§ 58 Rechtsmittel

Gegen die Bestimmung der Gebühr kann nur der Geschworene oder Schöffe die Beschwerde an den Präsidenten des Gerichtshofs erheben. Gegen seine Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.

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Copyright © 2007 FIT Fotr InformationsTechnik - Dipl. Ing. Dr. Franz Fotr        Stand: 28. May 2006