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Regenwassernutzung

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GK Franz Sölkner,

Umweltausschuss-Obmann

 

Regenwassernutzung

- ein Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit dem Lebensmittel Wasser

 

In bestehenden Wohngebäuden gibt es einige leicht anwendbare technische Maßnahmen zum sparsameren Umgang mit dem wertvollen Lebensmittel Trinkwasser, wie den Einbau von Reduktionsdüsen („Perlatoren“) in die Hähne oder den Austausch des alten 10 Liter-WC-Spülkastens gegen einen 6 Liter-Kasten mit Stopptasten. Wesentlich mehr Möglichkeiten für eine weitreichende ökologisch sinnvolle Systemumstellung bietet natürlich der Neubau eines Hauses oder die geplante Grundsanierung eines Altgebäudes.

 

Trennung von Trink- und Brauchwasser

Diese Maßnahme ist auch unter den Begriffen Regenwassernutzung, Brauchwassernutzung und Zweikreissystem bekannt.

Die Sinnhaftigkeit der Trennung des Wassers nach Nutzungsarten erschließt sich unmittelbar aus einer Betrachtung jener Zwecke für die wir in unserem Privatbereich Wasser verwenden. Der Wasserbrauch in einem modernen Haushalt liegt heute bei ca. 150 l je Person und Tag. Nur der kleinere Teil davon, nämlich jener für das Trinken, Kochen und Geschirrspülen muss Trinkwasserqualität haben. Und sieht man vom Zähneputzen einmal ab, so ist dieses „Muss“ bei der Körperpflege und der Kleidungswäsche schon nicht mehr gegeben. Und für etliche Zwecke erscheint die Nutzung von Trinkwasser überhaupt als Luxus: Klospülung, Wohnungsreinigung, Gartenbewässerung, Autowäsche. Für diese Zwecke ist zweifelsfrei auch die Nutzung von über die Dachflächen gesammeltem Regenwasser geeignet.

Wasserbedarf in einem Haushalt (in Liter pro Person und Tag)

Trinken und Kochen

Körperpflege

10 

Baden und Duschen

55 

Wäschewaschen

25 

Geschirrspülen

WC-Spülung

32 

Wohnungsreinigung

Sonstiges (Garten, Auto)

in Summe

150 

 

Die Sammlung von Dachwasser zur Gartenbewässerung in einfachen Regentonnen ist ohnehin weitverbreiteter Usus. Davon zu unterscheiden ist ein darüber hinausgehender Gebrauch von Regenwasser im Haus selbst. Dieser bedarf einiger Vorüberlegungen und – soll er auch bequem zu bewerkstelligen sein – einer eigenen technischen Vorrichtung.

  

Regenwasser für die Waschmaschine?

Die Nutzung von Regenwasser ist dabei nicht nur ökologisch sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll: Da immer weniger Trinkwasser in ausreichender natürlicher Qualität zur Verfügung steht, muss Wasser vermehrt mit technischen Mitteln zu Trinkwasser aufbereitet werden, was der Konsument natürlich auch in Form von steigenden Preisen zu spüren bekommt.

Die bei derartigen Vorschlägen spontan einsetzenden Zweifel, ob Regenwasser für den Betrieb der Waschmaschine geeignet ist, sind unbegründet. Mehr als 50 Prozent der über die Dächer gewonnenen Regenwässer entspricht ohnehin den Kriterien der Trinkwasserverordnung. Und bei den übrigen kriegt man die tatsächlich auftretenden Verschmutzungen durch den zusätzlichen Einbau eines Feinfilters zwischen Speicher und Waschmaschine problemlos in den Griff. Die am Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin in Bremen durchgeführten Untersuchungen haben jedenfalls ergeben, dass die mit gefiltertem Regenwasser gewaschene Wäsche keine höhere Restverkeimung aufweist als die mit Trinkwasser gewaschene. Eine Nutzung des Regenwassers für die Wäschereinigung muss nur bei einigen zur Dachdeckung verwendeten Materialien unterbleiben. Bei Eindeckungen aus Asbestzement, Zink- oder Kupferblech kann das Wasser nur für den Betrieb des WC genutzt werden.

Dort wo auch der Betrieb der Waschmaschine geboten erscheint, ergeben sich zur Kosteneinsparung durch Trinkwasservermeidung sogar zusätzliche Vorteile: Regenwasser ist deutlich weicher als herkömmliches Trinkwasser: Sie können die Waschpulvermenge um ca. 1/3tel reduzieren, auf den Zusatz von Wasserenthärtern verzichten (oder ihn zumindest stark reduzieren) bzw. die durch die Verkalkung der Heizstäbe notwendig werdende vorzeitige Erneuerung des Geräts vermeiden. Und natürlich lässt sich über die so verminderte chemische Produktion von Waschmitteln und den geringeren Abwasserreinigungsaufwand in der Kläranlage erst recht eine Entlastung von Naturkreisläufen geltend machen.

 

Hinsichtlich der Zuleitung des Regenwassers zum Speicher, des Speichers selbst, der Filterung, der Anschlussleitung, der Trinkwassernachspeisung und des Überlaufes gibt es meist mehrere unterschiedliche technische Lösungen und am Markt mehrere verschiedene Produkte. Welcher dieser Lösungen davon der Vorzug zu geben ist, ist von einem Fachmann zu beurteilen und vom Bauherrn / der Bauherrin unter Berücksichtigung der Kostenfrage zu entscheiden. Nachfolgend sollen dazu nur einige allgemeine Hinweise gegeben werden:

  

Der Speicher

Es gibt Innen- und Außenspeicher. Der Innenspeicher im Keller hat bei der Renovierung eines Hauses natürlich den Vorteil, dass er ohne Erdarbeiten installiert werden kann. Entscheidet man sich für den Kellerspeicher, so ist jedenfalls darauf zu achten, dass ein auch im Sommer möglichst kühler Raum gewählt und das gespeicherte Wasser vor Lichteinfall abgeschirmt ist. Der an der Oberkante mindestens 80 cm in der Erde versenkte Außenspeicher hat jedoch den Vorteil, dass er jedenfalls auch im Sommer eine kühle Wasserhaltung ermöglicht. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil Wärme (vor allem ab 15 Grad C) und Lichteinfall die hygienische Belastung des Wassers (Vermehrung von Bakterien, Algenbildung) fördern.

Bei der Neuerrichtung des Speichers hat man die Wahl zwischen Betonausführungen, Kunststofftanks und solchen aus Edelstahl. Die Dichtheit ist jedenfalls zu gewährleisten. Hinsichtlich der Wahl des Volumens ist einerseits zu beachten, dass allein aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auch bei längeren Trockenzeiten eine hinreichende Vorratshaltung gewährleistet ist, andererseits aber auch durch einen zu langen Verbleib des Wassers im Behälter keine hygienischen Belastungen und Geruchsbildungen auftreten. Da die sinnvolle Dimensionierung nicht nur von der Haushaltsgröße sondern auch von verschiedenen anderen Faktoren (ortsübliche durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge, Größe der Sammelfläche/Dachfläche, Art des Dachmaterials/Abflussbeiwert) abhängig ist, sollte sie von einer fachkundigen Person errechnet werden. Als Erfahrungswert kann aber von einem gebotenen Speichervolumen von 1 bis 2 m³ je BewohnerIn ausgegangen werden.

 

Ein Sonderfall ist mit dem Vorhandensein einer alten Gülle-, Abwasser-Sammel- oder Dreikammergrube gegeben. Sie sind grundsätzlich geeignete und kostengünstige Lösungen des Speicherproblems. Für ihre Adaptierung sind sie völlig zu entleeren (dabei ist wegen allfällig vorhandener Faulgase mit entsprechender Vorsicht vorzugehen!) und Boden und Wände gründlich zu desinfizieren (Hochdruckreiniger und händisch mit Chlorkalklösung). Durch schrittweises Auffüllen und Beobachten des Pegelstandes wird die Dichtheit überprüft und falls nötig die notwendige Abdichtung vorgenommen (vom Verfugen einzelner Risse bis hin zur kompletten Beschichtung der Speicherinnenwände mit einem mineralischen Produkt). Wichtig ist auch hier auf das richtige Speichervolumen zu achten, d.h. eine zu große Grube wird durch eine dichte Trennwand abgeteilt oder der Überlauf entsprechend tiefer gelegt.

 

Der Speicherzulauf ist mit einem Filter ausgestattet. Feine Schmutzpartikel, die trotz der Filterung in den Speicher gelangen setzen sich am Boden ab. Um die von diesem Bodenschlamm ausgehende Gefahr der übermäßigen Verkeimung hinanzuhalten muss der Speicher ein- bis zweimal im Jahr mit einem Hochdruckreiniger ausgespritzt und das Restwasser mit einer Pumpe abgesaugt werden. Gibt es bereits erkennbare Algenbildung an den Speicherwänden, so empfiehlt sich – natürlich unter Verwendung einer entsprechenden Schutzkleidung - eine gründliche mechanische Reinigung mit Hypochloridlauge. Mindestens zweimal im Jahr – Frühjahr und Spätherbst – ist auch der Zulauffilter zu reinigen.

  

Die Anschlussleitungen

(Regenwassereinlauf, Saugleitung, Hauszuleitung, Hausleitungsnetz)

Der Regenwassereinlauf ist im Speicher so anzubringen, dass er die am Boden abgesetzten Feinsedimente nicht aufwirbeln kann. Dazu führt man das Zulaufrohr bis zum Speicherboden und lenkt dort die Strömungsrichtung mit zwei 90-Grad-Winkel nach oben um.

Aus demselben Grund der Vermeidung des Eintrags von Bodensatz ist bei der Montage der Saugleitung darauf zu achten, dass der Saugkorb mit Rücklaufventil 10 cm über dem Boden angebracht wird bzw. ein an einem Schwimmer hängender Saugkorb nicht tiefer sinken kann.

Zwischen Speicher und Haus verlaufen Saugleitung, Elektrokabel und Trinkwassernachspeisung. Diese verlegt man am besten in frostsicheren Tiefe einer gemeinsamen Hauszuleitung in Form eines leicht ansteigenden 100 mm Durchmesser starken Kabeltunnels.

Beim Hauswassernetz empfiehlt sich aufgrund der Eigenschaften des Regenwassers die Verwendung von PE-Rohren. Kupfer- und Zink sind als Materialien ungeeignet.

  

Der Feinfilter und seine Reinigung

Brauchwasseranlagen dieser Art sind neben dem etwas gröberen Tank-Zulauffilter mit einem Feinfilter (zwischen Speicher und den Verbrauchsstellen) ausgestattet. Ihre regelmäßige ca. halbjährliche Kontrolle und Reinigung/Spülung ist für die Aufrechterhaltung der Filterwirkung bzw. bei der Waschmaschine für Sicherung der hygienischen Problemlosigkeit wesentlich.

  

Die Trinkwassernachspeisung

Sie stützt das System in Zeiten von Regenwassermangel. Zu achten ist dabei darauf, dass es zwischen Brauchwasser und Trinkwasserzuleitung aus Gründen der Vermeidung des Eindringens belastender Keime in das Trinkwassernetz keine direkte Berührung geben darf. Dementsprechend wird über der Speicheroberkante ein Trichter montiert über den das Trinkwasser bei Bedarf automatisch in freiem Fall eingespeist wird. Neben dieser Direktdotierung des Brauchwasserspeichers gibt es auch noch die Möglichkeit der Nachspeisung des Trinkwassers über einen eigenen kleinen 200 l-Trinkwassertank oder die in der Anschaffung deutlich teurere Lösung einer Direkteinleitung über ein eigenes Trinkwassermodul in die Ansaugzuleitung zu den Verbraucherstellen.

  

Der Überlauf

Das nicht nutzbare Mehrwasser wird man zur Versickerung bringen, in den Oberflächenwasserkanal oder in einen Gartenteich einleiten. Es ist ratsam eine Rückschlagsklappe, ein Gitter (gegen das Eindringen von Kleintieren wie Ratten, etc.) und allenfalls auch einen Syphon (gegen rückströmende Gerüche) einzubauen. Abzulehnen ist die Einleitung in einen Schmutzwasserkanal, weil es dadurch zu einer unnötigen Verschmutzung des Regenwassers und zu einem zusätzlichen Reinigungsaufwand in der Kläranlage kommt.

  

Das Hauswasserwerk

Es stellt die technische Zentrale der Brauchwasseranlage dar. Die Pumpe muss relativ kräftig (3 bis 4 bar) und für Dauerbetrieb geeignet sein. Bei Entnahme von Wasser aus dem Brauchwassernetz schaltet sie sich mittels eines Druckschalters ein und saugt Wasser an. Ratsam ist die Installation einer Gerätes mit Kunststofflaufrädern in einem Edelstahlgehäuse.

  

Absehbare Investitionskosten und Amortisation

Je nach vorgegebenen Bedingungen (z. B. Vorhandensein einer dichten Sammelgrube, Größe des Hauses etc.) wird ein professionell geplantes und installiertes Regenwassernutzungssystem Kosten zwischen 2.000 und 5.000 € verursachen. Zu den gegenwärtigen noch relativ günstigen Trinkwasserpreisen ist eine kurz- oder auch nur mittelfristige Amortisation der Investition nicht zu erwarten. Angesichts der Wahrscheinlichkeit von zu erwartenden steigenden Preisen für den Wasserbezug aus öffentlichen Versorgungsanlagen kann sich diese Frage aber schon in einigen Jahren anders darstellen. Zu berücksichtigen ist vor allem, dass diese Investition – vor allem die Installation der Brauchwasserleitungen in den Wänden bei einer ohnehin vorzunehmenden Hausrenovierung natürlich wesentlich günstiger und einfacher getätigt werden kann als bei einem nachträglichen Einbau.

  

Förderungen

Eine extra Förderung des Bundes oder des Landes gibt es für die Installation von Brauchwassersystemen in privaten Haushalten nicht. Die Investition wird allerdings im normalen Rahmen der Ökohaus-Eigenheim-Förderung des Landes als auch im Rahmen der sogenannten „Kleinen Wohnhaussanierung“ mitgefördert.

Zusätzlich bietet unsere Gemeinde folgende Förderung an:

·        Bei Neuerrichtung des Regenwasserspeichers: 15 % der Investitionskosten, max. € 600.

·        Bei Adaptierung einer alten Sammelgrube: € 200 pauschal.

  

Sind Regenwassernutzungsanlagen bewilligungspflichtig?

 

Mehrere Rechtsmaterien können eine Rolle spielen:

·        Eine Bewilligungspflicht gemäß dem Österreichische Wasserrecht 1955 ist nicht gegeben, weil keine über den üblichen Gemeingebrauch hinausgehende Gewässerbenutzung (§ 8) vorliegt und auch kein anders gearteter nennenswerter Einfluss auf fremde private oder öffentliche Rechte gegeben ist.

 

·        Gemäß Steiermärkischer Bauordnung 1995, § 20 Zi. 3 lit. g unterliegen die „nachträgliche Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Hauskanalanlagen und Sammelgruben“ einer Anzeigepflicht bei der Gemeinde. Dies trifft jedenfalls auf die Adaptierung von bestehenden Sammelgruben und auf die Neuerrichtung von Regenwasserspeichern zu. Bei einem bewilligungspflichtigen größeren Umbau wird man die Planung der Regenwasserplanung natürlich in das Ansuchen integrieren. Plant man nur die Errichtung der Brauchwassernutzanlage so genügt eine Bauanzeige. Die Anzeige erfolgt dabei derart, dass der Bauherr sein Vorhaben unter Anschluss aller Unterlagen, wie sie auch bei einem Baubewilligungsverfahren gefordert werden, der Behörde anzeigt. Die Unterlagen sind dabei von den gesetzlich berechtigten Verfassern unter Beisetzung ihrer Funktion zu unterfertigen (§ 23 Abs.4). Darüber hinaus haben die Verfassung der Unterlagen zu bestätigen, dass alle baurechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Behörde prüft dann im wesentlichen nur mehr die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen. Der Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Bedenken (etwa bei vermuteter Gefahr einer Unterspülung eines Baukörpers) binnen 8 Wochen ein ordentliches Bewilligungsverfahren einleiten. Tut er das nicht gilt das Vorhaben nach Ablauf dieser Frist als bewilligt.

 

·        Hinsichtlich einer mit der Gemeinde abzuklärenden allfälligen Einleitung des Überwassers aus dem Regenwasserspeicher in eine öffentliche Kanalanlage gelten die Regelungen des Stmk. Kanalgesetzes 1988. Werden die Abwässer des betreffenden Wohnobjekts über das öffentliche Kanalnetz entsorgt, so stellt sich natürlich das Problem der Gebührenbemessung (durch Installation einer Brauchwasseruhr oder durch Pauschalierung des Nutzwasseranteils). Die Rechtsgrundlage für diese Fragen stellt das Stmk. Kanalabgabengesetz 1955 dar. Auf dieser gesetzlichen Basis hat die Marktgemeinde Thal diese Frage im Sinne folgender Wahlfreiheit geregelt: Pauschalierung auf Basis eines angenommenen täglichen Wasserverbrauches von 110 l je BewohnerIn oder zusätzlich zur Trinkwasseruhr Installation einer eigenen Brauchwasseruhr.

                                                                                           

Bei der Installation selbst sind einige technische Normen zu berücksichtigen. Die wichtigsten sind:

·        Freier Einlauf des Regenwassers in den Brauchwasserspeicher !

·        Freier Einlauf der Trinkwassernachspeisung, d. h. zwischen dem Brauchwasserspeicher und dem Trinkwassersystem darf keine direkte Verbindung bestehen (siehe oben unter „Die Trinkwassernachspeisung“)

·        Kennzeichnung der Entnahmestellen mit den Schildern „Kein Trinkwasser“ und dem entsprechenden Piktogramm.

 

 

Thal, im August 2006

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