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Die Gemeinderatsprotokolle werden gescannt zur Verfügung gestellt. Die Umwandlung in Text wird nicht geprüft. Das Original-Protokoll kann bei unseren Gemeinderäten oder  im Gemeindeamt eingesehen werden.

Aus unserer Sicht interessante Passagen sind hervorgehoben.

GEMEINDE THAL                        Lfd. Nr.4/2002

 VERHANDLUNGSSCHRIFT

ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES

 am 9.10.2002 im Gemeindeamt Thal

 Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr

 

Die Einladung erfolgte am 1.10.2002 durch Kurrende.

 Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.

 Anwesend waren:
Bürgermeister Peter URDL
Vizebgm. Peter SCHICKHOFER
GR Ing BEETZ Heinrich                                GR SCHREINER Dietmar
GR HOFER Margarete                                GR STERN Monika
GR ECKHARD Gottfried                                GR SÖLKNER Franz
GR Dr. MUCHITSCH Wolfgang                                GR Dr. FOTR Franz
GR HARTNER Anton                                GR HANSMANN Edmund
GR Mag. FESSLER Elke
 Außerdem waren anwesend:
Andrea LENARD
 Entschuldigt waren;
GK Anton HOFBAUER, GR Michael STAHL
 Unentschuldigt waren:
 Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
 Die Sitzung ist öffentlich.
 Vorsitzender:                Bgm. Peter URDL
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Fragestunde 

Der Bürgermeister berichtet: 

Zur Anfrage von GR Fotr vom 26.6.2002 - Aufstellung über Gemeindewege:

Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeindewege eine Gesamtfläche von 178.842 m2 aufweisen.

Er übergibt die Aufstellung über die Gemeindewege GR Fotr. 

Zur Anfrage von GR Sölkner vom 26.6.2002 bezüglich Ansuchen um Flächenwidmungsplanänderung:

Der Bürgermeister teilt mit, dass derzeit Ansuchen mit einer Flächensumme von' ca. 30.804 m2 für die nächste Flächenwidmungsplanänderung vorliegen.

Der Bürgermeister übergibt GR Sölkner die gewünschte Aufstellung. Weiters teilt er mit, dass dies Aufstellung jedem Gemeinderat zur Verfügung steht. 

Zur Anfrage von GR Fotr vom 14. Februar und 22. April 2002 bezüglich der auszuleihender Geräte:

Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Liste ,mit den Geräten in der Homepage abzufragen ist.

Der Bürgermeister übergibt GR Fotr die Liste mit den auszuleihenden Geräten. 

Zur Anfrage von GR Stern vom 20.3.2002 bezüglich der Teichanlage bei Fam. Murgg:

Der Bürgermeister teilt mit, dass ein Gespräch mit Hrn. Ing. Wagner vom Büro Pöcheim stattgefunden hat.

Der Bürgermeister berichtet, dass der Kanal in diesem Bereich von 1988 bis 1990 errichtet wurde, Meldungen der Verschlammung hätten früher kommen müssen. Die Wasserleitung wurde in den 80iger Jahren errichtet. Bezüglich Anfrage einer Förderung für die Ausbaggerung des Teiches wurde uns mitgeteilt, dass es weder von der Baubezirksleitung Graz, vom Wasserrecht, noch vom Katastrophenfonds Förderungen gibt, sondern nur Förderungen unter den Voraussetzungen, wenn Löschteiche im Einsatz sind. 

Anfrage bezüglich Schulgeld - Gespräch mit der Stadt Graz:

Herr Bürgermeister Gangl und Herr Landtagsabgeordneter Gödl haben mit Herrn Stadtrat Nagl ein

Gespräch geführt. Es ist bis jetzt noch keine Einigung erzielt worden. Der Schulerhaltungsbeitrag

bleibt nach wie vor gleich. 

Gemeindestraße Thal-Eck und Thal-Eben - Gemeinderatssitzung vom 26.6.2002:

Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Tempobremsen nicht gemacht wurden. Diese Angelegenheit wurde im Ausschuss beraten, auch wurde bezüglich des Kreisverkehrs und der Verlegung der Hofdurchfahrt gesprochen. Zur Errichtung der Hinweisschilder ,,Besondere Unfallhäufigkeit auf 300 m" auf beiden Seiten wurde uns vom Kuratorium für Verkehrssicherheit nicht geraten, sondern zur Aufstellung der Schilder ,,Besondere Gefahren, kurvenreiche Straße auf 300 m".

GR Sölkner fragt an, ob Argumente vorgebracht wurden, warum diese Tafeln nicht aufgestellt werden sollen, sondern eine andere Textierung? 

Der Bürgermeister teilt mit, dass die vom Gemeinderat geforderten Tafeln nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

Weiters berichtet der Bürgermeister, dass auch Bodenmarkierungen nicht aufgebracht wurden, weil es Überlegungen über eine Änderung der Straßeneinbindung gibt.

Es erfolgt eine Diskussion über die Bodenmarkierung, da nicht ganz klar ist, wo diese gemacht werden soll. 

Bebauungsplan Rachl - Straßenasphaltierung:

Der Bürgermeister berichtet, dass er bei der letzten Kommission die Anrainer wieder über die

Straßenasphaltierung befragt hat. Es ist derzeit finanziell nicht möglich, dass diese Straße asphaltiert wird. 

1. Anfrage GR Fotr

Altersheim Regenbogen - Anfrage vom 26.6.2002:

Ob schon ein Gespräch mit Frau Hartner geführt wurde? 

Der Bürgermeister teilt mit, dass Frau Hartner eine Befristung für das Altersheim bis 2008 hat. Diese Befristung läuft nicht von der Bezirkshauptmannschaft, sondern diese Vereinbarung wurde mit Frau Roon gemacht. Frau Hartner ist derzeit beim Verhandeln, es ist der Nachlass noch nicht abgeklärt.

Der Bürgermeister berichtet, dass Frau Harter auch nach 2008 das Altersheim weiterführen will. 

Schutz alter bäuerlicher Streuobstwiesen:

Der Bürgermeister berichtet:

Dieser Punkt ist noch nicht erledigt, weil wir nicht dazugekommen sind.  

Aufstellung der Skater-Bahn:

Der Bürgermeister berichtet, dass die Skater-Bahn bereits aufgestellt wurde, und schon ein reger

Betrieb ist. Die Jugend hat zugesichert, dass sie für Ordnung und Sauberkeit sorgen wird. 

Weiters haben die Pensionisten das Sportheim umgebaut. Sie haben 3 Räume, wo sie ihre Nachmittage verbringen. Die Eröffnung war sehr schön, es waren sehr viele Leute anwesend, es ist ein reger Anspruch. Auch der Osterr. Kameradschaftsbund bekommt einen Raum.

 Der Bürgermeister berichtet weiters, dass es dort einen kleinen Jugendraum geben wird, wo sich die Jugendlichen bei schlechtem Wetter aufhalten und die Skateboards einsperren können. Es wird auch jemand die Schlüssel verwalten, damit in der Früh aufgesperrt und am Abend zugesperrt wird.

2. Anfrage GR Fotr

Sportheim:

Ob mit den Pensionisten ein Vertrag seitens der Gemeinde besteht? 

Der Bürgermeister teilt mit, dass das alte Sportheim noch dem Sportverein gehört und sie mit dem Kameradschaftsverein eine Vereinbarung bezüglich der Benützung haben. Der Sportverein hat das Heim gebaut. Es steht auf dem Grund den Gemeinde. Wir haben auch Förderungen gegeben. Wir haben das Sportheim von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen schätzen lassen. Die Schätzung ergab einen Verkehrswert von € 85.000,--. Es werden die Mietverträge mit den Mietern gemacht. Der Bürgermeister teilt mit, dass es mündliche Vereinbarungen gibt, dass das Sportheim genutzt werden kann. 

GR Sölkner ist der Ansicht, dass man über die Aufteilung der Räume Verhandlungen hätte führen können. Es gibt hier offensichtlich traditionelle Rechte der Pensionisten, die gleich 3 Räume erhalten. 

GR Fotr fragt an, ob schon die anderen Vereine gefragt wurden, ob ein Bedarf besteht? 

Der Bürgermeister berichtet, dass die Pensionisten in die Gemeinde gekommen sind und Bedarf angemeldet haben, da sie schon früher unten waren und schon mit dem Sportverein ein Abkommen haben. Die Kameraden waren auch schon unten. Sie haben 5 50.000,-- dazubezahlt, damit sie dort auch für 10 Jahre miteingemietet sind. Durch die Skater-Bahn sind die Jugendlichen gekommen und haben angefragt, ob sie einen Raum haben können, damit sie die Skateboards einsperren können. Die Jugendlichen wollen sonst keinen Raum.

GR Fotr fragt an, ob man die Räume nicht mehrfach nutzen kann? Der Kindergarten wird auch von mehreren Vereinen genutzt. Gehen rein turnen, es wird zugesperrt, zusammengeräumt, dann ist alles erledigt. Dies muss auch im Sportheim möglich sein, dass man einen Raum mehrfach nützt. Es ist unlogisch, wenn die Pensionisten einmal in der Woche eine Sitzung haben und 6 Tage in der Woche der Raum mehr oder minder leer steht.

Der Bürgermeister teilt mit, dass es dort dann ein Mietverhältnis mit den Pensionisten gibt, die anderen Vereine können sich dann mit den Pensionisten zusammentun.

Der Bürgermeister berichtet weiters, dass dies nur eine vorübergehende Lösung ist.

Auch die Pfarre hat um einen Lagerraum angefragt. Dies wurde abgelehnt.

 Es erfolgt eine Diskussion über den Bedarf der einzelnen Vereine und über die Fragestunde.

 GR Fotr fragt an, ob der Pensionistenverband als Teilorganisation der SPÖ angehört?

 Der Bürgermeister erklärt, dass ihn das nicht interessiert und auch keine Rolle spielt.

 1. Anfrage GR Stern

Tagesordnung:

,,Für mich ist eigentlich die Tagesordnung unvollständig, warum wird ein Schreiben, das von einer Thaler Bürgerin an den Gemeinderat gerichtet wird, nicht dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht"?

 Der Bürgermeister teilt mit, dass dieses Schreiben unter dem Punkt ,,Allfälliges" behandelt wird.

GR Sölkner - Anfragen letzte Gemeinderatssitzungen:

Die Anfragen von den letzten Sitzungen wurden sehr korrekt beantwortet.

 1. Anfrage GR Hansmann

Dach Freizeitpark:

Die Anlage ist soweit fertig. Beim Dach wäre es idealer gewesen, wenn es weiter nach vorgezogen worden wäre. Es steht der Großteil der Besucher im Regen. Wie konnte dies passieren, wurde bei der Planung schon ein Fehler gemacht?

 Der Bürgermeister teilt mit, dass bei der Planung nichts falsch gemacht wurde. 1 m Verlängerung beim Dach kostet auf Grund der Statik 5 2 Mio.

 Anmerkung GR Fotr bezüglich Beantwortung der offenen Fragen:

GR Fotr ist mit der Anfragebeantwortung der ganzen offenen Fragen sehr zufrieden.

Auch die Baukostenzusammenstellung vom Freizeitzentrum wurde bereits verteilt, wobei aber die gewünschte Gegenüberstellung der ursprünglichen Plankosten aus dem Jahr 1996 nicht enthalten ist.  Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Baukostenzusammenstellung unter Punkt 3. eingehend behandelt wird.

 3. Anfrage GR Fotr

Brief Datenzuverfügungstellung für Einsatzorganisationen und Aktivitäten in Richtung besserer Auffindung von Wohnobjekten in Thal:

Ob hier etwas geschehen ist?

 Der Bürgermeister teilt mit, dass Gespräche mit der Feuerwehr und der Rettung geführt wurden. Die Rettung hat bereits von GIS-Quadrat die Häuserdaten in elektronischer Form bekommen. Die Feuerwehr hat die Daten in Planform erhalten, wobei sie bereits die neuen Objekte jährlich in ihren Unterlagen nachgetragen habe.

Die Feuerwehr Rohrbach-Steinberg hat die Daten als Häuserliste.

 GR Fotr fragt an, ob auch bei den anderen Einsatzorganisationen, wie zB. ÖAMTC, Notärzte, Tierrettung,und anderen Stellen nachgefragt wurde, ob sie diese Daten brauchen.

 Der Bürgermeister erklärt, dass bei diesen Stellen nicht nachgefragt wurde, ob sie diese Daten brauchen.

GR Fotr ersucht dies zu tun.

 4. Anfrage GR Fotr

Straßenbenennung:

Ob es geplant ist, in Richtung Straßenbenennungen und bessere Kennzeichnung zu den einzelnen Weilern kurzfristig etwas zu tun?

 Der Bürgermeister berichtet, dass wir dabei sind, Erkundigungen über die Straßenbenennung einzuholen.

5. Anfrage GR Fotr

Bereich Kirchberg:

Ob es möglich wäre, im Bereich des Gehsteiges bei Deutsch einen Zebrastreifen in Richtung Schule anzubringen?

 Der Bürgermeister teilt mit, dass es für ihn kein Problem ist, einen Schutzweg zu machen.

 6. Anfrage GR Fotr

Schutzweg bei Steinernen Brücke:

GR Fotr fragt an, ob im Bereich der steinernen Brücke auch ein Schutzweg errichtet werden könnte?

 Der Bürgermeister teilt mit, dass dies Grazer Gebiet ist und ein Schreiben an die Landesstraßenverwaltung gerichtet wird.

 2. Anfrage GR Hansmann Spielplatz in Unterthal:

Nördlich vom Kindergarten wird der neue Kinderspielplatz entstehen. Ist im nächsten Jahr geplant, beim gemeindeeigenen Grundstück bei Klöckl einen Geh- und Radweg zu errichten?

 Der Bürgermeister teilt mit, dass dort kein Geh- und Radweg errichtet wird, da es dort zu schmal ist.

Weiters kann das vorhandene Gerinne nicht verrohrt werden.

Wenn der Spielplatz in Betrieb ist, können wir den Weg aufmachen, einen Zaun aufstellen und einen Weg errichten, was für nächstes Jahr geplant ist.

 GR Hansmann fragt an, ob es schon diesbezügliche Vorgespräche mit den betroffenen Nachbarn gibt?

 Der Bürgermeister berichtet, dass er diesbezüglich erst mit der Familie Klöckl sprechen muss.

 GR Sölkner teilt mit, dass er mit dem Bezirksnaturschutzbeauftragten ein Gespräch geführt hat, und dieser bereit wäre, einen Vorschlag zu machen.

 3. Anfrage GR Hansmann

Kühlhaus:

Hat es irgendwelche Reaktionen auf das Kaufanbot der Gemeinde gegeben?

 Der Bürgermeister teilt mit, dass es keine Reaktionen gegeben hat. Das Schreiben wurde auch im Vorstand der Kühlhausgemeinschaft behandelt. Wenn es wirklich zum Verkauf kommen sollte, soll mit der Gemeinde ein Übereinkommen getroffen werden.

 7. Anfrage GR Fotr

Freizeitpark:

Ob für den Freizeitpark schon alle notwendigen Bewilligungen vorliegen, wie zB. naturschutzrechtliche, wasserschutzrechtliche, baubehördliche usw. Ob sämtliche Bewilligungen vorliegen, die zum Betrieb notwendig sind?

Der Bürgermeister teilt mit, dass die naturschutzrechtliche Bewilligung von Haus aus schon vorgelegen ist, die wasserrechtliche Bewilligung hat auch stattgefunden.

 Für die Benützungsbewilligung ist schon angesucht worden.

 GR Fotr fragt an, ob für die ganzen Zusatzaktivitäten, wie zB. Parkplatz, Geh- und Radweg alle Bewilligungen vorliegen?

 Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Bewilligungen vorliegen, beim Geh- und Radweg ist eine naturschutzrechtliche Bewilligung vorhanden und für den Parkplatz liegt wasserrechtlich eine positive Stellungnahme von OBR Leitzinger vor und ist laut Aussage von OBR Leitzinger darüberhinausgehend ein Bescheid nicht notwendig.

 GR Sölkner fragt an, ob für den Radweg eine raumordnungsrechtliche Bewilligung vorliegt? Er hat sich beim Land erkundigt und wurde ihm mitgeteilt, dass die Gemeinde sehr wohl eine raumordnungsrechtliche Bewilligung benötigt. Er bittet diesbezüglich nochmals nachzufragen und diese Bewilligung einzuholen. Wenn Bund oder Land bauen, gibt es andere rechtliche Voraussetzungen. Herr Birnhuber von der Stmk. Landesregierung ist der Ansicht, dass seines Wissens diese Ausweisung im Flächenwidmungsplan erfolgen muss. Man sollte sich nochmals erkundigen, und wenn es rechtlich notwendig ist, sollte man diese Bewilligung nachträglich einholen.

GR Fotr fragt an, wann die Verhandlung für die Benützungsbewilligung des Freizeitpark stattfindet?

Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Verhandlung für die Benützungsbewilligung bei der nächsten Baukommission stattfindet. Bei dieser Verhandlung muss der Vizebürgermeister teilnehmen, da der Bürgermeister selbst befangen ist.

Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme folgender Punkte in die Tagesordnung:

-        Schneepflug - Ankauf

-        Freizeitpark - Vermietung an örtliche Vereine

im öffentlichen Teil und

-      Kanalisationsbeitrag Rodler Elke - Berufung

im nicht öffentlichen Teil.

 Beschluss:                Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

GR Sölkner beantragt gemäß g 34 Abs. 1 lit b der Stmk. GemO 1967 i.d.g.F. die Aufnahme des Punktes

Verbesserung der öffentlichen Verkehrsverbindung zwischen Graz-Gösting und Thal-Kötschberg in die Tagesordnung.

Begründung:

·      Zur Verbesserung öffentlicher Verkehrsverbindungen hat das neue Nahverkehrsfinanzierungsgesetz für die Gemeinden sehr günstige Finanzierungsvoraussetzungen geschaffen (Bund: Land: Gemeinden = 50 : 25 : 25 Prozent). Diese sollen genutzt werden.

·      Die Stadt Graz plant derzeit Veränderungen der Linie 48 ohne dabei die Marktgemeinde Thal einzubeziehen.

·      Als Mitglied des Klimabündnisses hat die Marktgemeinde Thal besondere Verpflichtungen zugunsten einer Kyoto-Ziel-freundlichen Verkehrspolitik übernommen. Eine Verbesserung der ÖV-Angebote schafft Anreize zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf ökologisch verträglichere Verkehrsträger.

Beschluss: Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.

GR Sölkner beantragt gemäß g 34 Abs. 1 lit b der Stmk. GemO 1967 i.d.g.F. die Aufnahme des Punktes

Allfällige Einrichtung einer Kinder-Nachmittagsbetreuung für Pflichtschülerinnen in die Tagesordnung.

Begründung:

Bei den Vorschulkindern hat sich ein nennenswerter Bedarf zur Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung gezeigt. Diese Kinder kommen nunmehr jahrgangsweise in das Volkschulalter. Da bei diesen Kindern ein weiterbestehender Bedarf angenommen werden kann, soll dieser genau erhoben und von der Marktgemeinde Thal durch ein entsprechendes Angebot nach Möglichkeit zeitgerecht mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 abgedeckt werden.

Beschluss:                Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.

TAGESORDNUNG

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 26.6.2002

2. Prüfungsbericht II. Quartal 2002

3. Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Diverse Arbeiten - Vergabe

4. Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Darlehenserweiterung und Haftungsübernahme

5. Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Barvorlage und Haftungsübernahme

6. Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Versicherung

7. Abwasserplan der Gemeinde

8. Altlastfläche Unterthal

9. Gemeindejagdverpachtung - Einwendung

10. Geschwindigkeitsbeschränkung Kötschberg

11. Schneepflug - Ankauf

12. Freizeitpark - Vermietung an örtliche Vereine

13. Verbesserung der öffentlichen Verkehrsverbindung zwischen Graz-Gösting und Thal-Kötschberg

14.        Allfällige Einrichtung einer Kinder-Nachmittagsbetreuung für Pflichtschülerlnnen

15.        Allfälliges

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Nicht öffentlicher Teil:

1. Getränkeabgabe Kling - Berufung

2. Kanalisationsbeitrag Dr. Maier - Mag. Wedam - Berufung

3. Kanalisationsbeitrag Rodler Elke - Berufung

VERLAUF:

 1.     Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 26.6.2002zur Tagesordnung

 Über den Entwurf des Protokolls der ,,öffentlichen Sitzung" vom 26.6.2002 haben die Schriftführer am 23.9.2002 gemeinsam beraten und ist das daraus resultierende Protokoll an die Fraktionsvorsitzenden und an die Schriftführer übermittelt worden.

 Das Protokoll der ,,nicht öffentlichen Sitzung" vom 26.6.2002 ist 8 Tage zur Einsichtnahme aufgelegen.

 Der Bürgermeister ersucht die Schriftführer (GR Mag. Fessler, GR Stern, GR Sölkner und GR Hansmann) um ihre Stellungnahmen.

SPÖ:            Seitens der SPÖ gibt es keine Einwände.

ÖVP:            Seitens der ÖVP gibt es keine Einwände.

THAL:            Seitens der THAL gibt es keine Einwände.

FPÖ:            Seitens der FPÖ gibt es keine Einwände.

 Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Protokoll in der vorliegenden Form zu genehmigen und zu unterfertigen.

 Beschluss:                Das Protokoll wird einstimmig genehmigt und unterfertigt.

 2. Prüfungsbericht II. Quartal 2002zur Tagesordnung

 GR Hansmann berichtet, dass die Prüfung der Gemeindegebarung und der Gebarung der Ortsentwicklungs-KEG am 03.10.2002 eine ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung ergeben hat und verliest die Kassenbestände.

 Gemeindegebarung II. Quartal 2002:

Bargeld                                                                1.611,82

Giro                                                                132.693,76

Subkonto                                                                409.990,10

Gesamt                                                                544.295,68

 Ortsentwicklungs-KEG II. Quartal 2002:

 Giroverkehr:

 Einnahmen

Ausgaben                                ____

Gesamt Girokonto                                                                559.008,16

    492.384,93

66.623,23

Weitere Prüfungsbemerkungen:

 Der Prüfungsausschuss ersucht um Vorlage der Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Thal und Herrn Gruber Anton betreffend Müllabfuhr in der Gemeinde Thal.

 Der Bürgermeister berichtet, dass eine Müllabführ-Vereinbarung mit Herrn Anton Gruber vom 09.02.1981 vorliegt. Laut GR-Beschluss beträgt der Stundensatz € 26,17 (exkl. 10 % USt.).

GR Hansmann beantragt die Zustimmung zum Prüfungsbericht.zur Tagesordnung

 Beschluss: Der Antrag von GR Hansmann wird einstimmig angenommen.

 3. Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Diverse Arbeiten - Vergabe

 Der Vizebürgermeister berichtet:

 Ing. Sieber hat folgende Aufstellung über die das Budget überschreitenden Leistungen u. Kosten gemacht:

 Der Vizebürgermeister berichtet ausführlich über die im Anhang ,,A" beiliegende Aufstellung und die zusätzlichen Kosten.

 GR Fotr ersucht um folgende Protokollierung:

Mir war es am Donnerstag nicht möglich, in den Akt zur Gemeinderatssitzung Einsicht zu nehmen. Habe dies auch getan und dabei haben unter anderem genau sämtliche Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt gefehlt, wie auch zum nächsten und übernächsten Tagesordnungspunkt keinerlei Unterlagen vorhanden waren. Ich fühle mich da in meinen wenigen Rechten als Oppositioneller beraubt.

 Der Vizebürgermeister berichtet, dass diese Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt heute um 17.14 Uhr eingetroffen sind.

 Es erfolgt eine Diskussion über die tatsächlichen Kosten.

 Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, diese Leistungen wie vorangeführt nachträglich zu genehmigen und zu vergeben. 

Beschluss: Der Antrag des Vizebürgermeister wird mit 9 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.

2 Stimmenthaltungen (Stern u. Hansmann)

2 Gegenstimmen (Sölkner u. Fotr) 

GR Hartner verlässt den Sitzungssaal. 

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, den gefassten Beschluss gern. § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären. 

Beschluss:

Der Antrag des Vizebürgermeisters wird mit 8 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz,

Hofer, Eckhard, Muchitsch, Fessler u. Schreiner) angenommen.

2 Stimmenthaltungen (Stern u. Hansmann)

2 Gegenstimmen (Sölkner u. Fotr)

 GR Hartner kehrt in den Sitzungssaal zurück.zur Tagesordnung

4. Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Darlehenserweiterung und llaftun2sübernahmc

 a)      Darlehenserweiterung:

 Der Vizebürgermeister berichtet:

 Für den Bau des Freizeitparks wurde von der Orts- und Infrastrukturentwicklungs KEG ein Darlehen in Höhe von € 537.778,97 (5 7,4 Mio.) bei der Raiba Graz-Andritz für eine Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen, wofür die Gemeinde die Haftung als Bürge und Zahler gemäß Finanzierungsvereinbarung übernommen hat.

 Als Kondition wurde eine variable Verzinsung auf Basis des lndikators 6-Monats-EURIBOR zuzüglich einem Aufschlag von 0,08 0/o vereinbart.

 Die Raiba Graz-Andritz würde uns auch die Darlehenserweiterung in Höhe von g 313.000,-- mit der Kondition 116-Monats-EURIBOR zuzüglich 0,08 % Aufsehlag'1 anbieten.

 Vom Gemeindebund (Unternehmensberatung ,,Die Lösung") wird empfohlen, das Anbot der Raiba Graz-Andritz anzunehmen, da ein günstigerer Aufschlag aus heutiger Sicht kaum bzw. gar nicht mehr auszuhandeln ist. Auch für größere Darlehensbeträge wird derzeit ein Aufschlag ab 0,10 % angeboten.

 Da sich die Baukosten erhöht haben (siehe TOP 3), soll das bestehende Darlehen bei der Raiba Graz-Andritz erweitert werden.

 Darlehenserweiterung:

 Prognosekosten lt. Büro Sieber vom 09.10.2002 Budget 2002

 Überschreitung

abzüglich Bedarfszuweisung für Freizeitpark

 Finanzierungsbedarf

 2.468.416,38

2.118.886,99 (kleinerer Spielplatz berücks.)

349.529,39

  36.335,00

  313.194.39

 Darlehenserweiterung:                                313.000,--

Darlehenslaufzeit:                                20 Jahre

Darlehensrückzahlung:                                in halbjährlichen Zinsen- bzw. Pauschalraten,

___________________________________ fällig zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres

Verzinsungsart:                        kontokorrent, auf Basis klm/360 Zinstage,

___________________________________ halbjährlich dekursiv

 Bei der variablen Verzinsung auf Basis des Indikators 6-Monats EURIBOR zuzüglich einem

Aufschlag von 0,08 % (Zinssatz dzt. 3,542 %) ergibt sich eine jährliche Annuität bei einer

Gesamtlaufzeit von 20 Jahren von Ei 21.713,62.

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, die Darlehenserweiterung von € 537.778,97 auf € 850.778,97, d.h. um den Betrag von C 313.000,-- bei der Raiba Graz-Andritz durch die Ortsentwicklungs-KEG zu genehmigen.

 Beschluss:

Der Antrag des Vizebürgermeister wird mit 9 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.

3 Stimmenthaltungen (Hansmann, Sölkner u. Fotr)

1 Gegenstimme (Stern)

 b) Haftungsübernahme:

 Der Vizebürgermeister berichtet:

 Gemäß Finanzierungsvereinbarung vom 15.11.2000, abgeschlossen zwischen der Gemeinde und der Ortsentwicklungs KEG, ist von der Gemeinde für die vorangeführte Darlehenserweiterung von € 537.778,97 auf€ 850.778,97, d.h. um den Betrag von € 313.000,-- bei der Raiba Graz-Andritz, das die Ortsentwicklungs KEG aufnimmt, die Haftung als Bürge und Zahler zu übernehmen.

 Der Vizebürgermeister stellt den Antrag auf Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler für vorangeführte Darlehenserweiterung.

 Beschluss:

Der Antrag des Vizebürgermeister wird mit 9 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.

3 Stimmenthaltungen (Hansmann, Sölkner u. Fotr)

1 Gegenstimme (Stern)

 Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, die unter a) und b) gefassten Beschlüsse gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

 

Beschluss:

Der Antrag des Vizebürgermeister wird mit 9 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.

1 Stimmenthaltung (Hansmann)

3 Gegenstimmen (Stern, Sölkner u. Fotr)zur Tagesordnung

 5. Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Barvorlage und Haftungsübernahme

 C)    Barvorlage:

 Der Bürgermeister berichtet:

 Für den Bau des Freizeitparks ist von der Orts- und Infrastrukturentwicklungs KEG eine Barvorlage in Höhe von C 145.346,-- (5 2 Mio.) für eine Laufzeit von 1 Jahr aufzunehmen, wofür die Gemeinde die Haftung als Bürge und Zahler gemäß Finanzierungsvereinbarung übernimmt.

10 Banken wurden eingeladen, 5 Banken haben Anbote abgegeben.

                Bankinstitut    Zinssatz

Bank Austria                                Basis:                                12 MO-Euribor

 

zuzüglich Aufschlag von 0,35 %

_______________________                                Zinssatz: 3,058 % g0,35 % = 3,408 %

BKS                                kein Anbot

Bankhaus Krentschker                                kein Anbot

BAWAG                                kein Anbot

 Landes-Hypothekenbank Basis:   12 MO-Euribor

 

zuzüglich Aufschlag von 0,25 %

 

Zinssatz:   3,058 % g0,25 % =3,308 %

________________________ Bearbeitungsgebühr: 8,72 einmalig nach Ablauf der Bindungsfrist

Raiba Graz-Andritz                                Basis:                                12 MO-Euribor

                                                                zuzüglich Aufschlag von 0,20 %

 

Zinssatz:   3,058 % +0,20 % = 3,258 %

Steiermärkische Bank                                kein Anbot für eine Barvorlage

 

Anbot für einen Kassenkredit Zinssatz: 3,625 %

einmalige Eröffnungsprovision: C 200,--staatl. Rechtsgeschäftsgebühr: 0,8 %

Kommunalkredit Austria kein Anbot

PSK                                Basis:                                12 MO-Euribor

                                                                zuzüglich Aufschlag von 0,25 %

 Zinssatz:   3,058 % g0,25 % =3,308 %

________________________ Sicherstellung: Gemeinde muss vollhaftender Komplementär sein

Volksbank                        kein Anbot

*Tageswefl 12-MO-ELRIBOR vom 03.10.2002: 3,058 %

 Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Aufnahme der Barvorlage in Höhe von g 145.346,-- bei der Raiba Graz-Andritz durch die Ortsentwicklungs-KEG zu genehmigen.

 Beschluss:

Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen gdl, Schickhofer, Beetz, Hofer,

Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.

2 Stimmenthaltungen (Hansmann u. Sölkner)

2 Gegenstimmen (Stern u. Fotr)

d) Haftungsübernahme:

Der Bürgermeister berichtet:

 Gemäß Finanzierungsvereinbarung vom 15.11.2000, abgeschlossen zwischen der Gemeinde und der Ortsentwicklungs KEG, ist von der Gemeinde für die vorangeführte Barvorlage in Höhe von € 145.346,-- bei der Raiba Graz-Andritz, die die Ortsentwicklungs KEG aufnimmt, die Haftung als Bürge und Zahler zu übernehmen.

 Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler für die vorangeführte Barvorlage.

 Beschluss:

Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.

2 Stimmenthaltungen (Hansmann u. Sölkner)

2 Gegenstimmen (Stern u. Fotr)

 Der Bürgermeister stellt den Antrag, die unter a) und b) gefassten Beschlüsse gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

 Beschluss:

Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen.

1 Stimmenthaltung (Hansmann)

3 Gegenstimmen (Stern, Sölkner u. Fotr)zur Tagesordnung

 6. Ortsentwicklungs-KEG Freizeitpark - Versicherung

 Der Vizebürgermeister berichtet, dass für den Freizeitpark eine Bündelversicherung abzuschließen ist.

 Nachstehend angeführte Versicherungen haben eine Bündelversicherung für den Freizeitpark angeboten:

 Bündelversicherung bestehend aus:

 ·    Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Glasversicherung für das Freizeitpark-Gebäude

Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz inkl. sämtlicher Sportflächen und Nebenanlagen

Versicherungssumme:                                E 1,811.250,--

(Die Versicherungssumme wird nach Rechnungslegung der Baugesellschaften auf die Gesamtsumme der reinen Baukosten angepasst).

                                 Grazer                   Wiener                  Allianz                  UNIQA

                                Wechselseitige                                Städtische                                Elementar

Feuerversicherung                           € 341,--                                                  € 292,44                                € 218,70

FZP-Gebäude Thal

Sturmversicherung             217,35                                                   587,12                211,10

FZP-Gebäude Thal

Leitungswasservers.            € 543,37                                                   752,72                                                669,89

FZP-Gebäude Thal

Glasversicherung                  € 217,35   Gesamt-Prämie €                     319,90                € 337,76

Pauschalversicherung n.

d. Gebäudeneubauwert f

d.      FZP-Gebäude Thal

Haftpflichtversicherung € 181,12 € 415,27     € 150,00

Haus- und Grundbesitz f

d. FZP-Gebäude Thal

inkl. sämtl. Sportflächen

u. Nebenanlagen

Gesamtprämie                        € 1.500,19                        € 1.831,54                        € 2.367,45                        E 1.587,45

 Versicherungs-                        Versicherungs- Versicherungs- Versicherungs- Versicherungs-bedingungen dauer: 10 Jahre dauer: 10 Jahre dauer: 10 Jahre dauer: 10 Jahre

 Im Verhandlungswege konnte bei der Grazer Wechselseitigen Versicherung ein erstmaliges Kündigungsrecht per 01.01.2006 ausverhandelt werden.

 Die Anbote wurden vom Gemeindebund geprüft und als in Ordnung befunden.

 GR Fotr ersucht um Protokollierung:

Habe in den Akt Einsicht genommen, es sind nur drei Angebote drinnen gewesen. Das Anbot der Grazer Wechselseitigen Versicherung hat gefehlt, auch dieser Akt war unvollständig zur Einsichtnahme am Donnerstag.

 Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, die Bündelversicherung für den Freizeitpark Thal an die Grazer Wechselseitige Versicherung als Bestbieter zu vergeben.

 Beschluss:                Der Antrag des Vizebürgermeister wird mit 12 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Sölkner u. Hansmann) angenommen.

1 Stimmenthaltung (Fotr)

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, den gefassten Beschluss gem. § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes für dringlich zu erklären.

 Beschluss:

Der Antrag des Vizebürgermeisters wird mit 12 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Sölkner u. Hansmann) angenommen.

1 Gegenstimme (Fotr)zur Tagesordnung

 7. Abwasserplan der Gemeinde

 GR Fessler berichtet:

 Aufgrund der Novelle des Stmk. Kanalgesetzes (in Kraft seit 1.11.1998) sind die Gemeinden verpflichtet, Gemeindeabwasserpläne (Gg bis spätestens 31.10.2003 zu erlassen.

 

Ziel des GAP ist es, für jene Bereiche u. Objekte die über keine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserentsorgung verfügen eine zukünft ökologisch und wirtschaftlich optimierte Lösung festzulegen.

Unabhängig von diesem Erfordernis ist im Wasserrechtsgesetz (Novelle 1999) definiert, dass grundsätzlich bis 31.12.2005 alle Objekte dem Stand der Technik entsorgt werden müssen (Kanal od. entsprechende Alternative dem Stand der Technik entsprechend).

 

Der GAP stellt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Entscheidungsgrundlage auch für die einzelnen Liegenschaftseigentümer dar, da im Rahmen des GAP auch die im Umweltförderungsgesetz geforderten Variantenuntersuchungen erstellt werden müssen, um so die ökologisch volks- und betriebswirtschaftlich günstigste Lösung zu ermitteln. Dadurch sind auch die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine allfällige Förderung dieser Einzelanlagen gegeben.

 

Die Verpflichtung zur Erstellung des GAP liegt bei den Gemeinden, die Umsetzung der Abwasserentsorgung ist jedoch grundsätzlich (außerhalb des Bereichs der Gelben Linie=Entsorgungsbereich) von Privaten vorgesehen und stellt daher der GAP als Grundlage bzw. Bestandteil von Förderanträgen für Einzelanla2en eine Vorleistung bzw. einen Beitrag der Gemeinde für zukünftige Förderansuchen dar.

 

Der GAP enthält auf Grundlage einer Bestandsaufnahme:

 1.      Abgrenzung der Gebiete, deren Abwässer bereits ordnungsgemäß entsorgt werden sowie jener Gebiete, die noch zu entsorgen sind;

2.      Auflistung der derzeit noch nicht ordnungsgemäß entsorgten Bereiche und Objekte;

3.      Angaben der Art der Sammlung, des Transportes und der Reinigung von Abwässern, die keiner öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage zugeführt werden können;

4.      Darlegung der Art der ordnungsgemäßen Entsorgung der Inhalte von Sammelgruben;

5.      Zeitplan für den Ausbau von Entsorgungsanlagen;

6.      Darlegung der Finanzierungs- bzw. Förderungsmöglichkeiten.

 Die Erstellung des GAP erfolgt nach einem ähnlichen Verfahren wie eine FläWi-Revision (mit Grundsatzbeschluss, Bürgerbeteiligung, Auflage eines Entwurfes zur Einsichtnahme 8 Wochen, Einwendungsbehandlung, Endbeschluss).

Der GAP ist an den jeweiligen Entwicklungsstand der örtlichen Raumordnung anzupassen und er darf dem Landesabwasserplan nicht widersprechen. Die Erstellung des GAP hat nach ökologischen und ökonomischen Kriterien zu erfolgen. Alifällige Ergebnisse von Studien, zum Zwecke der Optimierung durchgeführte Variantenuntersuchungen und gegebenenfalls von Ideenwettbewerben sowie Planungen (Planungsgrundlagen) sind heranzuziehen.

 Nunmehr ist als erster Schritt der Beschluss zu fassen, einen Gemeindeabwasserplan (GAP) erstellen zu lassen und ein Planungsbüro mit den Arbeiten für die Erstellung des GAPs zu beauftragen.

 Dafür wurden Anbote von fol2enden Firmen eingeholt - Anbotssummen netto:

1. Dipl.-Ing. A. PLANK-BACHSELTEN Ziviltechniker-KEG, Kapfenberg

                Anbotssumme:     «            10.673,47

2. Dipl.-Ing. Mohssen PARVIN, Graz

                Anbotssumme:     «            12.380,--

3. Dipl.Ing. Franz RIESEL, Graz

                Anbotssumme:     «            12.500,--

 GR Sölkner möchte die Grundsatzfrage und die konkreten Anbote getrennt behandeln.

 Er bestätigt die Frist für den Gemeindeabwasserplan mit 31.10.2003, was uns nach seiner Meinung noch einige Zeit lassen würde. Er erklärt, nachdem es zum Teil nach der Anzahl der Objekte die noch zu entsorgen sind, bezahlt wird, würden wir viel schlauer vorgehen, wenn wir jetzt an jene Leute direkt herantreten würden, die noch nicht entsorgt haben. Mit dem Argument: ,,Ihr müsst demnächst sowieso etwas tun und wenn für jetzt gleich etwas macht, warten wir mit dem Gemeindeabwasserplan noch bis Mitte nächsten Jahres, geben wir Euch dieses Geld von der Gemeinde als Förderung, damit Ihr gleich etwas macht".

 GR Sölkner teilt mit, dass die Frist 2005, wo alle entsorgt sein müssen, im § 33 g des Wasserrechtsgesetzes steht, wobei auch eine Verordnungsermächtigung der Landeshauptleute diese Frist bis spätestens 2015 zu erstrecken, vorgesehen ist, weil es nicht denkbar ist, dass zigtausende Haushalte in der Steiermark die Entsorgung durchführen.

 GR Sölkner hält einen Bericht über die Entsorgungskriterien und die Förderungen.

Er legt ein Anbot von Herrn Dipl.Ing. Martin Erhardt / Ökologisches Projekt in Höhe von € 4.800,--exkl. MWSt. vor.

GR Sölkner stellt folgende Abänderungsanträge:

1.      Diese Planung noch nicht zu vergeben, sondern zu warten bis Mitte nächsten Jahres und inzwischen an die Leute selber heranzugehen.

2.      Die Anbote sind ihm konkret inhaltlich zu teuer, das Anbot von Herrn Dipl.Ing. Martin Erhardt in die vorliegenden Anbote einzureihen, eventuell noch andere Firmen zur Anbotslegung einzuladen und dann die Entscheidung zu treffen.

 Wenn diese Anträge abgelehnt werden, werde er einen weiteren Antrag stellen, die Vergabe grundsätzlich zu vertagen.

 Es erfolgt eine ausführliche Diskussion über die vorliegenden Anbote und die Förderungen. Über den vorangeführten Antrag von GR Sölkner wurde nicht abgestimmt.

 Der Bürgermeister und GR Sölkner stellen den Antrag, die Vergabe des Gemeindeabwasser-planes abzusetzen.

 Beschluss:

Der Antrag des Bürgermeisters und GR Sölkner wird mit 12 Stimmen (Urdl, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Sölkner, Fotr u. Hansmann) angenommen.

1 Gegenstimme (Schickhofer)

 Auf Anfrage von GR Sölkner wie es nun weitergeht, teilt der Bürgermeister mit, dass er selbst mit Dipl.Ing. Martin Erhardt sprechen werde.zur Tagesordnung

 8. Altlastfläche Unterthal

 Der Bürgermeister berichtet:

 In der letzten Gemeinderatssitzung wurde vorgeschlagen, die Mülldeponie in Unterthal auf dem Grundstück Nr.605/17, KG Thal als Altlastfläche im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen.

 Laut Rechtsauskunft der Fachabteilung 1 3A, Dr. Krug, ist es nicht erforderlich, jetzt ein gesondertes Änderungsverfahren für die Ersichtlichmachung als Altlastenverdachtsfläche durchzuführen, da das gegenständliche Grundstück im Freiland liegt und nicht im Bauland.

 Die Ersichtlichmachung als Altlastenverdachtsfläche soll im Zuge der nächsten Revision des Flächenwidmungsplanes mitgemacht werden.

 Der Bürgermeister stellt den Antrag, eine Ersichtlichmachung der Mülldeponie in Unterthal (Grundstück Nr. 605/17, KG Thal) als Altlastenverdachtsfläche im Flächenwidmungsplan im Rahmen der nächsten Revision des Flächenwidmungsplanes mitzumachen.

 Beschluss:                Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 11 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern u. Hansmann) angenommen.

2 Gegenstimmen (Sölkner u. Fotr)zur Tagesordnung

9. Gemeindejagdverpachtung - Einwendung

 GR Hansmann ist befangen und verlässt den Sitzungssaal.

 Der Bürgermeister berichtet, dass die freihändige Pachtperiode 01.04.2004 bis 31.03.2013 in der Jagdgesellschaft Thal um einen Pachtschilling von geltenden Agrarpreisindex, beschlossen wurde.

 Verpachtung der Gemeindejagd Thal für die Gemeinderatssitzung am 22.05.2002 an die

3,- jährlich pro Hektar, wertgesichert nach dem Innerhalb der 8 Wochen Einspruchsfrist ist ein Einwand eines Landwirtes (Katzbauer Karl -25,59 ha Grundbesitz) mit folgendem Wortlaut eingelangt: ,,Gegen Agrarindex erhebe ich Einspruch (siehe Blg. 1). Bitte ohne Agrarindex. Der Agrarpreisindex ist seit 1995 bis 2002 von 2,3 bis 9,6 % gefallen jährlich. Durch die bevorstehende Osterweiterung wird der Agrarpreisindex noch stärker nach unten drücken."

 Der Bürgermeister berichtet über die Entwicklung des Agrarpreisindexes:

Index Oktober1994   auf Index Oktober                      1995              - 13,60 %

                        1995                              ,,                        1996                + 3,50%

                        1996                              ,,                        1997                + 1,04%

                        1997                              ,,                        1998                -11,78%

                        1998                              ,,                        1999                + 0,58%

                        1999                              ,,                        2000                 g5,7l %

                        2000                              ,,                        2001                + 4,74%

 Der Bürgermeister weist daraufhin, dass der Agrarpreisindex in den letzten Jahren gestiegen ist.

 Der vorangeführte Einwand stellt nicht die laut Jagdgesetz angegebene Mindestanzahl (mehr als die Hälfte) der kammerzugehörigen Grundeigentümer dar, die mehr als die Hälfte der im Gemeindejagdgebiet gelegenen Grundfläche der kammerzugehörigen Grundbesitzer besitzen.

Er soll gem. § 24, Abs. 4 Stmk. Jagdgesetz 1986 abgewiesen werden.

 Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Einspruch von Herrn Katzbauer gegen den Agrarpreisindex wie oben ausgeführt abzuweisen.

 Beschluss:

Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 9 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler u. Schreiner) angenommen. 3 Stimmenthaltungen (Stern, Sölkner u. Fotr)

 GR Hansmann kehrt in den Sitzungssaal zurück.zur Tagesordnung

 10.     Geschwindigkeitsbeschränkung Kötschberg

 Der Vizebürgermeister berichtet, dass das Kuratorium für Verkehrssicherheit nach einer Befahrung der örtlichen Begebenheiten im Bereich der Gemeindestraße Grdst.Nr. 1422 ab der Ortstafel bei Haus Kötschberg Nr.845 über die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1421, Hofdurchfahrt Wolfgruber bis zur Gemeindestraße Grdst.Nr. 1386 auf Höhe der Liegenschaft Ing. Langmann, Kötschberg 50 Folgendes mitteilt:

Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist nur in einem Teilbereich des zuvor erwähnten Streckenabschnittes im Sinne der Verkehrssicherheit zulässig. Und zwar von südlich der Hofdurchfahrt Wolfgruber bis nördlich der Liegenschaft Langmann.

 Seitens des Kuratoriums für Verkehrssicherheit wird unter Berücksichtigung des Ortaugenscheines und unter Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und der Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau festgestellt, dass auf Grund der örtlichen Anlageverhältnisse wie

der Kronenbreite

der Fahrbahnbreiten

der Tatsache, dass ein Ausweichen bei Gegenverkehr auf Grund der ungünstigen

Anlageverhältnisse wie Kronenbreiten, Fahrbahnbreiten usw. nur erschwert möglich ist der Bebauung

dem Vorhandensein zweier Hofdurchfahrten

der Umkehrmöglichkeit für den öffentlichen Personenverkehr

 eine Herabsetzung der zulässig erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beurteilenden Streckenabschnitt (südlich der Hofdurchfahrt Wolfgruber bis nördlich der Langmann) erforderlich und im Sinne der Verkehrssicherheit ist.

 Es erfolgt eine Grundsatzdiskussion über eine 40km/h-Zone im zentralen Siedlungsbereich.

 Der Vizebürgermeister stellt den Antrag zur Erlassung folgender Verordnung:

 VERORDNUNG

 §1

für den zu Liegenschaft

 Mit Gemeinderatsbeschluss vom 09.10.2002 wird aufgrund der § 43 Abs. 1 lit. b und § 94 d Zif. 4 der Straßenverkehrsordnung 1960 StVO, BGBl Nr. 159/1960 in der derzeit gültigen Fassung folgende Verkehrsregelung verfügt:

 Im Zuge der Gemeindestraße Grdst.Nn 1422 wird für den Streckenabschnitt von der Südostkante des Wirtschaftsgebäudes der Hofdurchfahrt Gruber Johann ,,Wolfgruber", Kötschberg 49 über die Gemeindestraße Grdst.Nr. 1421 bis zur Gemeindestraße Grdst.Nr. 1386 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Nr.672/2 der Liegenschaft Ing. Langmann, Kötschberg 50 das Überschreiten der Geschwindigkeit von 30 km/h für beide Fahrtrichtungen verboten.

 §2

Gemäß § 44 Abs.l der StVO 1960 i.d.g.F. wird diese Verordnung durch Anbringung deentsprechenden Straßenverkehrszeichen gehörig kundgemacht.

Diese Verordnung tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft.

Beschluss:                Der Antrag des Vizebürgermeisters wird einstimmig angenommen.

zur Tagesordnung

11 Schneepflug - Ankauf

Der Bürgermeister berichtet, dass für die Winterdienstsaison 2002/2003 ein neuer Schneepflug für einen Traktor angekauft werden muss, da der alte Pflug nicht mehr den Anforderungen entspricht. Mit den Schneepflügen der Firma Schmidt, die wir bereits bei unseren Unimogs verwenden, kann die Schneeräumung effizienter durchgeführt werden.

Die Firma Schmidt hat folgendes Anbot gestellt.

Preise exkl. MWSt.

VECTOR Schneepflug MSL 30

Basismaschine mit Grund- und Sonderausstattung

Neugerät            « 10.088,03     Lieferzeit: ca. 6 Wochen

Vorführgerät      « 9.226,85 Lieferzeit: ca. 2 Wochen

Eine Anbauplatte ist auf dem Schmidt-Schneepflug bereits befestigt. Diese muss nur vor der Bestellung an die bereits vorhandene Platte des Traktors angepasst werden.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den o.a. Vorführschneepflug bei der Firma Schmidt

anzukaufen.

Beschluss:                Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 12 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern, Sölkner u. Fotr) angenommen.

1 Gegenstimme (Hansmann)zur Tagesordnung

12.   Freizeitpark - Vermietung

Der Bürgermeister berichtet:

Unser Freizeitpark wurde am 04. August dJ seiner Bestimmung übergeben und wird durch den Sportverein Thal, den Eisschützenverein Thal und den Volleyballverein Thal angemietet. Die endgültige Berechnung der Miethöhe ist jedoch noch nicht möglich, sodass das Bestandsverhältnis noch nicht schriftlich festgehalten werden kann.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, diesbezüglich folgenden Beschluss zu fassen:

Die Marktgemeinde Thal, vertreten durch den Gemeinderat, beschließt als Gesellschafterin der Marktgemeinde Thal Orts- und Infrastrukturentwicklungs KEG die Übergabe des errichteten ,,Freizeitparks" zur Nutzung durch den Sportverein Thal, den Eisschützenverein Thal und den Volleyballverein Thal per 01.09.2002.

Auf Grund betriebswirtschaftlicher Überlegungen wird durch die Marktgemeinde Thal Orts- und Infrastrukturentwicklungs KEG ein auch von den Anschaffungskosten abhängiges Mietentgelt, unter Verrechnung von Umsatzsteuer, eingehoben werden. Da die Endabrechnung der Baukosten noch nicht feststeht, wird dieses Entgelt erst nach Rechnungslegung der Baugesellschaften vorgeschrieben.

Der Sportverein Thal, der Eisschützenverein Thal und der Volleyballverein Thal erteilen aber ausdrücklich schon jetzt ihre Zustimmung, dass nach Festsetzung des Mietentgelts, dieses ab Innutzungnahme des Vereins am 01.09.2002, unter Hinzurechnung der Umsatzsteuer iHv 20 %, rückwirkend zur Verrechnung gelangt.

Beschluss:                Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss gemäß § 131 Stmk. Volksrechtegesetz für dringlich zu erklären.

Beschluss:                Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 11 Stimmen (Urdl, Schickhofer, Beetz, Hofer, Eckhard, Muchitsch, Hartner, Fessler, Schreiner, Stern u. Hansmann) angenommen.

2 Gegenstimmen (Sölkner u. Fotr)zur Tagesordnung

13.      Verbesserung der öffentlichen Verkehrsverbindung zwischen Graz-Gösting und Thal-Kötschberg

GR Sölkner stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt mit den zuständigen Verantwortungsträgerlnnen des Steiermärkischen Verkehrsverbundes und der Stadt Graz Gespräche über eine Verbesserung der öffentlichen Verkehrsverbindung zwischen Graz-Gösting und Thal-Kötschberg aufzunehmen. Dabei soll auch auf die damit gegebene Verbesserung der ÖV-Versorgung für die Bewohnerlnnen des Bezirks Gösting - vor allem für die entlang der Thalstraße wohnenden Grazerlnnen - besonders hingewiesen werden und der Bezirksvertretung Gösting in die Gespräche eingebunden werden.

Folgende Ziele werden angestrebt:

·    Eine Intervallverdichtung der Linie 48 von derzeit 40 auf 30 Minuten während der Tagesstunden. Die Marktgemeinde Thal gibt dieser Alternative zur geplanten Verlängerung der GVB-Linie 48 in die Zankelstraße den eindeutigen Vorzug.

·     Die Sicherstellung einer geeigneten Abendverbindung. Dazu soll die GVB-Linie 85 ab 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr im Stundenintervall vom Hauptbahnhof nach Thal-Kötschberg geführt werden.

Als Alternative bzw. allenfalls ergänzend dazu soll auch die Möglichkeit der Einrichtung eines ganzjährigen Abend-Taxi-Bonus-Systems geprüft werden.

Finanzierungsbereitschaft:                Der Gemeinderat der Marktgemeinde Thal erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, für die durch die Angebotsverbesserung entstehenden Mehrkosten gemäß Nahverkehrsfinanzierungsgesetz gemeinsam mit der Stadt Graz anteilig aufzukommen.

Zeithorizont: Die Verhandlungen sollen so geführt werden, dass ein allfälliges positives Ergebnis noch bei der Erstellung des Haushaltsvoranschlages 2003 berücksichtigt werden kann.

Begründung:

·    Zur Verbesserung öffentlicher Verkehrsverbindungen hat das neue Nahverkehrsfinanzierungsgesetz für die Gemeinden sehr günstige Finanzierungsvoraussetzungen geschaffen (Bund : Land: Gemeinden = 50 : 25 : 25 Prozent). Diese sollen genutzt werden. Die Stadt Graz plant derzeit Veränderungen der Linie 48 ohne dabei die Marktgemeinde Thal einzubeziehen.

·    Als Mitglied des Klimabündnisses hat die Marktgemeinde Thal besondere Verpflichtungen zugunsten einer Kyoto-Ziel-freundlichen Verkehrspolitik übernommen. Eine Verbesserung der ÖV-Angebote schafft Anreize zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf ökologisch verträglichere Verkehrsträger.

Beschluss:                Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.zur Tagesordnung

14. Allfällige Einrichtung einer Kinder-Nachmittagsbetreuung für Pflichtschülerlnnen

GR Sölkner stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen:

Der Schulausschuss wird beauftragt, den in unserer Gemeinde gegebenen Bedarf einer Nachmittagsbetreuung von Pflichtschülerlnnen zu prüfen und - allenfalls im Zusammenwirken mit dem für den Kindergarten zuständigen Ausschuss - dem Gemeinderat bis zur nächsten Quartalssitzung am 11.12.2002 geeignete Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Begründung:

Bei den Vorschulkindern hat sich ein nennenswerter Bedarf zur Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung gezeigt. Diese Kinder kommen nunmehr jahrgangsweise in das Volksschulalter. Da bei diesen Kindern ein weiterbestehender Bedarf angenommen werden kann, soll dieser genau erhoben und von der Marktgemeinde Thal durch ein entsprechendes Angebot nach Möglichkeit zeitgerecht mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 abgedeckt werden.

Der Bürgermeister macht darauf aufmerksam, dass diese Bedarfserhebung auf Grund der Wahl- und Budgetarbeiten vom Gemeindeamt derzeit nicht durchgeführt werden kann.

Beschluss:            Der Antrag von GR Sölkner wird einstimmig angenommen.zur Tagesordnung

15. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet:

a) Errichtung Müllinsel beim Friedhof

Der Bürgermeister berichtet, dass beim Friedhof eine Müllinsel errichtet wird. Es liegt ein Anbot von der Firma Langmann in Höhe von « 2.253,--, vor. Diese Kosten werden von der Gemeinde getragen.

b)      Straßenbezeichnung

Der Bürgermeister berichtet, dass zurzeit die Kosten für eine Straßenbezeichnung eruiert werden.

c)     Straßennummern

Der Bürgermeister berichtet, dass die Daten von der GIS-Quadrat an die Feuerwehr in planlicher Form und an die Rettung in digitaler Form übermittelt wurden.

d)      Rückhaltebecken Thalersee - Schlosswiese

Der Bürgermeister berichtet, dass beim Rückhaltebecken Thalersee - Schlosswiese die Wehranlage erneuert wurde, entsprach nicht mehr dem Stand der Technik. Die Firma Johann Maier aus Mühldorf hat mit einer Anbotssumme in Höhe von « 40.572,-- den Zuschlag erhalten, einen Interessentenbeitrag in Höhe von 10 % hat die Gemeinde bezahlt.

GR Sölkner berichtet:

e)      Regionalvernetzung Agenda 21

Es besteht jetzt die günstige Gelegenheit, über die ökologische Landentwicklung ein Gemeindeleitbild zu erarbeiten, die Agenda 21. Dieses Projekt ist wirklich kostengünstig und von der Qualität her auch nicht schlecht.

GR Fotr berichtet:

f)     GAK- offene Geldforderung Der GAK ist uns noch Geld schuldig. Es wird nämlich überall geschrieben, dass der schuldenfrei ist.

Der Bürgermeister teilt mit, dass diese offene Forderung durch den Rechtsanwalt eingeklagt wird.

 Anfrage Kollege List

Es hat vom Kollegen List einmal eine Anfrage, ob die Fahrverbotstafeln ,, Kirchberg vorne, Kirchberg hinten", ob die rechtlich in Ordnung sind?

Weil es sind zwei Fahrverbotstafeln hintereinander, bei einer steht nur für Anrainer, bei einer nur für Autobusse. Diese Tafeln kann man in mehrere Richtungen auslegen.

GR Fotr ersucht um Aufklärung.

Der Bürgermeister teilt mit, dass für die Autobusse hier ein generelles Fahrverbot gilt.

h) Jugendgemeinderat

Es war für heute noch eine andere Diskussion versprochen in Richtung Jugendgemeinderat. Da haben wir vor zwei Sitzungen gesagt, dieser Punkt wird im Herbst behandelt. Dieser Punkt ist heute nicht auf der Tagesordnung.

GR Fotr teilt mit, dass er in Richtung Jugendgemeinderat vor kurzer Zeit mit einigen Leuten geredet hat, die schon einen Jugendgemeinderat installiert haben. Das Wichtigste dabei ist, dass man die Jugend nicht parteipolitisch zu diesem Jugendgemeinderat hinbringt, denn dann kommt kein Jugendlicher. Man muss dies mehr oder minder neutral machen. Ein Teil wird im Ort schon durch Alko-Blitz mit solchen Aktivitäten, zB. Feste für die Jugend, neue Ideen für die Jugend abgedeckt. Das könnten wir aber auch nicht nur vereinsgeordnet machen, sondern auch von der

Gemeinde aus. Da gibt es zB. auch die Möglichkeit auch öffentliche Jugendgemeinderatssitzungen zu machen, der Jugendgemeinderat ist in etwa gleich groß wie unser Gemeinderat. Dieser Gemeinderat tagt dann auch. Sie bereden ihre Probleme. Sie kriegen auch ein kleines Budget, mit dem sie auskommen müssen oder die Gemeinde gibt Vorschüsse für irgendwelche Feste, die durch den Jugendgemeinderat organisiert werden. Politiker dürfen bei den internen Sitzungen nicht dabei sein, bei den öffentlichen Sitzungen schon.

GR Sölkner fragt an, wie die Delegierung im Jugendgemeinderat entschieden wird?

GR Fotr teilt mit, dass die Stadtgemeinde Weiz alle Lehrlinge im Alter von 14 bis 18/19 Jahren angeschrieben hat. Wenn man das Alter für den Jugendgemeinderat überschritten hat, ist man automatisch ausgeschieden und der nächste Kandidat ist nachgekommen. Es ist diese Altersgruppe angeschrieben worden, zum Teil in den Schulen und zum Teil Lehrlinge. Manche Schulen haben dieses Vorhaben boykottiert und haben zu den Schülern gesagt, dass sie sich hier nicht beteiligen dürfen. Dieses Projekt kommt aus Deutschland, wo dieser Jugendgemeinderat schon sehr häufig installiert ist. Die meisten Gemeinden, die bei uns einen Jugendgemeinderat haben, haben eine Partnergemeinde in Deutschland.

GR Fotr ist der Ansicht, dass wir uns mit dieser Angelegenheit ernsthaft auseinander setzen sollen. Eines ist auch klar, dass wir von diesem Jugendgemeinderat dann auch Forderungen bekommen.

GR Fotr teilt mit, dass der Bürgermeister von der Stadtgemeinde Weiz eine Ausnahmeposition hat. Weil er nicht als Politiker gesehen wird, darf er überall dabei sein, auch bei den Veranstaltungen, auch wenn eine Drogenberatung stattfindet.

GR Fotr teilt weiters mit, dass der Jugendgemeinderat mit den Politikern schlechte Erfahrungen gemacht hat. Es sind NR-Abgeordnete gekommen, haben bei den Sitzungen viele Versprechungen abgegeben und nicht eingehalten. Es ist dann der große Frust gekommen und es wurde beschlossen, dass keine Politiker bei diesen Sitzungen usw. dabei sind. GR Fotr verliest die Vorhaben der Stadtgemeinde Weiz.

Der Bürgermeister teilt mit, dass sich die Gemeinde mit dieser Angelegenheit befassen wird.

Der Bürgermeister berichtet:

i) Brief von Frau Margit Wagner

Der Bürgermeister verliest den Brief von Frau Margit Wagner an den Gemeinderat. Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass er schon öfters in dieser Angelegenheit mit Frau Margit Wagner gesprochen hat.

Der Bürgermeister gibt einen Bericht über die ehemaligen Grundstücke von Herrn Dr. Rachl ab.

Es erfolgt eine Diskussion bezüglich Errichtung der staubfreien Straße in Thal-Eben, über die Vorfinanzierung und den Bebauungsplan Rachl.

GR Fotr fragt an:

·         Straßenbeleuchtung in Thal-Wendlleiten

Ob eine Möglichkeit besteht, dass die Wendlleiten eine Beleuchtung erhält, eventuell 2 bis 3 Lampen?

Der Bürgermeister berichtet, dass diese Angelegenheit überprüft wird.

Die unter den Tagesordnungspunkten 3., 4., 5.6. u. 12. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr.87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.

Die Abstimmung erfolgte durch Heben der Hand. Schluss der Sitzung: 00.20 Uhr (10.10.2002)

Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 27 Seiten ,,Öffentlicher Teil" und 14 Seiten ,,Nicht Öffentlicher Teil".

 


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