GK
Franz Sölkner,
Umweltausschuss-Obmann
Regenwassernutzung
- ein Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit dem
Lebensmittel Wasser
In bestehenden Wohngebäuden gibt es einige
leicht anwendbare technische Maßnahmen zum sparsameren Umgang mit dem wertvollen
Lebensmittel Trinkwasser, wie den Einbau von Reduktionsdüsen („Perlatoren“) in
die Hähne oder den Austausch des alten 10 Liter-WC-Spülkastens gegen einen 6
Liter-Kasten mit Stopptasten. Wesentlich mehr Möglichkeiten für eine
weitreichende ökologisch sinnvolle Systemumstellung bietet natürlich der Neubau
eines Hauses oder die geplante Grundsanierung eines Altgebäudes.
Trennung von Trink- und Brauchwasser
Diese Maßnahme ist auch unter den Begriffen Regenwassernutzung,
Brauchwassernutzung und Zweikreissystem bekannt.
Die Sinnhaftigkeit der Trennung des Wassers nach Nutzungsarten erschließt sich
unmittelbar aus einer Betrachtung jener Zwecke für die wir in unserem
Privatbereich Wasser verwenden. Der Wasserbrauch in einem modernen Haushalt
liegt heute bei ca. 150 l je Person und Tag. Nur der kleinere Teil davon,
nämlich jener für das Trinken, Kochen und Geschirrspülen muss
Trinkwasserqualität haben. Und sieht man vom Zähneputzen einmal ab, so ist
dieses „Muss“ bei der Körperpflege und der Kleidungswäsche schon nicht mehr
gegeben. Und für etliche Zwecke erscheint die Nutzung von Trinkwasser überhaupt
als Luxus: Klospülung, Wohnungsreinigung, Gartenbewässerung, Autowäsche. Für
diese Zwecke ist zweifelsfrei auch die Nutzung von über die Dachflächen
gesammeltem Regenwasser geeignet.
Wasserbedarf in einem Haushalt (in Liter pro Person und Tag)
|
Trinken und Kochen |
4 |
|
Körperpflege |
10 |
|
Baden und Duschen |
55 |
|
Wäschewaschen |
25 |
|
Geschirrspülen |
8 |
|
WC-Spülung |
32 |
|
Wohnungsreinigung |
7 |
|
Sonstiges (Garten, Auto) |
9 |
|
in Summe |
150 |
Die Sammlung von Dachwasser zur Gartenbewässerung in einfachen Regentonnen ist
ohnehin weitverbreiteter Usus. Davon zu unterscheiden ist ein darüber
hinausgehender Gebrauch von Regenwasser im Haus selbst. Dieser bedarf einiger
Vorüberlegungen und – soll er auch bequem zu bewerkstelligen sein – einer
eigenen technischen Vorrichtung.
Regenwasser für die Waschmaschine?
Die Nutzung von Regenwasser ist dabei nicht nur ökologisch sondern auch
volkswirtschaftlich sinnvoll: Da immer weniger Trinkwasser in ausreichender
natürlicher Qualität zur Verfügung steht, muss Wasser vermehrt mit technischen
Mitteln zu Trinkwasser aufbereitet werden, was der Konsument natürlich auch in
Form von steigenden Preisen zu spüren bekommt.
Die bei derartigen Vorschlägen spontan einsetzenden Zweifel, ob Regenwasser für
den Betrieb der Waschmaschine geeignet ist, sind unbegründet. Mehr als 50
Prozent der über die Dächer gewonnenen Regenwässer entspricht ohnehin den
Kriterien der Trinkwasserverordnung. Und bei den übrigen kriegt man die
tatsächlich auftretenden Verschmutzungen durch den zusätzlichen Einbau eines
Feinfilters zwischen Speicher und Waschmaschine problemlos in den Griff. Die am
Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin in Bremen
durchgeführten Untersuchungen haben jedenfalls ergeben, dass die mit gefiltertem
Regenwasser gewaschene Wäsche keine höhere Restverkeimung aufweist als die mit
Trinkwasser gewaschene. Eine Nutzung des Regenwassers für die Wäschereinigung
muss nur bei einigen zur Dachdeckung verwendeten Materialien unterbleiben. Bei
Eindeckungen aus Asbestzement, Zink- oder Kupferblech kann das Wasser nur für
den Betrieb des WC genutzt werden.
Dort wo auch der
Betrieb der Waschmaschine geboten erscheint, ergeben sich zur Kosteneinsparung
durch Trinkwasservermeidung sogar zusätzliche Vorteile: Regenwasser ist deutlich
weicher als herkömmliches Trinkwasser: Sie können die Waschpulvermenge um ca.
1/3tel reduzieren, auf den Zusatz von Wasserenthärtern verzichten (oder ihn
zumindest stark reduzieren) bzw. die durch die Verkalkung der Heizstäbe
notwendig werdende vorzeitige Erneuerung des Geräts vermeiden. Und natürlich
lässt sich über die so verminderte chemische Produktion von Waschmitteln und den
geringeren Abwasserreinigungsaufwand in der Kläranlage erst recht eine
Entlastung von Naturkreisläufen geltend machen.
Hinsichtlich der
Zuleitung des Regenwassers zum Speicher, des Speichers selbst, der Filterung,
der Anschlussleitung, der Trinkwassernachspeisung und des Überlaufes gibt es
meist mehrere unterschiedliche technische Lösungen und am Markt mehrere
verschiedene Produkte. Welcher dieser Lösungen davon der Vorzug zu geben ist,
ist von einem Fachmann zu beurteilen und vom Bauherrn / der Bauherrin unter
Berücksichtigung der Kostenfrage zu entscheiden. Nachfolgend sollen dazu nur
einige allgemeine Hinweise gegeben werden:
Der Speicher
Es gibt Innen-
und Außenspeicher. Der Innenspeicher im Keller hat bei der Renovierung eines
Hauses natürlich den Vorteil, dass er ohne Erdarbeiten installiert werden kann.
Entscheidet man sich für den Kellerspeicher, so ist jedenfalls darauf zu achten,
dass ein auch im Sommer möglichst kühler Raum gewählt und das gespeicherte
Wasser vor Lichteinfall abgeschirmt ist. Der an der Oberkante mindestens 80 cm
in der Erde versenkte Außenspeicher hat jedoch den Vorteil, dass er jedenfalls
auch im Sommer eine kühle Wasserhaltung ermöglicht. Dies ist deshalb von
Bedeutung, weil Wärme (vor allem ab 15 Grad C) und Lichteinfall die hygienische
Belastung des Wassers (Vermehrung von Bakterien, Algenbildung) fördern.
Bei der
Neuerrichtung des Speichers hat man die Wahl zwischen Betonausführungen,
Kunststofftanks und solchen aus Edelstahl. Die Dichtheit ist jedenfalls zu
gewährleisten. Hinsichtlich der Wahl des Volumens ist einerseits zu beachten,
dass allein aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auch bei längeren Trockenzeiten
eine hinreichende Vorratshaltung gewährleistet ist, andererseits aber auch durch
einen zu langen Verbleib des Wassers im Behälter keine hygienischen Belastungen
und Geruchsbildungen auftreten. Da die sinnvolle Dimensionierung nicht nur von
der Haushaltsgröße sondern auch von verschiedenen anderen Faktoren (ortsübliche
durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge, Größe der Sammelfläche/Dachfläche,
Art des Dachmaterials/Abflussbeiwert) abhängig ist, sollte sie von einer
fachkundigen Person errechnet werden. Als Erfahrungswert kann aber von einem
gebotenen Speichervolumen von 1 bis 2 m³ je BewohnerIn ausgegangen werden.
Ein Sonderfall
ist mit dem Vorhandensein einer alten Gülle-, Abwasser-Sammel- oder
Dreikammergrube gegeben. Sie sind grundsätzlich geeignete und kostengünstige
Lösungen des Speicherproblems. Für ihre Adaptierung sind sie völlig zu entleeren
(dabei ist wegen allfällig vorhandener Faulgase mit entsprechender Vorsicht
vorzugehen!) und Boden und Wände gründlich zu desinfizieren (Hochdruckreiniger
und händisch mit Chlorkalklösung). Durch schrittweises Auffüllen und Beobachten
des Pegelstandes wird die Dichtheit überprüft und falls nötig die notwendige
Abdichtung vorgenommen (vom Verfugen einzelner Risse bis hin zur kompletten
Beschichtung der Speicherinnenwände mit einem mineralischen Produkt). Wichtig
ist auch hier auf das richtige Speichervolumen zu achten, d.h. eine zu große
Grube wird durch eine dichte Trennwand abgeteilt oder der Überlauf entsprechend
tiefer gelegt.
Der
Speicherzulauf ist mit einem Filter ausgestattet. Feine Schmutzpartikel, die
trotz der Filterung in den Speicher gelangen setzen sich am Boden ab. Um die von
diesem Bodenschlamm ausgehende Gefahr der übermäßigen Verkeimung hinanzuhalten
muss der Speicher ein- bis zweimal im Jahr mit einem Hochdruckreiniger
ausgespritzt und das Restwasser mit einer Pumpe abgesaugt werden. Gibt es
bereits erkennbare Algenbildung an den Speicherwänden, so empfiehlt sich –
natürlich unter Verwendung einer entsprechenden Schutzkleidung - eine gründliche
mechanische Reinigung mit Hypochloridlauge. Mindestens zweimal im Jahr –
Frühjahr und Spätherbst – ist auch der Zulauffilter zu reinigen.
Die Anschlussleitungen
(Regenwassereinlauf, Saugleitung, Hauszuleitung, Hausleitungsnetz)
Der
Regenwassereinlauf ist im Speicher so anzubringen, dass er die am Boden
abgesetzten Feinsedimente nicht aufwirbeln kann. Dazu führt man das Zulaufrohr
bis zum Speicherboden und lenkt dort die Strömungsrichtung mit zwei
90-Grad-Winkel nach oben um.
Aus demselben
Grund der Vermeidung des Eintrags von Bodensatz ist bei der Montage der
Saugleitung darauf zu achten, dass der Saugkorb mit Rücklaufventil 10 cm über
dem Boden angebracht wird bzw. ein an einem Schwimmer hängender Saugkorb nicht
tiefer sinken kann.
Zwischen
Speicher und Haus verlaufen Saugleitung, Elektrokabel und
Trinkwassernachspeisung. Diese verlegt man am besten in frostsicheren Tiefe
einer gemeinsamen Hauszuleitung in Form eines leicht ansteigenden 100 mm
Durchmesser starken Kabeltunnels.
Beim
Hauswassernetz empfiehlt sich aufgrund der Eigenschaften des Regenwassers die
Verwendung von PE-Rohren. Kupfer- und Zink sind als Materialien ungeeignet.
Der Feinfilter und seine Reinigung
Brauchwasseranlagen dieser Art sind neben dem etwas gröberen Tank-Zulauffilter
mit einem Feinfilter (zwischen Speicher und den Verbrauchsstellen) ausgestattet.
Ihre regelmäßige ca. halbjährliche Kontrolle und Reinigung/Spülung ist für die
Aufrechterhaltung der Filterwirkung bzw. bei der Waschmaschine für Sicherung der
hygienischen Problemlosigkeit wesentlich.
Die Trinkwassernachspeisung
Sie stützt das
System in Zeiten von Regenwassermangel. Zu achten ist dabei darauf, dass es
zwischen Brauchwasser und Trinkwasserzuleitung aus Gründen der Vermeidung des
Eindringens belastender Keime in das Trinkwassernetz keine direkte Berührung
geben darf. Dementsprechend wird über der Speicheroberkante ein Trichter
montiert über den das Trinkwasser bei Bedarf automatisch in freiem Fall
eingespeist wird. Neben dieser Direktdotierung des Brauchwasserspeichers gibt es
auch noch die Möglichkeit der Nachspeisung des Trinkwassers über einen eigenen
kleinen 200 l-Trinkwassertank oder die in der Anschaffung deutlich teurere
Lösung einer Direkteinleitung über ein eigenes Trinkwassermodul in die
Ansaugzuleitung zu den Verbraucherstellen.
Der Überlauf
Das nicht
nutzbare Mehrwasser wird man zur Versickerung bringen, in den
Oberflächenwasserkanal oder in einen Gartenteich einleiten. Es ist ratsam eine
Rückschlagsklappe, ein Gitter (gegen das Eindringen von Kleintieren wie Ratten,
etc.) und allenfalls auch einen Syphon (gegen rückströmende Gerüche) einzubauen.
Abzulehnen ist die Einleitung in einen Schmutzwasserkanal, weil es dadurch zu
einer unnötigen Verschmutzung des Regenwassers und zu einem zusätzlichen
Reinigungsaufwand in der Kläranlage kommt.
Das Hauswasserwerk
Es stellt die
technische Zentrale der Brauchwasseranlage dar. Die Pumpe muss relativ kräftig
(3 bis 4 bar) und für Dauerbetrieb geeignet sein. Bei Entnahme von Wasser aus
dem Brauchwassernetz schaltet sie sich mittels eines Druckschalters ein und
saugt Wasser an. Ratsam ist die Installation einer Gerätes mit
Kunststofflaufrädern in einem Edelstahlgehäuse.
Absehbare Investitionskosten und Amortisation
Je nach
vorgegebenen Bedingungen (z. B. Vorhandensein einer dichten Sammelgrube, Größe
des Hauses etc.) wird ein professionell geplantes und installiertes
Regenwassernutzungssystem Kosten zwischen 2.000 und 5.000 € verursachen. Zu den
gegenwärtigen noch relativ günstigen Trinkwasserpreisen ist eine kurz- oder auch
nur mittelfristige Amortisation der Investition nicht zu erwarten. Angesichts
der Wahrscheinlichkeit von zu erwartenden steigenden Preisen für den Wasserbezug
aus öffentlichen Versorgungsanlagen kann sich diese Frage aber schon in einigen
Jahren anders darstellen. Zu berücksichtigen ist vor allem, dass diese
Investition – vor allem die Installation der Brauchwasserleitungen in den Wänden
bei einer ohnehin vorzunehmenden Hausrenovierung natürlich wesentlich günstiger
und einfacher getätigt werden kann als bei einem nachträglichen Einbau.
Förderungen
Eine extra
Förderung des Bundes oder des Landes gibt es für die Installation von
Brauchwassersystemen in privaten Haushalten nicht. Die Investition wird
allerdings im normalen Rahmen der Ökohaus-Eigenheim-Förderung des Landes als
auch im Rahmen der sogenannten „Kleinen Wohnhaussanierung“ mitgefördert.
Zusätzlich
bietet unsere Gemeinde folgende Förderung an:
·
Bei Neuerrichtung des Regenwasserspeichers: 15 % der
Investitionskosten, max. € 600.
·
Bei Adaptierung einer alten Sammelgrube: € 200 pauschal.
Sind Regenwassernutzungsanlagen
bewilligungspflichtig?
Mehrere
Rechtsmaterien können eine Rolle spielen:
·
Eine Bewilligungspflicht gemäß dem Österreichische Wasserrecht
1955 ist nicht gegeben, weil keine über den üblichen Gemeingebrauch
hinausgehende Gewässerbenutzung (§ 8) vorliegt und auch kein anders gearteter
nennenswerter Einfluss auf fremde private oder öffentliche Rechte gegeben ist.
·
Gemäß Steiermärkischer Bauordnung 1995, § 20 Zi. 3 lit. g
unterliegen die „nachträgliche Errichtung, Änderung oder Erweiterung von
Hauskanalanlagen und Sammelgruben“ einer Anzeigepflicht bei der Gemeinde. Dies
trifft jedenfalls auf die Adaptierung von bestehenden Sammelgruben und auf die
Neuerrichtung von Regenwasserspeichern zu. Bei einem bewilligungspflichtigen
größeren Umbau wird man die Planung der Regenwasserplanung natürlich in das
Ansuchen integrieren. Plant man nur die Errichtung der Brauchwassernutzanlage so
genügt eine Bauanzeige. Die Anzeige erfolgt dabei derart, dass der Bauherr sein
Vorhaben unter Anschluss aller Unterlagen, wie sie auch bei einem
Baubewilligungsverfahren gefordert werden, der Behörde anzeigt. Die Unterlagen
sind dabei von den gesetzlich berechtigten Verfassern unter Beisetzung ihrer
Funktion zu unterfertigen (§ 23 Abs.4). Darüber hinaus haben die Verfassung der
Unterlagen zu bestätigen, dass alle baurechtlichen Anforderungen eingehalten
werden. Die Behörde prüft dann im wesentlichen nur mehr die Vollständigkeit und
Qualität der eingereichten Unterlagen. Der Bürgermeister als Baubehörde 1.
Instanz kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Bedenken (etwa bei vermuteter
Gefahr einer Unterspülung eines Baukörpers) binnen 8 Wochen ein ordentliches
Bewilligungsverfahren einleiten. Tut er das nicht gilt das Vorhaben nach Ablauf
dieser Frist als bewilligt.
·
Hinsichtlich einer mit der Gemeinde abzuklärenden allfälligen
Einleitung des Überwassers aus dem Regenwasserspeicher in eine öffentliche
Kanalanlage gelten die Regelungen des Stmk. Kanalgesetzes 1988. Werden
die Abwässer des betreffenden Wohnobjekts über das öffentliche Kanalnetz
entsorgt, so stellt sich natürlich das Problem der Gebührenbemessung (durch
Installation einer Brauchwasseruhr oder durch Pauschalierung des
Nutzwasseranteils). Die Rechtsgrundlage für diese Fragen stellt das Stmk.
Kanalabgabengesetz 1955 dar. Auf dieser gesetzlichen Basis hat die
Marktgemeinde Thal diese Frage im Sinne folgender Wahlfreiheit geregelt:
Pauschalierung auf Basis eines angenommenen täglichen Wasserverbrauches von 110
l je BewohnerIn oder zusätzlich zur Trinkwasseruhr Installation einer eigenen
Brauchwasseruhr.
Bei der
Installation selbst sind einige technische Normen zu berücksichtigen. Die
wichtigsten sind:
·
Freier Einlauf des Regenwassers in den Brauchwasserspeicher !
·
Freier Einlauf der Trinkwassernachspeisung, d. h. zwischen dem
Brauchwasserspeicher und dem Trinkwassersystem darf keine direkte Verbindung
bestehen (siehe oben unter „Die Trinkwassernachspeisung“)
·
Kennzeichnung der Entnahmestellen mit den Schildern „Kein
Trinkwasser“ und dem entsprechenden Piktogramm.
Thal, im August 2006
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