Baufall Egger: Neueinreichung hemmt Abbruch
Nach einer eingehenden rechtlichen Beratung haben die Bauwerber den Bau neu zur Bewilligung eingereicht. Der Abbruchbescheid der BH Graz-Umgebung ist dadurch in seiner Rechtswirksamkeit gehemmt. Dieser Schritt ermöglicht es den BauwerberInnen das Verfahren durch alle Instanzen bis hin zum Verwaltungsgerichtshof zu führen. Mit einer Verfahrensdauer von zwei bis drei Jahren kann gerechnet werden.
Unser Kommentar: Das haben sich Gugl/Schickhofer wohl etwas einfacher vorgestellt. Nachdem sie alle sozial-vernünftigen Vorschläge unsererseits im Gemeinderat niederstimmen ließen, hat SP-Bgm. Schickhofer über BH Dr. Thierrichter die Zwangsvollstreckung des Abbruchs eingeleitet. Eine von der BH im letzten Moment noch aufgezeigte menschliche Kompromissvariante wurde nur scheinbar ernsthaft aufgegriffen. Zu hoffen ist, dass die nunmehr absehbare Verlängerung des leidigen Dramas unser Bürgermeistergespann doch dazu veranlasst, den menschlich gebotenen und rechtlich immer noch möglichen Kompromiss ernsthaft anzusteuern. Gründe dafür gäbe es mehrere:
Erstens war die Thaler Baubehörde 1. Instanz an der Entstehung des Fiaskos nicht unschuldig.
Zweitens vermochte Nachbar Vbgm. Heinz Gugl nie den durch Indizien begründeten Verdacht zu entkräften, dass er seine jungen Nachbarn so in die Zwangsmühle des Baurechts laufen ließ, dass deren Schaden existenzgefährdend groß wurde.
Drittens hat der Gemeinderat in der Vergangenheit mehrmals formal gleichgelagerte Fälle ohne formalrechtliche Sturheit politisch klug gelöst. So erst vor einem Dreivierteljahr, als wir anlaßfallbezogen einstimmig den Flächenwidmungsplan geändert haben, um in Linak eine Bausünde rechtlich zu sanieren. Dort freilich ging es um den SPÖ-Neo-Gemeinderat Schocher. Man sich fragen darf, ob der Unterschied der Behandlung darin liegt, dass Bürger-Egger einen SP-Politiker als Nachbar haben oder nur darin, dass GR Schocher anders als Bürger-Egger das richtige Parteibuch hat.
Viertens gibt es im Gemeindegebiet etliche rechtswidrige Bauten, bei deren Beseitigung es die SP-Führung seit vielen Jahren überhaupt nicht eilig hat.
Und schließlich: Das Gespann Bgm. Schickhofer / Vbgm. Heinz Gugl hat sich bei der Gemeinderatswahl im März recht gut gehalten. Ist es zuviel verlangt, wenn man hofft, dass die beiden wenigstens nach dem erfolgreichen Abwehrkampf Großmut zeigen?
Nach einer eingehenden rechtlichen Beratung haben die Bauwerber den Bau neu zur Bewilligung eingereicht. Der Abbruchbescheid der BH Graz-Umgebung ist dadurch in seiner Rechtswirksamkeit gehemmt. Dieser Schritt ermöglicht es den BauwerberInnen das Verfahren durch alle Instanzen bis hin zum Verwaltungsgerichtshof zu führen. Mit einer Verfahrensdauer von zwei bis drei Jahren kann gerechnet werden.
Unser Kommentar: Das haben sich Gugl/Schickhofer wohl etwas einfacher vorgestellt. Nachdem sie alle sozial-vernünftigen Vorschläge unsererseits im Gemeinderat niederstimmen ließen, hat SP-Bgm. Schickhofer über BH Dr. Thierrichter die Zwangsvollstreckung des Abbruchs eingeleitet. Eine von der BH im letzten Moment noch aufgezeigte menschliche Kompromissvariante wurde nur scheinbar ernsthaft aufgegriffen. Zu hoffen ist, dass die nunmehr absehbare Verlängerung des leidigen Dramas unser Bürgermeistergespann doch dazu veranlasst, den menschlich gebotenen und rechtlich immer noch möglichen Kompromiss ernsthaft anzusteuern. Gründe dafür gäbe es mehrere:
Erstens war die Thaler Baubehörde 1. Instanz an der Entstehung des Fiaskos nicht unschuldig.
Zweitens vermochte Nachbar Vbgm. Heinz Gugl nie den durch Indizien begründeten Verdacht zu entkräften, dass er seine jungen Nachbarn so in die Zwangsmühle des Baurechts laufen ließ, dass deren Schaden existenzgefährdend groß wurde.
Drittens hat der Gemeinderat in der Vergangenheit mehrmals formal gleichgelagerte Fälle ohne formalrechtliche Sturheit politisch klug gelöst. So erst vor einem Dreivierteljahr, als wir anlaßfallbezogen einstimmig den Flächenwidmungsplan geändert haben, um in Linak eine Bausünde rechtlich zu sanieren. Dort freilich ging es um den SPÖ-Neo-Gemeinderat Schocher. Man sich fragen darf, ob der Unterschied der Behandlung darin liegt, dass Bürger-Egger einen SP-Politiker als Nachbar haben oder nur darin, dass GR Schocher anders als Bürger-Egger das richtige Parteibuch hat.
Viertens gibt es im Gemeindegebiet etliche rechtswidrige Bauten, bei deren Beseitigung es die SP-Führung seit vielen Jahren überhaupt nicht eilig hat.
Und schließlich: Das Gespann Bgm. Schickhofer / Vbgm. Heinz Gugl hat sich bei der Gemeinderatswahl im März recht gut gehalten. Ist es zuviel verlangt, wenn man hofft, dass die beiden wenigstens nach dem erfolgreichen Abwehrkampf Großmut zeigen?

