Antrag, diesen Punkt dem Umweltausschuss zur eingehenden Beratung vorzulegen.

Beschluss: Der Antrag von GK Hofbauer wird mit 11 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Hartner, Schreiner, Fessler, Stern, Sölkner, Fotr u. Hansmann) angenommen.

1 Gegenstimme (Eckhard)

18. Allfälligesnach oben

GR Sölkner berichtet:

Bericht an den Gemeinderat der Marktgemeinde Thal über die von mir in mehreren persönlichen Vorsprachen eingeholten Auskünfte über die Möglichkeiten zur Erstellung von teilregionalen oder kommunalen Entwicklungskonzepten.

GR Fessler und GR Hansmann verlassen den Sitzungssaal.

Gesprächspartner: Dr. Bernd Gassler (Regionalmanager), Ing. Hubert Langmann (Ökolog. Landentwicklung), Dipl.Ing. Michael Redik (LR-FA 16A), Dipl.Ing. Günter Tischler (Regionalplaner).

GR Fessler und GR Hansmann kehren in den Sitzungssaal zurück.

1.Stand der regionalen Entwicklung in Graz-Umgebung West: Unsere Kleinregion hinkt hinter anderen Kleinregionen im Bezirk deutlich nach. Während die in der GU 8, der GU-Süd, der Naherholungsregion Schöckelland und in der ,,Leader* -Region Hügelland östlich von Graz zusammengeschlossenen Gemeinden bereits sehr weitgehende einheitliche Planungskonzepte erarbeitet haben und teilweise schon konkret praktische Kooperationen betreiben, scheint in unserem Bereich der politische Wille zur Zusammenarbeit zu schwach ausgeprägt. Mangels eines entsprechenden überörtlichen Konzepts wurde es verabsäumt, EU­kofinanzierte Fördermöglichkeiten zu lukrieren. Auch Thal war hier offensichtlich in keiner Weise treibend. Gelegentliche Abwesenheit eines Vertreters oder wechselnde Vertretungen unserer Gemeinde durch Bgm. oder Vbgm. sind einer derartigen Entwicklung nicht förderlich. Bei der letzten Zusammenkunft in Hitzendorf wurde allerdings beschlossen, für Herbst beim Land Steiermark einen konkreten Antrag auf Erstellung eines teilregionalen Entwicklungskonzeptes zu stellen.

2. Zusammenhang von regionalem Entwicklungskonzept und örtlicher Leitbildplanung:

Im Sinne einer nicht von der Kirchturmperspektive dominierten Politik wäre es an sich sinnvoll, den Prozess der Erstellung eines teilregionalen Entwicklungskonzepts der örtlichen Leitbild­und Konzeptplanung vorauslaufen zu lassen. Da aber keine Gewähr besteht, dass es in der Kleinregion zu einer entschlossenen Vorgangsweise kommt bzw. dieser Prozess jedenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen wird, scheint es sinnvoll, wenn wir in Thal rasch einen kommunalen Leitbildplanungsprozess in Angriff nehmen. Sollte es dann in der Kleinregion doch zu einer forcierten überörtlichen Konzeptarbeit kommen, so können wir uns - ähnlich wie die Gemeinde Stattegg im Verband der Naherholungsregion Schöckelland - von einer bereits konkretisierten kommunalen Willensbildung aus einbringen.

3. Für eine rasche Inangriffnahme einer örtlichen Leitbildplanung. Die Gesamtabwicklung derartiger Prozesse, in der die interessierte Bevölkerung möglichst breit eingebunden werden soll, wird von verschiedenen Einrichtungen und Planern angeboten. Ein derartiger Prozess dauert ca. 1 ½ Jahr und kostet ca. 15.000,-- bis 20.000,-- EUR. Im Gegensatz zur Erstellung überörtlicher Konzepte gibt es dafür aber nur geringe Fördermittel von Seite des Landes. Eine Ausnahme stellt allerdings die ,,Ökologische Landentwicklung dar. Diese Planungskonzeption beruht auf der ,,Lokalen Agenda 21 1 nachhaltige Landentwicklung. Die Kosten für unsere Gemeinde würden sich auf ca. 3.000,-- EUR belaufen, den Rest der Kosten übernimmt das Land Steiermark.

4. Mein konkreter Vorschlag:

- baldige Einladung von Ing. Langmann / ÖLE zur Präsentation vor einem offenen Bau-und Planungsausschuss

Entsendung einer motivierten Person zur Mitarbeit in der GU Graz-West und regel­mäßige Berichte an bzw. Beratungen im GR darüber.

Die unter den Tagesordnungspunkten 3., 4., 5. u. 6. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr.87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.

Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand. Schluss der Sitzung: 02.00 Uhr (27.06.2002)

Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 28 Seiten ,,Öffentlicher Teil und 21 Seiten ,,Nicht Öffentlicher Teil.

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