|
GEMEINDE THAL
Lfd. Nr.4/2002
VERHANDLUNGSSCHRIFT
ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES
am 9.10.2002 im Gemeindeamt Thal
Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 1.10.2002 durch Kurrende.
Der
Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des
Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.
Anwesend
waren:
Bürgermeister Peter URDL
Vizebgm. Peter SCHICKHOFER
GR Ing BEETZ Heinrich
GR SCHREINER Dietmar
GR HOFER Margarete
GR STERN Monika
GR ECKHARD Gottfried
GR SÖLKNER Franz
GR Dr. MUCHITSCH Wolfgang
GR Dr. FOTR Franz
GR HARTNER Anton
GR HANSMANN Edmund
GR Mag. FESSLER Elke
Außerdem waren anwesend:
Andrea LENARD
Entschuldigt waren;
GK Anton HOFBAUER, GR Michael STAHL
Unentschuldigt waren:
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender: Bgm. Peter URDL
nach oben
Der
Bürgermeister berichtet:
Zur
Anfrage von GR Fotr vom 26.6.2002 - Aufstellung über Gemeindewege:
Der
Bürgermeister berichtet, dass die Gemeindewege eine Gesamtfläche von
178.842 m2 aufweisen.
Er
übergibt die Aufstellung über die Gemeindewege GR Fotr.
Zur
Anfrage von GR Sölkner vom 26.6.2002 bezüglich Ansuchen um
Flächenwidmungsplanänderung:
Der
Bürgermeister teilt mit, dass derzeit Ansuchen mit einer Flächensumme
von' ca. 30.804 m2 für die nächste
Flächenwidmungsplanänderung vorliegen.
Der
Bürgermeister übergibt GR Sölkner die gewünschte Aufstellung. Weiters
teilt er mit, dass dies Aufstellung jedem Gemeinderat zur Verfügung
steht.
Zur
Anfrage von GR Fotr vom 14. Februar und 22. April 2002 bezüglich der
auszuleihender Geräte:
Der
Bürgermeister teilt mit, dass diese Liste ,mit den Geräten in der
Homepage abzufragen ist.
Der
Bürgermeister übergibt GR Fotr die Liste mit den auszuleihenden
Geräten.
Zur
Anfrage von GR Stern vom 20.3.2002 bezüglich der Teichanlage bei Fam.
Murgg:
Der
Bürgermeister teilt mit, dass ein Gespräch mit Hrn. Ing. Wagner vom
Büro Pöcheim stattgefunden hat.
Der
Bürgermeister berichtet, dass der Kanal in diesem Bereich von 1988 bis
1990 errichtet wurde, Meldungen der Verschlammung hätten früher kommen
müssen. Die Wasserleitung wurde in den 80iger Jahren errichtet.
Bezüglich Anfrage einer Förderung für die Ausbaggerung des Teiches
wurde uns mitgeteilt, dass es weder von der Baubezirksleitung Graz, vom
Wasserrecht, noch vom Katastrophenfonds Förderungen gibt, sondern nur
Förderungen unter den Voraussetzungen, wenn Löschteiche im Einsatz
sind.
Anfrage
bezüglich Schulgeld - Gespräch mit der Stadt Graz:
Herr
Bürgermeister Gangl und Herr Landtagsabgeordneter Gödl haben mit Herrn
Stadtrat Nagl ein
Gespräch
geführt. Es ist bis jetzt noch keine Einigung erzielt worden. Der
Schulerhaltungsbeitrag
bleibt
nach wie vor gleich.
Gemeindestraße
Thal-Eck und Thal-Eben - Gemeinderatssitzung vom 26.6.2002:
Der
Bürgermeister teilt mit, dass diese Tempobremsen nicht gemacht wurden.
Diese Angelegenheit wurde im Ausschuss beraten, auch wurde bezüglich des
Kreisverkehrs und der Verlegung der Hofdurchfahrt gesprochen. Zur
Errichtung der Hinweisschilder ,,Besondere Unfallhäufigkeit auf 300
m" auf beiden Seiten wurde uns vom Kuratorium für Verkehrssicherheit
nicht geraten, sondern zur Aufstellung der Schilder ,,Besondere Gefahren,
kurvenreiche Straße auf 300 m".
GR
Sölkner fragt an, ob Argumente vorgebracht wurden, warum diese Tafeln
nicht aufgestellt werden sollen, sondern eine andere Textierung?
Der
Bürgermeister teilt mit, dass die vom Gemeinderat geforderten Tafeln
nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
Weiters
berichtet der Bürgermeister, dass auch Bodenmarkierungen nicht
aufgebracht wurden, weil es Überlegungen über eine Änderung der
Straßeneinbindung gibt.
Es
erfolgt eine Diskussion über die Bodenmarkierung, da nicht ganz klar ist,
wo diese gemacht werden soll.
Bebauungsplan
Rachl - Straßenasphaltierung:
Der
Bürgermeister berichtet, dass er bei der letzten Kommission die Anrainer
wieder über die
Straßenasphaltierung
befragt hat. Es ist derzeit finanziell nicht möglich, dass diese Straße
asphaltiert wird.
1.
Anfrage GR Fotr
Altersheim
Regenbogen - Anfrage vom 26.6.2002:
Ob
schon ein Gespräch mit Frau Hartner geführt wurde?
Der
Bürgermeister teilt mit, dass Frau Hartner eine Befristung für das
Altersheim bis 2008 hat. Diese Befristung läuft nicht von der
Bezirkshauptmannschaft, sondern diese Vereinbarung wurde mit Frau Roon
gemacht. Frau Hartner ist derzeit beim Verhandeln, es ist der Nachlass
noch nicht abgeklärt.
Der
Bürgermeister berichtet, dass Frau Harter auch nach 2008 das Altersheim
weiterführen will.
Schutz
alter bäuerlicher Streuobstwiesen:
Der
Bürgermeister berichtet:
Dieser
Punkt ist noch nicht erledigt, weil wir nicht dazugekommen
sind.
Aufstellung
der Skater-Bahn:
Der
Bürgermeister berichtet, dass die Skater-Bahn bereits aufgestellt wurde,
und schon ein reger
Betrieb
ist. Die Jugend hat zugesichert, dass sie für Ordnung und Sauberkeit
sorgen wird.
Weiters
haben die Pensionisten das Sportheim umgebaut. Sie haben 3 Räume, wo sie
ihre Nachmittage verbringen. Die Eröffnung war sehr schön, es waren sehr
viele Leute anwesend, es ist ein reger Anspruch. Auch der Osterr.
Kameradschaftsbund bekommt einen Raum.
Der
Bürgermeister berichtet weiters, dass es dort einen kleinen Jugendraum
geben wird, wo sich die Jugendlichen bei schlechtem Wetter aufhalten und
die Skateboards einsperren können. Es wird auch jemand die Schlüssel
verwalten, damit in der Früh aufgesperrt und am Abend zugesperrt wird.
2.
Anfrage GR Fotr
Sportheim:
Ob
mit den Pensionisten ein Vertrag seitens der Gemeinde besteht?
Der
Bürgermeister teilt mit, dass das alte Sportheim noch dem Sportverein
gehört und sie mit dem Kameradschaftsverein eine Vereinbarung bezüglich
der Benützung haben. Der Sportverein hat das Heim gebaut. Es steht auf
dem Grund den Gemeinde. Wir haben auch Förderungen gegeben. Wir haben das
Sportheim von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen schätzen
lassen. Die Schätzung ergab einen Verkehrswert von € 85.000,--.
Es
werden die Mietverträge mit den Mietern gemacht. Der Bürgermeister teilt
mit, dass es mündliche Vereinbarungen gibt, dass das Sportheim genutzt
werden kann.
GR
Sölkner ist der Ansicht, dass man über die Aufteilung der Räume
Verhandlungen hätte führen können. Es gibt hier offensichtlich
traditionelle Rechte der Pensionisten, die gleich 3 Räume erhalten.
GR
Fotr fragt an, ob schon die anderen Vereine gefragt wurden, ob ein Bedarf
besteht?
Der
Bürgermeister berichtet, dass die Pensionisten in die Gemeinde gekommen
sind und Bedarf angemeldet haben, da sie schon früher unten waren und
schon mit dem Sportverein ein Abkommen haben. Die Kameraden waren auch
schon unten. Sie haben 5 50.000,-- dazubezahlt, damit sie dort auch für
10 Jahre miteingemietet sind. Durch die Skater-Bahn sind die Jugendlichen
gekommen und haben angefragt, ob sie einen Raum haben können, damit sie
die Skateboards einsperren können. Die Jugendlichen wollen sonst keinen
Raum.
GR
Fotr fragt an, ob man die Räume nicht mehrfach nutzen kann? Der
Kindergarten wird auch von mehreren Vereinen genutzt. Gehen rein turnen,
es wird zugesperrt, zusammengeräumt, dann ist alles erledigt. Dies muss
auch im Sportheim möglich sein, dass man einen Raum mehrfach nützt. Es
ist unlogisch, wenn die Pensionisten einmal in der Woche eine Sitzung
haben und 6 Tage in der Woche der Raum mehr oder minder leer steht.
Der
Bürgermeister teilt mit, dass es dort dann ein Mietverhältnis mit den
Pensionisten gibt, die anderen Vereine können sich dann mit den
Pensionisten zusammentun.
Der
Bürgermeister berichtet weiters, dass dies nur eine vorübergehende
Lösung ist.
Auch
die Pfarre hat um einen Lagerraum angefragt. Dies wurde abgelehnt.
Es
erfolgt eine Diskussion über den Bedarf der einzelnen Vereine und über
die Fragestunde.
GR
Fotr fragt an, ob der Pensionistenverband als Teilorganisation der SPÖ
angehört?
Der
Bürgermeister erklärt, dass ihn das nicht interessiert und auch keine
Rolle spielt.
1. Anfrage GR Stern
Tagesordnung:
,,Für
mich ist eigentlich die Tagesordnung unvollständig, warum wird ein
Schreiben, das von einer Thaler Bürgerin an den Gemeinderat gerichtet
wird, nicht dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht"?
Der
Bürgermeister teilt mit, dass dieses Schreiben unter dem Punkt
,,Allfälliges" behandelt wird.
GR
Sölkner - Anfragen letzte Gemeinderatssitzungen:
Die
Anfragen von den letzten Sitzungen wurden sehr korrekt beantwortet.
1.
Anfrage GR Hansmann
Dach
Freizeitpark:
Die
Anlage ist soweit fertig. Beim Dach wäre es idealer gewesen, wenn es
weiter nach vorgezogen worden wäre. Es steht der Großteil der Besucher
im Regen. Wie konnte dies passieren, wurde bei der Planung schon ein
Fehler gemacht?
Der
Bürgermeister teilt mit, dass bei der Planung nichts falsch gemacht
wurde. 1 m Verlängerung beim Dach kostet auf Grund der Statik 5 2 Mio.
Anmerkung
GR Fotr bezüglich Beantwortung der offenen Fragen:
GR
Fotr ist mit der Anfragebeantwortung der ganzen offenen Fragen sehr
zufrieden.
Auch
die Baukostenzusammenstellung vom Freizeitzentrum wurde bereits verteilt,
wobei aber die gewünschte Gegenüberstellung der ursprünglichen
Plankosten aus dem Jahr 1996 nicht enthalten ist. Der Bürgermeister
teilt mit, dass diese Baukostenzusammenstellung unter Punkt 3. eingehend
behandelt wird.
3.
Anfrage GR Fotr
Brief
Datenzuverfügungstellung für Einsatzorganisationen und Aktivitäten in
Richtung besserer Auffindung von Wohnobjekten in Thal:
Ob
hier etwas geschehen ist?
Der
Bürgermeister teilt mit, dass Gespräche mit der Feuerwehr und der
Rettung geführt wurden. Die Rettung hat bereits von GIS-Quadrat die
Häuserdaten in elektronischer Form bekommen. Die Feuerwehr hat die Daten
in Planform erhalten, wobei sie bereits die neuen Objekte jährlich in
ihren Unterlagen nachgetragen habe.
Die
Feuerwehr Rohrbach-Steinberg hat die Daten als Häuserliste.
GR
Fotr fragt an, ob auch bei den anderen Einsatzorganisationen, wie zB.
ÖAMTC, Notärzte, Tierrettung,und anderen Stellen nachgefragt wurde, ob
sie diese Daten brauchen.
Der
Bürgermeister erklärt, dass bei diesen Stellen nicht nachgefragt wurde,
ob sie diese Daten brauchen.
GR Fotr
ersucht dies zu tun.
4. Anfrage
GR Fotr
Straßenbenennung:
Ob
es geplant ist, in Richtung Straßenbenennungen und bessere Kennzeichnung
zu den einzelnen Weilern kurzfristig etwas zu tun?
Der
Bürgermeister berichtet, dass wir dabei sind, Erkundigungen über die
Straßenbenennung einzuholen.
5.
Anfrage GR Fotr
Bereich
Kirchberg:
Ob
es möglich wäre, im Bereich des Gehsteiges bei Deutsch einen
Zebrastreifen in Richtung Schule anzubringen?
Der
Bürgermeister teilt mit, dass es für ihn kein Problem ist, einen
Schutzweg zu machen.
6.
Anfrage GR Fotr
Schutzweg
bei Steinernen Brücke:
GR
Fotr fragt an, ob im Bereich der steinernen Brücke auch ein Schutzweg
errichtet werden könnte?
Der
Bürgermeister teilt mit, dass dies Grazer Gebiet ist und ein Schreiben an
die Landesstraßenverwaltung gerichtet wird.
2. Anfrage GR Hansmann Spielplatz in Unterthal:
Nördlich
vom Kindergarten wird der neue Kinderspielplatz entstehen. Ist im
nächsten Jahr geplant, beim gemeindeeigenen Grundstück bei Klöckl einen
Geh- und Radweg zu errichten?
Der
Bürgermeister teilt mit, dass dort kein Geh- und Radweg errichtet wird,
da es dort zu schmal ist.
Weiters
kann das vorhandene Gerinne nicht verrohrt werden.
Wenn
der Spielplatz in Betrieb ist, können wir den Weg aufmachen, einen Zaun
aufstellen und einen Weg errichten, was für nächstes Jahr geplant ist.
GR
Hansmann fragt an, ob es schon diesbezügliche Vorgespräche mit den
betroffenen Nachbarn gibt?
Der
Bürgermeister berichtet, dass er diesbezüglich erst mit der Familie
Klöckl sprechen muss.
GR
Sölkner teilt mit, dass er mit dem Bezirksnaturschutzbeauftragten ein
Gespräch geführt hat, und dieser bereit wäre, einen Vorschlag zu
machen.
3.
Anfrage GR Hansmann
Kühlhaus:
Hat
es irgendwelche Reaktionen auf das Kaufanbot der Gemeinde gegeben?
Der
Bürgermeister teilt mit, dass es keine Reaktionen gegeben hat. Das
Schreiben wurde auch im Vorstand der Kühlhausgemeinschaft behandelt. Wenn
es wirklich zum Verkauf kommen sollte, soll mit der Gemeinde ein
Übereinkommen getroffen werden.
7.
Anfrage GR Fotr
Freizeitpark:
Ob
für den Freizeitpark schon alle notwendigen Bewilligungen vorliegen, wie
zB. naturschutzrechtliche, wasserschutzrechtliche, baubehördliche usw. Ob
sämtliche Bewilligungen vorliegen, die zum Betrieb notwendig sind?
Der
Bürgermeister teilt mit, dass die naturschutzrechtliche Bewilligung von
Haus aus schon vorgelegen ist, die wasserrechtliche Bewilligung hat auch
stattgefunden.
Für
die Benützungsbewilligung ist schon angesucht worden.
GR
Fotr fragt an, ob für die ganzen Zusatzaktivitäten, wie zB. Parkplatz,
Geh- und Radweg alle Bewilligungen vorliegen?
Der
Bürgermeister teilt mit, dass diese Bewilligungen vorliegen, beim Geh-
und Radweg ist eine naturschutzrechtliche Bewilligung vorhanden und für
den Parkplatz liegt wasserrechtlich eine positive Stellungnahme von OBR
Leitzinger vor und ist laut Aussage von OBR Leitzinger
darüberhinausgehend ein Bescheid nicht notwendig.
GR
Sölkner fragt an, ob für den Radweg eine raumordnungsrechtliche
Bewilligung vorliegt? Er hat sich beim Land erkundigt und wurde ihm
mitgeteilt, dass die Gemeinde sehr wohl eine raumordnungsrechtliche
Bewilligung benötigt. Er bittet diesbezüglich nochmals nachzufragen und
diese Bewilligung einzuholen. Wenn Bund oder Land bauen, gibt es andere
rechtliche Voraussetzungen. Herr Birnhuber von der Stmk. Landesregierung
ist der Ansicht, dass seines Wissens diese Ausweisung im
Flächenwidmungsplan erfolgen muss. Man sollte sich nochmals erkundigen,
und wenn es rechtlich notwendig ist, sollte man diese Bewilligung
nachträglich einholen.
GR Fotr
fragt an, wann die Verhandlung für die Benützungsbewilligung des
Freizeitpark stattfindet?
Der
Bürgermeister teilt mit, dass diese Verhandlung für die
Benützungsbewilligung bei der nächsten Baukommission stattfindet. Bei
dieser Verhandlung muss der Vizebürgermeister teilnehmen, da der
Bürgermeister selbst befangen ist.
Der
Bürgermeister beantragt die Aufnahme
folgender
Punkte in die Tagesordnung:
-
Schneepflug - Ankauf
-
Freizeitpark - Vermietung an örtliche Vereine
im
öffentlichen Teil und
-
Kanalisationsbeitrag Rodler Elke - Berufung
im
nicht öffentlichen
Teil.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig
angenommen.
GR
Sölkner beantragt gemäß g 34 Abs. 1 lit b der Stmk. GemO 1967 i.d.g.F.
die Aufnahme
des
Punktes
Verbesserung
der öffentlichen Verkehrsverbindung zwischen Graz-Gösting und
Thal-Kötschberg in die Tagesordnung.
Begründung:
·
Zur Verbesserung öffentlicher Verkehrsverbindungen hat das neue
Nahverkehrsfinanzierungsgesetz für die Gemeinden sehr günstige
Finanzierungsvoraussetzungen geschaffen (Bund: Land: Gemeinden = 50 : 25 :
25 Prozent). Diese sollen genutzt werden.
·
Die Stadt Graz plant derzeit Veränderungen der Linie 48 ohne dabei
die Marktgemeinde Thal einzubeziehen.
·
Als Mitglied des Klimabündnisses hat die Marktgemeinde Thal
besondere Verpflichtungen zugunsten einer Kyoto-Ziel-freundlichen
Verkehrspolitik übernommen. Eine Verbesserung der ÖV-Angebote schafft
Anreize zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf ökologisch
verträglichere Verkehrsträger.
Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.
GR
Sölkner beantragt gemäß g 34 Abs. 1 lit b der Stmk. GemO 1967 i.d.g.F.
die Aufnahme
des
Punktes
Allfällige
Einrichtung einer Kinder-Nachmittagsbetreuung für Pflichtschülerinnen in
die Tagesordnung.
Begründung:
Bei
den Vorschulkindern hat sich ein nennenswerter Bedarf zur Einrichtung
einer Nachmittagsbetreuung gezeigt. Diese Kinder kommen nunmehr
jahrgangsweise in das Volkschulalter. Da bei diesen Kindern ein
weiterbestehender Bedarf angenommen werden kann, soll dieser genau erhoben
und von der Marktgemeinde Thal durch ein entsprechendes Angebot nach
Möglichkeit zeitgerecht mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 abgedeckt
werden.
Beschluss:
Der
Antrag von GR Sölkner wird einstimmig
angenommen.
Öffentlicher
Teil:
1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 26.6.2002
2. Prüfungsbericht II. Quartal 2002
3. Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Diverse Arbeiten - Vergabe
4. Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Darlehenserweiterung und
Haftungsübernahme
5.
Ortsentwicklungs-KEG
Freizeitpark - Barvorlage und Haftungsübernahme
6. Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Versicherung
7. Abwasserplan der Gemeinde
8. Altlastfläche Unterthal
9. Gemeindejagdverpachtung - Einwendung
10. Geschwindigkeitsbeschränkung Kötschberg
11. Schneepflug - Ankauf
12. Freizeitpark - Vermietung an örtliche Vereine
13. Verbesserung der öffentlichen Verkehrsverbindung zwischen
Graz-Gösting und Thal-Kötschberg
14. Allfällige Einrichtung
einer Kinder-Nachmittagsbetreuung für Pflichtschülerlnnen
15. Allfälliges
nach
oben
Nicht
öffentlicher Teil:
1. Getränkeabgabe Kling - Berufung
2. Kanalisationsbeitrag Dr. Maier - Mag. Wedam - Berufung
3. Kanalisationsbeitrag Rodler Elke - Berufung
VERLAUF:
1.
Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 26.6.2002zur
Tagesordnung
Über
den Entwurf des Protokolls der ,,öffentlichen Sitzung" vom 26.6.2002
haben die Schriftführer am 23.9.2002 gemeinsam beraten und ist das daraus
resultierende Protokoll an die Fraktionsvorsitzenden und an die
Schriftführer übermittelt worden.
Das
Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 26.6.2002 ist 8 Tage
zur Einsichtnahme aufgelegen.
Der
Bürgermeister ersucht die Schriftführer (GR Mag. Fessler, GR Stern, GR
Sölkner und GR Hansmann) um ihre Stellungnahmen.
SPÖ:
Seitens
der SPÖ gibt es keine Einwände.
ÖVP:
Seitens
der ÖVP gibt es keine Einwände.
THAL:
Seitens
der THAL gibt es keine Einwände.
FPÖ:
Seitens
der FPÖ gibt es keine Einwände.
Der
Bürgermeister stellt den Antrag,
das
Protokoll in der vorliegenden Form zu genehmigen und zu unterfertigen.
Beschluss:
Das Protokoll wird einstimmig
genehmigt und unterfertigt.
2. Prüfungsbericht
II. Quartal 2002zur
Tagesordnung
GR
Hansmann berichtet, dass die Prüfung der Gemeindegebarung und der
Gebarung der Ortsentwicklungs-KEG am 03.10.2002 eine ordnungsgemäße
Buch- und Kassenführung ergeben hat und verliest die Kassenbestände.
Gemeindegebarung
II. Quartal 2002:
Bargeld
€
1.611,82
Giro
€
132.693,76
Subkonto
€
409.990,10
Gesamt
€
544.295,68
Ortsentwicklungs-KEG
II. Quartal 2002:
Giroverkehr:
Einnahmen
Ausgaben
____
Gesamt Girokonto
€
559.008,16
492.384,93
66.623,23
Weitere
Prüfungsbemerkungen:
Der
Prüfungsausschuss ersucht um Vorlage der Vereinbarung zwischen der
Marktgemeinde Thal und Herrn Gruber Anton betreffend Müllabfuhr in der
Gemeinde Thal.
Der
Bürgermeister berichtet, dass eine Müllabführ-Vereinbarung mit Herrn
Anton Gruber vom 09.02.1981 vorliegt. Laut GR-Beschluss beträgt der
Stundensatz € 26,17 (exkl. 10 % USt.).
GR Hansmann
beantragt die
Zustimmung zum Prüfungsbericht.zur
Tagesordnung
Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.
3.
Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Diverse Arbeiten - Vergabe
Der
Vizebürgermeister berichtet:
Ing.
Sieber hat folgende Aufstellung über die das Budget überschreitenden
Leistungen u. Kosten gemacht:
Der
Vizebürgermeister berichtet ausführlich über die im Anhang ,,A"
beiliegende Aufstellung und die zusätzlichen Kosten.
GR Fotr ersucht um folgende Protokollierung:
Mir
war es am Donnerstag nicht möglich, in den Akt zur Gemeinderatssitzung
Einsicht zu nehmen. Habe dies auch getan und dabei haben unter anderem
genau sämtliche Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt gefehlt, wie auch
zum nächsten und übernächsten Tagesordnungspunkt keinerlei Unterlagen
vorhanden waren. Ich fühle mich da in meinen wenigen Rechten als
Oppositioneller beraubt.
Der
Vizebürgermeister berichtet, dass diese Unterlagen zu diesem
Tagesordnungspunkt heute um 17.14 Uhr eingetroffen sind.
Es
erfolgt eine Diskussion über die tatsächlichen Kosten.
Der
Vizebürgermeister stellt den Antrag,
diese
Leistungen wie vorangeführt nachträglich zu genehmigen und zu
vergeben.
Beschluss: Der Antrag des Vizebürgermeister wird mit 9 Stimmen
(Urdl, Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard,
Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.
2
Stimmenthaltungen (Stern
u. Hansmann)
2
Gegenstimmen (Sölkner
u. Fotr)
GR
Hartner verlässt den Sitzungssaal.
Der
Vizebürgermeister stellt den Antrag,
den
gefassten Beschluss gern. § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für
dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der
Antrag des Vizebürgermeisters wird mit 8 Stimmen
(Urdl, Schickhofer, Beetz,
Hofer,
Eckhard, Muchitsch, Fessler u. Schreiner) angenommen.
2
Stimmenthaltungen (Stern u. Hansmann)
2
Gegenstimmen (Sölkner u. Fotr)
GR
Hartner kehrt in den Sitzungssaal zurück.zur
Tagesordnung
4.
Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark
- Darlehenserweiterung und llaftun2sübernahmc
a)
Darlehenserweiterung:
Der
Vizebürgermeister berichtet:
Für
den Bau des Freizeitparks wurde von der Orts- und
Infrastrukturentwicklungs KEG ein Darlehen in Höhe von € 537.778,97 (5 7,4 Mio.) bei der Raiba Graz-Andritz für eine Laufzeit von 20 Jahren
aufgenommen, wofür die Gemeinde die Haftung als Bürge und Zahler gemäß
Finanzierungsvereinbarung übernommen hat.
Als
Kondition wurde eine variable Verzinsung auf Basis des lndikators 6-Monats-EURIBOR
zuzüglich
einem Aufschlag von 0,08
0/o
vereinbart.
Die
Raiba Graz-Andritz würde uns auch die Darlehenserweiterung in Höhe von g
313.000,-- mit der Kondition 116-Monats-EURIBOR zuzüglich 0,08 % Aufsehlag'1 anbieten.
Vom
Gemeindebund (Unternehmensberatung ,,Die Lösung") wird empfohlen,
das Anbot der Raiba Graz-Andritz anzunehmen, da ein günstigerer Aufschlag
aus heutiger Sicht kaum bzw. gar nicht mehr auszuhandeln ist. Auch für
größere Darlehensbeträge wird derzeit ein Aufschlag ab 0,10 %
angeboten.
Da
sich die Baukosten erhöht haben (siehe TOP 3), soll das bestehende
Darlehen bei der Raiba Graz-Andritz erweitert werden.
Darlehenserweiterung:
Prognosekosten
lt. Büro Sieber vom 09.10.2002 Budget 2002
Überschreitung
abzüglich
Bedarfszuweisung für Freizeitpark
Finanzierungsbedarf
2.468.416,38
€ 2.118.886,99
(kleinerer Spielplatz berücks.)
€ 349.529,39
€
36.335,00
€
313.194.39
Darlehenserweiterung:
€
313.000,--
Darlehenslaufzeit:
20 Jahre
Darlehensrückzahlung:
in halbjährlichen Zinsen- bzw. Pauschalraten,
___________________________________
fällig zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres
Verzinsungsart:
kontokorrent,
auf Basis klm/360 Zinstage,
___________________________________
halbjährlich dekursiv
Bei
der variablen Verzinsung auf Basis des Indikators 6-Monats EURIBOR
zuzüglich einem
Aufschlag
von 0,08 % (Zinssatz dzt. 3,542 %) ergibt sich eine jährliche
Annuität bei einer
Gesamtlaufzeit
von 20 Jahren von Ei 21.713,62.
Der
Vizebürgermeister stellt den Antrag,
die
Darlehenserweiterung von € 537.778,97 auf € 850.778,97, d.h. um
den Betrag von C 313.000,-- bei der Raiba Graz-Andritz durch die
Ortsentwicklungs-KEG zu genehmigen.
Beschluss:
Der
Antrag des Vizebürgermeister wird mit 9 Stimmen (Urdl,
Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u.
Schreiner) angenommen.
3
Stimmenthaltungen (Hansmann, Sölkner u. Fotr)
1
Gegenstimme (Stern)
b)
Haftungsübernahme:
Der
Vizebürgermeister berichtet:
Gemäß
Finanzierungsvereinbarung vom 15.11.2000, abgeschlossen zwischen der
Gemeinde und der Ortsentwicklungs KEG, ist von der Gemeinde für die
vorangeführte Darlehenserweiterung von € 537.778,97 auf€ 850.778,97,
d.h. um den Betrag von € 313.000,-- bei der Raiba Graz-Andritz, das die
Ortsentwicklungs KEG aufnimmt, die Haftung als Bürge und Zahler zu
übernehmen.
Der Vizebürgermeister stellt den Antrag
auf
Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler für vorangeführte
Darlehenserweiterung.
Beschluss:
Der
Antrag des Vizebürgermeister wird mit 9 Stimmen (Urdl,
Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u.
Schreiner) angenommen.
3
Stimmenthaltungen (Hansmann, Sölkner u. Fotr)
1 Gegenstimme (Stern)
Der
Vizebürgermeister stellt den Antrag,
die
unter a) und b) gefassten Beschlüsse gemäß § 131 des Stmk.
Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der
Antrag des Vizebürgermeister wird mit 9 Stimmen (Urdl,
Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u.
Schreiner) angenommen.
1
Stimmenthaltung (Hansmann)
3 Gegenstimmen (Stern, Sölkner u. Fotr)zur
Tagesordnung
5.
Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Barvorlage und Haftungsübernahme
C)
Barvorlage:
Der
Bürgermeister berichtet:
Für
den Bau des Freizeitparks ist von der Orts- und Infrastrukturentwicklungs
KEG eine Barvorlage in Höhe von C 145.346,-- (5 2 Mio.) für eine
Laufzeit von 1 Jahr aufzunehmen, wofür die Gemeinde die Haftung als
Bürge und Zahler gemäß Finanzierungsvereinbarung übernimmt.
10 Banken wurden
eingeladen, 5 Banken haben Anbote abgegeben.
Bankinstitut
Zinssatz
Bank
Austria
Basis:
12 MO-Euribor
zuzüglich
Aufschlag von 0,35 %
_______________________
Zinssatz: 3,058 % g0,35 % = 3,408
%
BKS
kein Anbot
Bankhaus Krentschker
kein Anbot
BAWAG
kein
Anbot
Landes-Hypothekenbank
Basis: 12 MO-Euribor
zuzüglich
Aufschlag
von 0,25 %
Zinssatz: 3,058 % g0,25 % =3,308
%
________________________
Bearbeitungsgebühr: € 8,72 einmalig nach Ablauf der Bindungsfrist
Raiba Graz-Andritz
Basis:
12 MO-Euribor
zuzüglich Aufschlag von 0,20 %
Zinssatz:
3,058 % +0,20 % = 3,258 %
Steiermärkische Bank
kein Anbot für eine
Barvorlage
Anbot für einen Kassenkredit Zinssatz: 3,625 %
einmalige Eröffnungsprovision: C 200,--staatl. Rechtsgeschäftsgebühr: 0,8
%
Kommunalkredit Austria kein Anbot
PSK
Basis:
12 MO-Euribor
zuzüglich
Aufschlag von 0,25 %
Zinssatz: 3,058 % g0,25 % =3,308 %
________________________
Sicherstellung: Gemeinde muss vollhaftender Komplementär sein
Volksbank
kein
Anbot
*Tageswefl
12-MO-ELRIBOR vom 03.10.2002: 3,058 %
Der Bürgermeister stellt den Antrag,
die
Aufnahme der Barvorlage in Höhe von g 145.346,-- bei der Raiba
Graz-Andritz durch die Ortsentwicklungs-KEG zu genehmigen.
Beschluss:
Der
Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen gdl, Schickhofer, Beetz,
Hofer,
Eckhard,
Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.
2
Stimmenthaltungen (Hansmann u. Sölkner)
2
Gegenstimmen (Stern u. Fotr)
d)
Haftungsübernahme:
Der
Bürgermeister berichtet:
Gemäß
Finanzierungsvereinbarung vom 15.11.2000, abgeschlossen zwischen der
Gemeinde und der Ortsentwicklungs KEG, ist von der Gemeinde für die
vorangeführte Barvorlage in Höhe von € 145.346,-- bei der Raiba
Graz-Andritz, die die Ortsentwicklungs KEG aufnimmt, die Haftung als
Bürge und Zahler zu übernehmen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag
auf Übernahme
der Haftung als Bürge und Zahler für die vorangeführte Barvorlage.
Beschluss:
Der
Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Schickhofer,
Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.
2
Stimmenthaltungen (Hansmann u. Sölkner)
2
Gegenstimmen (Stern u. Fotr)
Der
Bürgermeister stellt den Antrag,
die
unter a) und b) gefassten Beschlüsse gemäß § 131 des Stmk.
Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der
Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz,
Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.
1
Stimmenthaltung (Hansmann)
3
Gegenstimmen (Stern, Sölkner u. Fotr)zur
Tagesordnung
6.
Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Versicherung
Der
Vizebürgermeister berichtet, dass für den Freizeitpark eine
Bündelversicherung abzuschließen ist.
Nachstehend
angeführte Versicherungen haben eine Bündelversicherung für den
Freizeitpark angeboten:
Bündelversicherung
bestehend aus:
·
Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Glasversicherung für das
Freizeitpark-Gebäude
Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz inkl. sämtlicher
Sportflächen und Nebenanlagen
Versicherungssumme:
E 1,811.250,--
(Die
Versicherungssumme wird nach Rechnungslegung der Baugesellschaften auf die
Gesamtsumme der reinen Baukosten angepasst).
Grazer
Wiener
Allianz
UNIQA
Wechselseitige
Städtische
Elementar
Feuerversicherung
€ 341,--
€ 292,44
€ 218,70
FZP-Gebäude
Thal
Sturmversicherung
€ 217,35
€
587,12
€ 211,10
FZP-Gebäude
Thal
Leitungswasservers.
€ 543,37
€
752,72
€ 669,89
FZP-Gebäude
Thal
Glasversicherung
€ 217,35
Gesamt-Prämie €
319,90
€ 337,76
Pauschalversicherung
n.
d.
Gebäudeneubauwert f
d.
FZP-Gebäude Thal
Haftpflichtversicherung
€ 181,12
€ 415,27
€ 150,00
Haus-
und Grundbesitz f
d.
FZP-Gebäude Thal
inkl.
sämtl. Sportflächen
u.
Nebenanlagen
Gesamtprämie
€ 1.500,19
€ 1.831,54
€ 2.367,45
E 1.587,45
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs- Versicherungs- Versicherungs-bedingungen dauer: 10
Jahre dauer:
10 Jahre dauer: 10 Jahre dauer: 10 Jahre
Im
Verhandlungswege konnte bei der Grazer Wechselseitigen Versicherung ein
erstmaliges Kündigungsrecht per 01.01.2006 ausverhandelt werden.
Die
Anbote wurden vom Gemeindebund geprüft und als in Ordnung befunden.
GR Fotr ersucht um Protokollierung:
Habe
in den Akt Einsicht genommen, es sind nur drei Angebote drinnen gewesen.
Das Anbot der Grazer Wechselseitigen Versicherung hat gefehlt, auch dieser
Akt war unvollständig zur Einsichtnahme am Donnerstag.
Der Vizebürgermeister stellt den Antrag,
die
Bündelversicherung für den Freizeitpark Thal an die Grazer
Wechselseitige Versicherung als Bestbieter zu vergeben.
Beschluss:
Der Antrag des Vizebürgermeister wird mit 12 Stimmen (Urdl,
Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler,
Schreiner, Stern, Sölkner u. Hansmann) angenommen.
1
Stimmenthaltung (Fotr)
Der
Vizebürgermeister stellt den Antrag,
den
gefassten Beschluss gem. § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für
dringlich zu erklären.
Beschluss:
Der
Antrag des Vizebürgermeisters wird mit 12 Stimmen (Urdl,
Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler,
Schreiner, Stern, Sölkner u. Hansmann) angenommen.
1 Gegenstimme (Fotr)zur
Tagesordnung
7. Abwasserplan
der Gemeinde
GR
Fessler berichtet:
Aufgrund
der Novelle des Stmk. Kanalgesetzes (in Kraft seit 1.11.1998) sind die
Gemeinden verpflichtet, Gemeindeabwasserpläne (Gg bis spätestens
31.10.2003 zu erlassen.
Ziel des GAP ist
es, für jene Bereiche u. Objekte
die über keine dem Stand
der Technik
entsprechende
Abwasserentsorgung verfügen eine zukünft ökologisch und wirtschaftlich
optimierte Lösung festzulegen.
Unabhängig
von diesem Erfordernis ist im Wasserrechtsgesetz (Novelle 1999) definiert,
dass grundsätzlich bis 31.12.2005 alle Objekte dem Stand der Technik
entsorgt werden müssen (Kanal od. entsprechende Alternative dem Stand der
Technik entsprechend).
Der
GAP stellt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Entscheidungsgrundlage
auch für die einzelnen Liegenschaftseigentümer dar, da im Rahmen des GAP
auch die im Umweltförderungsgesetz geforderten Variantenuntersuchungen
erstellt werden müssen, um so die ökologisch volks- und
betriebswirtschaftlich günstigste Lösung zu ermitteln. Dadurch sind
auch die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine allfällige Förderung
dieser Einzelanlagen gegeben.
Die
Verpflichtung zur Erstellung des GAP liegt bei den Gemeinden, die
Umsetzung der Abwasserentsorgung ist jedoch grundsätzlich (außerhalb des
Bereichs der Gelben Linie=Entsorgungsbereich) von Privaten vorgesehen und stellt
daher der GAP als Grundlage bzw. Bestandteil von Förderanträgen für
Einzelanla2en eine Vorleistung bzw. einen Beitrag der Gemeinde für
zukünftige Förderansuchen dar.
Der
GAP enthält auf Grundlage einer Bestandsaufnahme:
1. Abgrenzung der Gebiete, deren Abwässer
bereits ordnungsgemäß entsorgt werden sowie jener Gebiete, die noch zu
entsorgen sind;
2. Auflistung der derzeit noch nicht
ordnungsgemäß entsorgten Bereiche und Objekte;
3. Angaben der Art der Sammlung, des
Transportes und der Reinigung von Abwässern, die keiner öffentlichen
Abwasserentsorgungsanlage zugeführt werden können;
4. Darlegung der Art der ordnungsgemäßen
Entsorgung der Inhalte von Sammelgruben;
5.
Zeitplan für den Ausbau von Entsorgungsanlagen;
6.
Darlegung der Finanzierungs- bzw.
Förderungsmöglichkeiten.
Die
Erstellung des GAP erfolgt nach einem ähnlichen Verfahren wie eine
FläWi-Revision (mit Grundsatzbeschluss, Bürgerbeteiligung, Auflage eines
Entwurfes zur Einsichtnahme 8 Wochen, Einwendungsbehandlung,
Endbeschluss).
Der GAP ist an den
jeweiligen Entwicklungsstand der örtlichen Raumordnung anzupassen und er
darf dem Landesabwasserplan nicht widersprechen. Die Erstellung des GAP
hat nach ökologischen und ökonomischen Kriterien zu erfolgen.
Alifällige Ergebnisse von Studien, zum Zwecke der Optimierung
durchgeführte Variantenuntersuchungen und gegebenenfalls von
Ideenwettbewerben sowie Planungen (Planungsgrundlagen) sind heranzuziehen.
Nunmehr ist
als erster Schritt
der Beschluss zu fassen, einen Gemeindeabwasserplan (GAP) erstellen zu
lassen und ein Planungsbüro mit den Arbeiten für die
Erstellung des GAPs zu beauftragen.
Dafür wurden Anbote von fol2enden Firmen eingeholt - Anbotssummen netto:
1.
Dipl.-Ing. A. PLANK-BACHSELTEN Ziviltechniker-KEG, Kapfenberg
Anbotssumme: « 10.673,47
2.
Dipl.-Ing. Mohssen PARVIN, Graz
Anbotssumme: « 12.380,--
3.
Dipl.Ing. Franz RIESEL, Graz
Anbotssumme: « 12.500,--
GR
Sölkner möchte die Grundsatzfrage und die konkreten Anbote getrennt
behandeln.
Er
bestätigt die Frist für den Gemeindeabwasserplan mit 31.10.2003, was uns
nach seiner Meinung noch einige Zeit lassen würde. Er erklärt, nachdem
es zum Teil nach der Anzahl der Objekte die noch zu entsorgen sind,
bezahlt wird, würden wir viel schlauer vorgehen, wenn wir jetzt an jene
Leute direkt herantreten würden, die noch nicht entsorgt haben. Mit dem
Argument: ,,Ihr müsst demnächst sowieso etwas tun und wenn für jetzt
gleich etwas macht, warten wir mit dem Gemeindeabwasserplan noch bis Mitte
nächsten Jahres, geben wir Euch dieses Geld von der Gemeinde als
Förderung, damit Ihr gleich etwas macht".
GR
Sölkner teilt mit, dass die Frist 2005, wo alle entsorgt sein
müssen, im § 33 g des Wasserrechtsgesetzes steht, wobei auch eine
Verordnungsermächtigung der Landeshauptleute diese Frist bis spätestens
2015 zu erstrecken, vorgesehen ist, weil es nicht denkbar ist, dass
zigtausende Haushalte in der Steiermark die Entsorgung durchführen.
GR
Sölkner hält einen Bericht über die Entsorgungskriterien und die
Förderungen.
Er
legt ein Anbot von Herrn Dipl.Ing. Martin Erhardt / Ökologisches Projekt
in Höhe von € 4.800,--exkl. MWSt. vor.
GR
Sölkner stellt folgende Abänderungsanträge:
1. Diese Planung noch nicht zu vergeben,
sondern zu warten bis Mitte nächsten Jahres und inzwischen an die Leute
selber heranzugehen.
2. Die Anbote sind ihm konkret inhaltlich
zu teuer, das Anbot von Herrn Dipl.Ing. Martin Erhardt in die vorliegenden
Anbote einzureihen, eventuell noch andere Firmen zur Anbotslegung
einzuladen und dann die Entscheidung zu treffen.
Wenn
diese Anträge abgelehnt werden, werde er einen weiteren Antrag stellen,
die Vergabe grundsätzlich zu vertagen.
Es
erfolgt eine ausführliche Diskussion über die vorliegenden Anbote und
die Förderungen. Über den vorangeführten Antrag von GR Sölkner wurde
nicht abgestimmt.
Der Bürgermeister und GR Sölkner stellen den Antrag,
die
Vergabe des Gemeindeabwasser-planes abzusetzen.
Beschluss:
Der
Antrag des Bürgermeisters und GR Sölkner wird mit 12 Stimmen (Urdl, Beetz,
Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Sölkner,
Fotr u. Hansmann)
angenommen.
1 Gegenstimme (Schickhofer)
Auf
Anfrage von GR Sölkner wie es nun weitergeht, teilt der Bürgermeister
mit, dass er selbst mit Dipl.Ing. Martin Erhardt sprechen werde.zur
Tagesordnung
8.
Altlastfläche Unterthal
Der
Bürgermeister berichtet:
In
der letzten Gemeinderatssitzung wurde vorgeschlagen, die Mülldeponie in
Unterthal auf dem Grundstück Nr.605/17, KG Thal als Altlastfläche im
Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen.
Laut
Rechtsauskunft der Fachabteilung 1 3A, Dr. Krug, ist es nicht
erforderlich, jetzt ein gesondertes Änderungsverfahren für die
Ersichtlichmachung als Altlastenverdachtsfläche durchzuführen, da das
gegenständliche Grundstück im Freiland liegt und nicht im Bauland.
Die
Ersichtlichmachung als Altlastenverdachtsfläche soll im Zuge der
nächsten Revision des Flächenwidmungsplanes mitgemacht werden.
Der Bürgermeister stellt den Antrag,
eine
Ersichtlichmachung der Mülldeponie in Unterthal (Grundstück Nr. 605/17,
KG Thal) als Altlastenverdachtsfläche im Flächenwidmungsplan im Rahmen
der nächsten Revision des Flächenwidmungsplanes mitzumachen.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 11 Stimmen (Urdl,
Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler,
Schreiner, Stern u. Hansmann) angenommen.
2
Gegenstimmen (Sölkner
u. Fotr)zur
Tagesordnung
9.
Gemeindejagdverpachtung - Einwendung
GR
Hansmann ist befangen und verlässt den Sitzungssaal.
Der
Bürgermeister berichtet, dass die freihändige Pachtperiode 01.04.2004
bis 31.03.2013 in der Jagdgesellschaft Thal um einen Pachtschilling von
geltenden Agrarpreisindex, beschlossen wurde.
Verpachtung
der Gemeindejagd Thal für die Gemeinderatssitzung am 22.05.2002 an die
3,- jährlich
pro Hektar, wertgesichert nach dem Innerhalb
der 8 Wochen Einspruchsfrist ist ein Einwand eines
Landwirtes (Katzbauer Karl -25,59 ha Grundbesitz) mit folgendem
Wortlaut eingelangt: ,,Gegen Agrarindex erhebe ich Einspruch (siehe Blg.
1). Bitte ohne Agrarindex. Der Agrarpreisindex ist seit 1995 bis 2002 von
2,3 bis 9,6 % gefallen jährlich. Durch die bevorstehende Osterweiterung
wird der Agrarpreisindex noch stärker nach unten drücken."
Der Bürgermeister berichtet über die Entwicklung
des Agrarpreisindexes:
Index
Oktober1994 auf Index
Oktober
1995
- 13,60 %
1995
,,
1996
+ 3,50%
1996
,,
1997
+ 1,04%
1997
,,
1998
-11,78%
1998
,,
1999
+ 0,58%
1999
,,
2000
g5,7l %
2000
,,
2001
+ 4,74%
Der
Bürgermeister weist daraufhin, dass der Agrarpreisindex in den letzten
Jahren gestiegen ist.
Der
vorangeführte Einwand stellt nicht die laut Jagdgesetz angegebene
Mindestanzahl (mehr als die Hälfte) der kammerzugehörigen
Grundeigentümer dar, die mehr als die Hälfte der im Gemeindejagdgebiet
gelegenen Grundfläche der kammerzugehörigen Grundbesitzer besitzen.
Er
soll gem. § 24, Abs. 4 Stmk. Jagdgesetz 1986 abgewiesen werden.
Der Bürgermeister stellt den Antrag,
den
Einspruch von Herrn Katzbauer gegen den Agrarpreisindex wie oben
ausgeführt abzuweisen.
Beschluss:
Der
Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Schickhofer,
Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.
3 Stimmenthaltungen (Stern, Sölkner u. Fotr)
GR
Hansmann kehrt in den Sitzungssaal zurück.zur
Tagesordnung
10.
Geschwindigkeitsbeschränkung Kötschberg
Der
Vizebürgermeister berichtet, dass das Kuratorium für Verkehrssicherheit
nach einer Befahrung der örtlichen Begebenheiten im Bereich der
Gemeindestraße Grdst.Nr. 1422 ab der Ortstafel bei Haus Kötschberg
Nr.845 über die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1421, Hofdurchfahrt Wolfgruber
bis zur Gemeindestraße Grdst.Nr. 1386 auf Höhe der Liegenschaft Ing.
Langmann, Kötschberg 50 Folgendes mitteilt:
Die Herabsetzung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist nur in einem
Teilbereich des zuvor erwähnten Streckenabschnittes im Sinne der
Verkehrssicherheit zulässig. Und zwar von südlich der Hofdurchfahrt
Wolfgruber bis nördlich der Liegenschaft Langmann.
Seitens des
Kuratoriums für Verkehrssicherheit wird unter Berücksichtigung des
Ortaugenscheines und unter Einhaltung der Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung und der Richtlinien und Vorschriften für den
Straßenbau festgestellt, dass auf Grund der örtlichen
Anlageverhältnisse wie
der
Kronenbreite
der
Fahrbahnbreiten
der
Tatsache, dass ein Ausweichen bei Gegenverkehr auf Grund der ungünstigen
Anlageverhältnisse
wie Kronenbreiten, Fahrbahnbreiten usw. nur erschwert möglich ist der
Bebauung
dem
Vorhandensein zweier Hofdurchfahrten
der
Umkehrmöglichkeit für den öffentlichen Personenverkehr
eine
Herabsetzung der zulässig erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
beurteilenden
Streckenabschnitt (südlich der Hofdurchfahrt Wolfgruber bis nördlich der
Langmann) erforderlich und im Sinne der Verkehrssicherheit ist.
Es
erfolgt eine Grundsatzdiskussion über eine 40km/h-Zone im zentralen
Siedlungsbereich.
Der
Vizebürgermeister stellt den Antrag zur Erlassung folgender Verordnung:
VERORDNUNG
§1
für
den zu Liegenschaft
Mit
Gemeinderatsbeschluss vom 09.10.2002 wird aufgrund der § 43 Abs. 1 lit. b
und § 94 d Zif. 4 der Straßenverkehrsordnung 1960 StVO, BGBl Nr.
159/1960 in der derzeit gültigen Fassung folgende Verkehrsregelung
verfügt:
Im Zuge der
Gemeindestraße Grdst.Nn 1422 wird für den Streckenabschnitt von der
Südostkante des Wirtschaftsgebäudes der Hofdurchfahrt Gruber Johann ,,Wolfgruber",
Kötschberg 49 über die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1421 bis zur
Gemeindestraße Grdst.Nr. 1386 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze des
Grundstückes Nr.672/2 der Liegenschaft Ing. Langmann, Kötschberg 50 das
Überschreiten der Geschwindigkeit von 30 km/h für beide Fahrtrichtungen
verboten.
§2
Gemäß § 44
Abs.l der StVO 1960 i.d.g.F. wird diese Verordnung durch
Anbringung deentsprechenden
Straßenverkehrszeichen gehörig kundgemacht.
Diese Verordnung
tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft.
Beschluss:
Der Antrag des Vizebürgermeisters wird einstimmig
angenommen.
zur
Tagesordnung
11
Schneepflug
- Ankauf
Der
Bürgermeister berichtet, dass für die Winterdienstsaison 2002/2003 ein
neuer Schneepflug für einen Traktor angekauft werden muss, da der alte
Pflug nicht mehr den Anforderungen entspricht. Mit den Schneepflügen der
Firma Schmidt, die wir bereits bei unseren Unimogs verwenden, kann die
Schneeräumung effizienter durchgeführt werden.
Die
Firma Schmidt hat folgendes Anbot gestellt.
Preise
exkl. MWSt.
VECTOR Schneepflug MSL 30
Basismaschine
mit Grund- und Sonderausstattung
Neugerät
« 10.088,03 Lieferzeit:
ca. 6 Wochen
Vorführgerät
« 9.226,85 Lieferzeit: ca. 2
Wochen
Eine
Anbauplatte ist auf dem Schmidt-Schneepflug bereits befestigt. Diese muss
nur vor der Bestellung an die bereits vorhandene Platte des Traktors
angepasst werden.
Der
Bürgermeister stellt den Antrag, den
o.a. Vorführschneepflug bei der Firma Schmidt
anzukaufen.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 12 Stimmen (Urdl,
Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler,
Schreiner, Stern, Sölkner u. Fotr) angenommen.
1
Gegenstimme (Hansmann)zur
Tagesordnung
12. Freizeitpark - Vermietung
Der
Bürgermeister berichtet:
Unser
Freizeitpark wurde am 04. August dJ seiner Bestimmung übergeben und wird
durch den Sportverein Thal, den Eisschützenverein Thal und den
Volleyballverein Thal angemietet. Die endgültige Berechnung der Miethöhe
ist jedoch noch nicht möglich, sodass das Bestandsverhältnis noch nicht
schriftlich festgehalten werden kann.
Der Bürgermeister stellt den Antrag,
diesbezüglich
folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Marktgemeinde Thal, vertreten durch den Gemeinderat, beschließt als
Gesellschafterin der Marktgemeinde Thal Orts- und
Infrastrukturentwicklungs KEG die Übergabe des errichteten ,,Freizeitparks"
zur Nutzung durch den Sportverein Thal, den Eisschützenverein Thal
und den Volleyballverein Thal per
01.09.2002.
Auf
Grund betriebswirtschaftlicher Überlegungen wird durch die Marktgemeinde
Thal Orts- und Infrastrukturentwicklungs KEG ein auch von den
Anschaffungskosten abhängiges Mietentgelt, unter Verrechnung von
Umsatzsteuer, eingehoben werden. Da die Endabrechnung der Baukosten noch
nicht feststeht, wird dieses Entgelt erst nach Rechnungslegung der
Baugesellschaften vorgeschrieben.
Der
Sportverein Thal, der Eisschützenverein Thal und der Volleyballverein
Thal erteilen aber ausdrücklich schon jetzt ihre Zustimmung, dass nach
Festsetzung des Mietentgelts, dieses ab Innutzungnahme des Vereins am
01.09.2002, unter Hinzurechnung der Umsatzsteuer iHv 20 %, rückwirkend
zur Verrechnung gelangt.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig
angenommen.
Der
Bürgermeister stellt den Antrag,
den
unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gemäß § 131 Stmk.
Volksrechtegesetz für dringlich
zu erklären.
Beschluss:
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 11 Stimmen (Urdl,
Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler,
Schreiner, Stern u. Hansmann) angenommen.
2
Gegenstimmen (Sölkner
u. Fotr)zur
Tagesordnung
13. Verbesserung der
öffentlichen Verkehrsverbindung zwischen Graz-Gösting und
Thal-Kötschberg
GR Sölkner stellt den Antrag,
der
Gemeinderat möge beschließen:
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt mit den zuständigen
Verantwortungsträgerlnnen des Steiermärkischen Verkehrsverbundes und der
Stadt Graz Gespräche über eine Verbesserung der öffentlichen
Verkehrsverbindung zwischen Graz-Gösting und Thal-Kötschberg
aufzunehmen. Dabei soll auch auf die damit gegebene Verbesserung der
ÖV-Versorgung für die Bewohnerlnnen des Bezirks Gösting - vor allem
für die entlang der Thalstraße wohnenden Grazerlnnen - besonders
hingewiesen werden und der Bezirksvertretung Gösting in die Gespräche
eingebunden werden.
Folgende
Ziele werden angestrebt:
· Eine
Intervallverdichtung
der Linie 48 von derzeit 40 auf 30 Minuten während der Tagesstunden. Die
Marktgemeinde Thal gibt dieser Alternative zur geplanten Verlängerung der
GVB-Linie 48 in die Zankelstraße den eindeutigen Vorzug.
·
Die
Sicherstellung einer geeigneten Abendverbindung. Dazu soll die
GVB-Linie 85 ab 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr im
Stundenintervall vom Hauptbahnhof nach Thal-Kötschberg geführt werden.
Als
Alternative bzw. allenfalls ergänzend dazu soll auch die Möglichkeit der
Einrichtung eines ganzjährigen Abend-Taxi-Bonus-Systems geprüft werden.
Finanzierungsbereitschaft:
Der
Gemeinderat der Marktgemeinde Thal erklärt seine grundsätzliche
Bereitschaft, für die durch die Angebotsverbesserung entstehenden
Mehrkosten gemäß Nahverkehrsfinanzierungsgesetz gemeinsam mit der Stadt
Graz anteilig aufzukommen.
Zeithorizont: Die Verhandlungen sollen so geführt werden, dass ein allfälliges positives
Ergebnis noch bei der Erstellung des Haushaltsvoranschlages 2003
berücksichtigt werden kann.
Begründung:
·
Zur
Verbesserung öffentlicher Verkehrsverbindungen hat das neue
Nahverkehrsfinanzierungsgesetz für die Gemeinden sehr günstige
Finanzierungsvoraussetzungen geschaffen (Bund : Land: Gemeinden = 50 : 25
: 25 Prozent). Diese sollen genutzt werden. Die Stadt Graz plant derzeit
Veränderungen der Linie 48 ohne dabei die Marktgemeinde Thal
einzubeziehen.
·
Als
Mitglied des Klimabündnisses hat die Marktgemeinde Thal besondere
Verpflichtungen zugunsten einer Kyoto-Ziel-freundlichen Verkehrspolitik
übernommen. Eine Verbesserung der ÖV-Angebote schafft Anreize zum
Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf ökologisch
verträglichere Verkehrsträger.
Beschluss:
Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.zur
Tagesordnung
14.
Allfällige Einrichtung einer Kinder-Nachmittagsbetreuung für
Pflichtschülerlnnen
GR Sölkner stellt den Antrag,
der
Gemeinderat möge beschließen:
Der
Schulausschuss wird beauftragt, den in unserer Gemeinde gegebenen Bedarf
einer Nachmittagsbetreuung von Pflichtschülerlnnen zu prüfen und -
allenfalls im Zusammenwirken mit dem für den Kindergarten zuständigen
Ausschuss - dem Gemeinderat bis zur nächsten Quartalssitzung am
11.12.2002 geeignete Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Begründung:
Bei
den Vorschulkindern hat sich ein nennenswerter Bedarf zur Einrichtung
einer Nachmittagsbetreuung gezeigt. Diese Kinder kommen nunmehr
jahrgangsweise in das Volksschulalter. Da bei diesen Kindern ein
weiterbestehender Bedarf angenommen werden kann, soll dieser genau erhoben
und von der Marktgemeinde Thal durch ein entsprechendes Angebot nach
Möglichkeit zeitgerecht mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 abgedeckt
werden.
Der
Bürgermeister macht darauf aufmerksam, dass diese Bedarfserhebung auf
Grund der Wahl- und Budgetarbeiten vom Gemeindeamt derzeit nicht
durchgeführt werden kann.
Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig
angenommen.zur
Tagesordnung
15.
Allfälliges
Der
Bürgermeister berichtet:
a) Errichtung Müllinsel beim Friedhof
Der Bürgermeister berichtet, dass beim Friedhof eine Müllinsel errichtet
wird. Es liegt ein Anbot von der Firma Langmann in Höhe von « 2.253,--,
vor. Diese Kosten werden von der Gemeinde getragen.
b) Straßenbezeichnung
Der Bürgermeister berichtet, dass zurzeit die Kosten für eine
Straßenbezeichnung eruiert werden.
c)
Straßennummern
Der Bürgermeister berichtet, dass die Daten von der GIS-Quadrat an die
Feuerwehr in planlicher Form und an die Rettung in digitaler Form
übermittelt wurden.
d) Rückhaltebecken Thalersee -
Schlosswiese
Der Bürgermeister berichtet, dass beim Rückhaltebecken Thalersee -
Schlosswiese die Wehranlage erneuert wurde, entsprach nicht mehr dem Stand
der Technik. Die Firma Johann Maier aus Mühldorf hat mit einer
Anbotssumme in Höhe von « 40.572,-- den Zuschlag erhalten, einen
Interessentenbeitrag in Höhe von 10 % hat die Gemeinde bezahlt.
GR
Sölkner berichtet:
e) Regionalvernetzung Agenda 21
Es
besteht jetzt die günstige Gelegenheit, über die ökologische
Landentwicklung ein Gemeindeleitbild zu erarbeiten, die Agenda 21. Dieses
Projekt ist wirklich kostengünstig und von der Qualität her auch nicht
schlecht.
GR
Fotr berichtet:
f) GAK- offene Geldforderung
Der GAK ist uns noch Geld schuldig. Es wird nämlich überall geschrieben,
dass der schuldenfrei ist.
Der
Bürgermeister teilt mit, dass diese offene Forderung durch den
Rechtsanwalt eingeklagt wird.
Anfrage
Kollege List
Es
hat vom Kollegen List einmal eine Anfrage, ob die Fahrverbotstafeln ,,
Kirchberg vorne, Kirchberg hinten", ob die rechtlich in Ordnung sind?
Weil
es sind zwei Fahrverbotstafeln hintereinander, bei einer steht nur für
Anrainer, bei einer nur für Autobusse. Diese Tafeln kann man in mehrere
Richtungen auslegen.
GR
Fotr ersucht um Aufklärung.
Der
Bürgermeister teilt mit, dass für die Autobusse hier ein generelles
Fahrverbot gilt.
h)
Jugendgemeinderat
Es
war für heute noch eine andere Diskussion versprochen in Richtung
Jugendgemeinderat. Da haben wir vor zwei Sitzungen gesagt, dieser Punkt
wird im Herbst behandelt. Dieser Punkt ist heute nicht auf der
Tagesordnung.
GR
Fotr teilt mit, dass er in Richtung Jugendgemeinderat vor kurzer Zeit mit
einigen Leuten geredet hat, die schon einen Jugendgemeinderat installiert
haben. Das Wichtigste dabei ist, dass man die Jugend nicht parteipolitisch
zu diesem Jugendgemeinderat hinbringt, denn dann kommt kein Jugendlicher.
Man muss dies mehr oder minder neutral machen. Ein Teil wird im Ort schon
durch Alko-Blitz mit solchen Aktivitäten, zB. Feste für die Jugend, neue
Ideen für die Jugend abgedeckt. Das könnten wir aber auch nicht nur
vereinsgeordnet machen, sondern auch von der
Gemeinde
aus. Da gibt es zB. auch die Möglichkeit auch öffentliche
Jugendgemeinderatssitzungen zu machen, der Jugendgemeinderat ist in etwa
gleich groß wie unser Gemeinderat. Dieser Gemeinderat tagt dann auch. Sie
bereden ihre Probleme. Sie kriegen auch ein kleines Budget, mit dem sie
auskommen müssen oder die Gemeinde gibt Vorschüsse für irgendwelche
Feste, die durch den Jugendgemeinderat organisiert werden. Politiker
dürfen bei den internen Sitzungen nicht dabei sein, bei den öffentlichen
Sitzungen schon.
GR
Sölkner fragt an, wie die Delegierung im Jugendgemeinderat entschieden
wird?
GR
Fotr teilt mit, dass die Stadtgemeinde Weiz alle Lehrlinge im Alter von 14
bis 18/19 Jahren angeschrieben hat. Wenn man das Alter für den
Jugendgemeinderat überschritten hat, ist man automatisch ausgeschieden
und der nächste Kandidat ist nachgekommen. Es ist diese Altersgruppe
angeschrieben worden, zum Teil in den Schulen und zum Teil Lehrlinge.
Manche Schulen haben dieses Vorhaben boykottiert und haben zu den
Schülern gesagt, dass sie sich hier nicht beteiligen dürfen. Dieses
Projekt kommt aus Deutschland, wo dieser Jugendgemeinderat schon sehr
häufig installiert ist. Die meisten Gemeinden, die bei uns einen
Jugendgemeinderat haben, haben eine Partnergemeinde in Deutschland.
GR
Fotr ist der Ansicht, dass wir uns mit dieser Angelegenheit ernsthaft
auseinander setzen sollen. Eines ist auch klar, dass wir von diesem
Jugendgemeinderat dann auch Forderungen bekommen.
GR
Fotr teilt mit, dass der Bürgermeister von der Stadtgemeinde Weiz eine
Ausnahmeposition hat. Weil er nicht als Politiker gesehen wird, darf er
überall dabei sein, auch bei den Veranstaltungen, auch wenn eine
Drogenberatung stattfindet.
GR
Fotr teilt weiters mit, dass der Jugendgemeinderat mit den Politikern
schlechte Erfahrungen gemacht hat. Es sind NR-Abgeordnete gekommen, haben
bei den Sitzungen viele Versprechungen abgegeben und nicht eingehalten. Es
ist dann der große Frust gekommen und es wurde beschlossen, dass keine
Politiker bei diesen Sitzungen usw. dabei sind. GR Fotr verliest die
Vorhaben der Stadtgemeinde Weiz.
Der
Bürgermeister teilt mit, dass sich die Gemeinde mit dieser Angelegenheit
befassen wird.
Der
Bürgermeister berichtet:
i) Brief von Frau Margit Wagner
Der Bürgermeister verliest den Brief von Frau Margit Wagner an den
Gemeinderat. Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass er schon öfters
in dieser Angelegenheit mit Frau Margit Wagner gesprochen hat.
Der Bürgermeister gibt einen Bericht über die ehemaligen Grundstücke von
Herrn Dr. Rachl ab.
Es erfolgt eine Diskussion bezüglich Errichtung der staubfreien Straße in
Thal-Eben, über die Vorfinanzierung und den Bebauungsplan Rachl.
GR Fotr
fragt an:
·
Straßenbeleuchtung in Thal-Wendlleiten
Ob
eine Möglichkeit besteht, dass die Wendlleiten eine Beleuchtung erhält,
eventuell 2 bis 3 Lampen?
Der
Bürgermeister berichtet, dass diese Angelegenheit überprüft wird.
Die unter den
Tagesordnungspunkten 3., 4., 5.6. u. 12. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131
des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr.87/1986, i.d.g.F., als
dringlich erklärt.
Die
Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand. Schluss der Sitzung: 00.20
Uhr (10.10.2002)
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht
aus 27 Seiten ,,Öffentlicher Teil" und 14 Seiten ,,Nicht
Öffentlicher Teil".
nach
oben
zur
Tagesordnung |