s
4 Rechtswirksamkeit:
Die Rechtswirksamkeit der
Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.07 beginnt mit dem auf den Ablauf der
Kundmachungsfrist folgenden Tag.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters
wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister
stellt den Antrag, die unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten
Beschlüsse gem. § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für
dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 10
Stimmen (Urdl, Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Eckhard, Hartner,
Fessler, Schreiner, Stern u. Hansmann) angenommen. 2 Gegenstimmen
(Sölkner u. Fotr) nach
oben
5.
Änderung
des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Siedlungsleitbildes Nr.3.02
betreffend Flächenwidmungsplanänderung Nr.3.06 ,,Bacher
Herr GR Eckhard ist befangen u. nimmt an der
Beratung u. Beschlussfassung nicht teil und verlässt den Sitzungssaal.
1
~
Der Bürgermeister berichtet:
In der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2001 wurde
die flächenwidmungsplanänderung Nr.3.06 ,,Bacher, Umwidmung der
Grundstücke Nr.439, 438/2 und 438/1 (Teilfläche) KG Thal von bisher
Freiland in Bauland, Reines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 -
0,3, beschlossen.
Die diesbezüglichen Verfahrensunterlagen über
die Flächenwidmungsplanänderung wurden dem Amt der Stmk.
Landesregierung, Rechtsabteilung 3, 8010 Graz am 08.01.2002 zur
Verordnungsprüfung vorliegt.
Mit Schreiben des Amtes der Stmk.
Landesregierung, Rechtsabteilung 3, 8010 Graz vom 20.03.2002 wurde die
Aufhebung dieser Verordnung angedroht, da im Norden unmittelbar an das
bestehende Bauland anschließend im ÖEK eine
Grünverbindung/Durchlüftungsschneise festgelegt ist und diese Verordnung
daher im Widerspruch zum Örtlichen Entwicklungskonzept stehe.
Zur Stellungnahme wurde aufgefordert.
Am 17.04.2002 erfolgte eine Vorsprache von Herrn
Bürgermeister und Arch. Saiko beim Amt der Stmk. Landesregierung, Frau
OBR Tsaros, Herr Birnhuber, und wurde die geforderte Stellungnahme,
ausgearbeitet durch den örtlichen Raumplaner, vorgelegt. Dabei wurde
durch die Aufsichtsbehörde festgelegt, dass allein die Vorlage dieser
Stellungnahme nicht ausreiche, sondern das Örtliche Entwicklungskonzept
geändert werden muss. Dies könne jedoch ohne Auflageverfahren erfolgen.
Der Bürgermeister legt nunmehr die
ausgearbeiteten Unterlagen für die Änderung des ÖEK und
Siedlungsleitbildes Nr.3.02 ,,Bacher, verfasst vom örtlichen Raumplaner
Arch. Dipl.-lngre. D. u. F. Saiko, GZ: 148/02 vom Juni 2002, vor.
Es folgt eine längere Diskussion. Die Vertreter
der THAL begründen ihre Ablehnung des Antrages damit, dass die planliche
Darstellung eine weitere Ausweitung des Siedlungsbereiches Winkel-Süd
nach Norden in Richtung 110 KV-Leitung vorsehe. Dies präjudiziere
Entscheidungen, die erst bei der kommenden großen Revision zu diskutieren
sein werden.
Arch. Saiko vertritt die Meinung, dass dies kein
Präjudiz darstelle.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die
Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Siedlungsleitbildes
Nr.3.02 ,,Bacher, verfasst von den Architekten Dipl.-lngre. D. u. F. Saiko,
mit nachstehendem Wortlaut und planlicher Darstellung vom Juni 2002, GZ:
148/02/1 und 148/02/2 zu beschließen.
Wortlaut zur 2. Änderung des Örtlichen
Entwicklungskonzeptes und Siedlungsleitbildes Nr. 3.0 ,,Bacher
Aufgrund der §§ 31 Abs. 1 bzw. 29 Abs. 3-14
Stmk. ROG 1974 Nr.127 i.d.F. LGBl Nr.64/2000 wird das Örtliche
Entwicklungskonzept Nr. 3.0 - Siedlungsleitbild der Marktgemeinde Thal
abgeändert.
§ 1 Planunterlage, Planverfasser:
Folgende in der Anlage angeschlossenen
zeichnerischen Darstellungen, Verfasser Architekten Dipl. Ingre. Dieter
und Friederice Saiko, GZ: 148/02/1 und 148/02/2 bilden einen
integrierenden Bestandteil dieses Wortlautes.
Siedlungsleitbild vor und nach der 2. Änderung
(unmaßstäblich)
§ 2 Änderung des örtlichen
Entwicklungskonzeptes Nr.3.0- und des Siedlungsleitbildes:
Die Änderung des Siedlungsleitbildes zum
Örtlichen Entwicklungskonzept Nr.3.0 bezieht sich auf die
Flächenwidmungsplan - Änderung Nr.3.06 und somit auf den nachfolgenden
räumlich und funktionell zusammenhängenden Bereich.
Im Wesentlichen handelt es sich um kleinräumige
Erweiterungen von Baulandflächen, die durch § 3 des Örtlichen
Entwicklungskonzeptes der Marktgemeinde Thal begründet sind und somit ein
öffentliches Interesse darstellen.
Hinsichtlich der räumlich - funktionellen
Gliederung erfolgen Anschlüsse an bestehende und im rechtsgültigen
Siedlungsleitbild näher festgelegte, zusammenhängende Baulandbereiche.
Im Detail sind dies Erweiterungen der bestehenden
und im Siedlungsleitbild ausgewiesenen Reinen Wohngebiete nördlich des
Ortsteiles ,,Winkel Süd.
Die Grünverbindungen und Durchlüftungsschneisen
in diesem Bereich werden dem Verlauf der im REPRO ausgewiesenen
Kaltluftströme entsprechend angepasst und somit abgeändert.
Der Punkt 22 im Anhang zum Siedlungsleitbild ist
wie folgt abzuändern:
,,Siedlungsunterbrechung im Einflussbereich der
110 KV-Leitung der Steweag.
§ 3 Rechtswirksamkeit:
Die Rechtswirksamkeit der 2. Änderung des
Örtlichen Entwicklungskonzeptes - Siedlungsleitbildes beginnt mit dem auf
den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen
(Urdl, Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Hartner, Schreiner, Fessler,
Stern u. Hansmann) angenommen. 2 Gegenstimmen (Sölkner u.
Fotr)
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den
unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk.
Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen
(Urdl, Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Hartner, Schreiner, Fessler,
Stern u. Hansmann) angenommen.
2 Gegenstimmen (Sölkner u. Fotr)
GR Eckhard kehrt in den Sitzungssaal zurück.
10nach
oben
6.
Flächenwidmungsplan, Aufschließungsgebiet ,,Deutsch -
Aufhebungsbeschluss
Herr
GR Hartner ist befangen u. nimmt an der Beratung u. Beschlussfassung nicht
teil und verlässt den Sitzungssaal.
Vizebgm. Schickhofer verlässt den
Sitzungssaal. Der Bürgermeister berichtet:
Für
Anteile des Grundstückes Nr.523/1 inkl. 523/16 und 519/1
(Teilfläche-Weganteil), alle KG Thal wurde der Bebauungsplan ,,Deutsch
erstellt.
Im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan Nr.
3.0 i.d.g.F. Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet bzw.
Bebauungsdichte von 0,2-0,3 festgelegt.
3.05
sind o.a. Grundstücke als Reines Wohngebiet mit einer
Zum Zeitpunkt der Revision des
Flächenwidmungsplanes war eine planmäßige Aufschließung des
zusammenhängenden Bereiches nicht vorhanden. Aufgrund der fehlenden
Aufschließungserfordernisse sowie des Vorhandenseins des öffentlichen
Interesses aufgrund von siedlungs- und wirtschaftspolitischen
Zielsetzungen der Gemeinde wurde zur Behebung dieser Mängel die
Erstellung eines Bebauungsplanes unter § 4.3. (Wortlaut zum FWP 3.0)
beschlossen.
Zwischenzeitlich
erfolgte die Erstellung des Bebauungsplanes und der Beschluss durch den
Gemeinderat (am 12.12.2001) in dem auch die Erschließungserfordernisse
(Wasserversorgung,
Abwasserbeseitigung, Anbindung an eine
öffentliche Verkehrsfläche und die Innere Verkehrserschließung)
geregelt wurden.
Der
Bebauungsplan ist rechtskräftig und die Verordnungsprüfung durch die
Landesregierung ist
erfolgt.
Ein
Dienstbarkeitsvertrag, abgeschlossen zwischen Frau Daniela Elke Deutsch
und Herrn Johann
Deutsch, mj. Anna Katharina Deutsch, Frau
Erna Streber und Herrn Peter Flois betreffend Einschlauchung des neu zu
errichtenden Abwasserkanals in dem auf dem Grundstück Nr.521/1
bereits
befindlichen Kanalschacht vom 10.10.2001 liegt vor.
Dadurch sind für die o.a. Grundstücke die
fehlenden Aufhebungserfordernisse gemäß § 4.3 und § 8 des Wortlautes
zum FWP 3.0 i.d.g.F. 3.05 erfüllt und die Aufhebung zu vollwertigem
Bauland kann erfolgen.
Der
Bürgermeister stellt den Antrag,
den
Aufhebungsbeschluss für die Teilfläche des Grundstückes Nr.523/1 KG
Thal von bisher Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet
bzw. Reines Wohngebiet zu vollwertigem Bauland Allgemeines
Wohngebiet bzw. Reines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2-0,3
mit nachstehendem Wortlaut zu fassen.
§ 1 Planunterlage, Planverfasser:
1.
Folgende in der Anlage angeschlossene zeichnerische Darstellung, Verfasser
Architekten Dipl. Ingre Dieter und Friederice Saiko, GZ.: 144/02 basierend
auf der Katasterunterlage der Gemeinde bilden einen integrierenden
Bestandteil dieser Verordnung.
- Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan
Nr. 3.0 i.d.g.F. 3.05 mit der Darstellung der Änderung, im Maßstab
1:2.500.
§
2 Geltungsbereich:
1. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes
bezieht sich auf einen Teil des Grundstückes Nr.
523/1,
KG Thal.
§ 3 Änderung:
1.
Dieser Teil des Grundstückes Nr.523/1, KG Thal derzeit im
Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 als Aufschließungsgebiet für
Reines Wohngebiet und Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet
festgelegt, wird nunmehr in Reines Wohngebiet (vollwertiges Bauland) und
Allgemeines Wohngebiet (vollwertiges Bauland) mit einer Bebauungsdichte
von 0,2 - 0,3 abgeändert.
2. Die Erschließungserfordernisse gemäß
§ 23 (3) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F. sowie § 4.3 und § 8 des Wortlautes zum
Flächenwidmungsplan Nr.3.0 i.d.g.F. 3.05 wurden erfüllt.
§
4 Rechtswirksamkeit:
Die Rechtswirksamkeit der
Flächenwidmungsplanänderung beginnt mit dem auf den Ablauf der
Kundmachungsfrist folgenden Tag.
Vizebgm.
Schickhofer kehrt in den Sitzungssaal zurück.
Beschluss: Der
Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
Der
Bürgermeister stellt den Antrag,
den
unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gem. § 131 Stmk.
Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der
Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen
Beetz, Eckhard, Schreiner, Fessler, Stern
u. Hansmann)
2
Gegenstimmen (Sölkner u. Fotr)
GR Hartner kehrt in den Sitzungssaal
zurück.nach
oben
7.
Prüfungsbericht 1. Quartal 2002
(Urdl, Schickhofer, Hofbauer, angenommen.
GR
Hansmann berichtet, dass die Prüfung der Gemeindegebarung und der
Gebarung der Ortsentwicklungs-KEG am 29.04.2002 eine ordnungsgemäße
Buch- und Kassenführung ergeben hat und verliest die Kassenbestände.
Gemeindegebarung 1. Quartal 2002:
Bargeld
1.693,47
Giro 260.816,07
Subkonto
466.947,65
Gesamt 729.457,19
4
Ortsentwicklungs-KEG 1. Quartal 2002:
Giroverkehr:
Einnahmen 226.633,10
Ausgaben
188.305~90
Gesamt Girokonto 38.327,20
Weitere
Prüfungsbemerkungen:
Auffallend ist der wesentlich höhere
Schulerhaltungsbeitrag, den die Gemeinde Thal je Schüler/in an
die
Stadt Graz im Verhältnis zur Marktgemeinde Hitzendorf zu zahlen hat (ca.
€ 1.300,-- an die Stadt
Graz; ca. € 600,-- an die Marktgemeinde
Hitzendorf).
Der
Prüfungsausschuss beantragt die Aufklärung.
Der Bürgermeister berichtet, dass für die
Landeshauptstadt Graz gemäß § 30 Abs. 4 Stmk.
Pflichtschulerhaltungsgesetz 1970 idgF. folgende SONDERREGELUNG gilt:
Die
Schulerhaltungsbeiträge sind in der Weise zu berechnen, dass die
Gesamtsumme des Schulsachaufwandes für die von der Landeshauptstadt Graz
zu erhaltenden Pflichtschulen durch die Gesamtschülerzahl einschließlich
der Gastschüler nach dem Stande vom 1. Oktober des jeweils laufenden
Jahres geteilt und die so ermittelte Kopfquote mit der Anzahl der Schüler
der jeweiligen in den Schulsprengel der Pflichtschulen der
Landeshauptstadt Graz eingeschulten Gemeinden vervielfacht wird.
+ Berechnung Schulerhaltungsbeitrag ohne
Sonderregelung: (gern. § 30 Abs. 2)
Für
die Ermittlung der Beiträge der zum Pflichtsprengel gehörenden Gemeinden
dient der jeweilige ordentliche und außerordentliche
Schulsachaufwand als Grundlage.
Die Aufteilung der Schulerhaltungsbeiträge
auf die zum Schulsprengel gehörenden erfolgt unter Berücksichtigung
·
der Gesamtschüleranzahl
(Stichtag: 1.10. des laufenden Jahres),
·
der Zahl der Wohnbevölkerung (Ergebnis der letzten Volkszählung)
und
·
der Zahl der Finanzkraft (Istaufkommen sämtl. Gemeindesteuern und
der Ertragsanteile ohne Bedarfszuweisungsanteil aus dem Vorjahr)
aller
eingeschulten Gemeinden im Verhältnis 20 : 20 : 60.
+
Berechnung Gastschulbeitrag ohne Sonderregelung: (gern.
§ 35 Abs. 2) Die Beiträge für einen Gastschüler werden ermittelt,
indem die Gesamtsumme des ordentlichen Schulsachaufwandes durch die
Gesamtschülerzahl (einschließlich der Gastschüler) geteilt wird.
GR
Hansmann beantragt
die
Zustimmung zum Prüfungsbericht.
Beschluss:
Der
Antrag von GR Hansmann wird einstimmig
angenommen.
Der
Bürgermeister berichtet, dass er in der nächsten Gemeinderatssitzung
über das Gespräch zwischen Bgm. Gangl, Bgm. Gödl und Stadtrat Nagl
berichten wird.nach
oben
8.
Restmüllentsorgung - Verbandslösung
GR
Fessler berichtet, dass der Restmüll ab 01.01.2004 nicht mehr ohne
entsprechende Vorbehandlung deponiert werden darf
Ein
Zusammenschluss der Abfallwirtschaftsverbände kann zu einem besseren
Ergebnis führen, als der Alleingang eines Verbandes oder einer Gemeinde.
Damit der Abfallwirtschaftsverband GrazUmgebung an einer Ausschreibung
teilnehmen kann, muss er wissen, mit welchen Restmüll- und
Sperrmüllmengen er disponieren bzw. in Verhandlungen treten kann.
Der
Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung bietet der Marktgemeinde Thal eine
Beteiligung an einer ,,Verbandslösung ab 2004 an.
GR
Fessler stellt den Antrag9
grundsätzlich
einer ,,Verbandslösung ab 2004 beizutreten. über den tatsächlichen
Beitritt entscheidet der Gemeinderat nach Vorlage der vom Verband
erzielten Verhandlungsergebnisse in einer weiteren Sitzung.
Beschluss:
Der
Antrag von GR Fessler wird einstimmig angenommen.nach
oben
9.
Rinderbesamungskoten
- Zuschuss
Der
Bürgermeister berichtet, dass die Tarife für die künstliche
Rinderbesamung laut Beschluss des Vorstandes der Landeskammer der
Tierärzte Steiermark ab 01.07.2002 erhöht werden.
Die
Kosten für die Erst- und Nachbesamung betragen derzeit E 23,26.
Kosten
ab 01.07.2002:
Erst-
und Nachbesamung € 25,50
zuzüglich
Prüfbeitrag
Gesamtkosten
€ 26.00
Derzeit
übernimmt die Gemeinde Thal die Kosten der Erstbesamung die Nachbesamung
beträgt € 11,--.
Die
Kosten der Erstbesamung sollen zur Gänze (E 26,--) und die Hälfte
Q 13,--) von der Gemeinde übernommen werden.
½
Zuschuss ab 01.07.2002:
Erstbesamung:
€ 26,--
Zuschuss
für Nachbesamung: € 13,--
zur
Gänze und der Zuschuss für Kosten der Nachbesamung zur
Der
Bürgermeister stellt den Antrag,
den Rinderbesamungskosten-Zuschuss in vorangeführter Höhe zu gewähren.
Beschluss:
Der
Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.nach
oben
10.
Sportverein Thal - Führung des Gemeindewappens
Der
Vizebürgermeister berichtet, dass der Sportverein Thal um Genehmigung zur
Führung des Gemeindewappens ,,im Schriftverkehr und dergleichen angesucht
hat.
In
der Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung laut Landes- und
Gemeindeverwaltungsabgabengesetz ist für die Führung des
Gemeindewappens eine Verwaltungsabgabe in Höhe von E 327,03 zu
entrichten.
Das
Recht zur Führung des Gemeindewappens kann durch den Gemeinderat
jederzeit widerrufen werden.
Der
Vizebürgermeister stellt den Antrag,
dem
Sportverein Thal die Führung des Gemeindewappens am Briefpapier sowie auf
der Zeitung und auf sonstigen Mitteilungen des Sportvereines zu gewähren.
Beschluss:
Der
Antrag des Vizebürgermeisters einstimmig angenommen.nach
oben
11.
Geh- und Radweg sowie Parkplatz - Pachtvertrag
Der
Bürgermeister berichtet, dass die Errichtung eines Geh- und Radweges
parallel zur L 331 von der ,,Winterteichbrücke bis zum Freizeitpark
geplant ist. Der Geh- und Radweg führt in einer Breite von 2 m ca. 1,4 km
entlang des Baches und liegt auf den Parzellen Grdst.Nr. 1234/1 und 1234/4
der LFS Grottenhof Hardt.
Das
Land Steiermark würde dieses Teilstück an die Marktgemeinde Thal für
einen Pachtschilling in Höhe von E 0,1 11m2, wertgesichert,
auf unbestimmte Zeit verpachten. Der Entwurf des Pachtvertrages liegt vor.
Der
Bürgermeister berichtet über den Inhalt des Pachtvertrages (Anhang A).
Für
den Geh- und Radweg sowie eines Parkplatzes beim Freizeitpark würden
3.300 m2 benötigt werden. Das genaue Flächenausmaß steht
erst nach Fertigstellung des Geh- und Radweges sowie des Parkplatzes beim
Freizeitpark und anschließender Aufmessung fest.
GR
Fotr stellt fest, dass für die Errichtung des Parkplatzes notwendige
rechtliche Bewilligungen z.B. Raumordnung fehlen und daher diese Verfahren
zuerst abgewartet werden sollten.
Der
Bürgermeister stellt den Antrag,
die
erforderlichen Grundflächen für den Geh- und Radweg und den Parkplatz zu
den angeführten Bedingungen vom Land Stmk. zu pachten und dem
vorliegenden Pachtvertrag zuzustimmen.
Beschluss:
Der
Antrag des Bürgermeisters wird mit 11 Stimmen (Urdl, Schickhofer,
Hofbauer, Beetz, Eckhard, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Sölkner u.
Hansmann)
angenommen.
1
Gegenstimme (Fotr)nach
oben
12.
Landesstraße
L 331 - Ausbau
Der
Bürgermeister berichtet, dass lt. Beschluss der Stmk. Landesregierung vom
15.04.2002 für den Umbau der Kreuzung ,,Petruskreuz (Gemeindestraße / L
331) ein Kostenbeitrag in Höhe von € 129.600,-- genehmigt wurde.
Dieser
Umbau soll eine verkehrsgerechte Anbindung an den neuen Freizeitpark
darstellen.
Lt.
Schreiben des Landes Stmk. vom 13.06.2002 soll der Gesamtauftrag an die
Firma Mandibauer erteilt werden.
Die
Bauaufsicht und Abrechnung wird von der Baubezirksleitung Graz-Umgebung
vorgenommen.
Der
Bürgermeister stellt den Antrag,
die
Firma Mandlbauer mit dem Gesamtauftrag in Höhe von E 129.600,-- zu
betrauen.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.nach
oben
13.
Geh- und Radweg Windhof
- Hart
- Vergabe der Arbeiten
Der
Bürgermeister berichtet, dass parallel zur L 331 von der
,,Winterteichbrücke bis zum Freizeitpark ein Geh- und Radweg errichtet
werden soll.
Es
wurden von 3 Baufirmen Anbote eingeholt.
Preise
exkl. 20% MWSt.
Firma
Kosten Skonto
Fa.
Mandlbauer € 35.882,-- l4Tage-5%
Fa.
Alpine Mayreder € 37.125,--
Fa.
Swietelsky € 36.830,--
Die
Anbote wurden vom Büro Ing. H. Pöchheim überprüft.
Der
Bürgermeister stellt den Antrag,
dem
Bestbieter Firma Mandlbauer den Auftrag für die Errichtung des
vorangeführten Geh- und Radweges zu erteilen.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 11 Stimmen (Urdl,
Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Eckhard, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern,
Sölkner u. Hansmann)
angenommen.
1
Gegenstimme (Fotr)nach
oben
14.
Darlehen Landes-Hypothekenbank
- Kanalbau BA 03:
Der
Bürgermeister berichtet:
Mit
GR-Beschluss vom 09.02.1994 wurde ein Darlehen bei der
Landes-Hypothekenbank in Höhe von C 1,616.970,56 (5 22.250.000,--)
mit einem Fixzinssatz von 7 % bis 31.12.2003 aufgenommen und
ist bis zum Ablauf der Fixzinsperiode (31.12.2003) unkündbar.
Zum
damaligen Zeitpunkt hat auch der Stmk. Gemeindebund die Empfehlung zu
dieser Kondition abgegeben.
Niemandem,
auch nicht den Experten, ist es möglich, auf einen Zeitraum von 10 Jahren
mit Sicherheit vorherzusehen, ob es nicht doch wieder zu einem Ansteigen
der Zinssätze kommt.
Bisherige
Zinssatz-Verhandlungen mit der Landes-Hypothekenbank waren nicht
erfolgreich.
Landes-Hypothekenbank
hat sich bereits zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für Fixzinslaufzeit
entsprechend refinanzieren müssen und auch seitens der Bank ist ein
Ausstieg dieser Refinanzierung nicht möglich.
Im
Jänner 2002 wurde die Unternehmensberatung ,,Die Lösung beauftragt,
Verhandlungen mit der Landes-Hypothekenbank bezüglich einem vorzeitigen
Ausstieg aus der Fixzinsvereinbarung zu führen.
Die
Landes-Hypothekenbank hat uns eine Alternative angeboten, und zwar auf
eine EURIBORBindung umzusteigen, allerdings unter der Voraussetzung,
dass die sich ergebenden Ausstiegskosten aus dieser Fixzinsvereinbarung in
Form eines zusätzlichen Aufschlages auf den EURIBOR eingerechnet werden
und sich die Bindung verlängert.
Angebot
der Landes-Hypothekenbank
vom Februar 2002:
Variante
A) Bindung
des Zinssatzes an den 6-Monats-EURIBOR zuzügl.
1,5 % Aufschlag
Bis
zum 31.12.2006
besteht
für beide Seiten keine
Kündigungsmöglichkeit.
Variante
B) sofortiger
Ausstieg und Umschuldung, Einmalkosten € 82.500,--
Auf
Ersuchen des Herrn Bürgermeisters wurde die Alternativvariante nochmals
durchgerechnet, um den erforderlichen Aufschlag weitestgehend zu
minimieren.
Angebot
der Landes-Hypothekenbank
vom 21.06.2002:
Variante
a) Bindung
des Zinssatzes an den 6-Monats-EURIBOR zuzügl. 1,2 % Aufschlag bei halbjährlicher
Zinsanpassung zu den Fälligkeitsterminen 30.06. und 31.12. eines jeden
Jahres auf Basis des zwei Bankarbeitstage vor dem
Jeweiligen
Fälligkeitstermin gültigen 6-Monats-EURIBOR.
Bis
zum 30.06.2007
besteht für beide Seiten keine
Kündigungsmöglichkeit.
Darlehenszinssatz
aus heutiger Sicht: 4,786 % p.a. dec.
Variante
b) Bindung
des Zinssatzes an den 6-Montas-EURIBOR zuzügl. 1 % Aufschlag bei
halbjährlicher Zinsanpassung zu den Fälligkeitsterminen 30.06. und
31.12. eines jeden Jahres auf Basis des zwei Bankarbeitstage vor dem
jeweiligen
Fälligkeitstermin gültigen 6-Monats-EURIBOR.
Bis
zum 30.06.2009
besteht
für beide Seiten keine Kündigungsmöglichkeit. Darlehenszinssatz
aus heutiger Sicht: 4,586 % p.a. dec
(Aufstellung
gelöscht wegen schlechtem Scanergebnis)
GR
Beetz und GR Hansmann verlassen den Sitzungssaal.
Ein
Umstieg von der Fixzinsvereinbarung auf eine EURIBOR-Bindung ist
allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass ein erhöhter
Aufschlag auf den EURIBOR (1,2 % bzw. 1 %) eingerechnet wird und dass
sich die Bindung um 3,5 Jahre bzw. 5,5 Jahre verlängert.
Für
den Zeitraum 01.01.2004 bis 30.06.2007 (Variante a.) bzw.
30.06.2009 (Variante b.) bleiben wir an den variablen Satz
zuzüglich dem vereinbarten Aufschlag weiter gebunden, ein vorzeitiger
Ausstieg ist nicht möglich.
Am
Markt könnten wir jedoch derzeit einen Zinssatz mit einem Aufschlag von
ca. 0,08 % bis 0,20 % aushandeln.
GR
Fotr verlässt den Sitzungssaal.
GR
Beetz und GR Hansmann kehren in den Sitzungssaal zurück.
Herr
Höflechner von der Unternehmensberatung ,,Die Lösung empfiehlt, dass es
wahrscheinlich die kaufmännisch sinnvollste Lösung ist, den Vertrag in
dieser Form bis zum 31.12.2003 unverändert zu lassen und anschließend
das aushaftende Kapital ganz oder teilweise vorzeitig rückzuführen. Am
Markt würde ab 01.01.2004 aus heutiger Sicht sicherlich eine Kondition
mit einem Aufschlag von ca. 0,10 % angeboten werden. Jedenfalls ist
ein Ausstieg zum 31.12.2003 mit keinen zusätzlichen Kosten für die
Marktgemeinde Thal verbunden.
Da
das Verhandlungsergebnis mit der Landes-Hypothekenbank nicht
zufriedenstellend ist (erhöhter Aufschlag, längere Bindungsfrist) und
man seitens der Bank auf kein großes Entgegenkommen stößt, wird
beabsichtigt, die Fixzinsperiode bis 31.12.2003 einzuhalten.
GR
Fotr kehrt in den Sitzungssaal zurück.
GK
Hofbauer und GR Schreiner verlassen den Sitzungssaal.
Zum
Ablauf der Fixzinsperiode wird über den Zinssatz neu verhandelt und kann
auch, bei einem günstigeren Angebot einer anderen Bank, eine Umschuldung
erfolgen.
GK
Hofbauer und GR Schreiner kehren in den Sitzungssaal zurück.
Der
Bürgermeister stellt den Antrag,
die
Fixzinspenode auf Grund des erhöhten Aufschlages und einer neuerlichen
Bindungsfrist entsprechend dem Darlehensvertrag bis 31.12.2003
beizubehalten und mit Ablauf der Fixzinsperiode neue Konditionen zu
vereinbaren.
Beschluss:
Der
Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.nach
oben
15.
Ersichtlichmachung der
Altlastfläche auf dem Grundstück Nr.605/17
der KG Thal im Flächenwidmungsplan
GR
Sölkner stellt den Antrag,
der
Gemeinderat möge beschließen, dass die Altlastfläche auf dem
Grundstück Nr.605/17 der KG Thal im Flächenwidmungsplan
ersichtlich gemacht wird.
Begründung:
Die
allgemeinen Grundsätze (§ 3) sowie die Bestimmung im § 22 Abs. 7 Zi. 4
des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes lassen eine Ersichtlichmachung
von Altlastflächen im Flächenwidmungsplan geboten erscheinen.
Architekt
Dipl.Ing. Saiko berichtet, dass eine Ersichtlichmachung als Altlastfläche
im Flächenwidmungsplan erst bei der nächsten Revision möglich wäre ein
kleines Änderungsverfahren ist nicht möglich. Auch ist der
Grundeigentümer beizuziehen, danach muss diese Angelegenheit im
Gemeinderat behandelt werden. Weiters müsste diese Fläche im
Raumordnungskataster als Altlastfläche ausgewiesen werden, es müsste
auch hier geprüft werden, ob diese Ausweisung überhaupt möglich ist.
Es
erfolgt eine ausführliche Diskussion bezüglich Ersichtlichmachung der
Altlastfläche auf dem Grundstück Nr.605/17 der KG Thal im
Flächenwidmungsplan.
Der
Gemeinderat beschließt einstimmig, diesen Punkt dem Bau- und
Planungsausschuss zuzuweisen und rechtliche Auskünfte bezüglich
Ersichtlichmachung von Altlastflächen im Flächenwidmungsplan einzuholen.
Bis
zur nächsten Gemeinderatssitzung sollen Unterlagen für eine
Beschlussfassung vorliegen.nach
oben
16.
Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bereich der Gemeindestraße Eck-Eben
GR
Sölkner stellt den Antrag, der
Gemeinderat möge beschließen:
Zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Gemeindestraße durch den
Eckwald und der Einfahrt zur Siedlung Thal-Eben werden folgende
Dringlichkeitsmaßnahmen gesetzt:
1.
Optische Verengung der Fahrbahn durch Errichtung von
Straßenbegrenzungspfählen.
2.
Tempobremsen in Form von psychologisch wirksamen Bodenmarkierungen.
3.
Errichtung einer 3Oer-Geschwindigkeitsbeschränkung.
4.
Errichtung eines Hinweisschildes ,,Besondere Unfallshäufigkeit auf 300 m
zu beiden Seiten.
5.
Errichtung von Bodenschwellen
GR
Eckhard verlässt den Sitzungssaal.
Der
Bürgermeister verliest den Brief des Kuratoriums für Verkehrssicherheit.
GR
Eckhard kehrt in den Sitzungssaal zurück.
Es
erfolgt eine ausführliche Diskussion bezüglich der geforderten
Verkehrssicherheitsmaßnahmen.
GR
Sölkner berichtet, dass er den Punkt 5. des vorangeführten Antrages
herausnimmt, damit es zu keiner Ablehnung kommt.
GR
Hartner stellt den Antrag, den Punkten
2. und 4. der vorangeführten Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bereich der
Gemeindestraße Eck-Eben zuzustimmen.
Beschluss:
Der Antrag von GR Hartner wird einstimmig angenommen.
GR
Sölkner stellt den erweiterten Antrag9 den
Punkten 1. und 3. der vorangeführten Verkehrssicherheitsmaßnahmen im
Bereich der Gemeindestraße Eck-Eben zuzustimmen.
Beschluss:
Der
Antrag von GR Sölkner wird mit
10
Gegenstimmen (Urdl,
Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Eckhard, Hartner, Schreiner, Fessler, Stern
u. Hansmann) abgelehnt.
2 Stimmen
für den Antrag (Sölkner u. Fotr)
GR
Fotr stellt den erweiterten Antrag,
dem
Punkt 5. der vorangeführten
Verkehrssicherheitsmaßnahmen
im Bereich der Gemeindestraße Eck-Eben zuzustimmen.
Begründung:
Einzig
wirksame Verkehrsicherheitsmaßnahme.
Beschluss:
Der
Antrag von GR Sölkner wird mit
10
Gegenstimmen (Urdl,
Schickhofer, Hofbauer, Beetz, Eckhard, Hartner, Schreiner, Fessler, Stern
u. Hansmann) abgelehnt.
2
Stimmen für den Antrag (Sölkner u. Fotr)
Vizebgm.
Schickhofer und GK Hofbauer verlassen den Sitzungssaal.nach
oben
17.
Bevorzugung von Produkten aus biologisch betriebener heimischer
Landwirtschaft und ,,fair
gehandelten Waren aus Nicht-EU-Ländern im Beschaffungswesen der
Marktgemeinde Thal
Vizebgm.
Schickhofer und GK Hofbauer kehren in den Sitzungssaal zurück. GR
Sölkner stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen:
Nachhaltigkeit
besonderes des Produktes, seines seiner Entsorgung sind in Im
Beschaffungswesen der Marktgemeinde Thal wird der Frage der Augenmerk
geschenkt. Ökologische und soziale Standards Herstellungsverfahrens,
seiner Handels- und Transportbedingungen und Ankaufsentscheidungen zu
berücksichtigen.
Insbesondere
für die Ausrichtung von Veranstaltungen (Speisen, Getränke, Dekoration)
und Ehrungen (Ankauf von Geschenkskörben, Blumengebinde) gelten
nachfolgende Bestimmungen:
1. In der
Beschaffung von Lebens- und Genussmittel ist vollbiologischen Produkten
aus der regionalen bäuerlichen Landwirtschaft der Vorzug zu geben.
2.
Beim Erwerb von Produkten aus Staaten außerhalb der Europäischen Union -
insbesondere bei Kaffee, Kakao, Fruchtsäften und Tee - ist auf die
Gegebenheit fairer Handelsbeziehungen bzw. auf die entsprechende
Zertifizierung zu achten. Beim Erwerb von Blumen ist eine Zertifikation
der Herstellung nach dem ,,Flohwehr-Label-Programm sicherzustellen. Der
Ankauf von Tropen-holz-Produkten ist zu vermeiden.
3. Ein
Erwerb von Produkten, die von den obengenannten Kriterien abweichen, ist
in schriftlicher Form besonders zu begründen.
4.
Der Ankauf von Produkten und Marken, deren Herstellung durch den
systematischausbeuterischen Einsatz von Kinderarbeit oder durch
sklavenähnliche Organisation von Erwachsenenarbeit erfolgt, ist zu
vermeiden. Produkte aus Staaten, in denen Demokratie und Menschenrechte
gewährleistet sind, sind gegenüber solchen, in denen dies nicht der Fall
ist, vorzuziehen.
5. Zur
Sicherstellung einer möglichst hohen Zielerreichung in der Umsetzung
dieses Beschlusses soll eine bedienstete Person spezifisch qualifiziert
und mit der Durchführung beauftragt werden.
6
über die Durchführung der Maßnahmen ist dem Gemeinderat - nach
Vorberatung im Umweltausschuss - einmal jährlich Bericht zu erstatten.
Begründung:
Durch
ihren Beitritt zum Klimabündnis hat sich die Marktgemeinde Thal zu
besonderen Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes (etwa durch Vermeidung
von Verkehr) und - indirekt - zu einem Beitrag zur Sicherung fairer
internationaler Handelsbeziehungen verpflichtet. Die schrittweise
Herstellung derartiger Beziehungen ist der beste Schutz gegen massenhaftes
Elend und dadurch ausgelöste Wanderungsbewegungen, Krieg und Terror.
Beschluss:
Der
Antrag von GR Sölkner wird mit
4 Gegenstimmen
(Urdl, Schickhofer, Beetz u. Stern) und
3
Stimmenthaltungen (Hofbauer,
Hartner, Schreiner) abgelehnt.
5
Stimmen für den Antrag (Eckhard, Fessler, Sölkner, Fotr
u. Hansmann)
Der
Gemeindekassier stellt den Antrag,
diesen
Punkt dem Umweltausschuss zur eingehenden Beratung vorzulegen.
Beschluss:
Der Antrag von GK Hofbauer wird mit 11 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Hofbauer,
Beetz, Hartner, Schreiner, Fessler, Stern, Sölkner, Fotr u. Hansmann) angenommen.
1
Gegenstimme (Eckhard)
18.
Allfälligesnach
oben
GR
Sölkner berichtet:
Bericht
an den Gemeinderat der Marktgemeinde Thal über die von mir in mehreren
persönlichen Vorsprachen eingeholten Auskünfte über die Möglichkeiten
zur Erstellung von teilregionalen oder kommunalen Entwicklungskonzepten.
GR
Fessler und GR Hansmann verlassen den Sitzungssaal.
Gesprächspartner:
Dr. Bernd Gassler (Regionalmanager), Ing. Hubert Langmann (Ökolog.
Landentwicklung), Dipl.Ing. Michael Redik (LR-FA 16A), Dipl.Ing. Günter
Tischler (Regionalplaner).
GR
Fessler und GR Hansmann kehren in den Sitzungssaal zurück.
1.Stand
der regionalen Entwicklung in Graz-Umgebung West: Unsere Kleinregion hinkt
hinter anderen Kleinregionen im Bezirk deutlich nach. Während die in der
GU 8, der GU-Süd, der Naherholungsregion Schöckelland und in der
,,Leader* -Region Hügelland östlich von Graz zusammengeschlossenen
Gemeinden bereits sehr weitgehende einheitliche Planungskonzepte
erarbeitet haben und teilweise schon konkret praktische Kooperationen
betreiben, scheint in unserem Bereich der politische Wille zur
Zusammenarbeit zu schwach ausgeprägt. Mangels eines entsprechenden
überörtlichen Konzepts wurde es verabsäumt, EUkofinanzierte
Fördermöglichkeiten zu lukrieren. Auch Thal war hier offensichtlich in
keiner Weise treibend. Gelegentliche Abwesenheit eines Vertreters oder
wechselnde Vertretungen unserer Gemeinde durch Bgm. oder Vbgm. sind einer
derartigen Entwicklung nicht förderlich. Bei der letzten Zusammenkunft in
Hitzendorf wurde allerdings beschlossen, für Herbst beim Land Steiermark
einen konkreten Antrag auf Erstellung eines teilregionalen
Entwicklungskonzeptes zu stellen.
2.
Zusammenhang von regionalem Entwicklungskonzept und örtlicher
Leitbildplanung:
Im Sinne
einer nicht von der Kirchturmperspektive dominierten Politik wäre es an
sich sinnvoll, den Prozess der Erstellung eines teilregionalen
Entwicklungskonzepts der örtlichen Leitbildund Konzeptplanung
vorauslaufen zu lassen. Da aber keine Gewähr besteht, dass es in der
Kleinregion zu einer entschlossenen Vorgangsweise kommt bzw. dieser
Prozess jedenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen wird, scheint es
sinnvoll, wenn wir in Thal rasch einen kommunalen Leitbildplanungsprozess
in Angriff nehmen. Sollte es dann in der Kleinregion doch zu einer
forcierten überörtlichen Konzeptarbeit kommen, so können wir uns -
ähnlich wie die Gemeinde Stattegg im Verband der Naherholungsregion
Schöckelland - von einer bereits konkretisierten kommunalen
Willensbildung aus einbringen.
3.
Für eine rasche Inangriffnahme einer örtlichen Leitbildplanung. Die
Gesamtabwicklung derartiger Prozesse, in der die interessierte
Bevölkerung möglichst breit eingebunden werden soll, wird von
verschiedenen Einrichtungen und Planern angeboten. Ein derartiger Prozess
dauert ca. 1 ½ Jahr und kostet ca. 15.000,-- bis 20.000,-- EUR. Im
Gegensatz zur Erstellung überörtlicher Konzepte gibt es dafür aber nur
geringe Fördermittel von Seite des Landes. Eine Ausnahme stellt
allerdings die ,,Ökologische Landentwicklung dar. Diese
Planungskonzeption beruht auf der ,,Lokalen Agenda 21 1 nachhaltige
Landentwicklung. Die Kosten für unsere Gemeinde würden sich auf ca.
3.000,-- EUR belaufen, den Rest der Kosten übernimmt das Land Steiermark.
4.
Mein konkreter Vorschlag:
-
baldige Einladung von Ing. Langmann / ÖLE zur Präsentation vor einem offenen
Bau-und Planungsausschuss
Entsendung
einer motivierten Person zur Mitarbeit in der GU Graz-West und
regelmäßige Berichte an bzw. Beratungen im GR darüber.
Die
unter den Tagesordnungspunkten 3., 4., 5. u. 6. gefassten Beschlüsse
werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl.
Nr.87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Die Abstimmung erfolgte durch Heben der
Hand. Schluss der Sitzung: 02.00 Uhr (27.06.2002)
Die
Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 28 Seiten
,,Öffentlicher Teil und 21 Seiten ,,Nicht Öffentlicher Teil.
nach
oben
zur
Tagesordnung